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  • Den Schatz bewahren

    Kommentar zum Fracking von Hannes Koch

    Grundsätzliche Lösungen sind oft ideologisch und realitätsfern. Deshalb sollte sich die Bundesregierung jetzt nicht auf ein „Ja“ oder „Nein“ zur Erdgas-Fördermethode des Frackings festlegen. Die Zeit dafür ist noch gekommen – das zeigt auch das neue Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

    Wie viele Bürger, Kommunalpolitiker und Wissenschaftler äußern die Regierungsberater Zweifel am Fracking – mit zwei Hauptargumenten. Die möglichen Umweltrisiken der Fördermethode, bei der Wasser und Chemikalien in den Untergrund gepresst werden, seien nicht ausreichend erforscht. Außerdem werde das zusätzliche Gasangebot kaum die Verbraucherpreise senken, schätzt der Sachverständigenrat.

    Dem stehen jedoch auch potenzielle Vorteile gegenüber. Die deutschen Vorräte unkonventionellen Erdgases würden wahrscheinlich ausreichen, um für 30 oder 40 Jahr einen nennenswerten Beitrag zur Versorgung zu leisten. Das reduziert die Abhängigkeit von Importen und spart Geld. Mehr einheimische Förderung würde auch dazu beitragen, dass Erträge hierzulande und nicht im Ausland erzielt werden.

    Weil die Entscheidung zwischen Pro und Contra derzeit aber schwer fällt, ist es ratsam, in den kommenden Jahren einige Forschungsvorhaben zu betreiben. Mit mehr Wissen lassen sich die schädlichen Umweltauswirkungen langfristig möglicherweise reduzieren.

    Zur Zeit ist Deutschland auf die neuen Gasquellen sowieso nicht angewiesen. Die Wirtschaft läuft gut, die Energiekosten sind kein großes Problem, und die Versorgung von außen ist unproblematisch. Sollte sich die Lage später einmal ändern, werden wir uns vielleicht freuen, die eigenen Gasvorräte anzapfen zu können. Unter dem Strich hat Fracking jetzt keine Dringlichkeit, der Gesetzentwurf, mit dem die Regierung grünes Licht geben will, kann ruhig noch einige Jahre in der Schublade bleiben.

  • Regierungsberater bezweifeln Vorteile des Erdgas-Frackings

    Gaspreis würde nicht sinken, argumentiert Sachverständigenrat für Umweltfragen

    Die Hoffnungen auf einen Rohstoffboom in Deutschland dämpft der Sachverständigenrat für Umweltfragen. In seinem am Freitag veröffentlichen Gutachten rät das Beratungsgremium der Bundesregierung davon ab, große Mengen von Erdgas mit der Methode des Frackings aus dem Boden zu holen. Das Vorsorgeprinzip gebiete, die Auswirkungen auf die Umwelt zunächst mit Forschungs- und Pilotprojekten zu erhellen.

    Beim Fracking werden Wasser und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um Erdgasvorkommen auszubeuten, die mit konventionellen Bohrungen nicht erreichbar sind. In den USA ist die Förderung durch Fracking in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Derartige Lagerstätten in Deutschland gibt es unter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Baden-Württemberg.

    Die Regierungskoalition aus Union und FDP will das Fracking mit einem neuen Gesetz ermöglichen, gleichzeitig aber an Umweltauflagen knüpfen. Nicht nur SPD- und Grün-regierte Länder im Bundesrat wollen dabei vorerst nicht mitmachen, auch innerhalb der Union grassiert Skepsis. Dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet wird, ist eher unwahrscheinlich.

    Die Umweltsachverständigen warnen einerseits vor ökologischen Problemen. Dabei geht es um potenziell gefährliche Chemikalien, die das Trinkwasser gefährden könnten, und um belastetes Abwasser aus den Erdgaslagerstätten.

    Andererseits stellen die Wissenschaftler aber auch den wirtschaftlichen Sinn des Frackings in Frage. Eine zentrale These lautet, dass „die Förderung von Schiefergas in Deutschland die Mengenverhältnisse auf dem europäischen Markt nicht maßgeblich beeinflussen würde und damit auch nicht die Erdgaspreise“. Dies gelte für die kurzfristige, aber auch für die langfristige Perspektive.

    Mit anderen Worten: Verbraucher und Wirtschaft hätten keine Kostenvorteile, wenn in Deutschland die Methode des Frackings in großem Maßstab angewendet würde. Es sei unwahrscheinlich, dass der Preis für Energie sinke, sagen die Umweltsachverständigen. Merkwürdig: Ist im Zuge des neuen Booms doch der Gaspreis in den USA um zwei Drittel zurückgegangen. Und die Bundesanstalt für Geowissenschaften schätzt, dass Deutschland mittels Fracking seinen gesamten Verbrauch etwa fünfzehn Jahre decken könnten. Eigentlich müssten derartige Mengen das Angebot erhöhen und damit den Preis drücken.

    Nein, meint der Sachverständigenrat. Denn die unkonventionellen Erdgasmengen seien im Vergleich zum europäischen Gesamtbedarf viel zu gering. Und da sich der Preis auf den internationalen Märkten bilde, würde eine zusätzliche deutsche Förderung keine große Rolle spielen. Außerdem verweisen die Wissenschaftler auf Annahmen der Energie-Informationsbehörde der USA, die trotz des Frackingbooms von langfristig steigenden Gaspreisen ausgehe. Hier mache sich der absehbare Rückgang der konventionellen Erdgasförderung bemerkbar.

  • So surfen Kinder sicher im Internet

    Schutz- und Filterprogramme sind sinnvoll. Eltern sollten dem Nachwuchs außerdem ein gewisses Maß an Misstrauen mit auf den Weg geben

    Kinder und Jugendliche stoßen auf zahlreiche Gefahren im weltweiten Netz. Da gibt es Abo- oder Kostenfallen, Diebstahl oder Mobbing. Selbst vor Pädophilie, Pornographie oder Rechtsradikalismus sind junge Surfer nicht gefeit. „Das Internet ist wie eine Stadt“, sagt Gabriele Becker, Projektleiterin bei der Kinder- und Info-Webseite internet-abc.de. „Wie im realen Leben lauern Fallen überall.“ Was können Eltern also tun, um ihre Sprösslinge vor virtuellen Gefahren zu schützen.

    Zum einen gibt es spezielle Schutz- oder Filterprogramme, die die Familie auf dem Computer installieren kann. Mit der kostenlosen Kinderschutz-Software der Deutsche Telekom surfen Kinder beispielsweise nur auf Internetseiten, die für ihr jeweiliges Alter geeignet sind. Eltern können Surfzeit-Budgets festlegen und über eine „Kinder-Wunschliste“ gesperrte Seiten freigeben. Einen Haken hat die Sache allerdings: Selbst das beste Programm kann keinen hundertprozentigen Schutz bieten. „Schlupflöcher gibt es überall“, meint Projektleiterin Becker. Da werde dann halt bei Freunden gesurft oder der Schutzmechanismus geknackt.

    Neben Schutzprogrammen sind auch spezielle Kinderseiten sinnvoll. Auf dem Portal seitenstark.de haben sich zahlreiche davon vernetzt. Das Bären-Blatt zum Beispiel erklärt spannende Nachrichten aus Deutschland und aus der ganzen Welt. Über die Video-Community Juki können Kinder sich Videos anschauen. Und über die Kinder-Suchmaschine fragFinn bekommt der Nachwuchs bei seiner Recherche nur kindgerechte Internetseiten angezeigt. Irgendwann verliert aber auch die beste Kinderseite ihren Reiz und der Nachwuchs will etwas Neues ausprobieren.

    Für diesen Zeitpunkt sollten junge Surfer gewappnet sein. „Eltern sollten frühzeitig anfangen, ihre Kinder fit im Umgang mit dem Internet zu machen“, erläutert Projektleiterin Becker. Sie sollten die ersten Jahre, in denen das Kind beginnt am Computer zu spielen, nutzen, um ihm den richtigen Umgang mit der Technik beizubringen. Zusammen sollte man sich Webseiten anschauen und zum Beispiel erklären, warum bestimmte Seiten gefährlich sind und warum es keine gute Idee ist, überall, wo man danach gefragt wird, seinen Namen samt Emailadresse einzugeben.

    Selbst Werbung kann gefährlich werden – nämlich dann, wenn das Werbebanner dazu auffordert, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Das dient dann aber lediglich dazu, Nutzer-Daten einzusammeln, um sie an dubiose Firmen weiterzuverkaufen. Mit welcher Werbewucht Kinder teils sogar auf Kinderseiten konfrontiert werden, zeigt sich am Beispiel von maedchenspiele.de. Wer sich auf das Spieleportal begibt, um etwa den Flirt-Test zu machen oder Kuss-, Friseur- oder Hello-Kitty-Spiele zu spielen, wird gnadenlos mit Werbung zugeschüttet.

    Beispiele gefällig? C&A wirbt für seine neuen Sommerkleider, Hugo Boss für seine Herrenkollektion. Ikea preist die neu eingetroffenen Sommermöbel an. Die private Krankenversicherung DKV wirbt für ihre Pflegepolice, Energieriesen Eon und RWE für ihren Strom. Die Kleinen sollen eben so früh wie möglich zu fleißigen Konsumenten herangezogen werden. Sicher, ohne den Geldfluss aus der Werbewirtschaft könnten sich derartige Portale nicht finanzieren. Hinnehmen müssen Eltern die Werbebotschaften allerdings nicht. Mit kostenlosen Werbeblockern wie Adblock Plus lässt sich die Reklame schnell und effektiv ausschalten.

    Und was ist mit Cyber-Mobbing? Können Eltern ihre Kinder vor Diffamierungen oder Pöbeleien im Netz schützen? Leider nein. Jeder kann Mobbing-Opfer werden, egal ob er groß, klein, schlau, dumm, sportlich oder unsportlich ist. „Selbst Grundschüler werden gemobbt“, sagt Annette Bäßler von der Webseite mobbing-schluss-damit.de. Aus Angst, dass das Kind zum Mobbing-Opfer wird, den Computer oder soziale Netzwerke wie Facebook zu verbieten, sei aber keine gute Idee. Wichtig sei es, dem Nachwuchs ein Problembewusstsein zu vermitteln – und das, bevor er sich auf Facebook anmeldet.

    Würdest du dem Fremden da drüben deine Adresse verraten? Mit dieser Frage können Eltern verdeutlichen, wie wichtig es in sozialen Netzwerken ist, die eigene Privatsphäre zu schützen.  Gemeinsam könne die Familie beispielsweise die Privatsphäreeinstellungen von Facebook so festlegen, dass nur Freunde und nicht Freunde von Freunden Zugang zum Nutzer-Konto bekommen. Die goldene Regel lautet: So wenig Daten preisgeben wie möglich – keinen richtigen Namen, keine Adresse, keine Telefonnummer. „Wichtig ist es, dem Kind ein gesundes Misstrauen auf den Weg mitzugeben“, sagt Mobbing-Expertin Bäßler. Das bewahre es sicher nicht davor, sämtlichen Fallen im Netz aus dem Weg zu gehen – aber sicher einigen.

    Tipps:

    Einen Führerschein fürs Web – einen Surfschein – können Kinder auf  der Webseite  internet-abc.de machen.

    Eine Liste von Kinderseiten hält das Portal seitenstark.de parat.

    Über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz kann sich jeder bei der FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter unter www.fsm.de beschweren.

    Die Seite mobbing-schluss-damit.de hilft Mobbing-Opfern aus der Mobbing-Falle. 

  • Die Steuerfahndung ist besser als ihr Ruf

    Die Ermittler kooperieren länderübergreifend bei der Aufdeckung von falschen Steuererklärungen

    Der Trick mit dem TÜV hat schon manchen Fahrschulleiter in Verlegenheit gestürzt. Denn wenn das Finanzamt dort nach der Zahl der Prüfungsteilnehmer fragt, ergibt sich mitunter eine Differenz zwischen den Angaben der Fahrschule über ihre Einnahmen und den zu vermutenden tatsächlichen Einkünften. Wird das Fahren „schwarz“ beigebracht, fällt es spätestens bei dieser Prüfung auf. Solche „hinterziehungsgeneigten Sachverhalte“, wie es der Mannheimer Steuerfahnder Alexander Scheidecker nennt, lässt die Beamten auch schon mal bei Gastwirten oder Apothekern genauer hinschauen.

    Doch das sind die kleinen Fälle, mit denen sich die Spezialisten der Finanzverwaltung herumschlagen. Die Großen bringen dem Staat zusätzlich viel Geld ein. 2,2 Milliarden Euro waren es bundesweit im vergangenen Jahr. Allein in Baden-Württemberg erhöhte sich der eingetriebene Betrag 2012 von gut 350 Millionen Euro auf 580 Millionen Euro. Pro Fahnder macht das rechnerisch mehr als 1,8 Millionen Euro im Jahr. Auch deshalb stockt das Ländle die Zahl der Kontrolleure deutlich auf. Die Täter mussten neben den Nachzahlungen auf Strafen hinnehmen. Zusammen verurteilten Gerichte sie zu 229 Jahren Haft.

    Scheidecker, der mit gegeelten Haarsträhnen, Zweitagebart und lässigem Anzug nicht dem Bild eines langweiligen Finanzbeamten entspricht, steht oft vor kniffligen Aufgaben. Eines der wichtigsten Aufgabengebiete der Ermittler ist Umsatzsteuerbetrug. „14 bis 15 Milliarden Euro gehen dadurch verloren“, erläutert der Fahnder und meint pro Jahr.

    Der Trick sind so genannte Kettengeschäfte, von denen zuletzt ein großes mit Emissionszertifikaten aufgeflogen ist. Dabei verkaufte eine dänische Firma die Verschmutzungsrechte an ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Der innereuropäische Handel ist umsatzsteuerfrei. Die Rechnung für die Zertifikate stellte eine Hamburger Scheinfirma. Darauf war die Umsatzsteuer verzeichnet. Mit dieser Rechnung wiederum holte sich das Unternehmen aus NRW die Steuer vom Finanzamt zurück und verkaufte die Zertifikate weiter nach Hessen. Eigentlich müsste die Scheinfirma aus dem Norden die in Rechnung gestellte Steuer abführen. Das tat sie nicht. So kommt der Gewinn der Verbrecher zustande. Allein ein Drittel der Steuerfahnder ist mit dieser organisierten Kriminalität beschäftigt.

    Obwohl die Finanzverwaltungen Sache der Länder sind, können die Fahnder bundesweit agieren. Deshalb hält Scheidecker auch wenig von einer zentralen Verfolgung von Steuerhinterziehern durch den Bund. Entsprechende Vorschläge werden in Berlin diskutiert. „Aus meiner Sicht besteht dafür keine Veranlassung“, sagt der Beamte. Auch der rheinlandpfälzische Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro hält die Länderzuständigkeit für zweckmäßig. Die meisten Fälle würden durch Betriebsprüfer entdeckt. „Die Steuerfahndung lebt davon“, betont er, „dass sie in den Ämtern angesiedelt ist.“

    Manchmal helfen aber auch bei Banken geklaute Datensätze. Barbaro hat erst im Februar eine CD mit Schweizer Kontoinformationen über 40.000 Bundesbürger angekauft. „Da sind auch viele ehrliche Steuerbürger dabei“, verrät er. Aber etliche, die es nicht sind, haben danach Besuch von den Fahndern bekommen, bundesweit. Der Staatssekretär wundert sich nur, dass erstaunlich viele Hinterzieher noch immer nicht aus der Deckung kommen und sich selbst anzeigen, um straffrei auszugehen. Denn spätestens mit dem europaweiten Informationsaustausch werden ausländische Einkünfte nicht mehr zu verheimlichen sein.

    Auch wenn die Erfolge der Steuerfahnder unverkennbar sind, haben sie doch auch Probleme. Es mangelt an IT-Fahndern, die in der Lage sind, aus den gewaltigen Datenmengen von Firmencomputern gerichtsverwertbare Verweise herauszufiltern. „Die Datenflut auszuwerten, ist hochkompliziert“, sagt Scheidecker. Und die hohe Arbeitsbelastung lasse eine normale Aufsicht, also Prävention gegen Hinterziehung, kaum noch zu. „Wir suchen die Minen im Wasser“, beschreibt er seine Aufgabe. Die lässt er dann hochgehen.

  • Schnell und schwer

    Selbstversuch: Mit Elektro-Fahrrädern kommt man ohne Schwitzen ins Büro. Neuer Test der Stiftung Warentest

    Überraschung: das Tempo. Mein Elektro-Fahrrad beschleunigt von 0 auf 25 Kilometer pro Stunde in gefühlten drei Sekunden. Die Trägheit meiner Masse bringt mich auf dem Sattel in Rückenlage. Am Lenker halte ich mich fest. Das parkende Auto da vorne kommt erstaunlich schnell näher. Jetzt aber ganz rasch bremsen.

    Zum Glück tun die Trommelbremsen ihren Dienst. Ich habe das Gerät wieder unter Kontrolle. Weiter geht es in diesem Selbstversuch mit einem Fahrrad, dass von einem Elektromotor unterstützt wird. Die Stiftung Warentest und der ADAC haben am Dienstag einen neuen Test von 16 dieser modernen Räder veröffentlicht.

    Dieser fiel nicht berauschend aus. Nur zwei Gefährte schnitten mit dem Urteil „Gut“ ab. Neun erhielten dagegen die Note „Mangelhaft“, weil beispielsweise die Rahmen oder die Lenker unter Dauerbelastung brachen. Hinzu kamen an manchen Modellen mangelhafte Bremsen. Die Hersteller haben teilweise die konventionellen Seilzug-Bremsen verwendet, die schon bei normalen Rädern ein Problem darstellen können. Für die schnellen, schweren E-Bikes erweist sich diese Technik meist als ungeeignet.

    Eine weitere Quelle von Problemen sind die Akkus, die die Motoren mit Strom versorgen. Die Ladezeit beträgt bis zu zwölf Stunden – für den Alltagsbetrieb deutlich zu lange. Außerdem stellten die Tester fest, dass manche Elektromotoren eine so starke Strahlung aussandten, dass die Funkgeräte von Feuerwehr und Polizei gestört werden.

    Warschauer Straße in Berlin-Friedrichshain: schmaler Radweg, links parkende Autos, rechts Geschäfte, Fußgänger, Kinderwägen, Hunde. Mit maximaler Geschwindigkeit fahre ich in Richtung Kreuzberg. Der Fahrtwind lässt mein Haupthaar wehen. Erschrockende Passanten blicken mir nach. Ich habe den Eindruck, ich bin zu schnell für diese beengte Verkehrssituation. Hoffentlich öffnet niemand eine Autotüre. Ein Helm – ich hätte eine Sorge weniger.

    Die Pedelecs, wie die E-Räder im Fachjargon heißen, eignen sich für reaktionsschnelle, geübte Radfahrer. Sie funktionieren so: Setzt man das Rad mit Muskelkraft in Bewegung, schaltet sich der Elektromotor dazu. Die Batterie unter dem Gepäckträger liefert den Strom. Mein geliehenes E-Bike verfügt über vier Geschwindigkeitsstufen. Die höchste beschleunigt auf maximal 25 km/h. Tritt man nicht in die Pedale, spendet der Motor keine Kraft. Man kann ihn auch ganz abschalten.

    Nun geht es hoch zum Denkmal für den Sieg über Napoleon. Beim Anstieg zum Kreuzberg ist das Pedelec-Fahren eine reine Freude. Entspannt throne ich hollandradmäßig auf dem breiten Sitz und betrachte die Umgebung. Mit wissendem Lächeln ziehe ich an schnaufenden Pedalisten vorbei, die sich Berlins Gipfel hinaufquälen. Ich muss nicht strampeln, nur ein bisschen die Beine bewegen. Ich werde gefahren.

    Auf dem Rückweg bergab in Richtung Spree versagt der Elektromotor plötzlich seine Hilfe. Ich blicke auf den Tacho: knapp über 25 km/h. Das Aggregat ist gedrosselt, für höhere Geschwindigkeiten gibt es aus Sicherheitsgründen keinen Strom. Nun bin ich wieder auf meine eigene Kraft angewiesen.

    Diese gilt es auch einzusetzen, will man das Elektrorad bei schlechtem Wetter mit der U- oder S-Bahn befördern. Dabei zeigt sich ein echter Nachteil. Die Hightech-Fortbewegungsmittel sind mit durchschnittlich 25 Kilogramm so schwer, als seien die Rohre mit Blei ausgegossen. Keine Chance, sie mal eben auf die Schulter zu nehmen und locker die Treppen zum Bahnsteig hochzusteigen.

    Gesamturteil: Pedelecs sind ideal für Zeitgenossen, die Radfahren als bloße Überbrückung mittlerer Distanzen betrachten. In gutem Zustand, ohne Schwitzen, erreicht man das Büro. Mit gewisser sportlicher Betätigung, die gesund sein soll, hat das aber nichts zu tun. Nachteil: Die Gefährte sind unerwartet schnell. Unfallrisiko im Verkehrsgewühl der Stadt.

    Info-Kasten

    Pedelecs

    Wahrscheinlich gibt es bereits rund 1,3 Millionen Elektro-Fahrräder in Deutschland. Ihre Anzahl nimmt rasch zu, viel schneller als die der Elektroautos. Vor allem ältere Kunden kaufen die Pedelecs. Ihr Preis beginnt im Umkreis von 700 Euro. Die Akkus für den Antrieb kann man an der Steckdose aufladen. Für E-Bikes, die elektrisch auf höchstens 25 km/h beschleunigen, gilt bislang keine Helmpflicht.

  • Banken reagieren auf Druck

    Kommentar zur Agrarspekulation

    Solche Ankündigungen sind mit Vorsicht zu genießen. Die DZ Bank, das Zentralinstitut der rund 900 deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, will nicht mehr mit Agrarrohstoffen spekulieren, heißt es in einem Brief an die Organisation Foodwatch. Das Institut reagiert damit auf öffentlichen Druck: Man will sich nicht vorwerfen lassen, mit dem Hunger hunderter Millionen Menschen in Asien und Afrika Geld zu verdienen.

    Einerseits steht die DZ Bank mit dieser Entscheidung nicht alleine: Zuvor hatten bereits die Dekabank der Sparkassen, die Commerzbank und Landesbank Baden-Württemberg ihren Verzicht erklärt. Andererseits zeigt das Beispiel der Deutschen Bank, dass solche Erklärungen auch schnell widerrufen werden können. Unter dem Eindruck massiver Kritik hatte Deutschlands größtes Institut die Spekulation mit Nahrungsmitteln 2012 zunächst in Frage gestellt, um Anfang diesen Jahres doch wieder grünes Licht zu geben.

    Die schwankende Haltung der Banken erklärt sich aus der Art der Geschäfte, um die es hier geht. Börsenhandel mit Schweinen, Rindern, Weizen, Mais oder Soja ist grundsätzlich weder Hexerei noch Spekulation auf Kosten der Armen, sondern seit langem üblich. Indem sie heute Preise für die Zukunft vereinbaren, sichern Landwirte beispielsweise den Verkauf ihrer Ernte ab. Sie wissen dann, mit welchen Einnahmen sie in einem oder zwei Jahren rechnen können. Mit dem selben Mechanismus verschaffen sich Nahrungsmittel-Produzenten Sicherheit für den Einkauf ihrer Vorprodukte. Banken vermitteln solche Geschäfte und verdienen mit dieser Dienstleistung Geld.

    Problematisch wird die Sache allerdings, wenn Dutzende Milliarden Euro zusätzlich an die Rohstoffbörsen fließen. Wenn Investoren – Hedgefonds beispielsweise – sich dort engagieren, die das reine Profitinteresse treibt und nicht das Anliegen, die Erzeugung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln abzusichern. Wenn durch komplizierte Finanzprodukte Weizen zu einem Spekulationsobjekt wird, mit dem die milliardenschweren Fonds Wetten veranstalten – nach dem Motto „Steigt der Preis dieses Papieres in drei Monaten um 20 Prozent, verdienen wir 100 Millionen“.

    José Graziano da Silva, der Chef der Welternährungsorganisation (FAO), sagte unlängt, dass der Handel mit Derivaten – von Agrargütern abgeleitete Finanzprodukte – die Preise für Lebensmittel in die Höhe treiben könne. Wissenschaftler unter anderem des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass solche Spekulationen die Agrarpreise zunehmend beeinflussen. Berechnen und nachweisen lassen sich Preiserhöhungen von bis 20 oder 30 Prozent.

    Natürlich sind derartige Gewinnaussichten für Investoren und Banken immer interessant. Davon leben sie schließlich. Nur ungerne lassen sie die Finger von Produkten, die potenziell hohe Profite versprechen. Wenn sie es dennoch tun, spielen externe Einflüsse eine wichtige Rolle – beispielsweise die Überlegung, dass ein schlechter Ruf Geschäftspartner abschrecken und damit Verluste verursachen kann.

    Wenn ein Institut wie die DZ Bank auf Spekulationen mit Agrarprodukten verzichten will, reagiert es auf Kritik, veränderte Stimmungen der Gesellschaft und neue Wertvorstellungen. Dieser Druck der wachsamen Öffentlichkeit ist notwendig. Sonst gleiten die Banken und Investoren wieder auf ihren alten Weg zurück.

  • Langer Vorlauf für das E-Mobil

    Fragen und Antworten rund um Elektrofahrzeuge

    Experten aus aller Welt beraten auf Einladung der Bundesregierung derzeit in Berlin die Zukunft der Elektromobilität. Drei Jahre nach der Gründung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) ist Ernüchterung eingetreten, weil die Entwicklung nur langsam voran kommt. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

    Eine Million Elektroautos bis 2020 – ist das noch realistisch?

    Die Zweifel an einer schnellen Massenproduktion elektrisch betriebener Serienfahrzeuge wachsen. Laut Bundesverkehrsministerium sind derzeit gerade einmal 6400 E-Mobile auf deutschen Straßen unterwegs. Dennoch hält die Bundesregierung an ihren Zielen fest. „Wenn das Angebot erst einmal in der Breite vorhanden ist, wird sich die Nachfrage auch einstellen“, glaubt Verkehrsminister Peter Ramsauer.

    Strengt sich die Industrie genügend an?

    Glaubt man Daimler-Chef Dieter Zetsche tragen die Hersteller von Autos, Batterien oder Ladestationen ihren Teil zum Aufbau der Elektromobilität ihren Teil bei. Bis zum Ende des nächsten Jahres würden sich die Gesamtinvestitionen in die Entwicklung der Antriebe auf 17 Milliarden Euro belaufen, sagt der Manager. Allein Daimler hat mittlerweile 1000 Patente auf Neuerungen rund um CO2-freien Fahrspaß angemeldet. Bis Ende nächsten Jahres werden die Hersteller 16 Serienmodelle in die Autohäuser bringen. Der Vorsitzende der NPE, Henning Kagermann, sieht dennoch ungelöste Hausaufgaben. „Wir brauchen mehr technologische Durchbrüche“, mahnt er größere Anstrengungen der Unternehmen an.

    Warum ist die Akzeptanz der E-Mobile bei den Verbrauchern so gering?

    „Die Skepsis mancher Kunden ist hartnäckig“, gibt Zetsche zu. Zwar kann sich jeder vierte Deutsche den Kauf eines E-Mobils vorstellen. Doch nur jeder Tausendste setzt den Vorsatz auch in die Tat um. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Batterien bringen noch zu wenig Leistung und die Autos sind zu teuer. Es gibt keine einheitlichen Standards für die Ladestationen. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas bemängelt die dadurch fehlende Infrastruktur zum Aufladen der Batterien. „Das schreckt Investoren und Verbraucher ab“, sagt der Este. Bis 2020 will die EU in allen Ländern für eine Mindestanzahl von Stromzapfsäulen sorgen. Mehr Begeisterung sollen die Erfahrungen von Autofahrern bei Carsharingfirmen entfachen, deren Flotten zum Teil aus Elektrofahrzeugen bestehen. Die Bundesregierung wiederum will Anreize zum Umstieg schaffen und E-Mobilen zum Beispiel die Busspuren öffnen oder nächtliche Lieferungen erlauben.

    Welche Probleme müssen noch gelöst werden?

    Es hakt noch an vielen Stellen. „Die Batterien müssen leistungsfähiger und preiswerter werden. Außerdem müssen sich die europäischen Länder auf einheitliche Standards bei den Ladestationen einigen. Das Netz an Stromtankstellen weist noch zu viele Löcher auf. „Das Hauptproblem ist die Infrastruktur“, glaubt Kallas. Aber auch die Preise der Fahrzeuge sind noch viel zu hoch. Rund 19000 Euro kostet ein Elektrosmart, 6000 Euro mehr als seine dieselbetriebene Modellschwester. Dabei sind die Mietkosten für die Batterie noch nicht einmal eingerechnet. Auch lohnt sich der Kauf als Firmenwagen noch nicht, weil die höheren Anschaffungskosten auch höhere Steuern für den Privatanteil des Autos bedeuten. Das will die Bundesregierung zwar ändern, ist damit aber noch nicht durch den Bundesrat gekommen.

    Sind andere Länder weiter als Deutschland?

    Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung sowohl Leitmarkt als auch Leitanbieter der neuen Technik werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Entwicklung auch vorantreiben, weil die Branche ein wichtiger Wirtschaftszweig ist. Auch andere Länder treiben die Elektromobilität voran. China will bis zum Ende des Jahrzehnts 10 Millionen E-Mobile auf die Straßen bringen. Dort gibt es nach Regierungsangaben bereits 200 Millionen Elektrofahrräder. Auch Frankreich oder die USA sind beim Rennen um Anteile an diesem Markt vorne mit dabei.

    Warum gibt es keine Kaufzuschüsse?

    In China, Frankreich und den USA finanzieren die Regierungen durch Zuschüsse einen Teil des Kaufpreises mit. 6000 Dollar beträgt die Förderung zum Beispiel in Amerika. Die Bundesregierung lehnt eine direkte Förderung beim Kauf bislang ab und steckt Fördermittel lieber in die Forschung und Entwicklung der Technologie und der Infrastruktur. Außerdem müssen die Halter der Fahrzeuge keine Kfz.-Steuer bezahlen.

  • Eine Erfolgsgeschichte mit zu viel Erfolg

    Die Internationale Energieagentur lobt und kritisiert die deutsche Energiewende

    Ein paar ernste Worte hat die Internationale Energieagentur an die Adresse der deutschen Wirtschaftsverbände geschrieben. In ihrem neuen Bericht über die Energiepolitik in Deutschland rät die Agentur, dass sich die Profiteure der Energiewende stärker an deren Kosten beteiligen müssten. Zu den Gewinnern zählt die IEA auch große industrielle Stromverbraucher in Deutschland.

    Die Agentur nimmt damit eine andere Position ein als etwa der Verband der Chemischen Industrie (VCI). Wie ähnliche Wirtschaftsverbände kritisiert der VCI die vermeintlich zu hohen Kosten der Energiewende. Die Internationale Energieagentur, ein Ableger der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in Paris, bewertet die Energiepolitik ihrer Mitglieder alle fünf Jahre.

    IEA-Direktorin Maria van der Hoeven wies am Freitag in Berlin daraufhin, dass die Industrie unter anderem von den günstigen Preisen an der Strombörse profitiere. „Die Großenergieverbraucher kommen auch in den Genuss niedriger Stromtarife, die eine Folge der Expansion der erneuerbaren Energien sind“, heißt es im Bericht der Agentur. Etwa ein Viertel der deutschen Elektrizität stammt mittlerweile aus Wind- und Solarkraftwerken – das zusätzliche Angebot drückt die Preise.

    Außerdem hat die Industrie laut Van der Hoeven Vorteile, weil auch die Preise für Kohlendioxid-Zertifikate niedrig liegen – eine Folge des politisch gesteuerten Überangebots der Verschmutzungsrechte und der wirtschaftlichen Flaute in Europa. Industrieunternehmen müssen solche Zertifikate nachweisen, wenn sie klimaschädliches CO2 ausstoßen.

    Vor diesem Hintergrund riet die Energieexpertin, dass die deutsche Industrie einen größeren Beitrag zur Finanzierung der Energiewende leisten solle. Ein Weg dazu: eine höhere Belastung der Wirtschaft mit der Umlage, die die Ökokraftwerke finanziert.

    Die Produzenten des Ökostroms sieht die Agentur ebenfalls in der Pflicht. Bundesregierung und Bundestag sollten darüber nachdenken, auch sie stärker an den Kosten der Energiewende zu beteiligen. Schließlich verbuchten die Betreiber der Ökokraftwerke schöne Gewinne.

    Insgesamt lobt die Agentur die Energiewende. Während die Pariser Experten bei ihrem vergangenen Bericht 2007 einen Verzicht auf die Atomkraft noch für unrealistisch hielten, sehen sie die deutsche Energiepolitik nun grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energie bezeichnete Van der Hoeven als „Erfolgsgeschichte“. Allerdings sei das EEG „zu erfolgreich“, fügte die Agentur-Direktorin hinzu. Sollte heißen: Der Ausbau der Ökokraftwerke gehe zu schnell, das Stromnetz sei dem oft nicht gewachsen, und die schnell steigenden Kosten würden einseitig den Privathaushalten und vielen kleineren Firmen aufgebürdet.

    Deshalb plädiert die Energieagentur für eine Reform des EEG. Sie stellte die heute übliche feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom in Frage. Ein Alternativmodell präsentierten die Experten jedoch nicht. Sie empfahlen nur, den Ausbau zu verlangsamen, die Kosten fairer zu verteilen und die Fördermechanismen näher am Markt zu orientieren.

  • Unvermeidbare Ungerechtigkeit

    Kommentar zum Kinderbett von Hannes Koch

    An harten Entscheidungen kommen Politiker, die den Sozialstaat gestalten wollen, meist nicht vorbei. Was gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum, was ist schon bescheidener Wohlstand – eine Harke, um Gartengemüse zu ziehen, die Reinigung des Wintermantels, ein Laib guten Brotes? Für solche Dinge erhalten Hartz-IV-Empfänger heute kein Geld. Sie müssen mit sehr wenig auskommen. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages halten die Armen knapp – das hat die Entscheidung des Bundessozialgerichtes über das Kinderbett wieder einmal verdeutlicht. Deshalb würde etwas mehr Großzügigkeit im Gesetz und in den Entscheidungen der Ämter nicht schaden. Diese kann sich unsere Gesellschaft auch wieder leisten.

    Selbst dann aber wären harte Entscheidungen notwendig. Denn in jedem Fall muss die Grenze definiert werden, wieviel Geld der Allgemeinheit die Unterstützung arbeitsloser oder benachteiligter Bürger wert ist. Ungerechtigkeiten sind dabei niemals auszuschließen. Oder würden diese umgangen, wenn man ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ einführte, wie es die aktuelle Volksinitiative in der Schweiz vorschlägt? Beispielsweise 1.000 Euro monatlich für jeden, ohne dass man arbeiten und mit dem Jobcenter über das Kinderbett streiten muss? Das Niveau der sozialen Sicherung läge dann möglicherweise höher, das System wäre liberaler. Aber Grenzen, über die gestritten würde, blieben. So oder so – mit Ungerechtigkeiten und der Debatte darüber müssen wir leben.

  • Jobcenter muss Kinderbett bezahlen

    Urteil des Bundessozialgerichtes. Wohlfahrtsverband fordert höhere Grundsicherung

    Ob Hartz IV zum Leben ausreicht, ist eine umstrittene Frage. Dass die staatliche Basisleistung von derzeit maximal 382 Euro monatlich zu knapp bemessen sein könnte, deutet nun eine grundsätzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts an. Die Richter in Kassel urteilten, dass das Jobcenter das neue Kinderbett für einen dreijährigen Jungen zusätzlich zum Regelsatz finanzieren müsse.

    „Ich kann mein Kind nicht ein Leben lang im Babybett schlafen lassen“, begründete die 41jährige Frau aus Freiburg, die namentlich nicht genannt werden möchte, ihren Anspruch. Das Gitterbett sei für ihren dreijährigen Sohn einfach zu klein geworden. Für 272,25 Euro kaufte sie ein größeres Bett. Dieses aber wollte das Jobcenter nicht bezahlen. Sozialgericht und Landesgericht verneinten den Anspruch ebenfalls.

    Die höchste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit entschied die Sache am Donnerstag anders. Sie erweiterte den Begriff der „Erstausstattung der Wohnung“, die laut Gesetz neben dem Regelsatz zusätzlich vom Staat finanziert werden muss. Eine „Erstausstattung“ ist demnach nicht nur beim Umzug in eine andere Wohnung oder bei der Geburt eines Kindes notwendig, sondern auch beim Beginn einer neuen Lebensphase – etwa, wenn die Kinder größer werden.

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband findet diese Einschätzung richtig. Präsident Urich Schneider bezeichnete das Urteil als „Sieg der Alltagsvernunft“. Gleichzeitig forderte er Bundestag und Bundesregierung auf, „die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen“.

    Das Urteil befeuert damit die Debatte darüber, ob die Bundesregierung die etwa sechs Millionen Empfänger staatlicher Grundsicherung finanziell zu knapp hält. Diese müsse, so hatte vor drei Jahren das Bundesverfassungsgericht angemahnt, nicht nur das nackte Überleben, sondern ein menschenwürdiges soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten. Trotzdem decke der Regelsatz zumindest bei „Kindern und Jugendlichen das Existenzminimum nicht ab“, sagt etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Markus Kurth.

    Derzeit betragen die Regelsätze der Grundsicherung beispielsweise 382 Euro monatlich für Erwachsene und 224 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr. Berechnet werden die Summen auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Diesen Verbrauch durchschnittlicher deutscher Haushalte rechnet das Bundesarbeitsministerium auf den vermeintlichen Mindestbedarf ärmerer Menschen herunter. Dabei werden Ausgaben beispielsweise für Haustierfutter, Alkohol, Tabak, Gartenpflege oder den Privatwagen gestrichen. Übrig bleibt der Regelsatz.

    Die Sozialverbände argumentieren, infolge dieser Berechnung würden die realen Lebenshaltungskosten systematisch missachtet. Ein Beispiel: Von 2012 auf 2013 stieg der Regelsatz um acht Euro. Alleine die Preissteigerung beim Strom machte für Durchschnittshaushalte aber rund vier Euro aus. Die übrigen vier Euro dürften kaum reichen, die Kostensteigerung aller anderen Bedarfsartikel zu finanzieren. Dagegen argumentiert das Bundesarbeitsministerium unter anderem, das garantierte Existenzminimum müsse geringer ausfallen als geringe Arbeitslöhne. Nur so bleibe der Anreiz erhalten, einen neuen Job zu suchen.

    Info-Kasten

    Existenzminimum

    Bundesbürgern, die sich nicht selbst finanzieren können, bezahlt der Staat einen Mindestbedarf. Dieser wird einerseits gewährleistet durch die Grundsicherung. Andererseits überweisen die Ämter Zuschüsse in begrenzten Ausnahmefällen (beispielsweise Erstausstattung einer Wohnung), übernehmen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Miete und Heizkosten.

  • Regierungen suchen Pfropfen für Steuerlöcher

    EU-Gipfel: Steueroasen in Europa und Übersee sollen Kontonummern und Namen der Inhaber nennen

    Der verblichene Millionen-Erbe Gunter Sachs sorgte kürzlich wieder einmal für Schlagzeilen. Es gebe Hinweise, der Ex-Mann der Schauspielerin Brigitte Bardot habe einen Teil seiner Kapitalgewinne vor dem Finanzamt versteckt, schrieben einige Zeitungen in Berufung auf Unterlagen, deren Quelle sie nicht nannten. Die schnell unter dem Titel „Auslandslöcher“ (Offshore-Leaks) bekannte Affäre führte am Mittwoch dazu, dass die Regierungschefs der Europäischen Union schärfere Regeln ankündigten, die Steuerflucht erschweren sollen. Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Wieviel Geld wird nicht versteuert?

    Weil es um verborgenes Kapital geht, weiß man das nicht genau. Schätzungen reichen bis zur fantastischen Summe von einer Billion Euro (1.000 Milliarden), die der EU jährlich durch Steuerflucht und Steuervermeidung verlorengehe. Stimmte diese Summe würde zur Zeit etwa jeder dritte Steuer-Euro nicht gezahlt.

    Wie kann man Steuerflucht erschweren?

    Ein sehr einfaches und wirksames Verfahren benutzen die meisten europäischen Staaten seit Jahren. In der EU-Zinsrichtlinie haben sie vereinbart, dass beispielsweise französische Finanzämter dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern automatische Meldungen schicken, wenn deutsche Staatsbürger Zinsgewinne auf ihren Konten in Frankreich verbuchen. Das Bundeszentralamt sendet die Information daraufhin an die zuständigen deutschen Finanzämter. Die Kontoinhaber müssen ihre Zinsgewinne dann versteuern.

    Wo sind die Löcher im Gesetz?

    Bisher gilt der grenzüberschreitende Info-Austausch nur für Zinseinnahmen, aber beispielsweise nicht für Dividenden und andere Kapitaleinkünfte. Außerdem haben sich Österreich und Luxemburg Ausnahmeregelungen gesichert. Ähnliches gilt für die Schweiz und die europäischen Zwergstaaten Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra. Hinzu kommt: Von Großbritannien abhängige Territorien wie die Jungferninseln, die Kaimaninseln, Gibraltar, Jersey und Isle of Man machen beim Info-Austausch ebenfalls nicht mit. Gerade diese aber gehören zu den bevorzugten Anlageplätzen, die die Steuerhinterzieher aufsuchen.

    Werden die Steueroasen nun ausgetrocknet?

    Ja, sagen die EU-Kommission und die Regierungschefs. Wobei Vorsicht geboten ist, denn konkrete Vereinbarungen will man erst noch aushandeln. Die Lösung aber könnte so aussehen: Die EU würde eine Regel übernehmen, die sich die US-Regierung ausgedacht hat. Die Idee des Fatca-Abkommens (Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung): Liefern ausländische Banken keine Informationen über die Kapitalerträge von US-Bürgern an die dortigen Finanzämter, müssen diese Institute eine hohe Straftsteuer auf ihre Anlagen in den USA zahlen.

    Wie sähe konkreter Fortschritt aus?

    Beispielsweise Österreich, Luxemburg und die britischen Übersee-Territorien erklären sich bereit, gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern den jeweiligen Namen der deutschen Kontoinhaber, die Kontonummern und den Kapitalerträge zu nennen. Ob es wirklich soweit kommt, wissen wir Ende diesen Jahres.

  • Keine Nebenwirkung auf dem Beipackzettel

    Verbraucherschützer warnen vor Vermögensanlagen / Anbieter verschweigen wichtige Informationen

    Rund 3,8 Milliarden Euro stecken die Bundesbürger Schätzungen zufolge alljährlich in eher ungewöhnliche Vermögensanlagen. Mal beteiligen sie sich am Kauf eines Airbus A380, mal an einem Hotel. Dabei handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Der Erfolg der Geldanlagen war nach Einschätzung der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen in den vergangenen Jahren eher mäßig. Etwa die Hälfte der Fonds sammelte echte Verluste an. Neun von zehn Investments hielten ihr Renditeversprechen nicht ein. Dass die Initiatoren dieser Geschäfte trotzdem immer wieder Anleger finden, liegt nach Meinung der Verbraucherschützer auch an den mangelhaften Informationen über diese Unternehmensbeteiligungen.

    In einer Studie haben sie nun alle 67 Vermögensanlagen unter die Lupe genommen, die im März in Deutschland verkauft wurden. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Keine einzige Offerte erfüllte alle Anforderungen an das Datenblatt. „Wenn bereits die Kurzinformation mangelhaft ist“, ahnt die Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Dorothea Mohn, „wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen.“

    Das VIB soll über die Chancen, Risiken und Kosten der Anlage aufklären. Nur ein Info-Blatt beschrieb das Produkt ausreichend detailliert. Konkrete Aussagen waren ansonsten Mangelware. Die Angaben finden sich zwar in den Verkaufsprospekten wieder. Doch diese umfassen mitunter mehrere Hundert Seiten. „Wer da einige Fonds vergleichen möchte, hat viel zu tun, kritisiert Stephan Kühnlenz von der Stiftung Warentest. Oft fehlen wichtige Fakten. Beim VIB für ein Seehotel vermisste Kühnlenz zum Beispiel Angaben zum Standort, zur Zimmerzahl, zu den Mieteinnahmen oder dem Betreiber. Bei der Beteiligung an einem Solarpark fehlten wiederum Hinweise auf die Produktionsmenge und den Standort der Solarzellen. Ähnlich trist sieht es bei den Kosten und Risiken aus. Nebenkosten wie Notargebühren oder Maklerprovisionen werden meist verschwiegen, Szenarien für einen ungünstigen Geschäftsverlauf finden sich kaum einmal.

    Am liebsten wäre Mohn ein weitgehendes Verbot dieser Anlagen für Privatkunden. Nur für ein Prozent der Bürger kämen sie überhaupt in Betracht, sagt die Expertin. Da dies politisch nicht gewollt ist, fordert der vzbv schärfere Kontrollen der Vermögensberater und der Produkte selbst. Die Berater werden bisher nur durch die Gewerbeämter oder örtlichen Kammern beaufsichtigt. Über Banken werden diese Produkte in der Regel nicht vertrieben. Deshalb schaut die Bundesfinanzaufsicht der Verkäufern von Vermögensanlagen auch nicht auf die Finger.

    Laut Mohn müssten die Datenblätter zu den Beteiligungen wenigstens mit einem Warnaufdruck versehen werden. In großen Lettern sollen die Anbieter dort auf das Risiko eines Totalverlustes des Geldes der Anleger hinweisen. Schließlich wollen die Verbraucherschützer eine Regelung, die den Anlagebetrag auf fünf Prozent des Vermögens begrenzt. Denn immer wieder wurden Fälle bekannt, in denen Sparer ihre gesamte Altersvorsorge in zweifelhaften Beteiligungen unterbrachten und verloren.

  • Streit um Lebensversicherungen hält Schlichter auf Trapp

    Weil sie für gekündigte Lebens-Policen zu wenig Geld bekommen, wenden sich Tausende Bürger an den Ombudsmann/ Europäische Kommission plant Schlichtungsstellen für alle Branchen

    Tausende Kunden von Lebensversicherungen kämpfen derzeit um ihr Geld. Nachdem sie ihren Vertrag vorzeitig aufgelöst haben, wollen sie sich mit dem Rückzahlungsangebot ihres Versicherers nicht zufrieden geben. „Die Tragweite ist groß“, sagte der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2012 seiner Schlichtungsstelle am Donnerstag in Berlin.

    Im Juli 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klausel gekippt, die Kunden bei der Berechnung des Rückkaufwertes ihres Vertrags unangemessen benachteiligte. Seither herrscht Rechtsunsicherheit bei der Berechnung. Zahlreiche Fälle mit dieser Problematik erreichten Hirschs   Beschwerdestelle beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft seit Dezember 2012. Bei einem Konflikt mit einem Versicherungsunternehmen können sich Kunden an den Schlichter wenden.

    Für die betroffenen Lebensversicherungskunden setzt sich Hirsch nun dafür ein, dass diese einen Mindestbetrag zurückbekommen. Zuletzt hat das auch meist funktioniert. „Die Unternehmen sind in aller Regel unseren Empfehlungen gefolgt“, erläutert der Ombudsmann. Verträge zwischen 2001 und 2007 seien betroffen.

    Insgesamt 4.729 Beschwerden über Lebensversicherungsunternehmen landeten bei Streitschlichter Hirsch im ersten Quartal 2013 auf dem Tisch. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es noch 4.663.
    Auch eine weitere Entscheidung des BGH aus dem vergangenen Jahr zum Stornoabzug führte dazu, dass sich Hirsch nun um vergleichsweise viele Fälle kümmern muss. Seit April 2013 sinken die Zahlen aber wieder.

    17.263 Verbraucherbeschwerden erreichten die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr. In sämtlichen Bereichen – ob nun bei Gebäude-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeit- oder Unfallpolicen – ist die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Einzig bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen gab es etwas mehr Beschwerden.

    Den Ombudsmann einzuschalten, lohnt sich durchaus. Zum einen bekommen die Bürger verständliche Auskünfte ohne komplizierten juristischen Fachjargon. Zum anderen kommen viele Beschwerdeführer aus dem Verfahren mit mehr heraus, als von der Versicherung ursprünglich vorgeschlagen. In 18,5 Prozent aller Fälle konnte der Streitschlichter 2012 für Abhilfe sorgen. Etwa fünf Prozent der Fälle liefen auf einen Vergleich heraus. 

    Ombudsstellen gibt es in Deutschland nicht nur für die Versicherungsbranche. Bei Streit im Bahn-, Bus- oder Schiffsverkehr hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Bei Ärger auf Flugreisen können sich Bürger ab dem 1. November 2013 an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

    Künftig wird es für sämtliche Verbraucherstreitigkeiten Schlichtungsstellen geben. „Die Ombudsmann-Landschaft wird sich verändern“, so Hirsch. Die Europäische Kommission habe vor Kurzem eine Richtlinie  verabschiedet, nach der sämtliche Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren ein System mit Schlichtungsstellen für alle Branchen einrichten müssten. Derzeit sei die Kommission auch dabei, eine Online-Plattform zu errichten, auf der EU-Bürger Hilfe bei Streitigkeiten rund um Online-Geschäfte bekommen. 

  • Das Gezwitscher um die Energiewende

    Ein Jahr Bundesumweltminister Peter Altmaier: Das Strompreisproblem ist noch immer ungelöst

    Die Aufgabe, die die Kanzlerin Peter Altmaier übertrug, erfüllt dieser gut. Sie besteht darin, bis zur Bundestagwahl im September nichts anbrennen zu lassen. Das muss nicht heißen, dass der Bundesumweltminister, der genau ein Jahr im Amt ist, die Probleme beispielsweise bei der Energiewende löst. Die Aufgabe kann auch als erfüllt gelten, wenn Altmaier den glaubhaften Eindruck vermittelt, er ringe um Fortschritte.

    Das tut er wirklich. Während sein Vorgänger Norbert Röttgen die Energiewende schleifen ließ, hat der freundliche, lebensfrohe Umweltminister seit Mai 2012 ein Feuer von Reisen, Konferenzen, Gipfeln und Plänen entfacht. Selbst in der Satiresendung Heute Show nahm er Platz. Die Diskussion über die Energiewende lief monatelang auf allen Kanälen – und Altmaier war immer mittendrin. Das ist nicht zuletzt auf seine besondere Fähigkeit zurückzuführen, Rede als Tat darzustellen. Der korpulente Saarländer ist ein Meister des kommunikativen Handelns.

    Trotz aller Twitter-Nachrichten aber, die der Minister verschickt, ist das in der öffentlichen Wahrnehmung zentrale Problem der Energiewende genauso ungelöst wie vor Altmaiers Amtsantritt. Wegen des rasanten Zubaus von Wind- und Solarkraftwerken steigt der Preis pro Kilowattstunde Strom, den die Privathaushalte und die meisten Firmen bezahlen, zu Beginn des kommenden Jahres wahrscheinlich erneut.

    Durchschnittliche Privathaushalte berappen heute bereits zehn bis 15 Euro monatlich für die Energiewende. Wenn der Ausbau der Ökoenergie weitergeht wie bisher, kommt zum Jahresbeginn 2014 ein Betrag in der Größenordnung von drei Euro hinzu, Anfang 2015 könnte die nächste Erhöhung folgen. Nicht zuletzt Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen macht die Preissteigerung zunehmend Sorgen.

    Davor, dass es so kommt, warnt Altmaier ständig – auch am Donnerstag, anlässlich seines Jubiläums. Schon vor einem halben Jahr legte er deshalb einen Plan für die grundsätzliche Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes bis 2014 vor. Kernpunkt: Erstmal müssen alle mit allen in Ruhe über alles reden. Wollte er damit das Problem auf die lange Bank schieben oder versuchte Altmaier einen politischen Kulturwandel hin zu partizipativer, transparenter Entscheidungsfindung? Man wusste es nicht genau.

    Zum Jahreswechsel jedenfalls schien ihm seine ausgeschlafene Herangehensweise selbst zu viel Zeit in Anspruch zu nehmen. Da setze der CDU-Politiker dann die Horrorzahl in die Welt, dass der Ökostrom die Deutschen bis zu einer Billion Euro (1.000 Milliarden) kosten könnte. Deshalb sollte es plötzlich ganz schnell gehen mit der Reform. Zusammen mit Wirtschaftsminister Philip Rösler tüftelte Altmaier das Konzept der sogenannten Strompreisbremse aus. Man wollte die Ökostrom-Kosten um rund zwei Milliarden Euro jährlich reduzieren, indem unter anderem die Energieproduzenten und die industriellen Großverbraucher einen finanziellen Beitrag leisten. Dieser Vorschlag aber scheiterte unter anderem an den SPD- und grünregierten Bundesländern, die Altmaier den Erfolg vor der Bundestagswahl nicht mehr gönnten.

    So bleibt einstweilen alles beim Alten, und vor dem nächsten Winter wird nichts mehr passieren. Das wiederum scheint augenblicklich nur wenige Leute zu stören. Dank Altmaiers kommunikativen Wirbelsturms ist das Thema erst mal raus aus der Debatte.

    Nichtsdestoweniger hat der Umweltminister aber einige reale Fortschritte vorzuweisen. Unter seiner Führung vereinbarten Bund und Länder, den regionalen Ausbau der Windenergie besser zu koordinieren. Wenn das klappt, lassen sich die Kosten für neue Stromleitungen verringern. Außerdem soll die Bundesnetzagentur künftig die Aufsicht über die Planungen überregionaler Stromleitungen führen. Bisher ist es immer wieder zu Konflikten zwischen einzelnen Bundesländern gekommen. So endet manche Höchstspannungstrasse, die dringend für den Stromtransport benötigt wird, an einer Landesgrenze, weil im benachbarten Bundesland die Planungen nicht vorankommen. Diese Hindernisse soll die Netzagentur mit dem einheitlichen Planungsverfahren aus dem Weg räumen.

    Solche Schritte freilich sind Kleinkram im Vergleich zu dem vermutlich einzigen großen Erfolg der Amtszeit. Die wenigstens Beobachter hatten damit gerechnet, was Altmaier an einem dieser saukalten Märztage im überdachten Innenhof seines Ministeriums zusammen mit dem niedersächsischen SPD-Ministerpräsidenten Stephan Weil verkündete. Nach mehr als 35 Jahren Streit und Straßenschlachten um das geplante Endlager für Atommüll in Gorleben soll die Suche nach einem geeigneten Platz in Deutschland noch einmal ganz von vorne beginnen.

    Zwar sind noch einige Details offen – etwa die Frage, wo abgebrannte Reaktorbrennelemente zwischengelagert werden, wenn Gorleben nicht mehr zur Verfügung steht. Deshalb drohte der grüne Umweltminister von Niedersachsen, Stefan Wenzel, am Donnerstag mit der Ablehnung des Gesetzes. Wenn dieser historische Kompromiss nicht noch in letzter Minute scheitert, wird ihn der Bundestag jedoch im Juni beschließen. Dann hätte Altmaier gerade noch einmal Glück gehabt. Ohne diesen Durchbruch würde von seiner bisherigen Schaffensperiode in der Regierung nicht viel mehr bleiben als Gezwitscher.

  • „Besser, wir lassen den Schatz noch eine Weile unter der Erde“

    Ökonom Frondel plädiert dafür, Fracking umweltfreundlicher zu machen, bevor man Erdgas fördert

    Hannes Koch: Die Bundesregierung will eine gesetzliche Grundlage für die Erdgasförderung mittels Fracking schaffen. Schätzungen zufolge könnte Deutschland dann mehr als zehn Jahre seinen gesamten Erdgasbedarf mit dieser Methode decken. Steht uns ein Wirtschaftsboom durch billige Rohstoffe bevor?

    Manuel Frondel: Nein. Die Schätzungen geben eher eine theoretische Menge an. Wie viel man schließlich unter Beachtung von Regulierungsbedingungen, insbesondere von Umweltregulierung, fördern kann, muss sich erst noch herausstellen. Außerdem wird sich die Gewinnung der Reserven über einen langen Zeitraum verteilen, wahrscheinlich über mehrere Jahrzehnte. Deshalb wird die neue Erdgasförderung mittels Fracking in Deutschland wohl keinen stark preissenkenden Einfluss haben.

    Koch: In den USA ist der Gaspreis auf das Niveau von vor 20 Jahren zurückgegangen. Er liegt um zwei Drittel unter den Höchststand. Warum ist dieser Effekt dort stärker?

    Frondel: In Amerika geht es um viel größere Lagerstätten, die mit der neuen Technologie jetzt erschlossen werden. So könnten es die Vereinigten Staaten schaffen, beim Erdgas mindestens autark zu werden oder unter dem Strich sogar Gas zu exportieren. Das sind ganz andere Voraussetzungen als bei uns. Deutschland hat nicht die Möglichkeit, die Gasmengen, die wir beispielsweise aus Russland oder Norwegen importieren, durch eigene Förderung zu ersetzen.

    Koch: Welche sind dann die ökonomischen Vorteile des Frackings in Deutschland?

    Frondel: Wir würden vermutlich mehrere Milliarden Euro weniger pro Jahr an den Gazprom-Konzern in Russland und andere Lieferanten bezahlen. Dieses Geld bleibt im Inland und kann hier Investitionen und Arbeitsplätze finanzieren. Durch die Fracking-Industrie würden neue Wertschöpfungsketten entstehen: Die Gasunternehmen vergeben Forschungsaufträge oder beauftragen andere Firmen, ihnen die Bohranlagen zu liefern. Außerdem muss das Gas transportiert werden, man braucht eventuell neue Pipelines. Das alles würde die einheimische Wirtschaft stimulieren.

    Koch: Sollten diese Vorteile ausschlaggebend sein angesichts der möglichen ökologischen Gefahren?

    Frondel: Wir müssen die ökonomischen und ökologischen Faktoren gut abwägen und nicht auf Teufel komm heraus sofort alles fördern, was geht. Wobei ich grundsätzlich annehme, dass sich die nachteiligen Umweltauswirkungen in Grenzen halten lassen.

    Koch: Kritiker warnen beispielsweise vor der Schädigung des Grund- und Trinkwassers.

    Frondel: Das Risiko der Verschmutzung des Grundwassers halte ich für beherrschbar. Denn beim Fracking werden die Chemikalien in sehr tiefe Gesteinsschichten gepresst, die in der Regel weit unter dem Grundwasserspiegel liegen. Über den erdgashaltigen Schichten existieren oft auch geologische Barrieren, die das Grundwasser schützen. Allerdings sollte man mit dem breiten Einsatz des Frackings warten, bis umweltschonende Chemikalienmischungen entwickelt worden sind. Wir können uns auch deshalb Zeit lassen, weil der Gaspreis in Zukunft wahrscheinlich wieder steigt. Dann ist der Schatz unter unserem Land wertvoller als heute. Deshalb kann es aus ökologischen wie auch ökonomischen Gründen klug sein, wenn wir ihn noch eine Weile unter der Erde lassen würden.

    Koch: Was schlagen Sie jetzt konkret vor?

    Frondel: Man sollte ein paar Test- und Forschungsbohrungen durchführen, um die Technik weiterzuentwickeln und den ökologischen Bedenken Rechnung zu tragen. Bei verantwortungsvollem Vorgehen kann man wahrscheinlich auch die Bevölkerung gewinnen.

    Bio-Kasten

    Manuel Frondel (Jg. 1964) leitet den Bereich „Umwelt und Ressourcen“ am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Außerdem arbeitet er als außerplanmäßiger Professor an der Uni Bochum.

    Info-Kasten

    Fracking

    Bei dieser Methode zur Förderung von Erdgas und Erdöl werden Wasser und Chemikalien unter hohem Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst. Dadurch entstehen Risse, durch die die Rohstoffe an die Oberfläche gepumpt werden können. In den USA ist das Fracking die Basis des aktuellen Gas- und Ölbooms. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wollen mit einem Gesetz Fracking nun auch in Deutschland ermöglichen. Unter anderem in den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, sowie in der Union gibt es aber massive Bedenken. Die eigentlich für Mittwoch geplante Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf ist deshalb abermals verschoben worden. (Koch)

  • Keine Reform ohne Verlierer

    Kommentar zur Familiensteuer von Hannes Koch

    Ohne Verluste wird die Reform der Familienbesteuerung nicht ablaufen. Manche Paare und Haushalte könnten irgendwann nach der Bundestagswahl höhere Steuerbescheide erhalten als heute. Wenn CDU-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble oder Arbeitsministerin Ursula von der Leyen davon sprechen, ein neues Familiensplitting einzuführen, sollte man diese Möglichkeit zumindest einkalkulieren.

    Die zusätzlichen steuerlichen Vergünstigungen für Familien mit Kindern kosten Milliarden Euro. Dieses Geld werden die Finanzminister von Bund und Ländern nicht aus ihren Haushalten herausschneiden wollen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass für manche Bundesbürger die Steuern steigen – zum Beispiel für die, die bis heute stark vom Ehegattensplitting profitieren. Darunter dürften auch etliche Haushalte sein, die der Mittelschicht angehören, und als solche schon jetzt eine nicht eben niedrige Belastung spüren.

    Die Diskussion über die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare und die Reform des Ehegattensplittings kommt oft als Wertedebatte daher. Wer darf was, wen toleriert und akzeptiert die Mehrheit? Wenn sich die Werte und Lebensformen einer Gesellschaft verschieben, hat dies aber auch materielle Konsequenzen. Dann geht es um die Neuverteilung von Einnahmen und Ausgaben. Manche Bundesbürger profitieren, andere verlieren.

    Schwer vorstellbar ist, dass dies bei der Einführung des Familiensplittings anders wäre. Von der Leyen, Schäuble und die übrigen Reformer innerhalb der Union mögen diesen Punkt vor der Bundestagswahl nicht in den Vordergrund stellen. Die CSU, die nicht nur konservativer ist als die CDU, sondern im Herbst auch noch eine Landtagswahl zu bestehen hat, erst recht nicht. SPD, Grüne und Linke, die viel grundsätzlichere Reformen der Familiensteuern als die Regierungskoalition fordern, halten sich in der Frage der zusätzlichen Belastungen ebenfalls zurück. Den wohlklingenden Versprechungen, dass niemand einen Nachteil erleiden werde, sollte man jedoch lieber nicht glauben.

  • Zwei auf einen Streich

    Finanzminister Wolfgang Schäuble öffnet die Union im Familien- und Steuerrecht für die Zukunft

    Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern sollen bei der Steuer gegenüber heterosexuellen Familien nicht länger benachteiligt werden. Das hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagen – und trägt dazu bei, das Programm der Union gleich in zweierlei Hinsicht zu modernisieren. Erstens geht es um die umstrittene gesellschaftliche Anerkennung der Homo-Ehe als einen Normalfall des modernen Lebens, zweitens um die Renovierung des Steuersystems, das bisher Ehen begünstigt, in denen der Mann viel, die Frau aber wenig verdient.

    Die Gleichstellung der Homo-Ehe

    Schwule und lesbische Paare können mittlerweile in Deutschland einen eheähnlichen Bund schließen. Diese Regelung gibt es seit 2001. Einige Vorzüge der traditionellen Ehe werden den Menschen mit „eingetragener Lebenspartnerschaft“ aber teilweise noch verwehrt, unter anderem das steuerliche Ehegatten-Splitting. Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst entscheiden, ob diese Unterscheidung zeitgemäß ist oder gegen das Grundgesetz verstößt. Währenddessen hat die Parteiführung der CDU auf Druck der bayerischen CSU kürzlich entschieden, den Spruch des obersten Gerichts abzuwarten und bis dahin keine eigene Initiative zur weiteren Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu unternehmen. Die FDP, aber auch die Opposition kritisieren diese konservative Haltung der Union. Mit seinem Vorstoß versucht Finanzminister Schäuble nun, seine Partei aus der Konservatismus-Falle zu befreien.

    Der Familienbegriff ändert sich

    Gleichzeitig plädiert Schäuble dafür, das steuerliche Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting umzubauen. Die Botschaft: Die steuerlichen Vorzüge sollen zunehmend den Menschen zugute kommen, die Kinder aufziehen. Darin kann man einen Bedeutungsverlust der traditionellen Ehe sehen – und eine Hinwendung ausschlaggebender CDU-Politiker zu einem offeneren Familienbegriff. Familie würde dann stärker durch die Verantwortung für Kinder definiert, weniger durch das Sakrament der Ehe. Ob auch Partner ohne Trauschein, die Kinder aufziehen, in den Genuss des Familiensplittings kämen, ist noch nicht klar. Bisher handelt es sich um theoretische Debatten. Konkret wird die Politik wohl erst nach der Bundestagswahl. Festzuhalten bleibt: Der einflussreiche Finanzminister unterstützt die Reformerinnen in der Union um Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Diese will das neuartige Familiensplitting auch für Paare ohne Trauschein einführen.

    Das umstrittene Ehegattensplitting

    Das heutige Steuersystem funktioniert grundsätzlich so: Auf die Einkommen von alleinlebenden oder nicht verheirateten Berufstätigen erheben die Finanzämter Steuerabsätze ab 14 Prozent. Je höher der Verdienst liegt, desto mehr steigt die Belastung. Wer viel einnimmt, zahlt auch viel – bis zu 45 Prozent ihrer zusätzlichen Einkommen müssen die Steuerpflichtigen abgeben. Bei verheirateten Paaren wird dieses Prinzip jedoch teilweise außer Kraft gesetzt. Verdient beispielsweise der Mann viel und die Frau wenig, werden beide Verdienste zusammengerechnet und durch zwei geteilt.

    Gegenwärtige Vor- und Nachteile für Verheiratete

    Die gutverdienenden Ehepartner – früher und auch heute oft noch die Männer – entrichten infolge des Ehegattensplittings geringere Steuersätze im Vergleich zur isolierten Berechnung. Die schlechtverdienenden Partner – nicht selten die Ehefrauen – müssen ihre niedrigen Einkommen jedoch höher versteuern als bei individueller Betrachtung. Das Ergebnis: Weil auf die schlechten Verdienste höhere Steuern erhoben werden, haben viele verheiratete Frauen wenig Anreiz, mehr zu arbeiten. Dies mag dazu beitragen, das das traditionelle Mann-Frau-Rollenmuster fortdauert, beklagen die Kritiker. Das wichtigste Argument der Befürworter der heutigen Form des Ehegattensplittings lautet hingegen: Die Ehe ist ein gemeinsamer Wirtschaftsbetrieb. Der gutverdienende Partner muss den schlecht verdienenden Partner finanzieren und ist deshalb nicht mehr so leistungsfähig. Das rechtfertige den niedrigen Steuersatz, sagen die Befürworter.

    Was das Ehesplitting heute finanziell bedeutet

    Lüder Gerken, der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik in Freiburg, macht eine Beispielrechnung auf. Ein Ehepaar mit 70.000 Euro gemeinsamen Jahreseinkommens zahle mit der gegenwärtigen Splittingregel 15.266 Euro Steuer. Fiele die Splittingregel weg, würden bis zu 18.770 Euro fällig – laut Gerken eine „Steuererhöhung um satte 23 Prozent“. Wie das künftige Familiensplitting aussieht, ist bislang allerdings nicht klar. Das Bundesfinanzministerium kalkuliert zur Zeit verschiedene Varianten. Ein mögliches Ergebnis: Weil die Finanzminister nicht Milliarden Euro verlieren wollen, die zusätzliche Kinderförderung aber auch Geld kostet, muss die bisherige steuerliche Begünstigung geringer ausfallen. Unter anderem kinderlose Paare werden mehr an den Staat zahlen.

    Die Alternative – das Familiensplitting

    Frankreich gilt als ein Vorbild für dieses Modell. Dabei wird das gemeinsame Einkommen eines Ehepaares grundsätzlich nicht halbiert, sondern auch die Zahl der Kinder spielt eine Rolle. Bei einer vierköpfigen Familie könnte man den Verdienst beispielsweise durch drei teilen. Dadurch lassen sich Kinder bei der Steuerberechnung potenziell besser berücksichtigen als beim Ehegattensplitting. Jedoch könnte man dieses Ergebnis auch mit Freibeträgen erzielen, wie sie hierzulande teilweise üblich sind. Die Kritiker argumentieren, dass bei dieser Form des Familiensplittings die Benachteiligung der schlecht verdienenden Ehefrau grundsätzlich erhalten bleibe, wenn auch weniger stark.

    Die radikale Variante: Individualbesteuerung

    Beispielsweise Schweden, die Niederlande und Österreich machen es anders. Dort gibt es keine Verteilung individueller Verdienste auf die Mitglieder einer Familie. Jeder Berufstätige zahlt alleine den individuellen Steuersatz auf das jeweilige Gehalt. Leben Kinder im Haushalt, so werden sie mittels Freibeträgen oder Steuerabzügen einberechnet. Damit gehen mehrere Vorteile einher: Weil Frauen einen höheren Anreiz haben zu arbeiten, dient die Individualbesteuerung der Gleichberechtigung. In der Folge nimmt das Wirtschaftswachstum zu, weil die Zahl der Erwerbstätigen steigt. Die entscheidenden Nachteile: Für Gutverdiener wächst die Steuerbelastung mitunter stark. Die FDP lehnt solche Modelle deshalb ab. SPD, Grüne und Linke fordern dagegen Varianten der Individualbesteuerung.

    Was die Opposition will

    Man könne das Ehegattensplitting nicht einfach abschaffen, heißt es bei der SPD. Schließlich schütze das Grundgesetz diese Lebensform. Für bereits geschlossene Ehen soll das Splitting deshalb weiter gelten. Für neue Eheverträge dagegen will die SPD „einen Partnerschaftstarif einführen, bei dem beide Partner individuell besteuert, die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen aber berücksichtigt werden“, heißt es im Entwurf des Regierungsprogramms. Für die Grünen sagt deren frauenpolitische Sprecherin Katja Dörner, man befürworte eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag des nicht arbeitenden Partners auf den Ernährer. Dieses Modell solle für alle gelten und schrittweise eingeführt werden.