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  • „Leiharbeiter fühlen sich wie Menschen zweiter Klasse“

    Interview mit dem Katholischen Betriebsseelsorger Erwin Helmer: St. Prekarius kämpft gegen unsoziale Arbeitsverhältnisse

    Hannes Koch: Die Osterfeiern zur Kreuzigung und Auferstehung Jesu gehören zu den wichtigsten Festen des Christentums. Spielen solche Traditionen eine Rolle, wenn Sie als katholischer Betriebsseelsorger in die Unternehmen gehen?

    Erwin Helmer: Klar, unser Glaube ist die Grundlage unserer Arbeit. Aber wir praktizieren einen offenen Ansatz. Wir missionieren nicht, sondern sind Ansprechpartner in allen möglichen Fragen. Und wir bestärken alle, die sich für Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Solidarität einsetzen. Wir setzen uns beispielsweise dafür ein, dass Betriebsräte gegründet und Tarifverträge geschlossen werden.

    Koch: Veranstalten Sie auch Gottesdienste mit den Beschäftigten, oder kommt so etwas gar nicht mehr vor?

    Helmer: Wenn die Beschäftigten das anregen, kommen wir diesem Wunsch gerne nach. Als hier in Augsburg die Maschinenbaufirma Manroland in die Insolvenz ging, haben uns Arbeitnehmer gebeten, eine ökumenische Andacht zu organisieren. Das Motto war ein Vers aus der Bergpredigt: „Selig sind, die hungern und dürsten nach Gerechtigkeit“. Das war ein unvergessliches Erlebnis.

    Koch: Sie arbeiten in der bayerischen Diözese Augsburg. Wie sieht Ihre Arbeit typischerweise aus?

    Helmer: Meine zehn Kollegen und ich halten Kontakt zu den Betriebsräten, zu Gewerkschaften und besuchen die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Wir nehmen uns Zeit zu reden und zu fragen: Was läuft gut, was nicht? Und kommen so ins Gespräch über Gott und die Welt, über die Arbeit, die Familie, über Arbeitsunfälle, Bezahlung, aber auch über Scheidungsprobleme und Erziehungsfragen.

    Koch: Sie sind wahrscheinlich der einzige Betriebsseelsorger, der selbst einen Heiligen erfunden hat – St. Prekarius. Wen beschützt er?

    Helmer: Das ist ein virtueller Heiliger beider Geschlechter – St. Prekarius und St. Prekaria. Das Standbild habe ich in Zusammenarbeit mit der Christlichen Arbeiter-Jugend Bayern schnitzen lassen. Die Figur hat leere Hosentaschen, trägt Jeans und einen Besen. Dieser Heilige dient als Symbol für prekäre Beschäftigung – Leiharbeit, Niedriglohnjobs, Werkverträge. Er begleitete uns bereits bei Aktionen vor dem Arbeitsgericht, bei Betriebsversammlungen, Straßenaktionen und in Gottesdiensten. Denn immer mehr Menschen arbeiten in solchen Verhältnissen.

    Koch: Was ist das Problematische an diesen Jobs?

    Helmer: Leiharbeiter oder Leute mit Werkverträgen sagen, dass sie sich wie Menschen zweiter Klasse fühlen. Sie haben oft eine schlechtere Bezahlung, weniger Absicherung und mindere Rechte. Nach einer längeren Krankheit erhalten diese Arbeitnehmer beispielsweise keine Hilfen, damit sie wieder gut in ihren Job reinkommen. Sie sind auch von der normalen Mitbestimmung weitgehend ausgeschlossen, auch weil sie kein Geld für den Gewerkschaftsbeitrag übrig haben.

    Koch: Wie helfen Sie solchen Beschäftigten?

    Helmer: Wir unterstützen die Gründung von Betriebsräten. Beim Versandhändler Amazon ist das gelungen, in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Ver.di. Wenn ein Unternehmen den Tarifvertrag nicht anerkennt, versuchen wir, mit dem Arbeitgeber zu reden. Dann lassen wir uns auch bei Warnstreiks sehen – im Einklang mit der katholischen Soziallehre. Denn die sagt ganz eindeutig, dass die Arbeitnehmer ein Recht auf den Schutz durch Tarifverträge haben.

    Koch: Als die ARD unlängst über die schlechte Bezahlung in den deutschen Warenverteillagern des Konzerns Amazon berichtete, waren Sie groß im Bild. Ist Amazon eine Ausnahme?

    Helmer: Zusammen mit meinen Vorstandskollegen der Katholischen Arbeitnehmerbewegung in Augsburg habe ich danach einen offenen Brief an Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geschrieben. Darin bezeichnen wir die Situation bei Amazon als Spitze des Eisbergs. Denn die Tarifbindung in der deutschen Wirtschaft nimmt ab. Mittlerweile arbeiten nur noch gut 60 Prozent der Arbeitnehmer auf Basis tariflicher Regelungen.

    Koch: Machen Sie bei Ihren Besuchen in den Firmen die Erfahrung, dass mittlerweile viele Beschäftigte von ihrem Arbeitslohn nicht mehr vernünftig leben können?

    Helmer: Ja, kürzlich haben wir an einer Kundgebung vor Legoland in Günzburg teilgenommen. Dort erhalten viele Beschäftigte 8,50 Euro pro Stunde. Nicht selten lässt sich damit eine Familie nur über die Runden bringen, wenn die Beschäftigten aufstockendes Hartz IV beantragen.

    Koch: Wenn prekäre Arbeitsarbeitsverhältnisse ein Phänomen darstellen, das sich zunehmend verbreitet – was sollte die Politik tun?

    Helmer: Man müsste das Ausmaß der Leiharbeit auf das Niveau von vor zehn Jahren reduzieren. Damals waren in solchen Arbeitsverhältnissen nur etwa 250.000 Leute beschäftigt. Heute sind es 900.000. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung plädiert zudem für Mindestlöhne, die bei 9,70 Euro pro Stunde liegen müssten.

    Koch: Bisher haben wir über normale, private Unternehmen gesprochen. Allerdings gibt es ähnlich miserable Zustände auch in kirchlichen Betrieben.

    Helmer: Das stimmt. In der Vergangenheit erlebten wir hautnah die Tendenz, Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen in unabhängige Servicegesellschaften auszulagern und dadurch die Tarifregelungen zu unterlaufen. Die katholischen Bischöfe haben mittlerweile erklärt, dass sie dies nicht gutheißen. Trotzdem gibt es noch kirchliche geprägte Subunternehmen, die Tarifdumping praktizieren. Aber es werden weniger.

    Koch: Beispielsweise beim katholischen Malteser Hilfsdienst soll es vorkommen, dass Teilzeitkräfte und Fahrer mitunter nur fünf, sechs oder 7,50 Euro pro Stunde erhalten. Was sagen Sie dazu, dass auch Ihre Kirche Arbeitnehmer in die Armut treibt?

    Helmer: Alle kirchlichen Einrichtungen müssen sich an die vereinbarten Tarifregeln halten. Wo es Grauzonen gibt, versuchen wir unseren Einfluss mit Gesprächen, Briefen und Öffentlichkeitsarbeit geltend zu machen.

    Koch: Das spezielle kirchliche Arbeitsrecht des sogenannten Dritten Weges verbietet den Beschäftigten zu streiken. Wäre es nicht an der Zeit, diesen alten Zopf abzuschneiden?

    Helmer: Die Frage stellt sich vor allem bei solchen kirchlichen Einrichtungen, die staatliche Zuschüsse erhalten, also teilweise in öffentlichem Auftrag handeln. In solchen Fällen wird der Druck wachsen, dass die Beschäftigten die gleichen Rechte bekommen wie das Personal normaler Unternehmen. Wobei man auch sagen muss, dass die Arbeitsbedingungen in vielen kirchlichen Einrichtungen besser sind als bei freien Trägern.

    Koch: Einerseits geht es Deutschland gut. Die Zahl der Arbeitsplätze steigt. Andererseits wird die Arbeitswelt härter und unsozialer. Unter dem Strich – macht die soziale Marktwirtschaft eher Fortschritte oder Rückschritte?

    Helmer: Eindeutig Rückschritte. Der alte Konsens der Sozialen Marktwirtschaft wurde in den vergangenen Jahrzehnten vielerorts aufgekündigt. Die enge Verknüpfung von Wirtschaftlichkeit, Gewinnen, Effektivität einerseits und anständigen Löhnen, sozialer Sicherheit und Solidarität andererseits existiert nicht mehr. Deshalb brodelt es unter den Arbeitnehmern. Die Politik sollte der Marktwirtschaft deshalb wieder engere soziale und menschliche Grenzen setzen.

    Bio-Kasten

    Erwin Helmer (60) ist Theologe, Diakon und Vorstand der Katholischen Arbeitnehmerbewegung in der Diözese Augsburg. Er leitet die dortige Betriebsseelsorge.

    Info-Kasten

    Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) ist ein katholischer Sozialverband, dem in Deutschland rund 150.000 Mitglieder angehören. Er fühlt sich der katholischen Soziallehre verpflichtet und übersetzt diese in politische Forderungen. Eine davon: ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,70 Euro pro Stunde. Viele Funktionäre der KAB engagieren sich in der Kirche, kooperieren aber auch mit den Gewerkschaften, Betriebsräten und anderen Sozialverbänden. Die Bundesgeschäftsstellen sind in Köln und München.

  • Kein Konsens ohne Konflikt

    Kommentar zur Endlagersuche von Hannes Koch

    Die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) tun das Richtige. Sie haben sich darauf verständigt, die Suche nach einem Atomendlager in Deutschland grundsätzlich neu zu beginnen. Und zwar ohne Vorbedingungen darüber, dass irgendwelche Orte ausgeschlossen werden oder besonders in Frage kommen. Nur so lässt sich, wenn überhaupt, ein vorläufiger und relativer Frieden in einem Konflikt aushandeln, dessen Nachwirkungen noch hunderte Generationen beschäftigen werden.

    Angesichts dieser Aufgabe zeigen sowohl Altmaier, als auch Stephan Weil und Stefan Wenzel, die Chefs der niedersächsischen Landesregierung, die Größe, auf ihre jeweiligen Lieblingsforderungen zu verzichten. Schmerzhaft ist nicht das zuletzt für Rot-Grün. Muss die neue Landesregierung ihren Anhängern doch erklären, warum das umstrittene Endlager Gorleben grundsätzlich im Rennen bleibt.

    Bei der jetzt gefundenen Lösung will man den Versuch unternehmen, unabhängig von konkreten Orten möglichst allgemeingültige wissenschaftliche Kriterien für die Auswahl zu formulieren. Genau dies war früher nicht der Fall. So wurde Gorleben in den 1970er Jahren politisch intransparent zum Standort der Atomkippe erkoren, obwohl es beim vorhergehenden Verfahren als ungeeignet ausgeschieden war. Ein jahrzehntelanger, harter Konflikt nahm seinen Lauf. Jetzt scheint erstmals eine faire gesellschaftliche Übereinkunft erreichbar. Gelingt dies, ist das der erste, vielleicht einzige, aber auch entscheidende Erfolg von Umweltminister Altmaier.

    Trotzdem wird es in einigen Jahren neuen Ärger geben – so gut und nachvollziehbar die Suche auch ablaufen mag. Schließlich muss man irgendwann einen konkreten Ort benennen. Die dort lebenden Bürger werden diese Entscheidung nicht hinnehmen, weil von radioaktivem Müll immer eine Gefahr ausgeht. Zudem lässt sich kein idealer Platz finden, sondern nur der beste unter den vorhandenen. Auf diese Aussicht können sich auch die Menschen in Bayern und Baden-Württemberg schon einmal vorbereiten. Vielleicht wird die Gesellschaft durch die Atomfrage später nicht mehr so gespalten wie in den vergangenen Jahrzehnten, aber einen Konsens ohne Konflikt gibt es ebenfalls nicht.

  • Neuer Anlauf für Suche nach Atomendlager

    CDU-Umweltminister Altmaier und Rot-Grün in Niedersachsen schlagen Kompromiss vor

    Einen wesentlichen Fortschritt bei der Suche nach einem deutschen Atomendlager scheinen die Bundesregierung und Rot-Grün in Niedersachsen gemacht zu haben. Eine parteiübergreifende Enquetekommission soll demnach bis 2015 Kriterien für die Standortauswahl erarbeiten, erklärten Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und der dortige Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) am Sonntag.

    Das umkämpfte Bergwerk im niedersächsischen Gorleben bleibt grundsätzlich im Verfahren, eine Vorfestlegung auf diesen Standort gibt es aber nicht mehr. Rot-Grün in Niedersachsen möchte Gorleben eigentlich komplett ausschließen. Alle potenziellen Orte für Endlager, seien sie in Baden-Württemberg, Bayern oder anderen Bundesländern, haben nun jedoch den gleichen Stellenwert.

    In diesem Sinne laden Altmaier, Weil und Wenzel die Bundesländer und Parteien für den 7. April zu einem abschließenden Gespräch ein. Ihr Ziel ist es, dass bis zur parlamentarischen Sommerpause ein neues Gesetz für die Suche nach einem Atomendlager beschlossen wird. Gelingt dies, würden Altmaier, aber auch Rot-Grün einen Erfolg verbuchen, mit dem kaum jemand noch vor der Bundestagswahl gerechnet hat.

    „Das ist kein fauler, sondern ein guter Kompromiss“, sagte Weil vor den Mikrofonen im Innenhof des Bundesumweltministeriums. Er betonte die entscheidende Rolle der Enquetekommission, die aus 24 Abgeordneten des Bundestages, der Länderparlamente, sowie Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden bestehen soll. Die Gründung der Kommission ist die wesentliche Änderung im Vergleich zum bisherigen Gesetzentwurf Altmaiers für die Endlagersuche.

    In den kommenden zwei Jahren soll die Kommission entscheidende Rahmenbedingungen und Kriterien für die Standortauswahl neu diskutieren und möglichst einen Konsens formulieren. Entscheidungen kann das Gremium nur mit Zweidrittelmehrheit fällen. Es geht unter anderem darum, welche geologischen Formationen – etwa Salz, Granit oder Ton – dafür geeignet sind, den hunderttausende Jahre strahlenden Nuklearmüll aufzunehmen. Wissenschaftlich fundierte Kriterien sollen eine Entscheidung über Standorte ermöglichen. Ein weiterer Punkt: Wird das Lager so gebaut, dass man den Atomabfall grundsätzlich wieder an die Oberfläche zurückholen kann?

    Altmaier, Weil und Wenzel beschrieben die bevorstehende Arbeit der Kommission übereinstimmend als „Stufe Null“ der Endlagersuche. Alle weiteren Schritte und Verfahren im Gesetz sollen unter dem Vorbehalt der Kommissionsentscheidung stehen. Ist diese schließlich zu einem Ergebnis gekommen, wird das Endlagersuchgesetz noch einmal novelliert. Dann erst kann die neue Bundesbehörde ihre Arbeit aufnehmen, die Altmaier eigentlich schon in diesem Jahr mit dem Verfahren betrauen wollte.

    Niedersachsens Umweltminister Wenzel betonte, dass der umstrittene Standort Gorleben nur insoweit im Gesetzentwurf erwähnt werde, als dort keine weiteren Erkundungs- und Vorbereitungsarbeiten mehr stattfinden sollten. Auch weitere Transporte abgebrannter Brennelemente aus Atomkraftwerken in den niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg werde es nicht mehr geben. Außerdem habe man sich darauf geeinigt, den Rechtsweg für juristische Klagen nicht zu verkürzen.

    Info-Kasten

    Der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit dem Ort Gorleben in Niedersachsen war unter der Regierung des niedersächsischen CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht 1977 zum Standort des einzigen bundesweiten Endlagers für stark strahlenden Müll erkoren worden. Die Kriterien für die Auswahl waren intransparent. Seitdem gibt es dort massiven Widerstand. Zahlreiche Wissenschaftler bezweifeln die Eignung des Salzstockes. Die aktuelle rot-grüne Landesregierung Niedersachsens hält Gorleben ebenfalls für ungeeignet. Um endlich zu einer Lösung des jahrzehntealten Konfliktes zu kommen, hat sich auch die Bundesregierung entschieden, die Suche nach einem Lager neu aufzurollen.

  • Die disziplinierende Wirkung der Öffentlichkeit

    Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften wollen Union und FDP drosseln, indem die Aktionäre mehr Einfluss erhalten

    Schärfere Regelungen für die Bezahlung von Vorständen in Aktiengesellschaften haben Union und FDP beim Koalitionsausschuss beschlossen. Dies ist auch eine Reaktion auf die erfolgreiche Schweizer Volksabstimmung zur Beschränkung von Managergehältern. Seit Beginn der Finanzkrise 2007 wird in vielen Staaten über die teils exorbitanten Honorare gestritten. Welche Bedeutung hat der Schritt der Koalition, und wie könnte er wirken?

    Union und FDP sind sich einig, dass die Hauptversammlungen, die Zusammenkünfte der Eigentümer von Aktiengesellschaften, stärkeren Einfluss erhalten sollen. Die Aktionäre müssen künftig jährlich und verbindlich darüber entscheiden, wieviel Geld die Vorstände insgesamt bekommen. Gegenstand des Beschlusses ist dabei das gesamte Vergütungspaket inklusive Festgehalt, Bonuszahlungen, Nebenleistungen wie Dienstwagen, Abfindungen und Sozialleistungen.

    Bisher steht im Aktiengesetz nur eine unverbindliche Regelung. Die Eigentümer einer AG können darüber entscheiden, müssen es aber nicht tun. Zudem geht es nur um das „System“ der Vorstandsbezahlung, die genaue Gehaltshöhe braucht dabei keine Rolle zu spielen. Erst nachträglich, durch die Bilanzen der Aktiengesellschaften, erfährt die Öffentlichkeit, wieviel die Chefs im vergangenen Jahr tatsächlich verdient haben. Künftig wird die Honorierung vor der Auszahlung veröffentlicht.

    Dies ist freilich die Lesart der Union. FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muss jetzt genaue Formulierungen für das Aktiengesetz finden. Ob sie dabei versucht, die Regelung zu entschärfen, wird man sehen.

    Wohlgemerkt: Um eine Begrenzung der maximalen Höhe von Vorstandsgehältern geht es der Koalition nicht. Dies findet die Regierung zu dirigistisch. Außerdem, so wird argumentiert, handele man damit der Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuwider. Objektiv schwierig ist es auch, einen eindeutigen Maßstab für angemessene Vorstandsgehälter zu nennen.

    Gleichwohl könnte die neue Bestimmung „eine disziplinierende Wirkung“ ausüben und hohe Vorstandsvergütungen senken, sagt Dorothea Schäfer, Ökonomin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Sie weist daraufhin, dass „die Eigentümer ein Interesse daran haben sollten, die Gehälter zu deckeln.“ Schließlich gehe es um Geld, das letztlich ihnen gehöre. Zudem kann es sein, dass die breitere Schicht der Aktionäre empfänglicher ist für gesellschaftliche Debatten als die Manager im Aufsichtsrat, die bisher die Honorar-Entscheidungen oft alleine trafen.

    Aber auch ein Gegenargument nennt Schäfer. In den Hauptversammlungen säßen sehr oft nicht Kleinaktionäre und normale Leute, sondern vornehmlich Manager als Vertreter von Großaktionären und Fondsgesellschaften. Diese hätten wenig Interesse, die AG-Vorstände finanziell einzuschränken, da die verordnete Bescheidenheit irgendwann auch sie selbst treffen könne. Als mögliche Lösung bietet Schäfer die Idee an, elektronische Abstimmungen einzuführen, damit mehr Aktionäre als heute an den Hauptversammlungen teilnähmen.

    All das gefällt der oppositionellen SPD nicht. Joachim Poß, Fraktionsvize im Bundestag, plädiert dafür, wie bisher den Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften entscheiden zu lassen. Sein Argument: Dann könnten die Arbeitnehmervertreter mitentscheiden, und nicht nur die Kapitalvertreter. Dagegen spricht freilich, dass die Arbeitnehmervertreter in der Vergangenheit sehr hohe Managergehälter durchwinkten, um sich ihr gutes Verhältnis zu den Bossen nicht zu verscherzen.

    Ferner möchte die SPD die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern einschränken. Die Logik dieses Vorschlages besteht darin, dass die Eigentümer dann einen größeren Teil der Honorare quasi aus eigener Tasche bezahlen, was mäßigend wirken soll. Außerdem fordern die Sozialdemokraten neuerdings auch, ein festes Verhältnis von Chef- und Beschäftigtengehältern zu bestimmen. Motto: Der Vorstandsvorsitzende soll nur zwanzigmal soviel verdienen wie ein Arbeiter. Ähnliches verlangt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund. Wobei man wieder bei der Schwierigkeit ist, einen akzeptierten Maßstab zu finden. Warum zwanzigmal, nicht zehn- oder dreißigmal?

  • Bahnbilanz mit Licht und Schatten

    Züge sind so voll wie noch nie und der Gewinn steigt deutlich an / Ab April sollen drei von vier Fernverkehrsfahrten mit Ökostrom betrieben werden.

    Den Winterverkehr hat die Deutsche Bahn in diesem Jahr fast reibungslos über die Bühne gebracht. Während Flüge ausfielen und Autofahrer im Stau steckten rollte Züge zwar verspätet, aber immerhin zuverlässig durch das Land. „Wir sind hier ein gutes Stück vorangekommen“, stellt Bahnchef Rüdiger Grube fest. Aber die Bahn müsse noch besser werden. Das bedeutet Investitionen in den Service und die Betriebsqualität, die der Vorstand im Auge hat.

    Das Geld dafür ist auch vorhanden. Im vergangenen Jahr hat die Bahn fast 1,5 Milliarden Euro Gewinn gemacht, 150 Millionen mehr als 2011. „Noch nie hatten wir so viele Fahrgäste in den Zügen“, sagt Grube. 49 Millionen Passagiere mehr nutzten die Nah- und Fernverkehrsverbindungen, fast zwei Milliarden waren es insgesamt. Der Konzern ist auch zufrieden, weil mittlerweile wieder alle Geschäftsbereich schwarze Zahlen schreiben. Selbst im krisengebeutelten Güterverkehr hat die Bahn die Wende geschafft.

    Der Vorstand verteidigt den hohen Gewinn. „Wir sind nicht auf maßlose Rendite aus“, versichert Grube. Vielmehr werde der Überschuss für Investitionen benötigt. Allein in den nächsten fünf Jahren will die Bahn 50 Milliarden Euro ausgeben. Ein großer Teil davon wird für die Anschaffung neuer Züge benötigt. Enthalten sind in diesem Betrag allerdings auch staatliche Zuschüsse für die Instandhaltung des Netzes. Von den 2012 investierten gut acht Milliarden Euro kamen mehr als die Hälfte aus der Staatskasse. Im Gegenzug überweist die Bahn aus dem Gewinn eine Dividende in Höhe von 500 Millionen Euro an den Finanzminister. Dazu zahlt der Konzern noch rund 200 Millionen Euro an Steuern.

    Die Geschäfte laufen auch nicht überall reibungslos. Bei den Ausschreibungen im Regionalverkehr geht die Bahn immer häufiger leer aus. Im vergangenen Jahr konnte der Konzern nur noch etwas mehr als die Hälfte der Aufträge an Land ziehen. Andere Bahnen seien mit zum Teil drastisch abgesenkten Preisen angetreten, erläutert Vorstand Ulrich Homburg. Nun überlegt der Konzern, wie er in dem lukrativen Geschäft weiter mithalten kann. Für Homburg selbst hatte der mangelnde Erfolg bei Ausschreibungen direkte Folgen, da ein Teil der Managervergütung von erreichten Zielen abhängt und die sahen vor, dass sieben von zehn Geboten erfolgreich sein sollen. Doch mit 1,4 Millionen Euro Jahressalär wird Homburg kaum wirtschaftliche Not erleiden. Sein Chef Grube erhielt mit 2,6 Millionen Euro deutlich mehr.

    Wenig beeindruckend ist auch die hohe Verschuldung der Bahn. Das Unternehmen steht mit 16,4 Milliarden Euro in der Kreide. Daran wird sich auch in den kommenden Jahren nichts ändern, denn der Konzern will lieber investieren als Schulden abbauen. Angesichts der niedrigen Zinssätze, zu denen sich die Bahn auf den Finanzmärkten Kapital verschaffen kann, ist diese Strategie nachvollziehbar.

    Bis zum Ende des Jahrzehnts hat sich Grube viel vorgenommen. 2020 soll die Bahn zum Beispiel klimaneutral unterwegs sein. Der Anfang ist gemacht. „Ab 1. April wird unser Fernverkehr grün“, verspricht der Bahnchef. 75 Prozent der Fahrten im Fernverkehr werden mit erneuerbaren Energien betrieben. Zum Einsatz kommt in erster Linie Wasserkraft. Entsprechend Strommengen hat der Konzern bei den Versorger RWE und E.ON bereits eingekauft. Der Fahrpreis soll trotz der höheren Preise für Ökostrom gleich bleiben. Die Kosten sollen durch eine höhere Nachfrage nach Zugtickets durch umweltbewusste Kunden wieder herein kommen.

    Kritik muss sich Grube vom Bündnis „Bahn für alle“ gefallen lassen. Die Bahn investiert nach Ansicht der Kritiker nicht genug in Bahnhöfe, ins Schienennetz oder in Züge. Auch verliere die Bahn mit ihren Beteiligungen im Ausland viel Geld. Den Gewinn hält das Bündnis für trügerisch, weil er nur durch milliardenschwere staatliche Unterstützungsleistungen zustande komme.

  • Schrott ist zu teuer

    Kommentar zum „geplanten Verschleiß“ von Hannes Koch

    Selten klingen Beteuerungen von Unternehmen so unglaubwürdig wie diesmal. Natürlich überlegen sich die Hersteller, wie lange ein Smartphone, ein Haushaltsmixer oder ein Billigschuh halten soll. Davon hängt schließlich ab, wieviel von welchem Material verwendet wird – mithin der Produktionspreis, eine entscheidende Größe für Umsatz und Gewinn. Insofern dürften die Grünen richtig liegen, wenn sie den „geplanten Verschleiß“ von Gebrauchsgütern beklagen.

    Was können die Verbraucher tun? Sich informieren und auswählen. Denn es gibt Firmen, die einen guten Ruf gerade dadurch erworben haben, dass sie besonders langlebige Produkte fertigen. Nachteil: Für 299 Euro ist so eine Waschmaschine eher nicht zu bekommen.

    Verbraucher, die nicht zu den Wohlhabenden im Lande gehören, bedürfen deshalb des besonderen Schutzes durch die Politik. Dies ist ein Grund, warum der Einbau von Sollbruchstellen gesetzlich erschwert werden sollte. Der andere: Die Verschwendung von teuren Rohstoffen durch die Produktion von Schrott ist zu teuer und umweltschädlich, als dass wir sie uns als Gesellschaft noch lange leisten könnten.

  • Manche Geräte sterben erstaunlich schnell

    Hersteller von Elektrogeräten und Textilien bauen Verschleiß und Defekt gleich mit ein, argwöhnen die Grünen

    Ärgerlich, aber scheinbar normal: Ist die Herstellergarantie gerade abgelaufen, geht der Haushaltsmixer kaputt. Oder die Waschmaschine versagt ihren Dienst und lässt sich nur zu erheblichen Kosten reparieren. Solche Defekte hätten oft Methode, behaupten die Grünen im Bundestag. Auf der Basis einer umfangreichen Sammlung von Beispielen wirft Umweltpolitikerin Dorothea Steiner unter anderem den Herstellern von Elektrogeräten vor, die Kunden „durch geplanten Verschleiß zum Neukauf zu zwingen“.

    Der Verdacht ist schwerwiegend. Herstellerfirmen würden Defekte in Produkte gezielt einbauen, um deren Lebensdauer zu verkürzen. Um diese These zu erhärten, haben die Grünen bei Spezialisten ein Gutachten in Auftrag gegeben. Autor Stefan Schridde betreibt den Verbraucherinformationsdienst „Murks? Nein Danke“, Christian Kreiß ist Ökonomie-Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Aalen bei Stuttgart. Die Experten haben zahlreiche Beispiele zusammengetragen und analysiert.

    Fernsehen und Computer

    In diesen und anderen Geräten (Radios, Verstärker, Videorekoder) sind Elektrolytkondensatoren (Elkos) verbaut, die Spannung und Energie speichern. Oft reiche ihre Lebensdauer nur wenige Jahre, weil dann eine in ihnen enthaltene Flüssigkeit durch die umgebende Wärme verdampft sei, schreiben die Gutachter. Beständigere Kondensatoren für die elektronischen Schaltkreise zu verwenden, koste nur Cent-Beträge. Trotzdem installierten manche Hersteller die schwachen Bauteile.

    Waschmaschinen

    Nicht selten fallen die Heizstäbe in den Haushaltsgeräten erstaunlich schnell aus, beispielsweise indem sie rosten. Nach wenigen Jahren sind dann mitunter schon Reparaturkosten von mehreren hundert Euro zu verkraften.

    Haushaltsmixer

    Die beiden Rührbesen in Handmixern werden oft durch zwei Plastik-Zahnräder angetrieben. Weil diese aus zu weichem Kunststoff bestehen, schleifen die Zähne schnell ab. Die Folge: Die Rührbesen haben keine Kraft oder drehen sich überhaupt nicht mehr. Reparieren kann man sie auch oft nicht, weil das Wechseln der Zahnräder nur um den Preis der Zerstörung des umgebenden Mechnismus möglich ist.

    Und so geht es in der Studie munter weiter, auch mit fehlerhaften Textilien und Schuhen. Zwei Haken allerdings hat das Gutachten. Erstens nennt man die fraglichen Firmen nicht mit Namen. So will man Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

    Außerdem liefern die Experten keine harten Beweise für die „geplante Obsoleszenz“ sondern nur starke Anhaltspunkte. Eine Sprecherin von Verbraucherministerin Ilse Aigner sagte am Mittwoch denn auch: „Wir haben keine Hinweise auf eingebauten Verschleiß.“ Ablehnend äußerte sich ebenfalls der Zentralverband der Elektronikindustrie, der Produktionsfirmen vertritt: „Im harten Wettbewerb kann sich kein Hersteller eine geplante Obsoleszenz leisten.“ Täte er es doch, würden die Verbraucher bessere Geräte bei anderen Produzenten kaufen, lautet das Argument. Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings die entgegengesetzte Erklärung der Gutachter im Auftrag der Grünen. Unternehmen könnten Materialkosten sparen, indem sie die Haltbarkeit ihrer Produkte herabsetzten. Zudem kurbele diese Strategie, die viele Firmen verfolgten, den gesamten Absatz an.

    Nicole Maisch, die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, verlangt nun unter anderem die Änderung des Elektronikgerätegesetzes. Der Bundestag solle festlegen, das beispielsweise Akkus in Smartphones leichter ausgetauscht werden können. Heute sind sie oft fest verbaut. Könnten die Handynutzer hingegen verbrauchte Akkus selbst ersetzen, ließe sich die Lebensdauer manches Minicomputer erheblich verlängern.

  • So könnte es weiter gehen

    Viele Möglichkeiten bleiben Zypern nicht

    Die Zeit für eine Lösung der Krise Zyperns ist begrenzt. Die Öffnung der Banken auf der Mittelmeerinsel kann höchstens bis zum kommenden Dienstag herausgeschoben werden. Es gibt verschiedene Szenarien für die nächsten Tage.

    Zypern bleibt beim Nein zu einer Selbstbeteiligung an den Finanzhilfen

    Das wäre für das Land die Entscheidung mit den schlimmsten Folgen. Nach Öffnung der Banken ist ein Kundenansturm zu erwarten. Die Sparer plündern ihre Konten und treiben die Institute damit in die sofortige Pleite. „Der Staat wäre in der Folge zahlungsunfähig“, glaubt der Chefanalyst der Bremer Landesbank, Folker Hellmeyer. Dieser Fall käme auch die meisten Sparer sehr teuer. Statt der abgelehnten Abgabe von knapp sieben oder zehn Prozent geht dann ihr ganzes Geld verloren. Die Einlagensicherung des Landes dürfte kaum in der Lage sein, die Spargroschen zu garantieren. Für die Bevölkerung wären die Folgen einer unkontrollierten Staatspleite auf lange Sicht schmerzhaft. Vermögen aus dem Ausland würden abgezogen, der Staat könnte seine Beschäftigten nicht mehr bezahlen und die Wirtschaft bräche zusammen. Deshalb rechnen Fachleute auch mit einem Einlenken der verantwortlichen Politiker in letzter Minute.

    Die Eurozone verzichtet auf eine Beteiligung der Zyprioten an der Rettung ihrer Banken

    Dieses Szenario ist eher unwahrscheinlich. Wenn die Eurozone vor dem kleinen Inselstaat einknickt, käme es einem Offenbarungseid der Machtlosigkeit gleich. Die Währungsgemeinschaft kann sich auch um den Preis der Staatspleite eines Mitgliedslandes nicht erpressen lassen. Zudem wurden offenkundig Vorkehrungen getroffen, die ein Übergreifen der Krise auf andere Länder verhindern sollen. Denkbar ist allenfalls, dass sich die Troika im Gegenzug für höhere Kredite an Zypern Erlöse aus den zu erwartenden Einnahmen für Gas- und Öllieferungen sichert. Bis die Förderung läuft, vergehen aber noch Jahre. „Gering“ sei die Wahrscheinlichkeit dieses Handels, urteilt Hellmeyer.

    Das Parlament Zyperns entscheidet erneut über eine Abgabe für Sparer und nimmt das Gesetz an

    Diese Möglichkeit ist dann wahrscheinlich, wenn die Verhandlungen mit potenziellen Geldgebern wie Russland ergebnislos bleiben. Dann bliebe den Abgeordneten faktisch nur die Wahl zwischen einer schnellen Insolvenz des Staates oder der unbeliebten Sondersteuer für Sparer. Da letzteres das kleinere Übel darstellt, werden sich vermutlich ausreichend viele Parlamentarier umstimmen lassen. Anschließend könnte die Regierung per Dekret verhindern, dass in kurzer Zeit große Vermögen außer Landes gebracht werden.

    Putin wird zum Retter Zyperns

    Russland hat aus mehreren Gründen ein Interesse an der viel kleineren Mittelmeerinsel. Moskauer Banken würden bei einer Staatspleite viel Geld verlieren. Auch haben die mächtigen Oligarchen viele Milliarden Euro auf zyprischen Banken gehortet. Dazu kommt noch ein strategischer Reiz für eine Zusammenarbeit. Das russische Militär ist im Mittelmeer schwach vertreten und sein Stützpunkt in Syrien durch den Bürgerkrieg gefährdet. Außerdem könnte das zu erwartende Geschäft mit zyprischen Öl und Gas für Russland interessant sein. Mit finanzieller Hilfe kann sich das Riesenreich womöglich schon heute den Zugriff auf die Vorkommen sichern.

  • Banken sind keine dunklen Mächte

    „Lasst die Banken pleitegehen!“ Dieser Ausspruch ist in der Euro-Krise öfters zu hören. Ungeahnte Turbulenzen könnten die Folge sein

    Aus Zypern sehen wir jetzt erstaunliche Bilder. Menschen stehen vor Geldautomaten und bekommen kein Bares. Womit sollen sie nun einkaufen? Erstmal anschreiben lassen. Dann dem Metzger den Ehering verpfänden? Einen besseren Beweis, wie wichtig Banken sind, gibt es nicht. Vielleicht sollte man sie doch nicht pleitegehen lassen – auch wenn diese Forderung irgendwie plausibel klingt.

    Es mag sein, dass manche Banken krumme Geschäfts machen. Aber darüber darf man ihre Funktion für den Alltag nicht vergessen. Geben die Bankautomaten längere Zeit keine Scheine aus und bekommen Firmen keinen Kredit, droht die Rückkehr zur Naturalwirtschaft. So geschehen in Argentinien zu Beginn der 2000er Jahre. Als das Land pleite war und die Banken geschlossen, schnitten Friseure die Haare im Tausch gegen ein Kilo Tomaten.

    Das klingt lustig, ist aber katastrophal. In einer solchen Situation verliert ein Land schnell einen guten Teil seines Wohlstandes. Ohne die unterstützende Funktion der Bankgeschäfte können Unternehmen beispielsweise kaum Geschäfte abwickeln. Wie sollen sie Rechnungen bezahlen oder Löhne überweisen? Steht das Banksystem still, steigen Arbeitslosigkeit und Armut rasant an.

    Das bedeutet nicht, dass Politiker den Finanzinstituten jeden Wunsch erfüllen müssen. So hat Deutschland die Münchner Pleitebank Hypo Real Estate (HRE) enteignet und in staatlichen Besitz übernommen. In Island stabilisierte die Regierung das Spar- und Kreditgeschäft der drei bankrotten Großbanken. Ihr spekulativer Wertpapierhandel wird dagegen allmählich liqudiert – unter überwiegender Enteignung der Gläubiger.

    Um Banken sozialverträglich zu sanieren, kann man sie also in einen guten, sowie einen schlechten Teil aufspalten, und letzteren in die Insolvenz schicken. In der Europäischen Union und besonders im Euroraum sind dieser Strategie aber enge Grenze gesetzt. Denn die Banken verschiedener Staaten sind stark miteinander verflochten, sie leihen sich beispielsweise gegenseitig Milliarden Euro. Wollen die Regierungen aus diesem Netzwerk ein bankrottes Institut herausschneiden, müssen sie die Schäden für die gesunden Geldhäuser eindämmen. In Deutschland wurde deshalb die Variante der behutsamen Sanierung unter staatlicher Aufsicht mittels Steuergeld gewählt.

    Auch die Forderung, den Staat Zypern pleitegehen zu lassen, hat Haken. Denn dort, ebenso wie in Mannheim, Freiburg, Ravensburg, Essen, Bielefeld oder Berlin bezahlt man mit der gemeinsamen Währung Euro. Was würde passieren, wenn erstmals ein Euro-Staat Bankrott anmeldete?

    Könnte Zypern seine Schulden nicht mehr bedienen oder keine neuen Schuldscheine verkaufen, verlören internationale Investoren möglicherweise Vertrauen in den Euro insgesamt. Dann wären auch Deutschland und seine Bürger betroffen. Wenn der Wert des Euro sinkt, wird beispielsweise importiertes Erdöl teurer. Die Spritpreise steigen. Denkbar sind aber auch viel dramatischere Auswirkungen. Infolge einer Vertrauenskrise ziehen Investoren möglicherweise weiteres Geld aus Spanien, Portugal und Italien ab. Auch diese Staaten geraten dann unter erneuten Druck und brauchen Hilfe aus dem Norden. In der Konsequenz ginge es wieder darum, mit wieviel Milliarden Euro Deutschland bürgt. Da kann die aktuelle Zypern-Hilfe durchaus billiger sein.

  • Merkel erneuert Geldgarantie

    Regierung beruhigt Sparer / Zypern bleibt ein Sonderfall

    Zum Hilfspaket für das Euro-Land Zypern sollen die dortigen Sparer einen Beitrag leisten. Dieser Kelch ist an den Griechen, Iren oder Deutschen bislang vorbeigegangen. Das sind die zentralen Fragen dazu:

    Gilt die europäische Einlagensicherung nun nicht mehr?

    Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Einlagen von Sparern in Europa bis zu einer Summe von 100.000 Euro gesichert sind. Diese Regel wird auf den ersten Blick außer Kraft gesetzt, wenn man den zypriotischen Sparern einen Teil ihres Guthabens abnimmt. Doch nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Einlagensicherung von der Sonderabgabe für Bankkunden nicht

    berührt. Der Trick: Die Einlagensicherung greift nur, wenn eine Bank oder Sparkasse pleite geht. Genau dies wird durch den Rettungsplan für Zypern aber vermieden. Per Definition ist der Eingriff in die Konten eine Art Steuer, die der Staat mit Beschluss der demokratischen Institutionen jederzeit erheben kann.

    Könnten auch Sparer in Deutschland teilenteignet werden, wenn ein Staatsbankrott droht?

    Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass es einmal so weit kommt. Doch wenn der Staat Geld braucht, um nicht pleite zu gehen, ist vieles denkbar. Es steht dem Bundestag prinzipiell frei, Steuern und Abgaben zu erheben. Eine Sonderabgabe auf Bankeinlagen wäre insofern theoretisch denkbar.

    Gilt die Zusage von Angela Merkel noch, dass kein Sparer in Deutschland sein Geld verlieren wird?

    Im August 2008 traten Kanzlerin Angela Merkel und ihr heutiger Herausforderer Peer Steinbrück mit bemerkenswerten Zusagen vor die Kameras. „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, lautete die gemeinsame Botschaft. Diese Zusage gilt nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert auch heute. „Es ist ein Merkmal einer Garantie, dass sie gilt, und den Worten ist nichts hinzuzufügen“, betont Merkels Sprecher.

    Wie sieht die offizielle Begründung dafür aus, dass die zypriotischen Sparer bluten sollen, die deutschen aber nicht?

    Weil die Finanzwirtschaft in Zypern ungewöhnlich groß ist, soll sie einen besonders hohen Anteil an der Sanierung tragen, sagt die Bundesregierung. Das macht das Land zu einem Sonderfall, in dem auch die Kunden und Besitzer der Banken zur Kasse gebeten werden. Parallelen zu anderen Länder gibt es laut Bundesregierung nicht. „Da muss niemand Unruhe in anderen europäischen Ländern und Deutschland verbreiten“, betont Seibert.

    Warum soll Zypern vor dem Staatsbankrott gerettet werden?

    Der Staat mit seinen gut 700.000 Einwohnern im Süden der Insel ist Mitglied des Euroraums. Dort, ebenso wie in Essen, Mannheim, Freiburg, Ravensburg, Bielefeld oder Berlin bezahlt man mit der gemeinsamen Währung Euro. Ein Euro-Staat aber ist noch nie pleitegegangen. Das große Ziel heißt, dies auch in Zukunft zu vermeiden.

    Was passiert, wenn ein Staat pleite geht?

    Könnte Zypern seine Schulden nicht mehr bedienen oder keine neuen Schuldscheine verkaufen, verlören internationale Investoren möglicherweise Vertrauen in den Euro insgesamt. Dann wären auch Deutschland und die seine Bürger betroffen. Wenn der Wert des Euro sinkt, wird beispielsweise importiertes Erdöl teurer. Die Spritpreise steigen. Denkbar sind aber auch viel dramatischere Auswirkungen. Infolge einer Vertrauenskrise ziehen Investoren möglicherweise weiteres Geld aus Spanien, Portugal und Italien ab. Auch diese Staaten geraten dann unter erneuten Druck und brauchen Hilfe aus dem Norden. In der Konsequenz ginge es wieder darum, mit wieviel Milliarden Euro Deutschland bürgt. Da kann die aktuelle Zypern-Hilfe durchaus billiger sein.

  • Arbeit zweiter Klasse

    Minijobber können ihre Rechte kaum durchsetzen

    Minijobber sind oft nur Beschäftigte zweiter Klasse. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Jeder fünfte geringfügig Beschäftigte verdient nur zwischen fünf und sieben Euro in der Stunde. Die Hälfte der Minijobber kommt auf weniger als 8,50 Euro. Das ist die Summe, den die SPD als gesetzlichen Mindestlohn festschreiben will.

    „Die Befunde sind teilweise erschreckend“, sagt Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD). Sein Ministerium hat die Umfrage unter 25.000 Arbeitnehmern und 10.000 Arbeitgebern in Auftrag gegeben. Besonders ärgert Schneider der Umgang mit den Arbeitnehmerrechten bei Minijobbern. Zwei Drittel von ihnen haben noch nie bezahlten Urlaub bekommen oder erhielten ihren Lohn auch bei Krankheit oder an Feiertagen. Auch schriftliche Arbeitsverträge liegen nur in 75 Prozent der Arbeitsverhältnisse vor. 40 Prozent der Beschäftigten wurde der Urlaub nach Angaben von Beschäftigten vom Arbeitgeber sogar verweigert. Immerhin drei von zehn Chefs gaben dies auch zu. „Das ist Gesetzesbruch“, schimpft der Minister.

    NRW will nun über den Bundesrat für eine stärkere Regulierung der Minijobs sorgen. Schneider hält verschärfte Kontrollen der Arbeitgeber für nötig. Der SPD schweben Nachweispflichten und spürbare Bußgelder bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht vor. Die Möglichkeit für geringfügige Beschäftigungen will Schneider aber erhalten. Aber wenn sich nichts bessere, müsse auch über ein Ende der Steuerbegünstigungen für Minijobs nachgedacht werden.

    Die Studie ist laut RWI für ganz Deutschland repräsentativ. Von den bundesweit 6,8 Millionen Minijobbern sind 1,7 Millionen in NRW beheimatet. 450-Euro-Stellen sind überwiegend Frauensache. 59 Prozent der Beschäftigten sind weiblich. Für jeden fünften Beschäftigten ist diese Variante der Teilzeit nur eine Nebenbeschäftigung. Ein Viertel sind Schüler oder Rentner, die sich etwas dazu verdienen.

    Eine Einstiegschance in eine reguläre Tätigkeit ist mit den 450-Euro-Jobs nicht verbunden. „Der Übergang in Vollzeitarbeit ist minimal“, sagt RWI-Experte Ronald Bachmann. Dieses Fazit deckt sich auch mit einer Studie des Bundesfamilienministeriums. Insbesondere Frauen bleiben demnach in einem Minijob hängen. Je länger man so arbeitet, desto schlechter sind die Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitstelle. Dabei schätzen die Betroffenen vielfach die Möglichkeit zu einer flexiblen und mit einer geringen Abgabenlast versehenen Tätigkeit.. Der RWI-Studie zufolge wollen sich 44 Prozent beruflich gar nicht verändern.

  • Festpreis statt Provision

    Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen umgehen Banken und Sparkassen die Offenlegungspflicht bei Anlagekosten / Finanzwirtschaft nennt die Vorwürfe haltlos

    Finanzinstitute verschleiern nach wie vor die Kosten von Anlageprodukten. Dabei müssen sie Provisionen mittlerweile per Gesetz offenlegen. Doch Banken und Sparkassen umgehen nach Beobachtung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) diese Pflicht. „Sie verkaufen Wertpapiere in Form eines Festpreisgeschäftes“, stellt der Verband fest. Die dabei verdienten Margen müssen den Kunden bisher nicht mitgeteilt werden. „Mein Verdacht ist, dass hier gegen das Gesetz gehandelt wird“, glaubt vzbv-Chef Gerd Billen und fordert ein Kontrolle dieser Praxis durch die Finanzaufsichtsbehörden. Diesen Vorwurf weist der Verband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) scharf zurück. „Anleger schätzen Festpreisgeschäfte wegen der einfachen Handhabe und der Sicherheit des Preises“, teilte die DK mit.

    Der vom vzbv vermutete Trick ist simpel. Wenn ein Bankberater Anteile an einem Investmentfonds oder Zertifikate verkauft, erhält sein Institut dafür in der Regel eine Provision. Dieser Gewinn, den der Kunde am Ende mitbezahlen muss, muss offen dargestellt werden. Anders sieht es bei den Festpreisgeschäften aus. In diesem Fall kauft die Bank oder Sparkasse die Fondsanteile oder anderen Finanzprodukte zunächst selbst und anschließend an den Kunden weiter. Die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis bleibt als Gewinn beim Institut hängen. Dieser Betrag oder Prozentsatz der Anlagesumme muss nicht offengelegt werden.

    Deshalb, so vermutet der vzbv, machen viele Anbieter aus Provisionsgeschäften Festpreisangebote. Das legt eine Umfrage des Verbands in der Branche nahe. Allerdings war die Auskunftsfreude der Institute gering. Von 126 angeschriebenen Unternehmen schickten lediglich 25 einen ausgefüllten Fragebogen zurück. Weitere 33, darunter Branchenriesen wie die Deutsche Bank, Postbank und Commerzbank haben sich lediglich allgemein zu ihrer Geschäftspraxis geäußert. 68 Geldhäuser antworteten gar nicht oder verweigerten die Mitarbeit.

    Die Ergebnisse der Umfrage nähren den Verschleierungsverdacht der Verbraucherschützer. Vier von fünf Unternehmen gaben an, dass sie Festpreisgeschäfte anbieten. Das gilt insbesondere für Zertifikate und Fondsanteile, die am stärksten nachgefragten Produkte. Zwar klären die meisten Institute ihre Kunden über die Unterschiede zwischen Provisionen und Festpreisen auf. Doch bei der konkreten Auskunft über die den Käufer berechneten Margen sind viele Anbieter zurückhaltend. Nur knapp die Hälfte gab ihren Gewinn preis. Dies geschieht überwiegend in Prozentangaben, nicht in Eurobeträgen. Nach Einschätzung des Finanzexperten der Bremer Verbraucherzentrale, Arno Gottschalk, lässt die gesetzlich geforderte Transparenz auf diese Weise leicht umgehen. „Auch Handelsmargen müssen offengelegt werden“, fordert Gottschalk.

    Die Kreditwirtschaft sieht es ganz anders. Die Umfrage zeichne ein Zerrbild, weil die Art der Fragen eine zutreffende Beantwortung nicht möglich gemacht habe. Das Festpreisgeschäft habe sich unabhängig von der Diskussion um transparente Provisionen entwickelt. Der Verband wirft dem vzbv vor, mit der Veröffentlichung nur eigene Interessen zu verfolgen mit Blick auf die Einrichtung eines unabhängigen Finanzmarktwächters. Offen ließ die DK aber, wie sich diese Geschäftspraxis entwickelt hat und ob die Unternehmen bei den Margen Versteck spielen.

    Der mangelnde Durchblick kostet die Anleger viel Geld. Laut Billen kommt dadurch im Jahr ein Milliardenverlust zusammen. Bei Produkten wie Zertifikaten kann nicht einmal Fachmann Gottschalk den Verdienst der Bank oder Sparkasse beim Verkauf errechnen. So hegen beide den Verdacht, dass die Institute ihren Kunden weiterhin wichtige Informationen bewusst vorenthalten und ihre Anlagetipps vor allem an den erwarteten Gewinnmargen orientieren. „Wo Beratung drauf steht, muss auch Beratung drin sein“, verlangt Billen und drängt auf eine Erweiterung des gerade im Bundestag anstehende Honorarberatergesetzes.

    Eine objektive Anlageberatung hat sich auch Verbraucherministerin Ilse Aigner auf die Fahne geschrieben. „Mein Ziel ist, dass jedem Verbraucher klar ist, wie viel ein Produkt, wie viel vor allem aber auch die Beratungsleistung kostet“, sagt die Ministerin. Fehlverhalten dürfe nicht ohne Folgen bleiben.

  • Konflikt um teure Autoteile

    Um Reparaturen billiger zu machen, fordern ADAC und Verbraucherschützer Lockerung des Designschutzes

    Viele Autofahrer kennen diese Situation. Ein ärgerlicher Auffahrunfall, der eigene Wagen trägt eine Beule davon, ein Scheinwerfer ist zerstört. Nicht sonderlich schlimm, doch der Kostenvoranschlag der Werkstatt weist mehrere hundert Euro aus. Einen wesentlichen Beitrag zu der erstaunlich hohen Summe leisten oft die Kosten der Originalersatzteile.

    Gegen diesen Effekt will eine Gruppe von Verbänden und Unternehmen nun vorgehen, darunter der ADAC, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA). Sie fordern, dass der Designschutz für sichtbare Autoteile wie Kotflügel, Leuchten und Fenster gelockert wird.

    Heute dürfen solche Stücke nach Information des ADAC nur von den Autokonzernen und den von ihnen autorisierten Zulieferfirmen stammen. Andere Hersteller, die passende Nachbauten von Originalteilen liefern könnten, sind ausgeschlossen. Die Folge: Weil Konkurrenz fehlt, können die Automobilkonzerne in weitem Umfang die Preise bestimmen – und erhöhen.

    In einer eigenen Untersuchung will der ADAC herausgefunden haben, dass „die Preise für sichtbare Ersatzteile in den vergangenen Jahren um 40 Prozent zugelegt haben“. Für Bauteile im Inneren der Fahrzeuge wie Achsen und Getriebe, für die der spezielle Designschutz nicht gelte, betrage die Teuerung dagegen nur gut zehn Prozent, sagte ADAC-Präsident Peter Meyer am Freitag.

    Die Verbände haben sich zusammengetan, weil sie einerseits Vorteile für die Autofahrer in Gestalt niedrigerer Preise erwirken wollen. Zweitens geht es aber auch um die Interessen unabhängiger Hersteller und Händler, die einen bessern Zugang zum Markt erhoffen.

    Ihre Forderung lautet, dass die Bundesregierung sich für eine sogenannte Reparaturklausel im Rahmen der EU-Design-Richtlinie starkmachen möge. Diese Änderung würde Nachbauten von sichtbaren Originalteilen gestatten, was eventuell zu Preissenkungen bei den Reparaturkosten führen könnte.

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) lehnt diese Variante allerdings ab. Die den Verband tragenden Autokonzerne befürchten, dass die Kotflügel, Stoßstangen und Leuchten, in deren Entwicklung sie große Summen investieren, weltweit kopiert werden könnten. „Dieser sorglose Umgang mit gewerblichen Schutzrechten öffnet dem großindustriellen Nachbau von Automobilteilen in Fernost den ungehinderten Zugang“, erklärte der Autoverband.

    Eine andere Möglichkeit bestünde darin, eine Lizenz-Lösung zu finden. Unabhängige Hersteller müssten dann eine Gebühren zahlen, wenn sie Originalteile nachbauen. Darüber haben die Verbände bislang aber offenbar wenig nachgedacht.

  • Hoffnung auf Mäßigung

    Kommentar zur Debatte über Managergehälter

    Es ist kein Placebo, das die Kanzlerin verabreicht. Die geplanten, neuen Regeln für Managergehälter können durchaus ein gewisse Wirkung entfalten. Allerdings nicht die, die viele Wähler wünschen – eine Beschränkung der hohen Verdienste auf breiter Front. Allenfalls kann man hoffen, dass allzu krasse Ausreißer vermieden werden und eine gewisse Mäßigung eintritt.

    Den Anlass für die Bewegung der Regierung hat der Erfolg der Schweizer Volksinitiative zur Eindämmung von exorbitanten Gehältern in Aktiengesellschaften gegeben. Das Vorhaben im Nachbarland trifft auf den auch hier verbreiteten Unmut über die Millionenzahlungen an Konzernvorstände. Union und FDP wollen deshalb nun offenbar durchsetzen, dass die Aktiengesellschaften die Gehälter ihrer Führungspersonen einzeln und nach Bestandteilen aufgeschlüsselt veröffentlichen müssen. Zudem soll die Hauptversammlung – die Zusammenkunft der Eigentümer einer AG – explizit über die Bezahlung beschließen. Kungelei im Hinterzimmer würde dadurch erschwert.

    Selbst mit solchen Regeln jedoch können die Vorstände und Manager auch künftig grundsätzlich Dutzende Millionen Euro erhalten. Die absolute Höhe der Dotierung würde ja nicht reglementiert. Zudem haben die Aktionäre oft auch das Interesse, dass die Chefs sehr gut bezahlt werden. Denn die Eigentümer versprechen sich von deren Wirken eine gute Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals, die gerne auch über dem liegen darf, was bei der Konkurrenz üblich ist.

    Andererseits, und darauf zielt die Regierung, sind Aktionäre aber auch empfänglich für gesellschaftliche Stimmungen. Läuft eine breite Debatte über überzogene Gehälter, überlegen sich manche Teilnehmer einer Hauptversammlung vielleicht, ob sie die 15 Millionen Euro Jahresgehalt für ihren Vorstandschef einfach durchwinken. Von diesem Mechanismus sollte man zwar nicht zuviel erwarten, aber die politische Anleitung zur finanziellen Mäßigung kann wirken. Mindestens in Einzelfällen: VW-Chef Martin Winterkorn hat unlängst auf 5,5 Millionen Euro für 2012 verzichtet. Trotzdem bleiben ihm 14,5 Millionen.

    Ob mehr zu erreichen ist, als einige drastische Auswüchse zu kappen, erscheint fraglich. Wenn der Staat vorschreiben wollte, wieviel Geld Manager maximal erhalten dürfen, griffe er in die Vertragsfreiheit ein. Und warum sollen sich nur die Vorstände von Aktiengesellschaften bescheiden? Was ist mit den anderen Unternehmern, Sportlern, Schauspielern und Musikern? Deren Bezahlung geht den Bundestag ebenfalls nichts an. Wenn Politiker einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten wollen, sollten sie ihr wirksamstes Mittel nutzen – Abgaben und Steuern. Angesichts eines Spitzensteuersatzes in Deutschland von gegenwärtig 45 Prozent ist da noch etwas Luft, wenn auch nicht mehr viel.

  • Besser keine Makrele

    Neuer Greenpeace-Ratgeber gibt Tipps zum nachhaltigen Fischeinkauf/ Allein bei Karpfen und Afrikanischem Wels können Verbraucher bedenkenlos zugreifen

    Umweltbewusste Konsumenten sollten in diesem Jahr auf die beliebte Makrele verzichten. Wegen der ungelösten Fangquotensituation gibt die Umweltorganisation Greenpeace erstmals rotes Licht für den beliebten Speisefisch. Im aktuellen „Einkaufsratgeber Fisch“ raten die Umweltaktivisten zudem von Aal und Alaska-Seelachs ab.

    Schon 2012 sah Greenpeace Probleme bei der Makrele. Zwar gab es damals noch eine Kaufempfehlung für den fettreichen Speisefisch. Von Beständen im Nordostatlantik rieten die Umweltaktivisten jedoch ab, weil sich Island, Norwegen, die Färöer und die EU nicht auf gemeinsame Fangquoten einigen konnten. Genau deshalb soll die Makrele nun gar nicht mehr auf den Teller kommen. „Der Konflikt zwingt uns, rotes Licht zu geben“, erläutert Iris Menn, Fischereiexpertin bei Greenpeace. Mit ihrer Kaufentscheidung sollen Verbraucher dem Handel und der Politik ein klares Signal setzen, fordert Greenpeace. Denn wenn die Staaten ihre Fangquoten tatsächlich ausreizten, gäbe es die Makrele irgendwann nicht mehr. 

    Über 100 Speisefischarten hat die Umweltorganisation für den  aktuellen Ratgeber hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit bewertet. Neben dem Zustand der Fischbestände haben sich die Biologen auch die Umweltauswirkungen der Fangmethoden und das jeweilige Fischereimanagement angeschaut. „Lachs, Schellfisch oder Dorade können wir zum Beispiel mit Einschränkungen empfehlen, sofern sie aus nachhaltiger Wildfischerei oder Aquakultur stammen“, erläutert Biologin Menn.

    „Nicht kaufen“ heißt es erneut beim Alsaka-Seelachs, der gar kein Lachs ist, sondern zur Familie der Dorsche zählt und häufig bei der Produktion von Fischstäbchen zum Einsatz kommt. „Große Fischereien setzen beim Fang Schleppnetze ein, die immer wieder den Meeresboden berühren, unter anderem in der Beringsee, einem Meer zwischen Nordamerika und Sibirien“, begründet Wissenschaftlerin Menn die schlechte Bewertung. Das würde zum Beispiel Korallen schädigen. Zudem würden riesige Mengen Alaska-Seelachs aus dem Ökosystem abgefischt, was es aus dem Gleichgewicht bringe.

    Auch den Aal stuft Greenpeace als „extrem stark gefährdete Fischart“ ein. Er steht auf der roten Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN. „Zwar stammt Aal häufig aus Aquakulturen, doch die Jungtiere kann man bisher nicht nachzüchten“, so Biologin Menn. Der Besatz für die Farmen stamme daher aus Wildfang.

    Allein Karpfen und Afrikanischen Wels können Verbraucher laut Fischratgeber bedenkenlos verzehren. Vom Lebensmitteleinzelhandel und der Fischindustrie fordert Greenpeace einmal mehr eine vollständige Kennzeichnung und transparente Rückverfolgbarkeit der Produkte. Noch seien längst nicht alle Fischprodukte ausreichend deklariert.

    Der kostenlose „Einkaufsratgeber Fisch“ kann telefonisch unter 040-306180 bestellt oder auf www.greenpeace.de heruntergeladen werden.

  • Bürger protestieren auf jeden Fall

    Nicht nur gegen Strommasten wehren sich Anwohner, sondern auch gegen Kabel unter der Erde

    Unternehmen, die Stromleitungen betreiben, haben derzeit keinen einfachen Job. Zahlreiche Bürgerinitiativen wehren sich bereits gegen die bis zu 70 Meter hohen Masten und die Strahlung der neuen Höchstspannungsleitungen. Doch neuerdings gibt es selbst Protest, wenn eine Stromtrasse in der Erde verlegt werden soll – wie aktuell bei Göttingen.

    In Elliehausen am Rand der Universitätsstadt wohnt der freiberufliche Biologe Harald Wiedemann (60). Er ist Mitorganisator der Bürgerinitiative „Elektrosmog Nein Danke“ und Vorstand bei den Göttinger Grünen. Wiedemann beklagt vor allem, dass die neuen Starkstromkabel nur „100 bis 200 Meter entfernt von Wohnhäusern, einer Grundschule und einem Sportplatz“ plaziert werden sollen. Bei unterirdischem Einbau einer Wechselstrom-Höchstspannungsleitung sei das Magnetfeld noch stärker als bei Drähten an Masten. Wiedemanns Befürchtung: „Es gibt konsistente Hinweise, dass magnetische Wechselfelder Leukämie bei Kindern auslösen können“.

    Der Abschnitt ist Teil der geplanten Trasse zwischen Wahle bei Braunschweig und Mecklar nahe dem hessischen Bad Hersfeld. Dereinst sollen die Kabel Strom von Nord- nach Süddeutschland transportieren. Aber das Projekt kommt nur im Schneckentempo voran. Entlang der Strecke wehren sich Dutzende Initiativen – zumeist gegen die Freileitung mit den haushohen Masten.

    Seine Initiative sei nicht grundsätzlich gegen die Erdverkabelung, sagt Wiedemann. Nur solle sie doch in einem größeren Abstand zum Dorf verlegt werden. Das Unternehmen Tennet, das die Leitung bauen und betreiben will, scheint inzwischen bereit, über eine alternative Streckenvariante nachzudenken.

    Derartige Konflikte werden künftig zunehmen. Denn am Donnerstag bringt die Bundesregierung erstmals den Bedarfsplan für den weiteren Ausbau des Stromnetzes in den Bundestag ein. Im Plan enthalten sind 36 Bauvorhaben, unter anderem drei neue Nord-Süd-Korridore, die vornehmlich dazu dienen, den Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland zu schicken. Die Gleichstromkabel werden später vom niedersächsischen Emden über Meerbusch (NRW) bis Philippsburg in Baden-Württemberg, von Brunsbüttel nach Großgartach (Baden-Württemberg) und von Wilster in Schleswig-Holstein bis zum bayerischen Grafenrheinfeld verlaufen.

    Einige von SPD und Grünen regierte Länder, unter anderem NRW, üben via Bundesrat Kritik an diesem Gesetz. Vor allem geht es um zwei Punkte: Die Länder wollen über den Ort bestimmter Bauten selbst entscheiden und sich nicht einer Festlegung durch den Bund beugen. Einen solchen Konflikt gibt es beispielsweise um die Konverterstation in Meerbusch-Osterrath nordwestlich von Düsseldorf.

    Zweitens würden manche Länder gerne mehr Erdkabel verlegen, als die Bundesregierung plant. Im Gesetz stehen bislang nur zwei solcher Teilstücke. „Dies untergräbt die Akzeptanz bei den Einwohnern“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Auch der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) würde gerne mehr Erdkabel bauen lassen, wobei er warnend auf die höheren Kosten hinweist. Verabschiedet wird das Gesetz vermutlich vor der Sommerpause.

    Bleibt die interessante Frage: Machen auch SPD und Grüne die Rechnung ohne die Bürger? Der Protest in Göttingen zeigt, dann es in jedem Fall zu Gegenwehr kommen kann – egal, ob Freileitung oder Erdkabel. Mit dem Unmut der dortigen Anwohner müssen sich jetzt der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, und Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin auseinandersetzen. Beide kommen aus dem Wahlkreis Göttingen.

    Info-Kasten

    Energiefonds fehlt Geld

    Weil dem deutschen Energie- und Klimafonds Milliarden Euro an Einnahmen fehlen, will Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) für bestimmte Projekte der Energiewende derzeit keine Finanzierungsgarantie übernehmen. Darauf wies der Minister vor dem Umweltausschuss des Bundestages am Mittwoch hin. Unter anderem soll der Fonds die Sanierung von Gebäuden fördern. 2013 und 2014 fehlen jeweils über eine Milliarde Euro. Grund: Wegen der niedrigen Preise für Kohlendioxid-Zertifikate im Rahmen des Emissionshandels gehen die Einnahmen des Fonds zurück.

  • Bundesregierung erschwert Abzockern das Leben

    Kabinett beschließt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken / Verbraucherschützer gehen die Regeln nicht weit genug

    Mit einem Gesetzesbündel will die Bundesregierung gegen leidige Abmahnungen durch Anwälte, gegen unerlaubte Telefonwerbung für Gewinnspiele und unseriöse Inkassofirmen vorgehen. Das beschloss das Bundeskabinett nach langem Streit der Koalitionäre. Damit könnte das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen.

    „Das neue Gesetz wird Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen“, erläutert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Viele Eltern kennen das Problem. Wenn unerlaubt Filme oder Musik aus dem Internet geladen wird, kommt oft ein Schreiben von einem Anwalt. Damit wird der Betreffende abgemahnt, was mit Gebühren von oft mehreren Hundert Euro verbunden ist. Laut Ministerium wurden 2011 mehr als 200.000 Verbrauchern auf diese Weise 165 Millionen Euro berechnet. Nun wird ein Kostendeckel eingeführt. Mehr als 155,20 Euro dürfen Anwälte dafür nicht mehr berechnen. Der krumme Betrag kommt zustande, weil ein Streitwert von 1000 Euro pro Fall angenommen wird. „Massenabmahnungen von Bagatellverstößen lohnen sich künftig nicht mehr“, hofft die Ministerin.

    Ein zweites Ärgernis ist die unerlaubt Telefonwerbung, vor allem für Gewinnspieldienste. Immer wieder fallen die Angerufenen auf die Anbieter herein und schließen unbewusst langfristige Verträge ab. Das Gesetz sieht für solche Abschlüsse künftig verbindlich die schriftliche Form vor. Die Kunden müssen Vereinbarungen dann bestätigen, zum Beispiel per Mail oder per Fax. Außerdem wird das maximale Bußgeld für unerlaubt Telefonwerbung kräftig angehoben. Statt wie bisher 50.000 Euro müssen die dahinter stehenden Firmen bis zu 300.000 Euro bezahlen, wenn sie gegen die geltenden Regeln verstoßen. Auch wer Anrufmaschinen einsetzt, muss künftig mit Strafen rechnen.

    Zusätzlich erschwert die Bundesregierung unseriösen Inkassounternehmen das Geschäft. Viele Verbraucher haben sich in den letzten Jahren über kaum nachvollziehbare Rechnungen der kommerziellen Geldeintreiber geärgert. Künftig muss aus dem Schreiben klar hervor gehen, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, wie sich die Forderung und die Gebühren der Firma zusammen setzen. Außerdem dürfen sich die Unternehmen den Gerichtsstand nicht mehr aussuchen und damit an einen ihnen in der Regel gewogenen Ort ziehen.

    Verbraucherschützern sind von dem Gesetzespaket enttäuscht, weil er weit hinter ihren Forderungen zurück bleibt. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind vor allem die Regelungen gegen Massenabmahnungen ein Dorn im Auge. „Der Gesetzentwurf verschlechtert sogar die derzeitige Rechtslage der Verbraucher“, kritisiert vzbv-Chef Gerd Billen. Das liegt vor allem an den Regelgebühren, auf die sich Internetnutzer bei Rechtsverstößen einstellen müssen. Der Verband plädiert für einen Streitwert von nur 500 Euro. Dann kämen auf die von einer Abmahnung betroffenen etwa 90 Euro Gebühren zu, viel weniger als von der Bundesregierung vorgesehen. Kritisch sieht der vzbv auch die Regelungen gegen verbotene Telefonwerbung. Billen sieht nicht ein, warum nur Verträge für Gewinnspieldienste schriftlich bestätigt werden sollen. Denn inzwischen erstrecken sich die unseriösen Anrufe auch auf andere Bereiche.

  • Mehr Druck und mehr Dynamik

    Zehn Jahre Agenda 2010: Die Arbeit nimmt nicht zu, aber sie wird von mehr Menschen gemacht. Das Sozialsystem aber ist heute stabiler. Von Wolfgang Mulke und Hannes Koch

    Am kommenden Donnerstag vor zehn Jahren hielt Kanzler Gerhard Schröder seine Rede zur Agenda 2010. Daraus entstanden unter anderem die umstrittenen Hartz-Gesetze. Das politische System veränderte sich: Infolge des Protests wurde die Linkspartei gegründet, der SPD liefen viele Wähler davon. So weit, so klar. Die wirtschaftliche und soziale Wirkung der Reformen aber bedarf einer genaueren Erklärung.

    Hat das Klima im Land sich verändert?

    Ja. Zentrale Bestandteile der Gesetze waren: Die alte Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft. Diese hatte es zuvor vielen Erwerbslosen ermöglicht, sich jahrelang mit rund der Hälfte ihres früheren Arbeitseinkommens durchzuwursteln. Der Fall vom Arbeitslosengeld auf Sozialhilfeniveau – seitdem Arbeitslosengeld II genannt – geht seitdem sehr viel schneller. Hinzu kamen schärfere Regeln, welche Jobs Arbeitslose akzeptieren müssen. Auch ein deutlicher Gehaltsverlust gegenüber früheren Tätigkeiten ist nun kein Argument mehr, sich einer neuen Stelle zu verweigern. Der Druck auf Erwerbslose führt dazu, dass sie schneller eine neue Arbeit suchen.

    Wurde die Arbeitslosigkeit bekämpft?

    Die Arbeitslosigkeit sinkt. Seit 2003 steigt die Zahl der Erwerbstätigen nahezu unentwegt an – auf mittlerweile fast 42 Millionen Personen. Das Arbeitsvolumen, die Summe der jährlich geleisteten Arbeitsstunden, ist jedoch kaum höher als um das Jahr 2000. Das bedeutet: Es gibt nicht mehr Arbeit als vor der Reform, aber sie wird von mehr Menschen gemacht. Hier schlägt sich nieder, dass steuerlich bevorzugte Minijobs und andere Formen deregulierter Beschäftigung eingeführt wurden. Viele Arbeitnehmer sind gezwungen oder bereit, sich auf solche schlecht abgesicherten und bezahlten Stellen einzulassen.

    Sind die Löhne gesunken?

    Schon vor den Hartz-Gesetzen begann eine Phase, in der die Reallöhne der deutschen Arbeitnehmer stagnierten und sogar zurückgingen. Zudem nahm der Niedriglohnsektor zu. 2010 arbeitete fast ein Viertel der Beschäftigten für Entgelte unter neun Euro brutto pro Stunde. Löhne von fünf Euro sind keine Seltenheit. Deshalb wächst die Armut – auch unter arbeitenden Menschen. Mittlerweile sind davon etwa 16 Prozent der Haushalte in Deutschland betroffen – auch ein Ergebnis der Hartz-Gesetze.

    Steht Deutschland wirtschaftlich besser da?

    Vor der Agenda 2010 wurde Deutschland als kranker Mann Europas verspottet. Heute blicken viele Staaten neidisch auf die wirtschaftliche Stärke des Landes. Die Unternehmen wurden bei den Arbeitskosten kräftig entlastet und der viel flexiblere Arbeitsmarkt erleichtert den Betrieben eine schnelle Anpassung des Personals an das vorhandene Arbeitsvolumen. Dazu trägt zum Beispiel die Erleichterung bei der Zeitarbeit bei. Für kleinere Unternehmen wurde der Kündigungsschutz gelockert. Alles zusammen hat die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Vor allem aber blieb Deutschland ein wichtiger Industriestandort. Die Rekorde beim Export sprechen für einen Erfolg der Hartz-Gesetze.

    Konnten die Sozialversicherung stabilisiert werden?

    Im Rahmen der Reformen stieg das Rentenalter auf 67 Jahre. 2005 wurde zudem der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt – das Rentenniveau sinkt. Vorteile: Insgesamt bleiben die Ruhegelder langfristig bezahlbar. Der Beitragssatz steigt für die nächste Generation der Arbeitnehmer ebenfalls nicht über 22 Prozent. Aber es gibt auch Schattenseiten. Denn insbesondere Geringverdiener und Langzeitarbeitslose sind von Altersarmut bedroht. Im Gesundheitswesen nahm man Korrekturen vor, die vor allem auf Leistungskürzungen und höhere Zuzahlungen hinausliefen. Den meisten Patienten ist die Praxisgebühr von zehn Euro noch in Erinnerung, die 2004 eingeführt, mittlerweile aber wieder abgeschafft wurde. Die Wirkung all dieser Maßnahmen blieb beschränkt. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind weiter angestiegen.