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  • Der alte Mann und der Stein

    Martin Herrenknecht ist der wichtigste Tunnelbauer des Globus. Heute vollendet seine Riesen-Bohrmaschine den 57 Kilometer langen Gotthard-Tunnel in der Schweiz – Weltrekord

    Den Acker pflügen, nach Erz graben, Werkzeuge schmieden. Menschliche Arbeit im ursprünglichen Sinne ist harter und schmutziger Kampf mit der Natur. Von diesen elementaren Tätigkeiten scheint unser modernes Leben in Büros, Flugzeugen und Clubs Jahrmillionen entfernt. Dass das brutale Ringen mit Berg und Stein trotzdem die Basis von sehr vielem ist, weiß Martin Herrenknecht.

    Der 68jährige Unternehmer mit dem weissgrauen Haarkranz und der breiten, gedrungenen Statur baut gigantische Bohrmaschinen. Aus den Werkhallen im Ort Schwanau in der südwestdeutschen Rheinebene stammen die Kolosse, die den Straßentunnel unter der Elbe in Hamburg, Verkehrsröhren in Kuala Lumpur und Metro-Schächte in Shanghai erschlossen haben. Seit 2002 fressen sich Herrenknecht-Maschinen durch das Gotthard-Massiv der Schweizer Alpen. Insgesamt 57 Kilometer Fels – heute (Freitag, 15.10.10) gegen 14.00 Uhr wird das letzte Stück der Röhre beim Ort Sedrun durchbrochen. Rekord – der längste Eisenbahntunnel der Welt.

    „Weicheier kannst Du da nicht ranlassen“, sagt Herrenknecht. „Weicheier“ – dieses Wort benutzt der Chef gerne und oft. Es ist eine Botschaft: Herrenknecht kommt überall durch. „Es ist faszinierend, Maschinen zu bauen, die jede Widrigkeit überwinden“, sagt der Mann mit den hellen, schmalen Augen. Früher, als Tunnel noch vornehmlich mit Sprengstoff, Spitzhacke und Presslufthammer gebaut wurden, rechnete man mit jeweils einem Toten pro gegrabenem Kilometer. Aber auch heute ist die Arbeit tief unter der Erde gefährlich. „Jeden Tag kann etwas passieren“, so Herrenknecht. Zu den Arbeitern, die dort unten schuften, fühlt er sich hingezogen: „Das sind zupackende, ehrliche Typen. Auf die kannst du dich verlassen“.

    Die Bohrung durch die Bergkette des Gotthard war Herrenknechts bislang kompliziertestes Vorhaben. An manchen Stellen drückten 500 Meter hohe Berge auf Bohrmaschine und Tunnel. Eine 440 Meter lange Fabrik auf Stelzen und Schienen drängte sich durch den Fels. Vorn zermalmte der rotierende Bohrkopf Granit und Gneis zu handgroßen Brocken, direkt dahinter sicherte die Maschine die rohe Tunnelwand mit Stahlankern, brachte Metallmatten und Verstrebungen an, spritzte Beton. Hinter dem Koloss liegt nun der grob ausgebaute Tunnel, in den die Bahntechniker alles Weitere einfügen.

    2017 soll die neue „Eisenbahn-Alpentransversale“ eröffnet werden. Sie wird nicht nur die Fahrtzeit zwischen Zürich im Norden und Bellinzona im Süden von 2,5 Stunden auf etwas mehr als 1,5 verkürzen, sondern soll die Schweiz auch teilweise vor den stinkenden Container-Lastern bewahren, die sich heute in nicht abreißender Kolonne durch die Dörfer quälen.

    Der größte Bohrer, den Herrenknecht bisher baute, hat einen Durchmesser von mehr als 15 Metern. Das entspricht der Höhe eines Wohnhauses mit vier Stockwerken. Dieses Ungetüm rotiert. Vorne sitzt eine riesige Platte, „Schild“ genannt. Sie ist bewehrt mit stählernen Zähnen und Klauen. In die Zwischenräume haben die Herrenknecht-Monteure eine Art Panzerung geschweißt, damit der Schild unter dem Druck nicht zerbricht. Das Ganze sieht aus wie die fürchterliche Waffe einer außerirdischen Art, die gekommen ist, um die Erde zu vernichten. Dieses Monster frisst sich in den Berg. Kein Stein hält ihm stand.

    In der Fachsprache der Ingenieure heißen diese Giganten „Tunnelvortriebsmaschinen“. Es gibt sie in unterschiedlichen Größen. „Über die kleinen schreibt niemand“, sagt Achim Kühn, der Pressesprecher des Unternehmens. Sie bohren Tunnel für Gas-, Wasser-, Elektro- und Kommunikationsleitungen – oft ferngesteuert und unspektakulär. Die großen Apparate dagegen schaffen Röhren, die Platz bieten für zwei nebeneinanderliegende U-Bahn-Gleise, Trassen für Hochgeschwindigkeitszüge und Autobahnen. Die kosten Dutzende Millionen Euro pro Stück.

    Eigentlich lebt Martin Herrenknecht für seine Firma. Doch irgendwann merkte er: Immer nur Steine klopfen, ist auch langweilig. Das Unternehmen wurde ihm zu eng. In seinem Kopf setzte sich eine Idee fest: Von der Bearbeitung der Materie wollte er aufsteigen in höhere Sphären. In der CDU versuchte er, einen Wahlkreis für den Bundestag zu erobern.

    Herrenknecht meint, dass einiges schiefläuft in Deutschland. Ihn stört die „Technikfeindlichkeit der 1968er“, der politischen Generation des ehemaligen grünen Außenministers Joschka Fischer. Im Bundesparlament hätte er sich dafür eingesetzt, die Forscher zu unterstützen, die Ingenieure, die Erfinder und ihre Firmen. Er meint, dass Deutschland mehr in seine Jugend investieren müsse, mehr Geld ausgeben solle für bessere Schulen und Universitäten.

    Mit der Politik aber hat es nicht geklappt. Selbst Lothar Späth, ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Aufsichtsrat der Tunnelfirma, schätzt Martin Herrenknecht zwar als Unternehmer, aber nicht als Politiker. „Ich werde alles dafür tun, dass Du nicht in den Bundestag einziehst“, soll Späth Herrenknecht einst klargemacht haben. So ging Herrenknecht in der Parteiversammlung leer aus, die Mehrheit blieb ihm versagt.

    Zurück von der Reise in die Politik, wird Herrenknecht seine Firma schließlich an seinen Sohn weitergeben. An harter Arbeit herrscht grundsätzlich kein Mangel. Solange die Weltbevölkerung wächst und immer mehr Menschen in Städten leben, wird der Bedarf zunehmen, in den Untergrund auszuweichen.

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    Herrenknecht AG in Zahlen

    Das Unternehmen erwirtschaftete 2009 einen Umsatz von 866 Millionen (2008: 926 Mio.). Die Zahl der Beschäftigten stieg auf durchschnittlich 3.165 (2008: 2.915).

  • Städte in der Vergeblichkeitsfalle

    Auch relativ wohlhabende Städte wie Leipzig und Freiburg verlangen mehr Geld und Kompetenzen. Kritik am Wegfall der kommunalen Gewerbesteuer, den die Bundesregierung erwägt

    Städte wie Leipzig, Freiburg im Breisgau, Ludwigsburg oder Nürnberg gehören nicht zu den armen Schluckern. Ihre Einnahmen fließen einigermaßen und ihre Neuverschuldung hält sich in Grenzen. Und doch sehen auch sie ihre Vermögenssituation „in einer grundsätzlichen Schieflage“, wie Werner Spec, der Oberbürgermeister von Ludwigsburg bei Stuttgart, am Mittwoch in Berlin sagte. Mit Unterstützung des Rates für Nachhaltige Entwicklung fordern 16 Oberbürgermeister deshalb die „dringende Neuordnung der kommunalen Finanzen“.

    Das neue Bündnis repräsentiert Städte, an deren Spitze Sozialdemokraten oder Grüne stehen. Aber auch Kommunen, in denen CDU/CSU- oder parteilose Bürgermeister regieren, sind mit von der Partie. Gemeinsam beklagen sie einen systematischen Widerspruch: Einerseits würden ihre Aufgaben und damit Ausgaben steigen, andererseits könnten sie sich aber nicht eigenständig die dafür nötigen Finanzmittel beschaffen.

    Nun könnte man meinen: Klagen auf hohem Niveau. Leipzig, Freiburg und ihre Mitstreiter wachsen, profitieren und verfügen über einkommensstarke Bevölkerungsschichten. Anders sieht es dagegen in Städten wie Oberhausen aus: Wie viele Kommunen besonders in Nordrhein-Westfalen ist diese Gemeinde unrettbar verschuldet. Die Gesamtsumme der aufgenommenen Kredite beträgt das Doppelte des jährlichen Haushaltes. Oberhausens SPD-Bürgermeister Klaus Wehling spricht deshalb von der „Vergeblichkeitsfalle“, die alle Sparanstrengungen nutzlos machten.

    Und doch sind diese Nöte auch in den vergleichsweise wohlhabenden Kommunen nicht unbekannt. Infolge der Finanzkrise, steigender Sozial- und sinkender Steuereinnahmen wird das Defizit der deutschen Städte in diesem Jahr rund 14 Milliarden Euro betragen. Gleichzeitig erwägt die Bundesregierung, den Kommunen ihre wesentliche, eigenständige Einnahmequelle zu nehmen: die Gewerbesteuer, die die in den Gemeinden ansässigen Betriebe zahlen.

    Aus dieser Konstellation ist das neue Städtebündnis geboren. „Ganz klar: Wir brauchen die Gewerbesteuer“, sagte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD). Mehr noch: „Wir müssen sie auf die Freiberufler ausdehnen.“ Heute sind Ärzte, Anwälte und andere freie Berufe von der kommunalen Steuer befreit.

    Gleichzeitig steht den Städten der Sinn nach grundsätzlicheren Veränderungen. Sie wollen nicht länger akzeptieren, dass der Bund ihre Politik bestimmt, jedoch das nötige Geld schuldig bleibt. Jung empfahl zur Nachahmung ein Beispiel aus Österreich: Dort könnten die Städte ihr Veto einlegen, wenn die Zentralregierung ihnen Aufgaben aufbürde, die die kommunalen Finanzen überforderten. Gut gebrüllt? Wie die 16 Bürgermeister diese Mini-Revolution im deutschen föderalen System durchsetzen wollen, sagten sie nicht.

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    Rat für Nachhaltige Entwicklung

    „Nachhaltigkeit“ bedeutet, dass die heutige Generation nicht auf Kosten ihrer Nachkommen leben soll. Der Begriff stammt aus der Umweltdiskussion, wird heute aber auch sozial- und finanzpolitisch verstanden. So soll die öffentliche Verschuldung nicht zu stark wachsen, um den Gestaltungsspielraum zukünftiger Generationen nicht einzuschränken. In diesem Sinn unterstützt der Rat für Nachhaltige Entwicklung, ein Beratungsgremium der Bundesregierung, die Forderung der Städte nach ausgeglichenen Finanzen.

  • Bahnpreise im Nahverkehr steigen

    Dagegen erstmals seit acht Jahren keine Preiserhöhung im Fernverkehr und bei den Bahncards

    Bahnkunden müssen im Nahverkehr ab dem 12. Dezember mehr bezahlen. Die Deutsche Bahn hebt die Ticketpreise für Regionalzüge und S-Bahnen um durchschnittlich 1,9 Prozent an. Die Anhebung begründet die Bahn mit gestiegenen Kosten. Im Fernverkehr hält der Konzern die Preise dagegen erstmals nach acht Jahren wieder stabil. Auch die Bahncard kostet im kommenden Jahr so viel wie bisher. Dies gab das Unternehmen am Mittwoch bekannt. „“Wir wollen mit der Aussetzung der Preiserhöhung bisherige Kunden an uns binden und neue Fahrgäste hinzugewinnen“, sagte Bahnchef Rüdiger Grube, „als wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen können wir uns solche Kraftanstrengungen nur im Ausnahmefall leisten.“

    Im Nahverkehr steigen auch die Kosten für Zeitkarten. Die Ländertickets kosten künftig einen Euro mehr, das Schöne-Wochenende-Ticket zwei Euro. Aufgrund der großen Nachfrage werde das Quer-durchs-Land-Ticket mit dem Fahrplanwechsel wieder eingeführt, teilte die Bahn mit. Bis Ende 2011 können Fahrgäste diesen Fahrschein für 42 Euro erwerben. Bis zu fünf Mitfahrer bezahlen dann nur sechs Euro. Kinder oder Enkel fahren kostenlos mit, sofern sie noch keine 15 Jahre alt sind. Dieser Fahrschein gilt wochentags einen Tag lang für beliebig viele Fahrten in Nahverkehrszügen oder S-Bahnen.

    In den vergangenen Jahren hat der Konzern mit Beginn des Winterfahrplans regelmäßig an der Preisschraube gedreht. Im vergangenen Jahr lag der Aufschlag bei durchschnittlich 1,8 Prozent. In den Jahren zuvor hat die Bahn deutlich stärker zugelangt. Stiegen die Ticketpreise 2007 gleich zweimal, im Fernverkehr um 7,5 Prozent und im Nahverkehr um 6,8 Prozent. Allerdings explodierten vor drei Jahren auch die Energiepreise, wovon die Bahn als einer der größten Stromverbraucher des Landes besonders betroffen war.

    Trotz der in diesem Jahr moderaten Erhöhung gibt es Kritik. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) fordert die Bahn auf, auch im Nahverkehr auf eine Preisanhebung zu verzichten. „Mehr als 90 Prozent aller Bahnreisenden sind im Nahverkehr unterwegs“, stellt VCD-Bahnexpertin Heidi Tischmann fest. Die Sparte erwirtschafte den größten Teil des Gewinns der Bahn. Preiserhöhungen seien daher nicht gerechtfertigt. Laut Bahnbilanz nutzen im vergangenen Jahr 122 Millionen Fahrgäste Fernzüge, aber 1,8 Milliarden Reisende Regional- oder Stadtverkehrsangebote.

  • Klarheit und Wahrheit

    Kommentar zum Internetpranger

    Die Idee der Verbraucherministerin ist einfach und gut. Künftig sollen Firmen und Produkte öffentlich beim Namen genannt werden, wenn sie gegen das Gebot der Klarheit und Wahrheit bei der Gestaltung und Kennzeichnung von Lebensmitteln verstoßen. Hinter den Kulissen läuft die Nahrungsmittelindustrie Sturm gegen das Vorhaben. Hoffentlich bleibt Ilse Aigner standhaft. Denn viele Kunden haben die Nase voll von hohlen Aussagen und irreführenden Versprechen. Es ist höchste Zeit, dass diese Unzufriedenheit auch öffentlich diskutiert wird.

    Trotz gegenteiliger Versprechen setzen einige Unternehmen der Lebensmittelindustrie weiterhin auf die Täuschung der Verbraucher. In der Regel verstoßen die Firmen dabei nicht einmal gegen Gesetze. Kein Wunder, dass die Wirtschaft sich gegen eine Art Internet-Pranger wehrt. Der Widerstand erfolgt nicht ganz zu Unrecht. Denn bislang hat es die Bundesregierung versäumt, irreführende Kennzeichnung und Aufmachungen durch schärfere Vorgaben zu unterbinden. Das muss Aigner schleunigst nachholen, wenn ihre Kritik an der Branche ernst gemeint ist. Imitate müssen als solche erkennbar sein, Geschmacksverstärker und Süßstoffe auch. Freiwillig schafft es die Industrie offensichtlich nicht, auf die von den Konsumenten als Missstand empfundenen Praktiken zu verzichten.

  • Pranger für Lebensmitteltrickser

    Verbraucherministerium plant Veröffentlichung von Verbraucherbeschwerden / Industrie und Handel sehen sich am Pranger

    Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) ärgert sich schon lange über die Tricks mancher Lebensmittelhersteller. Immer wieder werden die Kunden mit irreführenden Angaben getäuscht. Nun will die Ministerin die Beschwerden der Verbraucher samt Namen der betroffenen Unternehmen und Produkte veröffentlichen und die Industrie so zu einem ehrlichen Verhalten zwingen. „Es soll ein seriöser Dialog begonnen werden“, sagt ein Sprecher Aigners. Geplant ist eine von der hessischen Verbraucherzentrale betriebene Internetseite, die im Frühjahr 2011 an den Start gehen soll. Derzeit verhandelt das Ministerium mit der Branche über die Ausgestaltung der Webseite.

    Immer wieder ärgern sich Verbraucher über Tricksereien im Supermarkt. In der Kalbsleberwurst war lange Zeit kein Kalbfleisch. Oder die Werbung für ein Produkt verspricht, dass es ohne Zuckerzusatz hergestellt wurde. Im Kleingedruckten finden sich dafür andere Süßstoffe. Gerne werden auch prächtige Früchte auf Joghurtbechern abgebildet, obwohl das Produkt selbst nur künstliche Aromen enthält. Manche Unternehmen werben für ihre Fertiggerichte mit dem Aufdruck „ohne Geschmacksverstärker“. Aus der Zutatenliste geht jedoch hervor, dass der Geschmack mit Hefeextrakten doch aufgemotzt wird. Die Liste der schlechten Beispiele lässt sich fast beliebig verlängern.

    Wird das Vorhaben umgesetzt, können sich verärgerte Kunden mit ihrer Beschwerde an die Verbraucherzentrale wenden. Dort wird der Sache nachgegangen. Die Industrie darf zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Strittige Fälle werden dann im Internet veröffentlicht. Die Namen der Beschwerdeführer bleiben geheim. Dagegen sollen Ross und Reiter bei den betroffenen Produkten genannt. Auf diese Weise will Aigner eine Diskussion zwischen Verbrauchern, Verbänden und der Wirtschaft in Gang bringen.

    Außerdem soll das Portal über die Rechtslage bei der Lebensmittelkennzeichnung aufklären. Denn viele der von den Kunden kritisierten Praktiken sind legal. Oft genug verstoßen Hersteller aber auch gegen das Recht. So soll die Initiative auch die ehrlichen Unternehmen vor den schwarzen Schafen schützen. Am Ende des Prozesses hätte die Verbraucherministerin gerne einen freiwilligen Verhaltenskodex der Wirtschaft. Darin sollen Grundsätze der Aufmachung von Nahrungsmitteln festgelegt werden.

    „Klarheit und Wahrheit“ lautet der amtsinterne Arbeitstitel des neuen Portals. In der Wirtschaft kommt die Idee gar nicht gut an. „Wir wollen nicht, dass Unternehmen an den Internetpranger gestellt werden“, sagt der Sprecher des Einzelhandelsverbands (HDE), Kai Falk. Eine bessere Verbraucherinformation will der Handel gerne unterstützen. Doch ist die Sorge groß, dass einzelne Organisationen das Podium nutzen, um ganze Produktgruppen in Misskredit zu bringen, und dass die betroffenen Firmen sich nicht ausreichend der Vorwürfe erwehren können. „Dann wird es eine Meckerplattform“, befürchtet Falk. Von der Kritik lässt sich Aigner nicht beeindrucken. „Die Ministerin hält an den Plänen fest“, versichert ihr Sprecher.

  • Der Ausweis wird zur Chipkarte

    Ab dem 1. November stellen Bürger- und Einwohnermeldeämter den neuen elektronischen Personalausweis aus. Hier die wichtigsten Fragen rund um die moderne Kennkarte.

    Müssen jetzt alle ihren Ausweis umtauschen?

    Eine Umtauschpflicht gibt es nicht. Ab 1. November stellen die Behörden jedoch ausschließlich den neuen Personalausweis – häufig auch nPA oder ePerso genannt – aus. Bis dahin können Bürger noch den alten Ausweis beantragen. Der ist dann wie gewohnt zehn Jahre gültig.  

    Wie teuer ist die neue Identitätskarte?

    28,80 Euro kostet der elektronische Ausweis. Wer unter 24 Jahre alt ist, zahlt 22,80 Euro. Zum Vergleich: Derzeit verlangen die Ämter noch 8 Euro. Wer sich sputet, kann also noch Geld sparen.

    Warum gibt es einen neuen Personalausweis?

    Millionen Deutsche sind in der Vergangenheit Opfer eines Betrugs beim Online-Einkauf geworden. Das soll der neue Ausweis verhindern. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können sich künftig im Netz mit dem ePerso identifizieren. Das erschwert Gaunereien. In Zukunft werden Bürger auch rechtskräftige Geschäfte im Internet abschließen können. Sie könnten dann zum Beispiel Miet- oder gar Arbeitsverträge mittels digitaler Signatur unterzeichnen.

    Wie weise ich mich mit dem ePerso im Internet aus?

    Nutzer müssen dafür den Ausweis auf ein spezielles Lesegerät legen und eine PIN eingeben. Das funktioniert entweder direkt über die Tastatur des Gerätes oder – bei Lesegeräten ohne eigene Tasten – über die des Computers. Zusätzlich ist eine Software, beispielsweise die so genannte „AusweisApp“, notwendig. Sie ist die Schnittstelle zwischen Computer, Ausweis und Diensteanbieter und steht ab November unter www.ausweisapp.bund.de zum Download bereit.

    Was ist, wenn ich meine PIN falsch eingebe?

    Die ersten beiden Male passiert nichts. Nach dem zweiten Mal fordert die Software den Nutzer auf, seine Zugangsnummer einzugeben. Die steht auf der Ausweisvorderseite. Nach der dritten Falscheingabe wird die Online-Funktion sicherheitshalber gesperrt. Über die Eingabe einer Entsperrungsnummer (PUK) schalten Nutzer den Ausweis wieder frei.

    Und was passiert, wenn ich die PIN vergesse?

    Dann gibt es von der Personalausweisbehörde eine neue.

    Und wie unterschreibe ich digital?

    Dafür benötigen Nutzer zum einen ein Lesegerät mit Tastatur. Zum anderen müssen sie ein so genanntes Signierzertifikat auf den Ausweis-Chip laden. Das gibt es jedoch nicht von den Behörden, sondern von speziellen Firmen. Eine Liste zugelassener Signaturanbieter hält die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage bereit.

    Was speichert der Chip noch?

    Im Chip sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Wer möchte, kann zusätzlich zwei Fingerabdrücke speichern.

    Wozu dienen die Fingerabdrücke?

    Bürger können freiwillig entscheiden, ob sie Fingerabdrücke auf dem Chip speichern. Tun sie das, sind ihre Ausweisdaten vor Missbrauch besser geschützt als bisher. Die Kombination von Lichtbild und Abdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Stiehlt ein Fremder den elektronischen Personalausweis, wird er beispielsweise eine Grenzkontrolle am Flughafen nicht passieren können. Denn Foto und Fingerabdrücke können zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der Person verglichen werden.

    Ist der elektronische Personalausweis sicher?

    Als „extrem sicher“ beurteilt Michael Herfert vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie den ePerso. „Die Pin kann mit den Lesegeräten sicher übermittelt werden“, so der Bereichsleiter für Transaktions- und Dokumentensicherheit. Nutzer, die die PIN über die Computertastatur eingeben, müssen jedoch besonders sorgfältig darauf achten, dass ihr Rechner nicht mit Viren infiziert ist. Sonst können Dritte die PIN mitlesen. „Anti-Viren- und Anti-Trojanerprogramme müssen auf dem aktuellsten Stand sein“, rät Herford.  

    Was muss ich beim Ausweisfoto beachten?

    Ausschließlich Frontalaufnahmen sind erlaubt. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar und die Augen deutlich sichtbar sein.

    Wo bekomme ich ein Lesegerät?

    Der Bund fördert die Verteilung der Kartenlesegeräte. So werden sie zum Beispiel Computerzeitschriften beiliegen. Im Handel sind einfache, tastaturlose Lesegeräte ab 35 Euro zu haben. Modelle mit Tastatur können aber durchaus bis zu 100 Euro und mehr kosten.

    Wo gibt es weitere Informationen zum ePerso?

    Im Internet unter www.personalausweisportal.de finden Interessierte sämtliche Informationen und Fakten rund um den neuen Ausweis.

  • Vorsicht geboten

    Kommentar zum elektronischen Personalausweis

    Im Kampf Gut gegen Böse gilt eine alte Regel. Die Kriminellen sind ihren Verfolgern methodisch stets ein Stück weit voraus. Das gilt erst Recht im Internet. Deshalb ist bei der Einführung des elektronischen Personalausweises im November zunächst auch Vorsicht geboten. Die zuständigen Sicherheitsbehörden beteuern zwar, dass die persönliche Chipkarte absolut sicher ist. Und auch die sonst sehr kritische Hackergemeinde hat noch keinen gravierenden Schwachpunkt gefunden. Doch allzu oft schon haben sich derlei Hoffnungen auf fälschungs- und knacksichere Systeme als trügerisch erwiesen.

    Ein mahnendes Beispiel sind Kreditkarten. Die Herausgeber haben anfangs auch immer ihre Fehleranfälligkeit bestritten. Tatsächlich fiel es Kriminellen leicht, die Plastikkarten zu missbrauchen. Auch wenn die beim Plastikgeld genutzte Technik im Vergleich zum neuen Ausweis altmodisch ist, sei vor allzu großem Vertrauen doch gewarnt.

    Die Folgen eines Missbrauchs wären beim elektronischen Personalausweis ungleich gravierender als bei einer Kreditkarte. Im Extremfall gelangt ein Datendieb sogar an eine neue Identität, mit der er Geschäfte abschließen oder Waren bestellen kann. Von noch unangenehmeren Praktiken ganz abgesehen. Der Schaden ließe sich weitaus schwieriger beseitigen als alles bisher da gewesene. Eben deshalb sollte das System erst einmal die Alltagstauglichkeit beweisen und sich so Vertrauen erwerben, bevor es sorglos im alltäglichen Online-Geschäft eingesetzt wird. Wenn alles Gut geht, sind die Vorteile beachtlich. Bürger und Unternehmen können sich viele Wege und Zeitverluste ersparen. Der Alltag kann leichter und sicherer werden.

  • Die vergebliche Suche der Arbeitslosen

    Den diesjährigen Nobelpreis für Wirtschaft erhalten die US-Ökonomen Diamond und Mortensen, sowie der Brite Pissarides. Ihr Modell der „Suchmärkte“ erklärt, warum Arbeitslose keinen Job finden, obwohl es freie Stellen gibt

    Die freie Marktwirtschaft bringt nicht immer gute Ergebnisse. Manchmal sind die Kosten für die Marktteilnehmer hoch und die Resultate ihrer Anstrengungen trotzdem schlecht. Für eine Theorie und ein Modell sogenannter Suchmärkte haben die Ökonomen Peter Diamond, Dale Mortensen und Christopher Pissarides am Montag den mit rund 1,1 Millionen Euro dotierten Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaft 2010 der Schwedischen Akademie der Wissenschaften erhalten.

    Der 70jährige Diamond arbeitet am Massachusetts Institute of Technology in den USA, Mortensen (71) an der Northwestern University in Chicago. Ihr auf Zypern geborener Kollege Pissarides (62) ist tätig an der London School of Economics.

    Die Ausgangsfragen der drei Ökonomen lauteten: Warum funktioniert der Markt oft so schlecht? Warum kommen Anbieter und Nachfrager von Produkten und Dienstleistungen so schwer zusammen, wenn sie doch, der marktfreundlichen Theorie entsprechend, alle relevanten Informationen beschaffen können?

    Das habe beispielsweise mit externen Effekten zu tun, die die Marktteilnehmer teilweise nicht überblickten, antworteten die Preisträger auf Basis ihrer Forschungen seit den 1970er Jahren. Ein einfaches Beispiel: Ein Erwerbsloser sucht eine neue Stelle, indem er die gängigen Bewerbungswege über Zeitungsannoncen und Internetangebote beschreitet. Ein konkurrierender Jobsucher wendet sich dagegen an teure, private Personalvermittler. Deshalb findet der zweite Bewerber auch tatsächlich eine neue Stelle, während der erste leer ausgeht. Dieser hat die externen Effekte besonderer Beziehungen, die die Arbeitsvermittler nutzen, missachtet oder unterschätzt. Dass nun der freie Arbeitsplatz mit dem zweiten Beschäftigten besetzt ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass dieser bessere Arbeit macht, als der erste Bewerber es getan hätte. Aus einer Fehlbesetzung resultieren möglicherweise hohe Kosten für das Unternehmen.

    Aus solchen Überlegungen folgt, dass Märkte im Allgemeinen nicht unbedingt reibungslos funktionieren, wenn man sie sich selbst überlässt. Es kann gute Gründe für den Eingriff der Regierung in die Wirtschaft geben. Wenn beispielsweise alle Erwerbslosen geregelten Zugang zu wirksamer, möglicherweise öffentlicher Arbeitsvermittlung bekommen, sinkt eventuell die Arbeitslosigkeit und die Firmen finden geeignete Mitarbeiter.

    Um besonders die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt einzuschätzen, haben Diamond, Mortensen und Pissarides ihr DMP-Modell entwickelt. Die Arbeit der drei Ökonomen sollte man freilich nicht missverstehen als Plädoyer für jegliche Eingriffe der Regierung. Ihr Modell zeigt auch Effekte, die den Befürwortern eines umfassenden Sozialstaates nicht gefallen dürften. So liefert das Modell Erklärungen dafür, warum in manchen wirtschaftspolitischen Konstellationen gleichzeitig die Arbeitslosigkeit und die Zahl der offenen Stellen zunehmen. Dies kann damit zu tun haben, dass die Sozialleistungen für Arbeitslose zu großzügig bemessen sind, was diese davon abhält, sich schnell eine neue Stelle zu suchen.

  • Noch lehnt FDP Mindestlohn in der Zeitarbeit ab

    Eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Leiharbeiter sei augenblicklich nicht notwendig, sagen die Liberalen. Für 2011 machen sie aber einen Kompromissvorschlag

    Den Mindestlohn für fast eine Million Beschäftigte der Zeitarbeit in Deutschland einzuführen, könnte ganz einfach sein. Die Verbände der Arbeitgeber sind dafür, die Gewerkschaften ebenso, auch die Union und CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Nur die FDP sträubt sich. Dieser Konflikt wird die schwarz-gelbe Koalition in den kommenden Wochen beschäftigen.

    Bislang können Zeitarbeitsfirmen ihre Beschäftigten mit drei oder vier pro Stunde abspeisen. Zeit- oder Leiharbeiter verdienen oft viel weniger als die Mitarbeiter, die die Unternehmen direkt und fest anstellen. Und ab Mai 2011 verschärft sich die Situation: Dann können Beschäftigte aus Osteuropa ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Um die Konkurrenz durch neue Niedriglohnanbieter zu verhindern, hat sich die Zeitarbeitsbranche nun auf eine gemeinsame Lohnuntergrenze geeinigt: 7,79 Euro pro Stunde in Westdeutschland, 6,89 Euro im Osten.

    Damit dieser Mindestlohn allerdings für alle Firmen und Beschäftigten gilt, müsste sich die schwarz-gelbe Regierung darauf einigen, das Entsendegesetz zu ändern. Dagegen jedoch wehrt sich die FDP. Deren Fraktionsvize im Bundestag, Heinrich Kolb, sagte gegenüber dieser Zeitung: „Die FDP hat nicht die Absicht, die Branche der Zeitarbeit in das Entsendegesetz aufzunehmen.“

    Damit stellen sich die Liberalen nicht nur gegen die CDU/CSU. Auch die drei Arbeitsgeberverbände der Zeitarbeit, die die große Mehrheit der Firmen vertreten, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die christliche Konkurrenz-Gewerkschaft, plädieren für einen einheitlichen Mindestlohn.

    Die Liberalen lehnen gesetzlich festgelegte Mindestlöhne ab, weil sie sie als zu starken Eingriff des Staates in die Wirtschaft empfinden. Außerdem, so Kolb, gebe es nach der Einigung der drei Arbeitgeberverbände auf eine gemeinsame Lohnuntergrenze kaum noch einheimische Firmen, die schlechter bezahlen würden.

    Was aber ist ab Mai 2011? Dann kann es zu Siuationen wie dieser kommen: Eine Zeitarbeitsfirma aus Osteuropa schickt ihre Angestellten in ostdeutsche Supermärkte, wo sie für 2,50 Euro pro Stunde die Regale einräumen. FDP-Politiker Kolb ist dieses Problem bewusst. Zwar spricht er sich gegen den Mindestlohn im Entsendegesetz aus, kann sich aber einen anderen Weg vorstellen, um Lohndumping zu erschweren.

    „Wir sollten die Zeitarbeitsfirmen verpflichten, ihren Mitarbeitern bei einer längeren Einsatzdauer im Kundenunternehmen auch die dort üblichen wesentlichen Arbeitsbedingungen zu gewähren“, so Kolb. Ein so konstruierter Mindestlohn würde dann nicht für alle Beschäftigten ab dem ersten Tag gelten, sondern erst nach einer Übergangsfrist. Ob sich die Arbeitsministerin und ihre Partei darauf einlassen wollen, steht noch in den Sternen.

  • Unternehmen wollen keine Noten mehr

    Firmen wie Solarworld, adidas, SAP und Dürr verzichten auf die teuren Bewertungsgutachten der umstrittenen Rating-Agenturen

    Ein gnadenloseres Urteil über ein Produkt kann man kaum fällen. „Die Kosten hätten sich für uns nicht ausgezahlt“, sagt Philipp Koecke, Finanzvorstand der Solarfirma Solarworld in Bonn. „Ein derartiger Betrag stünde in schlechtem Verhältnis zu den Vorteilen.“

    Ein wenig zurückhaltender, in der Sache ebenso deutlich, sagt es Boris Jendruschewitz, Direktor für Konzernfinanzen beim Handelshaus Otto in Hamburg: „Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist nicht ausgewogen.“

    Die Finanzchefs der beiden Unternehmen äußern sich zu einem ganz speziellen Produkt – den Gutachten von Rating-Agenturen. Diese privaten Bewertungsfirmen prüfen, ob Banken, Fonds und Produktionsunternehmen, aber auch Staaten und Gemeinden ihre Schulden an ihre Gläubiger zurückzahlen können. Sind sie nach Meinung der Rating-Analysten dazu in der Lage, bekommen die Schuldner eine gute Note. Steht die Rückzahlung in Frage, gibt es eine schlechte Zensur – wie in der Schule. Dieses Auslesesystem aber wollen jetzt viele Firmen nicht mehr mitmachen. Sie verzichten auf die teuren Rating-Gutachten der Agenturen. Dazu gehören Solarworld, Otto und andere Unternehmen.

    Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch heißen die drei weltbeherrschenden, privaten Ratingfirmen. Die ersten beiden sitzen in den USA, Fitch residiert in London. Die Abwanderung ihrer Firmenkunden kommt für sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Ihr Ruf ist ohnehin beschädigt, wenn nicht ramponiert.

    Legendär ist diese Episode: Als die Bank Lehman Brothers am 15. September 2008 bankrott ging, trug sie das Prädikat „A“ von Standard & Poor´s. Dies bedeutet: „Die Fähigkeit des Schuldners, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, ist stark“. Als die Investmentbank implodiert war, hatte die Rating-Agentur einige Mühe zu erklären, warum dies trotz der guten Bewertung geschehen konnte.

    In einem Pilotverfahren hat ein deutscher Privatanleger Standard & Poor´s inzwischen auf Schadensersatz verklagt, weil er auf das gute Rating vertraute, Anleihen von Lehman kaufte und sein gesamtes Geld verlor. Kommt er durch, werde zahlreiche ähnliche Verfahren folgen. Weil die Agenturen systematisch Bestnoten für spekulative Immobilien-Papiere verliehen, die während der Finanzkrise reihenweise zu wertlosen Schrott-Anlagen verfielen, sehen ebenso die Regierungen in den Agenturen Hauptschuldige des Desasters. Deswegen schlägt der Internationale Währungsfonds (IWF) bei seiner Jahrestagung am kommenden Wochenende in Washington vor, die Urteile der Agenturen wenige wichtig zu nehmen.

    Und jetzt machen auch noch die Firmenkunden Probleme. Der baden-württembergische Anlagenbauer Dürr hat gerade mit einer neuen Firmenanleihe 150 Millionen Euro von Privatinvestoren eingeworben – ohne Rating. Auch der Sportartikel-Hersteller adidas kommt ohne Wertgutachten aus, ebenso wie der Software-Konzern SAP.

    Zahlen der Agentur Standard & Poor´s zufolge haben in diesem Jahr bis Ende August europaweit bereits 21 Unternehmen Anleihen ohne Rating herausgegeben – ein Zuwachs gegenüber 2009, als im ganzen Jahr 26 ungeratete Firmenpapiere auf den Markt kamen. Die Firmen, die auf die Wertgutachten verzichten, sind allerdings in der Minderheit. 89 Prozent der Emissionen erfolgen mit Rating. Trotzdem sagt Martin Faust, Professor für Bankbetriebslehre in Frankfurt am Main: „Es ist ein Trend, dass mehr Unternehmen als früher auf ein Rating durch Agenturen verzichten.“.

    Welches sind die Gründe? Zuerst verweisen die Unternehmen regelmäßig auf die hohen Kosten der Ratings. So hätte Solarworld "deutlich über 150.000 Euro zahlen müssen", sagt Finanzvorstand Koecke, um ein Bewertungsgutachten für die gesamte Firma zu erhalten. Würde der Solarzellen-Hersteller auch noch einzelne Anleihen bewerten lassen, mit denen er beispielsweise im Januar 400 Millionen Euro von Investoren einsammelte, kämen zusätzliche Ausgaben hinzu.

    Dann spielt eine Rolle, dass die Firmen gegenwärtig keine Probleme haben, Geld am Kapitalmarkt zu bekommen. Private und institutionelle Anleger zeichnen gerne Firmenanleihen. Denn nicht mal Staatspapiere gelten in Zeiten gallopierender öffentlicher Verschuldung noch als sicher. Wenn die Firma einen guten Ruf hat, sind Ratings als Beweis der Solidität gar nicht mehr notwendig.

    Ein weiterer Beweggrund für die neue Abstinenz der Unternehmen liegt im schlechteren Ruf der Rating-Agenturen. "Es gibt Zweifel an der Qualität der Bewertungen", so Günter Dielmann, Sprecher des Anlagenbauers Dürr. Und Kemal Bagci von der Royal Bank of Scotland in Frankfurt sieht das ähnlich: "Die Ratings haben in der Vergangenheit mitunter Verlässlichkeit vermissen lassen. Professionelle Investoren verlassen sich deshalb verstärkt auf ihre internen Ratingmodelle."

    Die Firma Dürr freilich hatte noch ein spezielles Motiv. Ihr gefiel das potenzielle Anleihe-Rating auch deshalb nicht, weil es zu schlecht war. "CCC" hätte die Bewertung der Agenturen gelautet, "der Schuldner ist gefährdet". Für solch ein Urteil möchte man nicht auch noch Geld bezahlen. Dürr sagt, die schlechte Einstufung sei ein Reflex auf die vergangene Krise, der Firma gehe es schon viel besser.

    Und dann gibt es noch Fälle wie die Westdeutsche Landesbank. Die ließ sich früher von drei Agenturen betreuen. Mittlerweile hängt die WestLB aber am Tropf des staatlichen Bankenrettungsfonds und muss große Teile ihrer Geschäfte abwickeln. Es heißt sparen. Standard & Poor´s wurde gekündigt.

    Geht die große Zeit der Rating-Agenturen also zu Ende? Es kann sein, dass sie weiter an Geschäft und Umsatz verlieren. Aber man muss auch sehen, dass sie ein nach wie vor gefragtes Produkt liefern – ähnlich wie die Schufa beim Privatkredit. Investoren wollen wissen, wem sie ihr Geld leihen. Da sind Informationen über die Bonität der Schuldner sehr hilfreich. RBS-Mitarbeiter Bagci sagt: "Ratings sind wichtig für die Transparenz." Und auch Bank-Professor Faust meint: "Ratings haben nach wie vor eine Berechtigung, weil sie den Unternehmen erleichtern, Investoren zu gewinnen."

    Hinzu kommt: Selbst die staatliche Bankenaufsicht drängt darauf, dass Banken Ratings der Unternehmen verlangen, denen sie Geld leihen. Leisten die Institute dem nicht Folge, müssen sie zur Sicherheit mehr Kapital in Reserve halten – und das reduziert ihren Gewinn. Solange das so ist, haben die Agenturen einen garantierten Markt.

    Rating-Agenturen

    Die wichtigsten Fragen und Antworten

    Was sind Ratings?

    Rating“ heißt „Einstufung, Bewertung“. In Deutschland arbeitet etwa ein Dutzend Firmen, die andere Unternehmen, aber auch Bund, Länder und Gemeinden im Hinblick auf ihre Finanzkraft bewerten. Die drei größten weltweit agierenden Rating-Agenturen heißen Standard & Poor´s (USA), Moody´s (USA) und Fitch (GB). In ihren Bewertungsgutachten geht es immer um eine Frage: Kann ein Schuldner seine Schulden später auch zurückzahlen? Die Antwort interessiert die Investoren, die Staatsanleihen oder Firmenanleihen kaufen, aber auch die Banken, die Unternehmen Kredite geben.

    Wo ist das Problem?

    In den vergangenen drei Jahren hat der Ruf der Agenturen sehr gelitten. Aus der Opposition im Bundestag, aus der Regierung und auch aus anderen Staaten gibt es immer wieder Stimmen, die dafür plädieren, das Monopol der Rating-Agenturen zu brechen. Hintergrund: Die Agenturen hatten die spekulativen Immobilienpapiere, deren Wertverlust die Finanzkrise auslöste, in der Regel viel zu positiv bewertet. Ein Grund dafür liegt im Geschäftsmodell der Rating-Agenturen. Einen großen Teil ihrer Einnahmen stellen die Honorare dar, die die bewerteten Firmen für die Ratings bezahlen. Daraus resultiert der Vorwurf, die Ratings seien käuflich, also oft zu positiv. Dagegen spricht, dass die Agenturen eigentlich solide prüfen müssen, um nicht das Vertrauen der Investoren und Gläubiger zu verlieren.

    Was hat die Krise verändert?

    Die Rating-Agenturen stehen jetzt unter schärferer Beobachtung. Gemäß einer neuen Verordnung der EU müssen sie sich in Europa nun staatlich registrieren und überprüfen lassen. Sie sollen beispielsweise nachweisen, dass sie Interessenkonflikte vermeiden. Diese Regulierung ist ein Anfang, ändert aber nichts an der beherrschenden Rolle der Agenturen und ihrer Bewertungsgutachten. Parteiübergreifend wird deshalb immer mal wieder gefordert, als Konkurrenz zu den angelsächsischen Firmen eine europäische, eventuell sogar öffentliche Rating-Agentur zu gründen. Praktisch passiert ist in dieser Richtung bisher nichts. Ein Problem: Es ist teuer, solch ein Unternehmen aufzubauen.

    Wie funktioniert ein Rating?

    Die Analysten der Agenturen durchleuchten die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, sie sprechen mit dem Vorstand. Herauskommen grundsätzlich zwei Sorten von Ratings – des Unternehmens als ganzem oder einer Emission (etwa einer Anleihe). Das Urteil wird kondensiert zu wenigen Buchstaben und Zahlen. Oben beginnt es beispielsweise bei Standard & Poor´s mit AAA: "Die Fähigkeit des Schuldners, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, ist herausragend." Danach steigen die Noten stufenweise ab über AA, A, BBB, BB, B bis zu C und D. "D" bedeutet: Der Schuldner ist konkurs und zahlt nicht mehr. Die Agenturen legen Wert auf die Feststellung, dass es sich bei ihren Urteilen nur um "Meinungsäußerungen", nicht um Tatsachen handele.

  • Pro: Der Staat muss handeln

    Muss der Staat Großprojekte wie Stuttgart 21 härter durchsetzen?

    Planungsverfahren ziehen sich bei Großprojekten leicht über Zeiträume von mehr als zehn Jahren hin. Das war im gemächlichen 20. Jahrhundert in Ordnung. Heute ändern sich die ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen rasant. Deshalb muss die Politik auch schnell reagieren können. Ohne mehr Einsicht in die Notwendigkeiten wird Politik handlungsunfähig. Parlamente und Regierung werden gewählt, um stellvertretend für das Volk Entscheidungen zu treffen und eben auch durchzusetzen. Nur dem Volk aufs Maul zu schauen und an sich zu zweifeln, bringt nichts voran. Voraussetzung ist aber das Vertrauen der Wähler, das Politiker inzwischen weitgehend verspielt haben.

    Es muss schneller gehen. Bei Bauvorhaben regiert die Bürokratie mit unsinnigen Vorgaben und zeitraubenden Einspruchsrechten. Ein Teil davon kann ersetzt werden. Zum Beispiel kann der Rechtsweg vereinfacht und auf eine Instanz beschränkt werden, wie es beim Bau von Verkehrswegen und Stromnetzen schon der Fall ist. Volksentscheide sind keine Lösung. Wenn bei jeder Ansiedlung einer Müllkippe oder einer Industrieanlage die betroffenen Anwohner darüber entscheiden können, wird es in Deutschland kein Großprojekt mehr geben.

    Fehlende Transparenz erklärt einen guten Teil des bürgerlichen Protestes. Die Politik muss von vorneherein mit offenen Karten spielen, Planungsdaten, Verträge mit Unternehmen, Risiken und Chancen wahrheitsgemäß vermitteln und diskutieren. Wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen, können Politik und Bürger auf Augenhöhe den besten Weg aushandeln.

  • Contra: Bürgerprotest ernstnehmen

    Muss der Staat Großprojekte wie Stuttgart 21 härter durchsetzen?

    Mit langwierigen Planungsverfahren, Bürgerbeteiligung und Protesten muss eine Demokratie leben. Ohnehin richtet sich massiver Unmut nur gegen einige wenige Vorhaben. Die meisten Neubauten von Fabriken, Autobahnen, ICE-Trassen und Hightech-Laboren verursachen dagegen keine allzu große Gegenwehr der Bürger. Selbst eine riesige Flugzeugwerft im Naturschutzgebiet – Airbus in Hamburg – wurde gebaut. Und der Ökostrom-Anteil in Deutschland hat bereits 16 Prozent erreicht, vor allem durch Windparks an Land. Auch diese Energiewende wird offenbar nicht durch Berufsdemonstranten und klagebegeisterte Kleinbürger verhindert.

    Dass Anwohner Großprojekte massiv verzögern oder gar verhindern, ist die Ausnahme. Kommt es doch zu solchen Beispielen, sind sie Ausdruck einer gesellschaftlichen Debatte, die geführt werden muss. Ob die Gegenargumente der Kritiker rationaler Überprüfung standhalten, darf dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Massives Unwohlsein muss die Politik in jedem Falle ernstnehmen. Tut sie es nicht, riskiert sie Vertrauensverlust und noch stärkeren Protest beim nächsten Projekt.

    Ein Irrweg wäre es, im Sinne eines starken Staates die Bürgerbeteiligung einzuschränken. Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Die unterschiedlichen Interessengruppen haben ein Recht darauf, beteiligt zu werden. Und dafür muss es verlässliche Verfahren geben. Welchen Sinn hätte Demokratie, würde die Beteiligung der Bürger jeweils dann eingedampft, wenn sie der Regierung nicht in den Kram passte?

  • Mehr Investitionen, höhere Löhne

    Nach internationaler Kritik relativiert die Bundesregierung ihre Exportstrategie. Das Bundesfinanzministerium plädiert dafür, die Binnennachfrage zu stärken.

    Die Bundesregierung setzt sich neuerdings für höhere Löhne und mehr Investitionen in Deutschland ein. Dieser wirtschaftspolitische Sinneswandel markiert eine Relativierung ihrer bisherigen Strategie, Wachstum vor allem durch hohe Exporte zu erreichen. Vor der Tagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) an diesem Wochenende in Washington reagiert die Regierung damit auf Kritik an der Exportstärke der deutschen Wirtschaft.

    Deutschland überschwemme die Welt mit seinen Ausfuhren und schädigt damit andere Länder. Diese These vertreten seit geraumer Zeit die französische und US-Regierung. Die starke deutsche Exportwirtschaft trage damit zu „weltwirtschaftlichen Ungleichgewichten“ bei. Das muss man sich so vorstellen: Deutsche Exporte verdrängen auf den internationalen Märkten beispielsweise italienische Produkte, wodurch der Mittelmeerstaat Probleme bekommt und sich zunehmend verschuldet.

    Dieses Argument ist aber nicht nur gegen Deutschland gerichtet, sondern mehr noch gegen China und Japan. Die billigen chinesischen Exporte machen der US-Wirtschaft zu schaffen. Deswegen hat die US-Regierung beim Gipfel der mächtigsten Wirtschaftsnationen (G20) 2009 einen „Rahmenplan für ausgeglichenes Wachstum“ durchgesetzt. Darauf reagiert nun das Bundesfinanzministerium mit einem 15seitigen Papier. Neu daran: Während die Bundesregierung die Argumente der Gegenseite früher im wesentlichen zurückwies, nimmt man sie nun ernst und lässt auch Zugeständnisse erkennen.

    Zum Einen räumen die Mitarbeiter von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein, „dass die realen Arbeitnehmerlöhne zwischen 2000 und 2008 in Deutschland gefallen sind“. Die Exporte wurden damit auf den Auslandsmärkten relativ billiger gegenüber den Produkten anderer Staaten. „Hier zeichnet sich jedoch eine Trendwende ab“, schreibt das Finanzministerium, „so sind die Löhne im zweiten Quartal 2010 im Vorjahresvergleich um real 2,3 Prozent gestiegen“. Dass dies mehr ist als eine Beschreibung, unterstreichen Äußerungen von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). In einem Interview sagte er: „Wenn die Wirtschaft boomt, sind auch kräftige Lohnerhöhungen möglich.“

    Zweitens plädiert das Finanzministerium dafür, dass die bislang niedrigen privaten und öffentlichen Investitionen steigen sollen. Auch dies ist ein Mittel, um die Fixierung auf den Export zu verringern. „Die Strukturreformen der Bundesregierung zielen darauf ab, Investitionen im Inland attraktiver zu machen“, heißt es im Papier des Finanzministeriums.

    Ökonom Gustav Horn vom gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie (IMK) betrachtet die Äußerungen als „deutliche und richtige Akzentverschiebung“. Allerdings fragt Horn, wo die praktischen Konsequenzen blieben. Nähme die Regierung ihre eigenen Erkenntnisse ernst, müsste sie beispielsweise versuchen, so Horn, Investionen in den Ausbau von Stromleitungen zu erleichtern, indem sie in solchen Fällen vorübergehend eine stärkere steuerliche Abschreibung erlaube.

  • Stadtwerke beklagen Mängel im Energiekonzept

    Kein Wettbewerb beim Strom in Sicht / Möglicherweise Regressforderung für längere Laufzeiten

    Die kommunalen Versorger sehen das Energiekonzept der Bundesregierung weiterhin kritisch. Weder werde die Struktur des Strommarktes mit vier großen Anbietern aufgelöst, noch seien die anstehenden Investitionen in die Verteilnetze berücksichtigt worden. „Die Stadtwerke werden in dieser Frage nicht ruhig werden“, sagte der Chef des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, am Donnerstag in Berlin.

    Ein Dorn im Auge ist den örtlichen Versorgern auch die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken. Dadurch lohnen sich nach Angaben der Unternehmen bereits geplante Investitionen in neue Erzeugerkapazitäten nicht mehr. Rech zufolge sind Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von acht Milliarden Euro gefährdet. Sollte es dabei bleiben, wollen einige Stadtwerke eine Entschädigung in Höhe von 4,5 Milliarden Euro verlangen. Der Verband will sich dieser Forderung jedoch noch nicht anschließen. „Wir verlangen als Ausgleich die Abschaltung alter Kohlekraftwerke“, erläuterte der Verbandschef. Allerdings behält sich der VKU auch geldwerte Entschädigungsforderungen vor, wenn die Nachteile der Stadtwerke einmal bezifferbar sein sollten.

    Den von der Bundesregierung geplanten Fonds, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien durch Abgaben der Atomwirtschaft und Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden soll, reicht nach Ansicht der Kommunen nicht aus. Laut Reck wurden die Kosten für die Erneuerung und Modernisierung des Verteilnetzes gar nicht berücksichtigt. Für neue Leitungen zum Kundenanschluss veranschlagt der Verband allein Kosten in Höhe von 50 Milliarden Euro. Dazu kommen noch einmal 25 Milliarden Euro für die Installation intelligenter Netze für die dezentrale Versorgung.

  • Schüler sollen Wirtschaft lernen

    Ein neues Fach Ökonomie für alle allgemeinbildenden Schulen in Deutschland fordern Wissenschaftler und Wirtschaftsverbände

    Inflation – was ist das? Diese Frage kann über die Hälfte der Jugendlichen nicht beantworten, wie eine Umfrage des Bankenverbandes unlängst ergab. Dementsprechend ist es für diese Schülerinnen und Schüler auch schwierig bis unmöglich, die Auswirkung der Geldentwertung auf ihre eigenes Leben zu beurteilen – beispielsweise die Kaufkraft, die ihre Rente in 40 Jahren einmal haben könnte.

    Dass Nichtwissen in wirtschaftlichen Dingen nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches Problem darstelle, konnte Otto Kentzler am Mittwoch nicht oft genug betonen. Der Chef des Bundesverbandes des Handwerks (ZDH) plädierte dafür, die ökonomische Grundbildung systematisch in den Lehrplan der allgemeinbildenden Schulen einzubauen. Bislang würden Kenntnisse über die Wirtschaft an den Schulen nur „bruchstückhaft“ vermittelt, kritisierte Kentzler.

    „Natürlich hätten wir gerne ein eigenständiges Fach Wirtschaft an den Schulen“, sagte Thomas Retzmann, Professor für Wirtschaftsdidaktik an der Universität Duisburg-Essen. Für den ZdH und weitere Wirtschaftsverbände haben Retzmann und seine Kollegen in zwei Gutachten ausgearbeitet, wie sich der Wirtschaftsunterricht und die entsprechende Lehrerausbildung verbessern ließen. Als zweiten Weg neben einem neuen Schulfach hält es Retzmann auch für möglich, die in den Gutachten definierten Bildungsstandards in bisherige Fächer wie Mathematik, Politik oder Englisch zu integrieren.

    Die Wissenschaftler beschreiben Kompetenzen, die alle Schüler in Deutschland bis zum Abschluss der Grundschule, dem Hauptschulabschluss, der Mittleren Reife und dem Abitur erlernen sollten. Dazu gehöre es beispielsweise, die Wirtschaft aus vier Perspektiven betrachten und verstehen zu können – aus der des Verbrauchers, Arbeitnehmers, Unternehmers und Staatsbürgers, sagte ZDH-Chef Kentzler. Dem Handwerksverband ist vor allem daran gelegen, dass die Schüler bis zur Mittleren Reife einschätzen können, warum sie welchen Beruf wählen wollen.

    Was die ökonomische Bildung an allgemeinbildenden Schulen betrifft, ist die aktuelle Lage sehr unterschiedlich. Schüler in Baden-Württemberg können ein regelmäßiges Fach Wirtschaft besuchen, in Nordrhein-Westfalen gibt es seit vergangenem August einen Pilotversuch mit 70 Schulen. In manchen anderen Bundesländern kommt Ökonomie dagegen nur am Rande vor. Um die Situation zu verbessern, schlagen Forscher und Wirtschaftsverbände nun vor, die Kultusministerkonferenz solle einheitliche nationale Bildungsstandards für den Wirtschaftsunterricht festlegen, an denen sich die Länder dann orientieren müssten.

    Die Forderung der Wirtschaftsverbände nach mehr Ökonomie-Unterricht ist nicht neu. Ein Problem, dem dagegen die Bildungspolitiker gegenüberstehen: Die Lehrpläne sind voll, an den modernen Ganztagsschulen geht der Unterricht teilweise bis nachmittags um fünf Uhr, und die Schüler sollen den Abitur-Stoff in zwölf, statt früher dreizehn Jahren lernen. Wo da noch Platz sein soll für ein neues Schulfach, konnte auch Professor Retzmann am Mittwoch nicht beantworten.

  • Winterreifen werden Pflicht

    Fragen über Fragen…

    Kommt die Winterreifenpflicht sicher?

    Das hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) so angekündigt. Es wird sich allerdings noch Monate hinziehen, bis es so weit ist. Das liegt einerseits am parlamentarischen Verfahren, mit dem die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert wird. Andererseits sind noch viele Details ungeklärt. So muss das Ministerium beispielsweise festlegen, ob die Pflicht an die Wintermonate oder an die Witterungsbedingungen gekoppelt wird. „Wir werden rasch handeln“, versichert ein Sprecher des Ministeriums. Auf einen genauen Zeitpunkt will sich die Regierung aber nicht festlegen.

    Müssen Autofahrer nicht schon heute angemessene Reifen für jedes Wetter aufziehen?

    Die seit 2006 geltende bisherige Regelung ist schwammig. „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“, heißt es in der StVO. In diesem Zusammenhang werden die Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage hervorgehoben. Von einer Winterreifenpflicht ist dagegen nicht die Rede.

    Warum soll die Verordnung verschärft werden?

    Nach Einschätzung des Ministeriums ist die geltende Vorschrift verfassungswidrig, weil sie keine genauen Anhaltspunkte dafür liefert, welche Bereifung wann geeignet ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Sommer deshalb die unklare Bestimmung kritisiert und damit die Eile im Hause Ramsauer ausgelöst. Auch auf europäischer Ebene soll es in absehbarer Zeit eine Regelung für Winterreifen geben. Bis diese in Kraft tritt, will Ramsauer national vorpreschen.

    Was ist ein Winterreifen?

    Das ist eine der heiklen Fragen, mit der sich die Experten herumschlagen. Bisher gibt es keine eindeutige Definition, die sich beispielsweise am Profil der Reifen orientiert. Nun muss eine Klarstellung erfolgen, damit die Autofahrer wissen, woran sie sind.

    Gibt es ein Bußgeld, wenn man ohne passende Reifen erwischt wird?

    Wenn Autofahrer ohne passende Bereifung unterwegs sind, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. 20 Euro kostet es, wenn sie bei Schnee oder Eisglätte ohne Winterreifen fahren, 40 Euro, wenn sie dabei noch andere behindern. Die Drohung mit einem Bußgeld gilt weiter, auch wenn einzelne Gerichte die Strafe kassieren. Im Zweifel müsste jeder einzelne Autofahrer, der erwischt wird, gegen die verhängte Buße klagen.

    Müssen Autofahrer ohne Reifen für die kalte Jahreszeit auch um den Versicherungsschutz bangen?

    Es kann passieren, dass die Versicherung Kaskokunden bei einem von ihnen verursachten Unfall den bei ihm selbst entstandenen Schaden nicht vollständig ersetzen, wenn die Reifen bei der Kollision nicht witterungsgerecht waren. Das bestätigt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV). Für die Opfer ändert sich nichts. Sie erhalten ihren Schaden grundsätzlich erstattet.

  • Ungeschickt

    Kommentar

    Verkehrsminister Peter Ramsauer hat sich ungeschickt angestellt. Erst verkündet er die Einführung einer Winterreifenpflicht. Dann lässt er alle wichtigen Fragen offen. Weder wann, noch unter welchen Bedingungen die Vorschrift greifen soll, vermag das Ministerium derzeit zu sagen. Nur eines ist klar. Von heute auf morgen wird die Straßenverkehrsordnung nicht geändert.

    Die Autofahrer können also Ruhe bewahren. Solange nicht feststeht, welche Kriterien ein Winterreifen erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden, lohnt sich die Anschaffung eigentlich gar nicht. Diese Unsicherheit hätte Ramsauer den Autofahrern ruhig ersparen können.

    Doch dieser Schluss ist falsch. Kein Fahrzeughalter sollte deshalb auf eine wintertaugliche Bereifung verzichten. Bei Schnee, Eis und Matsch sind – womöglich auch noch abgefahrene – Sommerreifen ein Risiko. Das gilt für den Fahrer selbst wie auch für andere Verkehrsteilnehmer. Auch entbindet die richterliche Schelte für die geltende schwammige Regelung niemanden von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs. Es ist auch anzunehmen, dass gängige Winterreifen die noch ausstehenden Kriterien erfüllen werden. 

    Die geplante Vorschrift ist sinnvoll, allein schon, weil die bestehende Rechtsunsicherheit damit beendet wird. Dabei hat die geltende Regelung auch schon einiges bewirkt. Mittlerweile rüsten fast alle Autofahrer ihr Fahrzeug um, wenn es schneit oder glatt wird. Wenn nun auch die letzten Lücken in der Verordnung gestopft werden, kann es der Verkehrssicherheit nur gut tun.

  • Ungeschickt

    Kommentar

    Verkehrsminister Peter Ramsauer hat sich ungeschickt angestellt. Erst verkündet er die Einführung einer Winterreifenpflicht. Dann lässt er alle wichtigen Fragen offen. Weder wann, noch unter welchen Bedingungen die Vorschrift greifen soll, vermag das Ministerium derzeit zu sagen. Nur eines ist klar. Von heute auf morgen wird die Straßenverkehrsordnung nicht geändert.

    Die Autofahrer können also Ruhe bewahren. Solange nicht feststeht, welche Kriterien ein Winterreifen erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden, lohnt sich die Anschaffung eigentlich gar nicht. Diese Unsicherheit hätte Ramsauer den Autofahrern ruhig ersparen können.

    Doch dieser Schluss ist falsch. Kein Fahrzeughalter sollte deshalb auf eine wintertaugliche Bereifung verzichten. Bei Schnee, Eis und Matsch sind – womöglich auch noch abgefahrene – Sommerreifen ein Risiko. Das gilt für den Fahrer selbst wie auch für andere Verkehrsteilnehmer. Auch entbindet die richterliche Schelte für die geltende schwammige Regelung niemanden von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs. Es ist auch anzunehmen, dass gängige Winterreifen die noch ausstehenden Kriterien erfüllen werden. 

    Die geplante Vorschrift ist sinnvoll, allein schon, weil die bestehende Rechtsunsicherheit damit beendet wird. Dabei hat die geltende Regelung auch schon einiges bewirkt. Mittlerweile rüsten fast alle Autofahrer ihr Fahrzeug um, wenn es schneit oder glatt wird. Wenn nun auch die letzten Lücken in der Verordnung gestopft werden, kann es der Verkehrssicherheit nur gut tun.