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  • Geld des Südens für den Süden

    Bayern will Berlin nicht mehr mit Milliarden Euro subventionieren

    Riesige neue Parks, der Wiederaufbau des Preußenschlosses für schätzungsweise eine Milliarde Euro, eine wunderbare neue Zentralbibliothek, obwohl es bereits eine Staatsbibliothek gibt – die Projekte und Ausgabewünsche Berlins sind unbegrenzt. Millionen Touristen finden die Hauptstadt super. Doch in anderen Regionen Deutschlands fragt man sich, ob man die wachsende Attraktivität der Metropole weiter subventionieren soll. Vor allem die Landesregierungen Bayerns und Hessens wollen ihr Geld lieber zu Hause verbrauchen.

    Deshalb ist abermals eine Debatte über den Länderfinanzausgleich in Gang gekommen. So heißt das Verfahren, nach dem reiche Bundesländer ärmere Regionen innerhalb Deutschlands finanziell unterstützen. Gegenwärtig zahlen nur noch die wirtschaftlich starken Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg in den gemeinsamen Topf ein. Die übrigen zwölf Länder erhalten Geld – Berlin am meisten: gut drei Milliarden Euro pro Jahr.

    Vorschlag 1: Deckeln

    Das stört vor allem Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer. Kein Wunder: Das südliche Bundesland hat 2011 alleine rund 3,6 Milliarden im Namen der Ländersolidarität überwiesen. Der CSU-Politiker plädiert deshalb dafür, die Zahlung an den ärmeren Norden und Osten Deutschlands einzuschränken.

    Ähnlich sieht das Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Für den Fall, dass Berlin und andere Empfänger der Hilfe keine Bereitschaft zu einem Kompromiss noch in diesem Jahr erkennen ließen, droht Schäfer mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie die bayerische sagt auch die hessische Landesregierung schlicht: Wir wollen weniger zahlen. Wieviel, beziffert man nicht.

    Ablehnend reagierte darauf Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum. Gegenüber dieser Zeitung erklärte er: „Wir rütteln nicht am jetzigen System. Der Länderfinanzausgleich wird in seiner aktuellen Form bis 2020 Bestand haben.“ Nußbaum regt an, die schwer zu durchschauenden förderalen Finanzflüsse insgesamt zu überprüfen und eine solide Lösung für nach 2020 zu finden. Bis zu diesem Termin muss sich sowieso viel ändern. Ab 2020 dürfen die Bundesländer beispielsweise keine neuen Schulden mehr machen.

    Vorschlag 2: Abschaffen

    Weil bis dahin noch Zeit für grundsätzliche Debatten ist, brachte Winfried Kretschmann, Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident, eine radikale Idee ins Spiel. Die Verteilung von Milliarden Euro zwischen den Ländern würde ersetzt durch die zentrale Zuweisung unterschiedlicher Beträge seitens des Bundesfinanzministeriums. Um diese Bundeszuteilung zu finanzieren, müssten die Länder im Gegenzug auf einen Teil der ihnen heute zustehenden Steuern verzichten, so Kretschmann. Seine Überlegung: Wird das Geld zentral verteilt, ist die Neiddebatte zwischen Süd und Nord beendet.

    Vorschlag 3: Umsatzsteuer

    In eine teilweise ähnliche Richtung geht auch das Gutachten von Nathalie Behnke, Professorin der Verwaltungswissenschaft in Konstanz, im Auftrag der Grünen. Sie regt an, den Ländern zentral unterschiedliche Beträge aus den Umsatzsteuer-Einnahmen zu überweisen und gleichzeitig die Kriterien der Verteilung plausibler und transparenter zu machen. Anstatt die Finanzkkraft eines Landes im wesentlichen nur an den unterschiedlichen Steuereinnahmen pro Kopf der Bevölkerung zu messen wie heute, sollte man auch Variablen wie Arbeitslosigkeit, Alter der Bevölkerung und besiedelte Fläche berücksichtigen.

    Unter dem Strich allerdings ist klar: 2020 werden die sozialen und ökonomischen Unterschiede zwischen armen und reichen Ländern nicht verschwunden sein. Solidarität steht auch dann auf der Tagesordnung. Die einfache Frage bleibt: Wieviel Geld wird mit Hilfe welcher Mechanismen umverteilt?

  • Die Millionen der Solidarität fließen sowieso

    Vier Länder zahlen, zwölf empfangen – der Länderfinanzausgleich ist ein teilweise paradoxes System

    Slums und Straßenschlachten in den Großstädten, Villen hinter hohen Elektrozäunen in den Vororten am See – das ist nicht das Ideal, das die meisten Bundesbürger im Kopf haben. Der Mehrheit der Deutschen liegt viel an sozialem Ausgleich. Um diesen auch zwischen Nord und Süd, West und Ost zu verwirklichen, wurde in der alten Bundesrepublik der Länderfinanzausgleich erdacht. Diese praktizierte Solidarität zwischen den Regionen bewegte 2011 rund 7,3 Milliarden Euro.

    Das ist Kleinkram angesichts der Summe der gesamten Steuereinnahmen von rund 600 Milliarden Euro, die Bund und Länder gemeinsam erzielen. Und doch geht der Streit alle paar Jahre von neuem los. Das liegt vor allem an der merkwürdigen Verteilung der sieben Milliarden. Nur vier Bundesländer zahlen: Bayern 3,6 Milliarden Euro, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 1,8 Milliarden und Hamburg 62 Millionen. Drei Viertel der Bundesländer sind mittlerweile Empfänger – allen voran Berlin mit drei Milliarden Euro, gefolgt unter anderem von Sachsen (900 Millionen), Sachsen-Anhalt (540 Millionen) und Thüringen (530 Millionen, Zahlen von 2011).

    Als Basis werden im wesentlichen die jeweiligen Steuereinnahmen der Länder und ihrer Gemeinden zur Bevölkerungszahl ins Verhältnis gesetzt. Liegt ein Land unter der bundesdurchschnittlichen Finanzkraft pro Kopf, erhält es Mittel. Liegt es über dem Durchschnitt, zahlt es an die ärmeren Regionen. Die Unterschiede in der Finanzkraft werden nicht völlig, aber zum großen Teil ausgeglichen.

    Nicht nur Stefan Löwer, der Sprecher des hessischen Finanzministers, bemängelt, dass damit falsche Anreize gesetzt würden. Ein Beispiel: Berlin erwirtschaftet nur rund die Hälfte seines 20-Milliarden-Euro-Haushalts durch Steuern. Hat die Hauptstadt nun aber einen Anlass, diese Größe zu erhöhen? Man kann argumentieren: Nein. Schließlich würden zusätzliche Steuereinnahmen durch ein entsprechendes Minus beim Länderfinanzausgleich kompensiert. Unter dem Strich verfügte Berlin nicht über mehr Mittel. Warum dann anstrengen? Philip Husemann, Sprecher von Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum, weist diese Überlegung allerdings zurück: Es sei absurd anzunehmen, die Stadt wolle absichtlich arm bleiben und anderen auf der Tasche liegen.

    Problematisch ist der heutige Länderfinanzausgleich in jedem Fall dadurch, dass nur die Einnahmen, nicht aber die Ausgaben berücksichtigt werden. Leisten sich Landesregierungen schöne, aber unnötige Bauten oder Personalstellen, macht das keinen Unterschied – die Millionen der Solidarität fließen sowieso.

    Das kann man jetzt noch einige Jahre beklagen – ab 2020 aber ist in jedem Fall Schluss mit vielem, was heute normal erscheint. Dann läuft der Länderfinanzausgleich in seiner heutigen Form aus. Ebenso enden die Zahlungen, die ostdeutsche Länder wegen der Wiedervereinigung erhalten. Und drittens greift die Schuldenbremse. Ein neuer Verteilmodus muss her. Und mancher Landesfinanzminister wird sich dann insgeheim ins vergleichsweise opulente Jahr 2012 zurückwünschen.

  • Schufa wird zum Datendetektiv

    Auskunftei will Verbraucher gegen Gebühr vor dem Identitätsklau schützen

    Die Schufa hilft Verbrauchern beim Kampf gegen den Identitätsklau. Für eine Jahresgebühr von knapp 40 Euro durchstöbert das Unternehmen rund um die Uhr und um den Erdball Internetseiten auf der Suche nach sensiblen Informationen. Findet das Prüfprogramm auf einem Portal beispielsweise die Kontonummer mit Namen und Adresse oder die Kreditkartennummer, wird der Verbraucher sofort darüber informiert.

    „Der Schaden durch Missbrauch von Daten im Internet ist sehr groß“, sagt Schufa-Chef Michael Freytag. Laut Bundeskriminalamt sei die Zahl der registrierte n Fälle von Internetkriminalität 2011 um fast 20 Prozent gestiegen. Einer Umfrage des Unternehmens zufolge gehen 70 Prozent der Verbraucher von einem schwache Datenschutz im Internet aus. Vier von fünf Befragte wünschen sich mehr Unterstützung beim Schutz vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Informationen. Deshalb hofft die Schufa hier auf ein neues Geschäftsfeld.

    Das System übermittelt den Verbrauchern vierteljährlich einen Bericht, aus dem hervorgeht, wo identitätsrelevante Daten von ihnen öffentlich bereitgestellt werden. Dazu zählen neben den Bankinformationen beispielsweise auch Ausweis- und Führerscheinnummern sowie Mailadressen. Wenn die Kombination der Informationen bedenklich erscheint, wird der Kunde sofort informiert und kann entscheiden, ob die Veröffentlichung in Ordnung ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Schufa sich im Auftrag des Kunden um die Löschung der Daten bemühen. Auch Verweise in Suchmaschinen sollen verschwinden. „Die meisten Service-Provider und Suchmaschinen sind Kooperativ“, erläutert der Schufa-Produktentwickler Tilo Walter. Stellt sich ein Anbieter dennoch quer, muss sich der Kunde selbst auf den Rechtsweg begeben.

    Das Angebot dient laut Schufa vor allem der Prävention. So kann Schaden durch den Missbrauch persönlicher Daten in bestimmten Fällen verhindert werden. Bestellt jemand auf fremden Namen etwa Waren im Versandhandel, ist damit in der Regel eine Schufaanfrage des Händlers verbunden. Darüber wird wiederum der betreffende Verbraucher online informiert. Hat er gar nichts bestellt, kann die Auslieferung der Produkte und damit der Ärger oder Schaden noch rechtzeitig unterbunden werden.

  • Mit Mikrochip zum Mediziner

    Die gesetzlichen Krankenkassen statten derzeit ihre Mitglieder mit elektronischen Gesundheitskarten aus. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Plastikkarte:

    Können gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte ablehnen?

    Nein, das ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten mit elektronischen  Gesundheitskarten (eGK) auszustatten. Die bisherige Krankenversicherungskarte ist ein Auslaufmodell. Wann genau die alten Kärtchen ihre Gültigkeit verlieren, steht derzeit jedoch noch nicht fest.

    Wann bekomme ich die eGK?

    Seit Oktober 2011 schicken die Krankenkassen ihren Mitgliedern Anträge für die elektronische Gesundheitskarte zu. Die Barmer GEK hat beispielsweise seither rund die Hälfte ihrer 8,6 Millionen Versicherten angeschrieben. „Täglich gehen neue Anträge raus“, sagt Unternehmenssprecher Thorsten Jakob. Knapp eine Millionen neue Karten habe man schon ausgestellt. Bis zum Jahresende sollen 70 Prozent der rund 52 Millionen gesetzlich Versicherten eine eGK erhalten.

    Wie bekomme ich die neue Karte?

    Versicherte können den Antrag ausfüllen, mit einem Foto versehen und per Post an die Kasse zurückschicken. Sie können aber auch ein digitales Bild im Internet hochladen. An manche Kasse kann man das Foto auch per Handy und Multimedia Messaging Service (MMS) senden. Die Ausgabe der Karten handhaben die Kassen unterschiedlich.

    Was geschieht mit Versicherten, die keine eGK beantragen?

    Wer auf das erste Schreiben der Kasse nicht reagiert, wird weiterhin angeschrieben. Spätestens wenn die alte Versicherungskarte ihre Gültigkeit verliert, müssen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beantragen, die ab dann als Versicherungsnachweis dient. Zurzeit akzeptieren die Ärzte sowohl alte als auch neue Karten.

    Was ist an der elektronischen Gesundheitskarte neu?

    Neu auf der Karte ist ein Foto des Versicherten, das den Kartenmissbrauch eindämmen soll. Im Vergleich zur bisherigen Versichertenkarte besitzt die eGK anstelle eines Speicherchips einen Mikroprozessor-Chip. Auf ihm lassen sich künftig medizinische Daten speichern. Mithilfe der Karte können in Zukunft auch online Daten zentral abgelegt werden – wie etwa elektronische Patientenakten oder Arztbriefe.

    Muss ich alle Anwendungen nutzen?

    Bislang wird die eGK nur offline genutzt. Sie trägt die Stammdaten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum oder Geschlecht. Alle darüber hinausgehenden Informationen werden künftig nur auf Wunsch des Versicherten gespeichert.

    Sind die Daten auf der Karte sicher?

    Der Mikroprozessor der Karte ermöglicht es, medizinische Informationen zu verschlüsseln und damit für Dritte unlesbar zu machen. Nur, wenn der Arzt seinen so genannten Heilberufsausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte in ein Kartenterminal einschieben, können die Daten gelesen werden. Zusätzlich muss der Patient eine PIN eingeben. Sowohl der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als auch die Bundesärztekammer halten die eGK für sicher.

    Kostet die Karte etwas?

    Versicherte erhalten die eGK kostenlos. Allerdings können für das Lichtbild Kosten entstehen. Biometrisch muss das Foto im Übrigen nicht sein. Es sollte den Karteninhaber aber zweifelsfrei erkennen lassen. Lächeln ist also erlaubt.


    Keine Karte für Privatpatienten

    Zwar haben sich die privaten Krankenversicherer von Anfang an für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) stark gemacht. Derzeit beteiligen sie sich jedoch nicht an deren Einführung. Der Grund dafür: Im Gegensatz zu Kassenpatienten sind Ärzte bei Privatpatienten nicht verpflichtet, die eGK zu akzeptieren. Auch ist nicht festgeschrieben, dass privat Versicherte die neuen Karten benutzen müssen. „Erst wenn sich an dieser Regelung etwas ändert“, so Stephan Caspary vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), „werden wir uns wieder stärker engagieren.“

    Privatpatienten müssen aber nicht darum bangen, vom Arzt abgewiesen zu werden. Auch ohne eGK werden sie behandelt.

  • Willkommen bei Merkel

    Hilfe für junge Eltern – Wellcome-Gründerin Rose Volz-Schmidt im Portrait

    Nach der Geburt ihrer ersten Tochter hätte Sozialpädagogin Rose Volz-Schmidt dringend Unterstützung gebraucht. Nicht viel, nur ein bisschen. Aber Volz-Schmidt war auf sich allein gestellt: Sie arbeitete in Hamburg, die Familie lebte in der alten Heimat im Schwarzwald, ihr Mann war beruflich unterwegs, und die Krankenkasse wollte keine Haushaltshilfe finanzieren.

    Aus dieser persönlichen Erfahrung heraus gründete Volz-Schmidt (56), mittlerweile dreifache Mutter, das sozial-innovative Unternehmen Wellcome, das jungen Eltern in den ersten Monaten unter die Arme greift. Anlässlich des zehnten Firmenjubiläums hat Bundeskanzlerin Angela Merkel sie nun für diesen Mittwoch nach Berlin eingeladen. Per Internetvideo ließ Merkel bereits vorab ihre Botschaft verbreiten: Weil die Arbeit im praktischen Leben ansetze, sei Wellcome ein sehr gutes Projekt.

    200 regionale Ableger hat das Hamburger Unternehmen mittlerweile gegründet. Wellcome-Filialen gibt es in allen Bundesländern außer Brandenburg, wo die Gründung aber im Gange ist. Die gemeinnützige GmbH schickt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen zu den jungen Eltern, wo jene auf den ersten Blick kleine, tatsächlich aber ziemlich existenzielle Dienstleistungen erbringen: zwei Stunden den Säugling übernehmen, damit die Mutter sich mal ungestört mit einer Freundin treffen kann, Einkaufen, Zuhören, Ratgeben. Solche professionellen und zugleich individuellen Hilfen gibt es sonst kaum, weil sie im Raster des Sozialapparats nicht vorgesehen sind.

    Die Unterstützung richtet sich nicht in erster Linie an bedürftige Familien. „Auch gut ausgebildete Mittelschichtsmütter brauchen kleine Auszeiten“, sagt Volz-Schmidt. Sie meint, ihre Firma befriedige ein neues soziales Bedürfnis. Nicht nur Unternehmensberater und Professorinnen, sondern auch Dachdecker und Messebauer müssten zur Arbeit heute oft weite Strecken zurücklegen – eine Anforderung, denen die alten sozialen Netzwerke aus familiärer und nachbarschaftlicher Hilfe nicht mehr gewachsen seien.

    Dabei begreift Volz-Schmidt sich als „Sozialentrepreneurin“. Soziale Dienstleistungen will sie möglichst mit marktwirtschaftlichen Methoden erbringen – eine Kombination, die der klassischen Sozialarbeit eher fremd ist. Als private Firma orientiert sich Wellcome an den Bedürfnissen ihrer Kunden, expandiert im Franchise-Verfahren mit hohem Tempo und macht konkurrenzfähige Angebote. Eine Betreuungsstunde kostet fünf Euro, womit auch ärmere Familien nicht ausgeschlossen werden.

    Klar ist allerdings, dass derartige Preise die Kosten nicht decken. Deshalb stammen drei Viertel des Jahresbudgets von rund 800.000 Euro aus öffentlicher Förderung, privaten Spenden und Stiftungsgeldern. Manches Unternehmen unterstützt Wellcome, weil sich die Angebote potenziell auch an die eigenen Beschäftigten wenden. 2007 wurde Volz-Schmidt von der Unternehmensberatung Boston Consulting Group und dem Wirtschaftsmagazin Capital zum „Social Entrepreneur“ des Jahres gekürt.

    Kanzlerin Merkel findet Volz-Schmidt vermutlich auch deshalb gut, weil sie drei Ideen kombiniert, die einem modernen Konservatismus der Christdemokratie entgegenkommen: Wellcome ist familienfreundlich, wirtschaftsorientiert und lebt von bürgerschaftlichem Engagement vieler Ehrenamtlicher.

    Info-Kasten

    Wellcome – die Firma

    Mit rund 2.500 Mitarbeiterinnen unterstützt Wellcome jährlich etwa 3.500 Familien, die ein neugeborenes Kind zu versorgen haben. Für fünf Euro pro Stunde bietet die gemeinnützige Sozialfirma Babysitten, Einkaufen und andere Alltagsdienste an. Vertreten ist Wellcome unter anderem in den Städten und Regionen Bielefeld, Essen/ Dortmund/ Ruhrgebiet, Köln, Rhein-Neckar, Stuttgart, Freiburg, Bodensee/ Leutkirch, München, Frankfurt/ Franken, Nordhessen, Dresden, Berlin, aber auch in vielen ländlichen Gegenden.

    www.wellcome-online.de

  • „Wir wollen die Griechen nicht quälen“

    Griechenland muss Reformen zustimmen, bevor es Geld bekommt, sagt CDU-Politiker Barthel

    Hannes Koch: Für den 27. Februar ist eine Sondersitzung des Bundestages anberaumt, um endgültig über das Hilfspaket für Griechenland zu entscheiden. Rechnen Sie damit, dass dann mehr Geld nötig sein wird als die schon eingeplanten 130 Milliarden Euro?

    Norbert Barthle: Nein, nach allem, was wir wissen, sollte dieser Gesamtbetrag ausreichen, den die Mitglieder der Eurozone und der Internationale Währungsfonds aufbringen wollen.

    Koch: Die Verschuldung Griechenlands steigt aber weiter, die Wirtschaft erholt sich nicht. Athen verhandelt mit den privaten Gläubigern schon über einen größeren Schuldenschnitt. Deshalb erscheint es plausibel, dass die Regierungen ebenfalls zusätzliche Mittel geben müssen.

    Barthle: Ich gehe davon aus, dass die finanzielle Lücke anderweitig geschlossen wird – möglicherweise durch einen höheren Beitrag der Banken, die auf einen Teil ihres Kapitals verzichten, das sie Griechenland geliehen haben.

    Koch: Deutet die vergleichsweise lange Frist bis Ende Februar daraufhin, dass die Hoffnung schwindet, die griechische Regierung auf Linie zu bringen?

    Barthle: Nein, aber klar ist, dass Athen bis jetzt nicht alle Auflagen und Forderungen erfüllt hat, die die EU, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds verlangen. Griechenland muss erst liefern und mit der Umsetzung wirksamer Maßnahmen beginnen, bevor wir den deutschen Anteil der 130 Milliarden Euro freigeben können. Die griechischen Parteiführungen sollten entsprechende Beschlüsse fassen und schriftlich versichern, dass sie auch die weiteren Auflagen erfüllen. Das erwarten wir.

    Koch: Nimmt die Kritik an Griechenland in der Fraktion der Union zu?

    Barthle: Die kritischen Stimmen sind jedenfalls nicht leiser geworden. Manche meiner Kollegen äußern den Eindruck, dass Regierung, Parlamentsmehrheit und Verwaltung in Athen nicht willens oder nicht in der Lage seien, die notwendigen Reformen voranzutreiben.

    Koch: Wie ist Ihre persönliche Prognose – wird man den griechischen Knoten schließlich durchschlagen?

    Barthle: Das ist schwer einzuschätzen. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: weitere Zugeständnisse der privaten Gläubiger, glaubwürdige Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung. Kommt es dazu, wird der Bundestag die finanzielle Hilfe freigeben. Bis dahin gibt es aber noch viele kritische Nachfragen.

    Koch: Wie reagieren die Wähler in Ihrem Wahlkreis angesichts der Euro-Hängepartie?

    Barthle: Die Bürger erkennen einerseits, dass unsere Strategie durchaus Früchte trägt. Sie unterstützen uns darin, Reformen von verschuldeten Ländern zu verlangen und gleichzeitig finanzielle Hilfe erst zu gewähren, wenn die Auflagen erfüllt werden. Dass die Zustimmung zu dieser zweigleisigen Politik der Bundesregierung zunimmt, sieht man an den steigenden Umfragewerten der Bundeskanzelerin und der Union. Andererseits fragen sich viele Menschen aber auch, ob Griechenland überhaupt in der Lage ist, seine Situation selbst schnell zu verbessern. Es herrscht ein ziemliches Unverständnis angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit etwa der dortigen Finanzämter, Steuern einzutreiben. Und ich höre auch Verärgerung über die Darstellung Deutschlands und seiner Politiker in der griechischen Öffentlichkeit. Wir wollen die Griechen nicht quälen, sondern dem Land helfen.

    Koch: Sollte das Griechenland-Problem gelöst werden, wartet als nächstes Portugal. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble spricht schon über zusätzliche finanzielle Unterstützung.

    Barthel: Ich gehe nicht davon aus, dass wir das Portugal-Paket aufstocken müssen. Wenn wir die Griechenland-Klippe umschifft haben, sollten die Kreditzinsen für Portugal, die dem Land die Luft abschnüren, wieder sinken.

    Koch: Haben Sie manchmal den Eindruck, dass wir das Schlimmste der Euro-Krise hinter uns haben?

    Barthel: Wir erleben jetzt den Höhepunkt der Krise. Wenn wir Ostern überstehen, ohne dass es bis dahin zu Katastrophen kommt, haben wir hoffentlich das Schlimmste überstanden.

    Bio-Kasten

    Norbert Barthle (Jg. 1952) ist haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit eine zentrale Person im Krisenmanagement. Weil für Rettungspakete und Euro-Stabilisierung Geld des Bundes gebraucht wird, geht es nicht ohne die Zustimmung Barthles und seiner Kollegen. Ursprünglich unterrichtete Barthle Deutsch und Sport am Gymnasium. Seit 1998 vertritt er den badenwürttembergischen Wahlkreis Backnang/ Schwäbisch Gmünd als direkt gewählter Abgeordneter.

  • Das lange Leben der Ledersofas

    Käufer von gebrauchten Waren schonen nicht nur ihren Geldbeutel. Sie lassen Müllberge langsamer wachsen und tun etwas für ihre persönliche CO2-Bilanz.

    Es gibt viel zu sehen. Und es ist bunt hier. Wer das Secondhand-Kaufhaus im Mannheimer Stadtteil Waldhof betritt, der begibt sich in die farbige Welt des Trödels. Was andere nicht mehr gebrauchen können, findet hier einen neuen Besitzer. Königsblau verzierte Kaffeetassen, dunkelrote Couchgarnituren, kastanienbraune Ledersofas oder Teppiche in orientalischem Design: Auf 2.500 Quadtradmetern warten tausende Dinge nur darauf, dass jemand vorbeikommt und ihnen ein neues Zuhause gibt.

    Ein breiter hellblauer Streifen zieht sich entlang des unscheinbaren weißen Äußeren der ehemaligen Fabrikhalle. „Fairkauf“ prangt in großen weißen Lettern darauf. „Wer aus zweiter Hand kauft, verlängert die Lebensdauer der Produkte“, sagt Klaus Meyer, Geschäftsführer von Fairkauf Mannheim, dem Betreiber des Gebrauchtwarenladens in dem auch Menschen mit Behinderung eine Chance auf Arbeit bekommen. „Das schont die Umwelt und den Geldbeutel“, erläutert er. Beides sei fair: Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und Kunden günstige Waren aus zweiter Hand zu bieten.

    Die Umwelt profitiert tatsächlich, wenn noch funktionstüchtige Röhrenfernseher, Laptops oder Spielekonsolen nicht im Elektroschrott, sondern in einem anderen Haushalt landen. Zum einen wachsen die Müllberge nicht so rasant in die Höhe. Zum anderen verbraucht die Produktion von Konsumgütern Rohstoffe und fossile Energieträger und setzt Treibhausgase frei. Wer auf Neuware verzichtet, sorgt in der Regel dafür, dass sein persönlicher ökologischer Fußabdruck, den er in der Welt bereits hinterlassen hat, nicht größer wird.

    Bis zu 69 Kilogramm Kohlendioxid lassen sich einsparen, wenn ein Notebook nicht neu gekauft, sondern gebraucht im Online-Shop erworben wird. Das hat ein Forschungsprojekt ans Licht gebracht, an dem unter anderen das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) und die Goethe-Universität in Frankfurt am Main beteiligt waren.

    Der Kauf gebrauchter Waren mindert jedoch nicht automatisch die persönliche Umweltbilanz. Bei Produkten, die Strom und Wasser verbrauchen – wie Kühlschränke, Geschirrspüler oder Waschmaschinen – spielt das Alter eine wichtige Rolle. Neue Geräte arbeiten meist effizienter als alte. Und sicher schont es nicht die Umwelt, wenn man sich das per Internetauktion erstandene Sofa von Hamburg mit dem LKW nach Konstanz liefern lässt oder wenn man 200 Kilometer im Benziner die Autobahn entlang brettert, um aus dem Secondhand-Shop schlussendlich nur ein T-Shirt davonzutragen.

    Und selbst wenn wir es uns wünschten. Produkte leben nicht ewig. Aus der ehemaligen Lieblingstennissocke wird irgendwann, wenn sie alt und löchrig geworden ist, vielleicht noch ein Schuhputzlappen. Doch auch der hält nicht ewig und landet zwangsläufig im Müll. Und irgendwann geht auch der beste DVD-Player oder Rasenmäher in die Brüche. Wer dem Produkt in dem Fall durch eine Reparatur noch ein paar funktionstüchtige Jahre schenken möchte, stößt womöglich auf Hürden.

    „Geht der fünf Jahre alte DVD-Player kaputt, kann es sein, dass es keine Ersatzteile mehr für eine Reparatur gibt“, so Meyer. Und manchmal seien die Geräte auch so gebaut, dass sie sich gar nicht reparieren lassen. Da sei dann zum Beispiel das Gehäuse zusammengeklebt und lasse sich gar nicht öffnen. Die Hersteller machten es sich oft zu einfach.

    Der persönliche CO2-Rechner

    Rund elf Tonnen CO2 verursacht der durchschnittliche Bundesbürger im Jahr, weil er konsumiert, vielleicht einen Wagen fährt, die Heizung aufdreht oder Kaffee kocht. Damit lägen die Einwohner Deutschlands im Schnitt deutlich über dem weltweiten Pro-Kopf-Aufkommen von ungefähr 6,8 Tonnen, so das Umweltbundesamt (UBA). Wie gut oder wie schlecht es um die eigene CO2-Bilanz steht, kann sich jeder selbst ausrechnen – im Internet unter http://uba.klimaktiv-co2-rechner.de/de_DE/page/start/.

  • Der städtische Müllmann stirbt nicht aus

    Kommunen behalten Vorrecht bei Müll und Recycling. Private Konkurrenz eingeschränkt. Der Preis: möglicherweise höhere Kosten für die Bürger. Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat.

    Müll bleibt einfach. Mieter und Hausbesitzer werden, was ihre Hausabfälle betrifft, auch in Zukunft vornehmlich mit den kommunalen Entsorgungsunternehmen zu tun haben. Die Konkurrenz privater Anbieter, die einzelne Müllsorten lukrativ verwerten wollen, bleibt in engen Grenzen. Das ist das Ergebnis der Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag vom Mittwoch.

    Mit Ausnahme der Linken stimmte der Bundestag dem Kompromiss am Donnerstag zu. Damit kann das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Eine Unsicherheit besteht allerdings: Der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft, der die großen privaten Müllunternehmen vertritt, behält sich eine Beschwerde bei der EU-Kommission vor.

    Wie der Deutsche Städtetag im Interesse seiner öffentlichen Müllfirmen formulierte, haben Bundestag und Bundesrat die Hürde für private Konkurrenz abermals höher gelegt. Diese können künftig mit eigenen Angeboten nur zum Zuge kommen, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ arbeiten als kommunale Entsorger.

    Ein Beispiel: Kann ein privates Müllunternehmen 80 Prozent des Altpapiers der Haushalte im Recycling verwerten, während der städtische Verwerter nur 40 Prozent schafft, hätte der private Anbieter Chancen auf den Auftrag. Wenn beide Unternehmen mehr oder weniger dieselbe Leistung bringen, genießt die kommunale Entsorgung den Vorzug. Günstigere Preise, die die Privaten eventuell anbieten, gelten dabei in der Regel nicht als Kriterium der Leistungsfähigkeit. Bürger werden sich deshalb unter Umständen damit abfinden müssen, an den teureren öffentlichen Entsorger gebunden zu sein.

    Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Gerd Bollmann (SPD) erklärt den Sinn dieser Regelung so: Das Gesetz lege den kommunalen Entsorgern die Verpflichtung auf, den Hausmüll aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen immer flächendeckend zu entsorgen und zu verwerten. Diese kostenträchtige Grundversorgung sei aber nur möglich, wenn die öffentlichen Betriebe vor Billigangeboten der privaten Konkurrenz geschützt seien.

    Gleichwohl ist den privaten Entsorgern der teilweise lukrative Müllmarkt nicht komplett verschlossen. Unteraufträge der öffentlichen Unternehmen können sie in jedem Fall ausführen. Und verzichtet eine Kommune beispielsweise aus Kostengründen ganz auf die Altpapiersammlung, kommen die Privaten zum Zuge.

    Diese Möglichkeiten sind ein Grund, warum auch Union und FDP zustimmten. FDP-Politiker Horst Meierhofer betonte zudem, dass die Bundesregierung die Wirkung der Gesetzesnovelle in einem Jahr überprüfen wolle, um den Wettbewerb sicherzustellen. Dem Kompromiss war eine fast einjährige Auseinandersetzung vorausgegangen. Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf von Union und FDP zurückgewiesen, weil er Verbesserungen im Sinne der öffentlichen Entsorger durchsetzen wollte.

    Das Gesetz bietet auch eine Basis dafür, dass bis 2015 eine neue Wertstofftonne eingeführt wird. Diese würde die gelben Säcke und Tonnen ersetzen, mit denen sich die Bürger bislang der Verpackungsmaterialen aus Kunststoff entledigen. Absehbar ist, dass die Wertstofftonne darüber hinaus künftig sämtliche Kunststoffe und Metalle aufnehmen soll. Welche anderen Materialien – Altkleider, Elektrogeräte, Holz – noch hineinkommen, steht allerdings in den Sternen. Bei dieser Debatte wird ein ähnlicher Verteilungskonflikt zwischen öffentlichen und privaten Verwertern einsetzen, wie er beim Hausmüll jetzt erstmal ausgestanden ist.

  • Identitätsfindung im deutschen Kino

    Til Schweiger spielt in einer Liga mit Harry Potter und Piraten der Karibik

    Dass ein gut aussehender Mann sich plötzlich um seine achtjährige Tochter kümmern muss und dabei lernt, was Liebe ist, wollten 4,3 Millionen Besucher im Kino sehen. Damit ist Til Schweigers „Kokowääh“ – was „Hühnchen in Weinsoße“ heißen soll – der erfolgreichste deutsche Film des vergangenen Jahres. Allerdings nicht der meistgesehene: Die US-amerikanischen Produktionen Harry Potter und Piraten der Karibik lockten noch mehr Besucher in die hiesigen Kinos.

    Trotzdem konnte die Filmförderungsanstalt zum heutigen Start des Filmfestivals Berlinale damit eine positive Nachricht verkünden: Der Marktanteil deutscher Filmproduktionen ist 2011 wieder gestiegen. 28 Millionen Besucher schauten sich einheimische Streifen an. Das waren knapp 22 Prozent der verkauften Karten.

    Neben dem Schweiger-Film schafften es sieben weitere Produktionen aus deutschen Studios über die Marke von einer Million Besuchern pro Jahr. Das waren unter anderem „What a Man“, „Wickie auf großer Fahrt“, „Almanya“ und „Die drei Musketiere“.

    Der zunehmende Erfolg deutscher Autorren, Schauspieler und Produzenten liegt in der Tendenz des vergangenen Jahrzehnts. Bei der Aufwärtsbewegung gibt es freilich starke Schwankungen. Den bisher höchsten Marktanteil beim einheimischen Publikum erreichten hiesige Filme 2009 mit rund 27 Prozent. 2010 verzeichnete die Branche dann einen Einbruch auf 17 Prozent, von denen sich die Steigerung des Jahres 2011 nun positiv abhebt.

    Dass mehr Menschen deutsche Filme sehen wollen als früher, hat etwas zu tun mit deren zunehmenden Qualität, der guten Produktionsinfrastruktur und einer wirkungsvollen finanziellen Unterstützung unter anderem durch die Filmförderungsanstalt. Eine Rolle spielen dürfte aber auch das Bedürfnis des Publikums an Selbstvergewisserung und Identitätsfindung in schwierigen Zeiten.

    Während der Umsatz der Kinos in Deutschland im vergangenen Jahr auf 958 Millionen Euro stieg, konnten jedoch nicht alle Spielstätten profitieren. Wie in den Jahren zuvor sank die Zahl der Kinos. 2011 wurden unter dem Strich 43 geschlossen. Übrig waren am Jahresende 1.671 Spielstätten. Dabei war eine weitere Konzentration im Gange. Vor allem kleine Kinos in ländlichen Gegenden und Kleinstädten gaben auf, die Zahl der Großkinos und Multiplexe blieb dagegen stabil. Eine Ursache für diese Entwicklung ist die teure Umrüstung auf digitale Projektion und die zunehmende Konkurrenz dreidimensionaler Filme. Bei letzteren haben US-amerikanische Produktionen zudem ein deutliches Übergewicht. Deutsche Studios trauen sich an 3D-Filme bisher selten heran.

    Unter anderem deshalb könnte der Anteil amerikanischer Streifen zulasten deutscher Produktionen in diesem Jahr wieder steigen. Hinzu kommt, dass mehrere erfolgreiche Dauerbrenner mit neuen Geschichten in die Kinos kommen, darunter eine weitere Spiderman-Folge und ein neuer James Bond. Aber auch einige ausssichtsreiche deutsche Filme starten 2012. Dazu gehören „Glück“ von Doris Dörrie, „Türkisch für Anfänger“ und Buchverfilmungen wie „Die Vermessung der Welt“ (Daniel Kehlmann) und „Russendisko“ (Wladimir Kaminer).

    Info-Kasten

    Film in Zahlen

    Ingesamt 130 Millionen Besucher sahen sich 2011 einen Film in einem einheimischen Kino an. Knapp 28 Millionen Cineasten bevorzugten einen deutschen Streifen, 77 Millionen eine US-Produktion. 21 Millionen Besucher sahen Filme aus anderen EU-Ländern, wobei Frankreich einen hohen Anteil hatte. Nur 1,8 Millionen Kinogänger interessierten sich für Filme mit Herkunft außerhalb Europas und der USA (1,4 Prozent). Die Zahl der Kinobesucher insgesamt sinkt mit Schwankungen seit 2001. Damals waren es 169 Millionen. Gegenläufig ist die Entwicklung des Umsatzes der Kinos. Dieser steigt tendentiell an auf zuletzt 958 Millionen Euro. 2007 waren es erst 758 Millionen. Der wesentliche Grund: Die Eintrittspreise steigen, unter anderem durch 3D.

  • Rentner im Visier des Fiskus

    2012 überprüfen die Finanzämter Rentenempfänger, die noch nicht steuerlich erfasst sind

    Nach und nach geraten alle Rentner ins Blickfeld des Fiskus. Wer bisher noch keine Steuererklärung abgegeben hat, könnte demnächst Post vom Finanzamt bekommen.

    Seit Ende 2009 erhalten die Finanzämter Informationen über Renten und Versicherungsgelder – unter anderem von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie von Versicherungsunternehmen. Eine schiere Datenflut überprüfen die Beamten seither. Das machen sie mit System.

    Zunächst haben sich die Bearbeiter die Daten der Alterseinkünftebezieher vorgenommen, die ertragsteuerlich bereits erfasst waren. Inzwischen beginnen die ersten Länder, die Daten der Rentner zu überprüfen, die bislang nicht erfasst wurden. Nordrhein-Westfalen hat im September 2011 damit begonnen. Baden-Württemberg zieht demnächst nach. Im Laufe dieses Jahres werden alle Bundesländer dabei sein, teilte das  Bundesfinanzministerium mit. Das bedeute aber nicht automatisch, dass alle Betroffenen angeschrieben werden.

    Die Beamten konzentrieren sich auf die relevanten Fälle. „Nur wenn die Angaben des Versicherers dafür sprechen, dass Steuern zu zahlen sind, fordern die Finanzämter zur Abgabe der Steuererklärung auf“, sagt Stefan Dreyer, Referent bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Noch sei es zu früh, Fallzahlen zu nennen. Man gehe jedoch davon aus, dass auf die große Mehrheit der Betroffenen keine Nachzahlungen zukommen.

    Die große Mehrheit der Rentner muss also nicht mit unerwünschter Post vom Finanzamt rechnen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, schlägt der Fiskus nicht zu. Wer beispielsweise nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss im Regelfall auch künftig keine Steuern zahlen.

    Unter www.abgabenrechner.de („Berechnung der Einkommensteuer“) können Bezieher von Renten oder Pensionen ihre Steuerschuld ermitteln.

  • Keine Angst vor dem Finanzamt

    Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, werden nicht zwangsläufig zur Kasse gebeten. Das liegt an den vielen Entlastungsmöglichkeiten. Hier sind die wichtigsten:

    Sonderausgaben:
    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung belasten Ruheständler in der Regel. In der Steuererklärung entlasten sie jedoch. Neben dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Ehepaare sind die Beträge einzeln abzugsfähig.

    Außergewöhnliche Belastungen:
    Ausgaben für die Gesundheit, für eine Behinderung oder für die Pflege und den Unterhalt von Angehörigen zum Beispiel gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. An einigen dieser Kosten beteiligt sich der Fiskus allerdings nur, wenn der Betroffene einen Teil davon selbst trägt. Dieser Teil nennt sich „zumutbare Belastung“ und richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Was eine außergewöhnliche Belastung ist und was nicht, lässt sich nicht genau eingrenzen. „Manchmal muss man es austesten“, sagt die Stiftung Warentest.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen:
    Beauftragt ein Rentner eine Firma, zum Beispiel mit der Reinigung der Fenster, der Pflege des Gartens oder der Betreuung von Kindern oder Älteren, dann übernimmt das Finanzamt 20 Prozent der Personalkosten. Maximal dürfen es 4.000 Euro im Jahr sein. Auch, wer eine Haushaltshilfe einstellt kann so sparen. Außerdem fördert das Finanzamt Leistungen von Handwerkern mit bis zu 1.200 Euro jährlich.
      
    Werbungskosten:
    Von der Rente gehen auch Kosten ab, die Senioren zu zur Sicherung ihrer Renteneinkünfte aufbringen müssen. Das sind zum Beispiel Kosten für eine Rentenberatung oder einen juristischen Streit um das Altersgeld. Wer keine dieser Belastungen tragen muss, geht dennoch nicht leer aus: Das Finanzamt berechnet automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro.

    Selbständigkeit:
    Der eine hält Vorträge, die andere schreibt Bücher: Manch Ältere verdienen sich im Ruhestand etwas dazu. Beim Finanzamt gelten sie als Unternehmer. Neben der Rente müssen sie ihren Gewinn versteuern. Dieser ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. In manch einem Fall kommt aber gar kein Gewinn zustande – weil die Ausgaben die Einnahmen übertreffen. Das kann sich steuersenkend auswirken.

    Altersentlastungsbetrag:
    Der so genannte Altersentlastungsbetrag kann die Höhe der Einkünfte deutlich mindern. Das Wort klingt kompliziert. Tatsächlich handelt es sich um einen Freibetrag. Er ist auf alle Einkünfte anwendbar, außer auf Renten und Pensionen. Wer also zum Beispiel Einkünfte wie Arbeitslohn, Zinsen, Mieten oder Gewinne zu versteuern hat, kann den Freibetrag nutzen.

    Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem Kalenderjahr gewährt, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch. Allerdings schwindet der Betrag von Jahr zu Jahr. Für 2005 beläuft er sich auf  40 Prozent der Einnahmen – höchstens jedoch auf 1.900 Euro. Für 2011 gilt noch ein Freibetrag von 30,4 Prozent, maximal aber 1.444 Euro. Ab 2040 entfällt die Vergünstigung. Im Internet finden sich Tabellen, die für das entsprechende Jahr die Höhe des Betrags angeben.

    Schrittweiser Anstieg der Besteuerung

    Derzeit müssen Rentner noch nicht den vollen Teil ihres Altersgeldes versteuern. Der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente richtet sich bei jedem nach dem Jahr, in dem sie begann. Wer 2010 in den Ruhestand ging, muss 60 Prozent versteuern. Für 2011 gelten 62 Prozent. 2012 sind es wieder zwei Prozent mehr, bis der Fiskus im Jahr 2040 voll zuschlägt.

    Ob Ruheständler eine Steuererklärung abgeben müssen, entscheidet die Höhe der jährlichen steuerpflichtigen Einkünfte. Als Richtlinie gilt: Wird die Grenze von 8.004 Euro überschritten, ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe – also 16.008 Euro.

  • Wohlstand jenseits von Wachstum

    Sozialwissenschaftler Miegel präsentiert fünf Indikatoren, um vom Bruttoinlandsprodukt loszukommen

    Wer jung ist, möchte seinen materiellen Wohlstand erhöhen. Je älter die Menschen werden, desto eher sind sie aber zufrieden mit dem, was sie haben. Was heißt das für eine Gesellschaft wie die deutsche, die einen zunehmenden Anteil älterer Menschen aufweist? Die öffentlich verbreitete Wachstumsideologie bekomme zusätzliche Risse, meint Meinhard Miegel.

    Der Sozialwissenschaftler aus Bonn macht sich seit Jahren Gedanken darüber, wie Industriegesellschaften der Fixierung auf materiellen Zuwachs entkommen und eher ihre Lebensqualität betrachten können. Gerne erzählt er, wie „abfällig“ schon der CDU-Heilige Ludwig Erhard, den Miegel noch persönlich kannte, über die „Wachstumsfetischisten“ sprach.

    Nun hat Miegel sein „Wohlstandsquintett“ präsentiert – ein System von fünf Indikatoren, die die wirtschaftliche Entwicklung besser messen sollen als das Bruttoinlandsprodukt. Als Sachverständiger der Bundestagskommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ hofft Miegel, dass ein Maßstab wie der von ihm vorgeschlagene bald zur offiziellen Richtschnur auch der Bundesregierung werden könnte.

    Der bisherige alleinige Indikator für wirtschaftlichen Fortschritt, das Bruttoinlandsprodukt, ist nur noch eine der Miegelschen Größen. Weil das BIP schlicht die quantitative Zunahme der Güterproduktion misst, ihre negativen Folgen aber ausblendet, betrachtet nicht nur Miegel es als ergänzungsbedürftig.

    Hinzu kommt als zweite Größe der „ökologische Fußabdruck im Vergleich zur globalen Biokapazität“. Um den materiellen Wohlstand zu erwirtschaften, beanspruchen die Deutschen gegenwärtig die dreifache Menge der natürlichen Ressourcen, die ihnen bei fairer und umweltschonender Aufteilung unter den Erdenbürgern eigentlich zustünde, erklärt Miegels Kollegin Stefanie Wahl. Bei ehrlicher Berechnung der verursachten Schäden fällt unser materieller Wohlstand also viel geringer aus als bei einer isolierten Betrachtung des BIP.

    Den dritten Posten des Quintetts bildet die 80-20-Relation. Damit setzt man die Summe der Einkommen der reichsten 20 Prozent ins Verhältnis zu den Mitteln der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung. Deutschland liegt mit einer Relation von 4,5 unter dem EU-Durchschnitt von 5 und kann deshalb trotz aller Kritik noch als vergleichsweise sozial ausgewogen gelten. Der vierte Indikator belegt, wieviele Menschen sich als ausgrenzt empfinden. In Deutschland waren das 2010 zehn Prozent (EU: 16 Prozent).

    Angesichts der Schuldenkrise hat Miegel schließlich noch die öffentliche Verschuldung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung hinzugenommen. Dieser Indikator folgt der Logik, dass der materielle Zuwachs unter dem Strich aufgezehrt wird, wenn man ihn mit zu vielen Schulden erkauft, die in Zukunft wieder abgetragen werden müssen.

    Info-Kasten

    Wachstum im Bundestag

    Die Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ kommt zu weitreichenden Erkenntnissen. Nach der Hälfte der Arbeitszeit, die insgesamt noch bis 2013 dauern soll, stellt Vorsitzende Daniela Kolbe (SPD) einen Konsens zur Relativierung des BIP als Messgröße für den wirtschaftlichen Fortschritt fest. Sie vermutet, dass die Kommissionsmitglieder aller fünf Parteien eine Ergänzung des Bruttoinlandsprodukts durch weitere Indikatoren empfehlen werden. Auch darüber hinaus ist einiges in Bewegung. So betrachtet Matthias Zimmer (CDU) materielles Wachstum „weniger als Ziel, eher als Mittel“. SPD, Linke und Grüne haben in ihrem Zwischenbericht formuliert, dass „geringere BIP-Wachstumsraten keine grundsätzliche Bedrohung für gesellschaftlichen und individuellen Wohlstand sind“. Dieses Papier wollen Union und FDP aber vorläufig nicht mittragen.

  • Keine Bankgeschäfte mit dem Handy

    Verbraucherministerin sieht große Lücken im Datenschutz bei Smartphones / Branche warnt vor Überregulierung

    Bankgeschäfte mit dem Handy sind anscheinend nicht sonderlich sicher. „Derzeit würde ich nicht vom Smartphone aus Internetbanking praktizieren“, warnt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die CSU-Politikerin sieht noch beträchtliche Lücken im Datenschutz bei den mobilen Geräten. Selbst der Chef des Branchenverbands Bitkom, Dieter Kempf, macht nach eigenen Angaben unterwegs allenfalls mit geringen Summen Geldtransfers.

    Der Datenschutz bei der internetfähigen Handygeneration sorgt die Experten. Aigner sieht vor allem drei neue Probleme, die beim Surfen von zuhause aus nicht auftreten. Im Ministerium sind demnach zahlreiche Beschwerden über gar nicht gebuchte, aber in Rechnung gestellte Dienste eingegangen. Denn viele Hersteller von Smartphones erlauben es den Anbieter solcher Dienste, auf die Daten der Benutzer zurückzugreifen. So können sie gerechtfertigte oder vermeintliche Forderungen mit der Telefonrechnung eintreiben. Aigner fordert von der Industrie nun, dass die Datenweitergabe für Abrechnungen grundsätzlich gesperrt werden kann.

    Ein zweites Risiko sind die oft unverständlichen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen. Mitunter bemerken die Nutzer gar nicht, dass sie gerade ein kostenpflichtiges Angebot annehmen. Das soll sich mit einer Gesetzesänderung bald ändern. Dann müssen entsprechende Dienste deutlich auf die damit verbundenen Kosten hinweisen und die Kunden den Vertrag ausdrücklich bestätigen. Doch das Gesetz hängt derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Schließlich ärgern die Ministerin die nach wie vor in Hinblick auf den Datenschutz lockeren Voreinstellungen der Hersteller und Diensteanbieter.

    Ein Beispiel dafür ist die Ortungsfunktion vieler Programme. Die Anbieter können auf diese Weise Bewegungsprofile der Nutzer erstellen. Die Funktion kann zwar deaktiviert werden, doch machen sich nur wenige Nutzer diese Mühe, zumal die Ortung mitunter sehr sinnvoll ist, etwa bei Navigationsprogrammen. So bringen auch kostenlose Offerten den dahinter stehenden Firmen etwas ein. „Sie zahlen für alles, was sie im Internet machen,“, stellt Kempf fest, „im Zweifel mit ihren Daten.“ Denn die Informationen über einzelne Kunden sind bei den Werbetreibenden begehrt.

    Wie groß der Markt für die mobilen Dienste ist und welche Umsätze im Datenhandel erzielt werden, vermag der Verband nicht genau zu beziffern. Doch Smartphones sind auf dem Vormarsch. Fast jedes zweite in Deutschland verkaufte Handy ist internetfähig. Bitkom erwartet im laufenden Jahr noch einmal einen Nachfrageschub von zehn Prozent. Der Verband wehrt sich gegen strengere Datenschutzregeln. Wenn Verbraucher grundsätzlich allen Programmschritten zustimmen müssten, würden die Dienste zu einem Hindernisparcour und unattraktiv, warnt Kempf. Aigner setzt dagegen auf europaweit einheitliche Regelungen. Denn momentan agieren große Anbieter wie Facebook aus Ländern heraus, deren Datenschutzrecht sehr locker ist. Facebook sitzt in Irland.

    Die Verbraucher kennen die Missbrauchsgefahren mit ihren Daten. Trotzdem geben sie vielfach persönliche Informationen preis. Einer Bitkom-Umfrage zufolge haben vier von fünf Internetnutzer wenigstens einmal ein Profil im Netz erstellt. Meist offenbaren sich die Nutzer in sozialen Netzwerken. Aber auch bei Spieleanbietern oder in Singlebörsen werden häufig sensible Angaben hinterlassen. Für sicher hält nur eine Minderheit den Datenschutz. Fast 60 Prozent der Befragten sind da skeptisch. Die Datenschutzerklärungen liest kaum ein Kunde regelmäßig.

  • Verdi will Nachschlag für den Öffentlichen Dienst

    Staatsangestellte und Beamte wollen mehr fordern als andere Branchen / Am 1. März starten die Verhandlungen für gut zwei Millionen Beschäftigte beim Bund und den Kommunen

    Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes beim Bund und in den Kommunen wollen bei den im März anstehenden Tarifverhandlungen deutliche Einkommenszuwächse durchsetzen. „Aus den einzelnen Bezirken kommen Forderungen von bis zu zehn Prozent“, berichtet der Verhandlungsführer der Gewerkschaft Verdi, Achim Meerkamp. An diesem Donnerstag will die Bundestarifkommission die Lohnforderung beschließen.

    Es zeichnet sich ab, dass Verdi etwa sieben Prozent verlangen wird, mehr als die IG Metall, die 6,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt durchsetzen will. Meerkamp begründet das ambitionierte Ziel mit dem Nachholbedarf im Öffentlichen Dienst. Die Entgelterhöhungen der beiden letzten Tarifrunden reichte nicht einmal, um die allgemeine Teuerung auszugleichen. „Wir haben keinen Ausgleich der Inflation erreichen können“, bedauert der Gewerkschafter. Damit zeichnet sich jetzt schon ein hartes Ringen mit den Arbeitgebern ab. Vor allem die Kommunen verweisen auf leere Kassen eine Tarifgemeinschaft.

    Vom Abschluss sind fast drei Millionen Arbeitnehmer betroffen. Davon arbeiten 1,5 Millionen in Städten und Gemeinden, gut 500.000 direkt oder indirekt beim Bund. Dazu übernehmen viele andere Einrichtungen üblicherweise den Abschluss. Verdi bildet wie gewohnt mit dem Beamtenbund eine Tarifgemeinschaft. Die Länder sitzen nicht mit am Verhandlungstisch. Sie handeln seit einigen Jahren allein mit den Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen aus.

    Verdi sieht neben gute Gründe für eine kräftige Anhebung des Entgeltes. Im Öffentlichen Dienst werden immer mehr Stellen abgebaut, durch Teilzeitarbeit ersetzt oder schlecht bezahlt. Deshalb will die Gewerkschaft eine soziale Komponente aushandeln, bei der die niedrigen Lohngruppen prozentual stärker vom Abschluss profitieren als die hohen. Für Auszubildende strebt die Tarifgemeinschaft sogar ein Plus zwischen zehn und 15 Prozent an. Ohne akzeptable Einkommen, so argumentiert die Gewerkschaft, werde der Öffentliche Dienst Schwierigkeiten im Wettbewerb um gute Leute bekommen.

    Die Arbeitgeber verschließen sich nicht grundsätzlich gegen Lohnerhöhungen. Auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen der Kommunen strebe man eine akzeptablen Abschluss an. Teilt die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände mit. Was das in Euro und Cent bedeutet, ließen sie allerdings offen.

    Die erste von drei angesetzten Verhandlungsrunden startet am 1. März in Potsdam. Am letzten Wochenende des Monats soll der Abschluss stehen. Gibt es keine Einigung, werden Schlichter angerufen.

  • „Dann kommt der Gerichtsvollzieher…“

    Abzocker am Telefon gehen immer aggressiver vor / Verbraucherschützer beobachten neue Maschen

    Die Computerstimme am Telefon will den Hörer ganz offensichtlich einschüchtern. „Dann kommt der Gerichtsvollzieher und nimmt den Fernseher mit“, droht der Automat für den Fall, dass eine angeblich berechtigte Forderung für einen Lottovertrag nicht beglichen wird. Die Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland Pfalz sieht dieses Vorgehen von dubiosen Firmen als neuen Trend beim Eintreiben oft unberechtigter Rechnungen. „Es wird aggressiver“, stellt der Rechtsexperte der VZ, Christian Gollner, fest.

    Eigentlich sollte mit der Abzocke am Telefon seit 2009 Schluss sein. Da wurden die unerlaubten Werbeanrufe verboten. Nur scheren sich viele Anbieter nicht darum. Mit immer neuen Maschen ziehen sie unbedarften Bürgern mit vorgegaukelten Verträgen das Geld aus der Tasche. Senioren sind die wichtigste Zielgruppe. So verspricht ein Anbieter aktuell gerade die Zusendung einer Kostprobe für ein Nahrungsergänzungsmittel. Wer zustimmt, erhält zur Werbepackung auch gleich die Bestätigung für den Abschluss eines Abonnements.

    Mitunter geben sich die Abzocker am anderen Ende der Leitung auch als Rechtsanwälte, Verbraucherschützer oder sogar Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus. „Häufig besitzen sie bereits Konto- oder Geburtsdaten“, berichtet Gollner. Damit können die Gauner einerseits gezielt Ältere ins Visier nehmen, andererseits leicht deren Konto erleichtern.

    Zwar sind die Tricks ganz offensichtlich unseriös. Doch der Nachweis fällt schwer. „Das sind Profis“, sagt Gollner. So rufen die Firmen oft zwei Mal an. Beim zweiten Gespräch wird dann etwas anderes als vereinbart vorgetragen als beim ersten Anruf. Wer nicht genau aufpasst, hat schnell einen rechtsgültige Abmachung getroffen. Als Beweis dient den Anbietern der Telefonmitschnitt. Selbst wenn dieser Mitschnitt ohne Zustimmung angefertigt wurde, ist der Vertrag selbst gültig.

    Sofort aufzulegen, wenn ein Werbeanruf kommt, ist die leichteste Art, sich gegen Betrug am Telefon zu wehren. Wenn erst einmal eine Rechnung eingegangen ist, sollten die Betroffenen sofort aktiv werden und der Abmachung schriftlich widersprechen. „Selbst eine unberechtigte Forderung kann sonst bei der Schufa oder einer Auskunftei eingetragen werden“, warnt die VZ. Abgebuchte Beträge können Betroffene von ihrer Bank oder Sparkasse zurückholen lassen.

    Die Bundesnetzagentur ist weitgehend machtlos. Die Behörde geht zwar gegen einzelne Unternehmen vor, wenn Rufnummernmissbrauch festgestellt wird. Dann verhindert das Amt den Einzug unberechtigter Forderungen durch Telefongesellschaften. Doch die Täter weichen schnell auf eine neue Methode aus. „Der Markt passt sich unseren Maßnahmen an“, räumt ein Sprecher der Agentur ein. Eine wirksame Verfolgung der Täter bleibt oft erfolglos. Sie sind schwer zu ermitteln und sitzen gerne im entfernten Ausland.

    Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und will die gesetzliche Lücke schließen. Das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe wird von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht. Außerdem werden Verträge für besonders negativ auffallende Dienste wie Gewinnspielabos erst gültig, wenn der Kunde dies schriftlich bestätigt. Doch wird es noch Monate dauern, bis die Gesetzesänderung in Kraft treten wird. Voraussichtlich Anfang 2013 können Verbraucher auf mehr Schutz hoffen.

  • Angst vor dem Beitragsbankrott

    Die Zweiklassenmedizin könnte zum Auslaufmodell werden

    Vor dem Rentenalter ist Angelika F. etwas bange. Denn die 60-jährige befürchtet, dass sie die Prämien für ihre Krankenversicherung dann nicht mehr bezahlen kann. Sie ist privat versichert, weil sie einst mit einem Beamten verheiratet war. Die Ehe besteht schon lange nicht mehr. Doch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann sie nicht mehr, weil dies ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr geht. Trotz des Wechsels in einen günstigeren Tarif rechnet sie deshalb mit hohen Ausgaben für den Gesundheitsschutz. „Ich weiß nicht, was das leisten kann“, sagt sie.

    Diese Sorge teilen viele Privatversicherte. Denn die monatlichen Kosten steigen regelmäßig an. Einzelne Kunden trifft dies extrem, wie der Bund der Versicherten aus zahlreichen Zuschriften weiß. In einem Fall sei der Beitrag innerhalb der letzten drei Jahre geradezu explodiert, sagt Verbandssprecher Thorsten Rudnik. 2009 gab es für diesen Kunden 30 Prozent Aufschlag, 2010 noch einmal 40 Prozent und im vergangenen Jahr satte 50 Prozent. „Das ist nicht mehr erklärbar“, findet Rudnik. In einem anderen Fall muss der Versicherte seit Januar 2011 statt bisher 450 Euro plötzlich 620 Euro im Monat an den Versicherer überweisen. Auf lange Sicht, so glaubt der Verbraucherschützer, könne dies nicht gut gehen. „Ältere können die Beiträge nicht mehr aufbringen“, befürchtet der Sprecher.

    Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bestreitet, dass alle Privatversicherten von drastischen Tariferhöhungen betroffen sind. Bei der Hälfte der Verträge habe es zum Jahreswechsel gar keine Anhebung gegeben, bei den anderen um durchschnittlich vier bis fünf Prozent, erläutert ein Sprecher, der in den Beispielen Einzelfälle sieht. Dagegen sieht die Hamburger Verbraucherzentrale auf die Kunden einzelner Unternehmen gravierende Probleme zukommen. Kleine Selbständige und Rentner seien von drastischen Beitragserhöhungen besonders betroffen. „schlimmstenfalls werden sie sogar zu Sozialhilfeempfängern“, warnen die Verbraucherschützer.

    Woran liegt es, dass die Prämien so in die Höhe schießen? Wenn junge Beamte oder Gutverdienende in die PKV wechseln, zahlen sie in der Regel geringere Beiträge als gesetzlich Versicherte. Irgendwann wird der jeweilige Tarif geschlossen. Es werden also keine neuen Verträge mehr abgeschlossen. Die Versicherten im geschlossenen Tarif werden älter und die Krankheitskosten nehmen damit zwangsläufig zu. In diesem Fall legt das Unternehmen die tatsächlichen Kosten auf ihre Kunden um.

    Dieser Mechanismus soll eigentlich durch Altersrückstellungen in jungen Jahren begrenzt werden. Doch die Rückstellungen reichen bestenfalls für die Abfederung des höheren Krankheitsrisikos aus, nicht jedoch für die höheren Preise für Behandlungen im Gesundheitswesen. Denn damit haben mittlerweile auch die Privaten schwer zu kämpfen. Der Branchenverband beklagt, dass es kaum ein Instrument gibt, mit denen die Ausgaben gesteuert werden könnten. So würde die PKV gerne mit den Ärzten direkt die Konditionen aushandeln.

    Die eigentliche Gefahr für die Branche ist der Unmut vieler Bürger und Politiker über die in Deutschland entstandene Zweiklassenmedizin. Privatpatienten bekommen schneller Termine beim Arzt und erhalten bessere Leistungen. Doch das trifft längst nicht mehr auf alle Versicherten zu. Wer im monatlich rund 600 Euro teuren Basistarif landet, wird in der alltäglichen Praxis sogar schlechter versorgt als ein Kassenpatient. Manche Kunden wechseln in einen günstigen Standardtarif. Doch auch hier ist es mit der Luxusversorgung vorbei.

    Allmählich wächst die Koalition derer, die aus mittlerweile drei Klassen eine einzige machen wollen. Die SPD will eine Bürgerversicherung einführen. Das Leistungsspektrum und die Beiträge sollen für gesetzliche Krankenkassen und private Anbieter angeglichen werden. Das System wäre durchlässig. In Holland funktioniert dieses Modell. Auch in der Union, die traditionell auf Seiten der PKV steht, mehren sich die Kritiker rund um den Gesundheitsexperten Jens Spahn, der eine einheitliche Versorgung durchsetzen will. „Das ist keine Einzelmeinung mehr“, heißt es in der Fraktion. Doch vor der nächsten Wahl wird es keine Reform geben. Schwarzgelb hat die Zweiklassenmedizin im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

  • Mehr Mobilität für Arbeitnehmer

    Unterschiedliche Zeugnisse oder Abschlüsse erschweren EU-Bürgern die Bewerbung für einen Job in einem anderen Land. Ein neues System soll Abhilfe schaffen.

    Mit einem deutschen  Gesellenbrief kann ein portugiesischer Tischler nicht viel anfangen. Im Gegenzug dazu wird ein deutscher Tischler seine Probleme mit den Zeugnissen von italienischen oder spanischen Bewerbern haben. Das mag zum einen an fehlenden Sprachkenntnissen liegen. Zum anderen lassen sich die Bildungsabschlüsse der einzelnen Länder nur schwer vergleichen. Das soll sich ändern. Die EU- Länder tüfteln derzeit an einem System, mit dem sich das Problem beheben lässt.
         
    Jeder Bildungsabschluss in der Europäischen Union soll künftig auf einer achtstufigen Werteskala des „Europäischen Qualifikationsrahmens“ (EQR) eingeordnet werden. Arbeitgebern soll die Einteilung helfen, die Abschlüsse und Qualifikationen von Bewerbern besser bewerten zu können. „Neben Bologna ist das ein weiterer wichtiger Schritt für verstärkte Mobilität in Europa“, urteilt Bundesbildungsministerin Annette Schavan.

    „Unternehmen, die zum Beispiel  im Ausland nach Fachkräften suchen, brauchen ein Übersetzungsinstrument, um Zeugnisse, Qualifikationen und Abschlüsse der Bewerber besser verstehen zu können“, erläutert Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). „Mit dem Ausweis der EQR-Niveaustufe auf dem Zeugnis sieht der Arbeitgeber künftig, welche Kompetenzen und  Qualifikationen der Bewerber mitbringt.“

    Grundlage für den EQR bilden nationale Qualifikationsrahmen, die die einzelnen Länder derzeit erarbeiten. Über den Qualifikationsrahmen hierzulande, den „Deutschen Qualifikationsrahmen“ (DQR), herrschte lange Streit. Inzwischen haben sich die Macher des DQR –
    darunter beispielsweise das Bundesbildungsministerium, die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesinstitut für Berufsforschung – geeinigt, welcher der acht Stufen sie welchen Abschluss zuteilen. Schulische Ausbildungen bleiben zunächst einmal außen vor.

    Und so sieht die Einteilung aus: Ein Maschinenführer mit einer zweijährigen Berufsausbildung kommen auf Stufe drei der Werteskala, ein Rettungsassistent mit dreijähriger Lehre wird der Stufe vier zugeordnet. Ein deutscher Bäckermeister kommt gemeinsam mit dem Sozialwissenschaftler mit Bachelor-Titel auf Stufe sechs. Stufe sieben gibt es für den Personalmanager mit Master-Titel oder den Diplom-Ingenieur. Promovierte Akademiker kommen auf Stufe acht.

    In fünf Jahren wollen die Beteiligten die Einteilung noch einmal überprüfen. „Bis sämtliche EU-Länder nationale Qualifikationsrahmen entwickelt und umgesetzt haben“, so Esser, „wird es aber noch eine Weile dauern.“ Hinzu komme die Aufgabe, dass die jeweiligen Qualifikationsrahmen an den Europäischen Qualifikationsrahmen angepasst sein müssten.

    Die Einteilung der Kompetenzen und Qualifikationen in Stufen soll nicht nur Mobilität der EU-Bürger verbessern. Deutschland bringt der nationale Qualifikationsrahmen einen weiteren Vorteil. „Zum ersten Mal ist die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung Schwarz auf Weiß festgeschrieben“, erläutert Esser. „Das ist ein wichtiger Schritt in ein integriertes Bildungssystem.“

    Stärkere Verknüpfung der Bildungssysteme

    Hierzulande stehen die Systeme der allgemeinen, beruflichen und der Hochschulbildung derzeit immer noch weitestgehend unabhängig nebeneinander da. Wer beispielsweise einen Beruf gelernt hat, kann nicht einfach einen Master an der Hochschule anschließen. Künftig sollen berufliche und Hochschulbildung besser kombinierbar sein. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) gibt den Bundesländern ein Instrument in die Hand, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Bildungssysteme besser miteinander zu verknüpfen und durchlässiger zu machen.