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  • „Die Beweislast liegt bei den Steuerpflichtigen“

    Interview

    Nichts ist so undurchdringlich wie das Dickicht der Steuergesetze. Vielen Bürgern fällt der Überblick schwer. Worauf Privatleute achten sollten, weiß Nora Schmidt-Keßeler, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer. Die 42-jährige Diplom-Finanzwirtin und Rechtsanwältin leitet die Standesorganisation seit 2003.

    Mandy Kunstmann: Müssen Steuerzahler eigentlich sämtliche Ausgaben, die sie in der Einkommensteuererklärung angeben, beim Finanzamt nachweisen?

    Nora Schmidt-Keßeler:  Die Beweislast liegt bei den  Steuerpflichtigen. Sie müssen alles, was die festzusetzende Steuer mindert, wie zum Beispiel Werbungskosten, belegen. Nur was nachgewiesen wird, muss das Finanzamt anerkennen.

    Kunstmann: Wie lange muss ich die Belege denn aufbewahren?

    Schmidt-Keßeler: Grundsätzlich ist der private Steuerzahler nicht dazu verpflichtet, alle Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Es ist aber sinnvoll, die Belege mindestens so lange aufzubewahren, bis der Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Wenn man keinen Einspruch einlegt, passiert das in der Regel nach vier Wochen, nachdem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist. Eine wichtige Ausnahme gilt allerdings für Rechnungen von Handwerkern. Diese müssen zwei Jahre aufgehoben werden.

    Kunstmann: Manchmal überprüft das Finanzamt einzelne Steuerzahler. Ist es da nicht besser, alles vorweisen zu können?

    Schmidt-Keßeler: Es ist ratsam, Belege von potentiell strittigen Posten aufzubewahren. So empfiehlt es sich derzeit zum Beispiel, alle Belege für die Geltendmachung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer aufzubewahren. Dann können Sie von einer möglichen positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren.

    Kunstmann: Viele Belege verblassen aber mit der Zeit.

    Schmidt-Keßeler: Solche Belege sollte man frühzeitig fotokopieren und die Kopie zusammen mit dem Original aufheben. Am besten tackert man beides zusammen.

    Kunstmann: Höchstens 6.000 Euro erkennt das Finanzamt als Handwerkerleistungen an. Die maximale Steuerentlastung beträgt 1.200 Euro. Hat ein Hausbesitzer den Betrag in diesem Jahr schon erreicht, und es fällt vor Silvester  noch eine dringende Reparatur an, ist das doch sehr ungünstig, oder?

    Schmidt-Keßeler: Natürlich ist es am günstigsten, Kosten so auf die Jahre zu verteilen, dass man sie steuerlich optimal geltend machen kann. Die Steuerbegünstigung ist aber betragsmäßig beschränkt. In dem einen oder anderem Fall führt das dazu, dass Aufwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können, weil der Höchstbetrag schon ausgeschöpft worden ist.

    Kunstmann: Ist es dann möglich, den Handwerker in diesem Jahr schon zu bezahlen, ihn die Arbeiten aber erst im nächsten Jahr erledigen zu lassen?

    Schmidt-Keßeler: Nein. Das geht nicht. Denn das Finanzamt verlangt die Rechnung des Handwerkers, und die kann erst gestellt werden, wenn die Leistung erbracht ist.

    Kunstmann: Welche privaten Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden?

    Schmidt-Keßeler: Haushaltsnahe Dienstleistungen können abgesetzt werden. Das sind solche, die im privaten Haushalt anfallen und üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Hausreinigung, Fensterputz- und Gartenpflegearbeiten oder auch die Pflege von Angehörigen. Nicht dazu zählen Dienstleistungen wie Friseur- oder Kosmetikerleistungen.

    Kunstmann: Und welche Anteile der Rechnung können abgesetzt werden? Nicht alles erkennt der Fiskus schließlich an.

    Schmidt-Keßeler: Es können jeweils nur die Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden, nicht die Kosten für das verwendete Material.

  • Geld ausgeben, um zu sparen

    Wer noch in diesem Jahr gut kalkuliert konsumiert, drückt seine Steuerlast

    Noch bis zum Jahresende haben Steuerzahler Zeit, durch zusätzliche Ausgaben ihre Abgabenlast beim Fiskus zu drücken. Ob sich der Kauf einer neuen Brille oder Reparaturarbeiten in der Küche in diesem Jahr noch lohnen, verrät ein Blick auf die Pausch- und Höchstbeträge.

    „Es gibt vier Stellschrauben an denen man drehen kann“, erklärt Anita Käding, Steuerreferentin beim Bund der Steuerzahler (BdSt). „Wer Werbungskosten,
    Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und direkte Steuerermäßigungen beim Fiskus geltend macht, kann Steuern sparen.“

    Und so geht’s: 920 Euro erkennt das Finanzamt pauschal als Kosten an, die Arbeitnehmer für ihren Beruf haben – die so genannten Werbungskosten. Viele dürften diesen Betrag 2009 leicht erreichen, weil der Fiskus den Weg zur Arbeit wieder in voller Länge anerkennt. 30 Cent gibt es für jeden Kilometer. Dabei zählt allein die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, nicht der Hin- und Rückweg. Schon wer etwa 14 Kilometer bis ins Büro zurücklegt – egal ob nun mit dem Auto, Fahrrad oder gar mit Inlineskates – liegt über dem Pauschbetrag von 920 Euro. Jetzt lohnt es sich, noch andere Ausgaben anzuführen. Auch Kosten für Arbeitsmittel, wie Schreibtische, Stifte, Fachliteratur, Bücherregale oder Fortbildungskurse werden angerechnet. „Maximal 410 Euro inklusive Mehrwertsteuer darf ein Arbeitsmittel allerdings kosten, ist es teurer, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden“, erklärt Expertin Käding. Bei Computern oder Laptops zum Beispiel, verteilt sich die Kaufsumme auf drei Jahre.

    Berufstätige mit Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren können darüber hinaus Betreuungskosten, wie Kitagebühren oder Ausgaben für Babysitter oder Tagesmütter, als Werbungskosten in ihre Steuererklärung eintragen. Einen Höchstbetrag von 6.000 Euro erkennt das Finanzamt an und zieht zwei Drittel davon, also maximal 4.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen ab. „Ist die Höchstgrenze von 6.000 Euro in diesem Jahr noch nicht erreicht, lohnt es sich zum Beispiel, die Hort- oder Kitagebühren für Januar 2010 noch in diesem Jahr zu überweisen“, sagt Käding.

    Wer nicht berufstätig ist und kleine Kinder hat, die nicht älter als sechs Jahre sind, kann anfallende Betreuungskosten auch absetzen. Allerdings zählen sie dann zu den Sonderausgaben. In diese Kategorie gehören ebenso Spenden, Schulgeld oder Unterhalt an geschiedene oder getrennte Ehepartner. „Nur 36 Euro setzt das Finanzamt pauschal für Sonderausgaben an“, sagt Stephanie Zipp,  Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest. „Das ist so wenig, dass eine vorgezogene Zahlung leicht zusätzliche Steuerersparnisse bringt.“ Schulgeld lohnt sich beispielsweise bis zu einem Betrag von 16.666 Euro für jedes Kind. 30 Prozent davon können Eltern absetzen. Spenden werden sogar bis maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich begünstigt, wenn sie an eine Kirche, gemeinnützige Vereine oder wohltätige Vereine gehen.  

    Auch außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten Brillen, Zahnimplantate oder Ehescheidungskosten, schmälern die Steuerschuld – aber erst, ab einer gewissen Summe. Einen gewissen Teil muss man als zumutbare Belastung selbst tragen. Dieser Eigenanteil liegt je nach Einkommen und Lebenssituation zwischen einem und sieben Prozent. „Ein Ehepaar mit zwei Kindern und Einkünften von 70.000 Euro muss vier Prozent, sprich 2.800 Euro, als zumutbare Belastung bestreiten“, rechnet Zipp vor. Jetzt heißt es kalkulieren, sofern noch Rechnungen in diesem Jahr anstehen. Hat der Haushalt den Grenzwert von 2.800 Euro schon erreicht, sollten andere Beträge noch 2009 bezahlt werden, weil sie dann die Steuerlast mindern. Ansonsten kann die Zahlung vielleicht ins nächste Jahr verschoben werden. Vielleicht überschreitet die Familie ja 2010 die zumutbare Belastung,“ so Zipp. 

    „Einen hohen Wirkungsgrad unter den vier Möglichkeiten die Steuerlast zu drücken, haben die direkten Steuerermäßigungen“, sagt Fachfrau Käding. Hier wird nicht das zu versteuernde Einkommen verringert, sondern direkt die zu zahlenden Steuern. Wer zum Beispiel Handwerker beauftragt, kann seine Steuern um bis zu 1.200 Euro senken. Denn maximal 20 Prozent von 6.000 Euro (1.200 Euro) der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten erkennt der Fiskus an. Wer Garten- oder Fensterputzarbeiten von Dritten erledigen lässt, kann sogar 4.000 Euro einsparen. Hier erlaubt das Finanzamt einen Abzug von 20 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr.

  • Aufgepasst beim Zinsertrag

    Abgeltungsteuer: Für viele Anleger ist es günstiger, Kapitaleinnahmen weiterhin in der Steuererklärung abzurechnen

    Seit dem 1. Januar 2009 überweisen Banken dem Finanzamt 25 Prozent Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte. Seither müssen Steuerzahler die Gewinne aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen nicht mehr gesondert in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das Kreditinstitut begleicht die Steuerschuld und der Fall ist erledigt. Für viele Anleger lohnt es sich jedoch, ihre Kapitaleinnahmen weiterhin in der Steuererklärung abzurechnen.

    Geringverdiener:
    Wer wenig Einkommen versteuern muss, kann sich zuviel gezahlte Abgeltungsteuer über die Steuererklärung vom Fiskus zurückholen. Denn bei Geringverdienern veranschlagt das Finanzamt nicht 25 Prozent Abgeltungsteuer, sondern den niedrigeren persönlichen Steuersatz. „Dafür braucht man Steuerbescheinigungen“, erklärt Stephanie Zipp von der Stiftung Warentest. Würden Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften diese nicht automatisch schicken, müsse man sie anfordern. Als grobe Richtschnur gilt: Liegt das zu versteuernde Einkommen 2009 zusammen mit Kapitaleinkünften unter 15.000 Euro (Ehepaare: 30.000 Euro), liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent.      

    Ältere Anleger:
    Anleger, die das 64. Lebensjahr vollendet haben und Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung geltend machen, profitieren vom Altersentlastungsbetrag. Eine Summe von maximal 1.900 Euro gewährt das Finanzamt. „Auch wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt, kann sich der Freibetrag lohnen“, erklärt Zipp. 

    Krankheit, Pflege und Co.:
    „Auch wer außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten absetzen will, muss seine Kapitaleinnahmen mit Steuerbescheinigungen einreichen“, so Finanzexpertin Zipp. Sonst kann das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld nicht berechnen.

    Freibeträge:
    Bis zu 801 Euro an Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen können Anleger steuerfrei einnehmen. Für Ehepaare gilt der Sparerfreibetrag bis zu einer Höhe von 1.602 Euro. Viele Anleger erteilen ihren Banken Freistellungsaufträge. Bei Kapitalerträgen ohne einen solchen Auftrag, zieht das Institut die Abgeltungsteuer automatisch von den Zinsen ab, obwohl der Höchstbetrag für Kapitaleinkünfte noch gar nicht ausgeschöpft wurde. Diese zu viel gezahlten Abgaben kann sich der Steuerzahler mit seiner Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

  • Gut gerüstet durch den Steuerdschungel

    Literaturtipp

    Für Anleger hat Anfang 2009 ein neues Zeitalter begonnen. Seither gilt die Abgeltungsteuer, und die Banken führen die Steuer für Kapitalerträge ab, sobald sie fällig wird. Auf den ersten Blick scheint das bequem. Doch Vorsicht! Ganz so einfach ist es für Anleger nicht geworden: Es gibt Ausnahmen von der einheitlichen Steuer, spezielle Fristen und Übergangsregelungen oder Anlegeprodukte, bei denen alles beim Alten geblieben ist.

    Für den richtigen Durchblick im „Steuerdschungel“ sorgt der „Steuerratgeber für Anleger“ der Stiftung Warentest. Das Buch stellt die wichtigsten Steuerregeln für die Geldanlage vor und hilft, das Beste aus den Vorgaben zu machen. Die 176 Seiten starke Ausgabe verrät, für wen es sich lohnt, die Anlagen KAP und Co. zur Steuererklärung auszufüllen, wann das Ausfüllen Pflicht ist oder wie Anlageverluste zum Steuervorteil werden.

    Rentner und Pensionäre plagen sich mit ganz speziellen Steuerproblemen herum. Sie möchten zum Beispiel wissen, ob sie auf ihre Altersrente Steuern zahlen müssen, wie sie die Besteuerung von Altersbezügen verhindern können oder bis zu welcher Summe Nebeneinkünfte steuerfrei bleiben. Antworten darauf gibt die Stiftung Warentest in dem Ratgeber „Steuererklärung für Rentner 2009/2010“, der garantiert „ohne Steuerchinesisch oder Bürokratendeutsch“ auskommt. 

    Beide Bücher erscheinen am 10. Dezember 2009 und können im Internet unter www.test.de/shop/ oder telefonisch unter 01805/002467 (12 Cent pro Minute) zum Preis von jeweils 12,90 Euro (zzgl. Versandkosten)  bezogen werden.

  • Versicherte sind nicht wehrlos

    Der Kassenwechsel ist leicht

    Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich gegen Zusatzbeiträge wehren, in dem sie die Kasse wechseln. Das ist grundsätzlich problemlos möglich, wenn der Versicherte bereits 18 Monate Mitglied der Kasse war. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, entfällt diese Frist und es gibt ein Sonderkündigungsrecht. In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Eine Einschränkung kann bestehen. Viele Wahltarife der Krankenkasse sehen eine dreijährige Bindung vor, die auch bei plötzlich berechneten Zusatzbeiträgen bestehen bleibt.

    Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Der Versicherte schickt eine formlose, aber stets schriftliche Kündigung an seine Krankenkasse. Innerhalb von zwei Wochen wird das Ende der Mitgliedschaft bestätigt. Danach kann die Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse beantragt werden. Die gesetzlichen Kassen dürfen niemanden ablehnen, zum Beispiel wegen schwerer Erkrankungen. Allerdings muss die gewünschte Kasse auch in der jeweiligen Region laut Satzung aktiv sein. Schließlich muss auch der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden, damit er die Zahlungen der Beiträge auch an die richtige Stelle leiten kann.

  • Krankenkassen drohen mit Zusatzbeiträgen

    Kassen beklagen steigende Ausgaben / Beiträge könnten auf breiter Front steigen

    Die gesetzlichen Krankenkassen drohen mit Zusatzbeiträgen für viele der rund 70 Millionen Versicherten. „Ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Jahr im großen Maße Zusatzbeträge bekommen“, sagt die Chefin des Spitzenverbands der Kassen, Doris Pfeiffer.

    Nach bisherigen Schätzungen werden die Kassen im kommenden Jahr ein Defizit von über sieben Milliarden Euro ausweisen. Der Bund will nur die Hälfte des Verlustes durch einen Zuschuss ausgleichen. Auf dem Restminus bleiben die Krankenkassen sitzen. Das fehlende Geld holen sie sich dann bei den Mitgliedern. Nach Angaben des Sozialverband Deutschlands (VDK) ergibt sich pro Versichertem rechnerisch ein Zusatzbeitrag von sechs Euro im Monat. „Das ist eine schöne Bescherung vor Weihnachten“, kritisiert die VDK-Präsidentin Ulrike Mascher die düsteren Aussichten.

    Allerdings ist die Warnung vor Beitragssteigerung wohl eher als Drohung an die Bundesregierung zu verstehen. Die großen Krankenkassen wollen ihre Beiträge so lange wie möglich stabil halten. „Es wird  zu Beginn des Jahres keinen Zusatzbeitrag geben“, versichert der Sprecher der Barmer Ersatzkasse (BEK), Athanasios Drougias. Noch verfüge die BEK über ein solides Finanzpolster. Auch die rund 24 Millionen Versicherten der AOK bleiben von Erhöhungen zunächst verschont. „Wie lange das möglich ist“, schränkt Sprecher Udo Barske jedoch ein, „kann niemand sagen.“

    Die Krankenkassen sind über den Kurs der Koalition schwer verärgert. Denn von Einsparungen im Gesundheitswesen will schwarzgelb bisher nichts wissen. Die Ausgaben steigen immer weiter an und dadurch geraten die Kassen in die Miesen. „Es hat sich als Fehler erwiesen, das Füllhorn über Apothekern, Krankenhäusern, Ärzten und der Pharmaindustrie auszugießen“, schimpft Drougias. Die Koalition sei zerstritten, es fehle jede Planungssicherheit.

    Zusatzbeiträge gibt es bislang noch bei keiner großen Kasse. Sie wurden mit dem Gesundheitsfonds eingeführt. In den Fonds zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bundeseinheitlichen Beitragssatz ein, der momentan bei zusammengenommen 14,9 Prozent des Bruttolohnes liegt. Die Sammelstelle verteilt das Geld auf die knapp 190 Krankenkassen. Kommt eine Kasse mit den Zahlungen nicht hin, darf sie Zusatzbeiträge erheben. Das wurde bisher vermieden, damit die Versicherten nicht davon laufen. 2010 könnte die Extrazahlung jedoch notwendig werden.

    Der Bund übernimmt zwar einen Teil des Defizits. Doch landet der Zuschuss nicht automatisch bei besonders klammen Kassen, sondern im Gesundheitsfonds und wird von dort gleichmäßig auf gute und schlecht wirtschaftende Institutionen verteilt. Damit dürfte sich die Lage der finanziell schwachen Krankenkassen noch weiter verschlechtern, von denen weitere aufgeben müssen. „Die Fusionswelle wird weiter rollen“, prognostiziert deshalb der KKV-Spitzenverband.

  • Die schwindende Kraft des Wachstums

    Die Bundesregierung will das Wirtschaftswachstum beschleunigen – wieder einmal. Es gibt Anzeichen, dass das nicht richtig funktioniert

    Politik kann so aufregend und mitreißend sein. Manchmal steckt sie aber auch in einer lähmenden Endlosschleife. Am 4. Dezember 2009 ist wieder so ein Tag. Der Bundestag verabschiedet das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Wachstum – wollen das nicht immer alle Regierungen seit 1949? Aber selten scheint es richtig zu klappen. Das Wirtschaftswachstum ist der große Fetisch der Politik – geheimnisvoll, unersetzlich, unerreichbar. Warum ist Wirtschaftswachstum bloß so wichtig?


    Wir, die Einwohner der reichen Industriestaaten, haben uns gemeinsam daran gewöhnt, dass unser Wohlstand permanent zunimmt. Aus einer kleinen Wohnung zieht man in eine 130-Quadratmeter-Etage um. Irgendwann möchte man auch auf den eigenen Garten nicht mehr verzichten. Ein dreiwöchiger Familienurlaub in den USA kostet den Preis eines Kleinwagens. All das lässt sich finanzieren, wenn Löhne und Gehälter wie gewohnt steigen.


    Solche Ansprüche hegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die anderen Gruppen in diesem Lande. Die Unternehmer, Aktionäre, Politiker und Studenten möchten ebenfalls mehr Geld zur Verfügung haben – nicht weniger. Das Wachstum hat dies lange Zeit ermöglicht: Aus dem Jahr für Jahr größeren Kuchen der Wirtschaftsleistung lassen sich größere Stücke herausschneiden. Und theoretisch, oft auch praktisch, muss niemand etwas abgeben.


    In unser Wirtschafts- und Lebensmodell ist aber auch aus einem anderen Grund eine Art Zwang zum Wachstum eingebaut. Wenn eine Firma sich Geld für Investitionen leiht, muss sie es mit Zinsen zurückzahlen. Das Unternehmen will und muss mit dem Verkauf seiner Produkte also mehr erwirtschaften als die eingesetzten Mittel. Dieser ewige Anspruch auf Mehr – Zins, Kapitalrendite, Gewinn – schafft einen ungeheuren Druck.


    Wenn das Bruttoinlandprodukt (BIP) – der Wert aller hergestellten Güter und Dienstleistungen – um drei oder vier Prozent jährlich wächst, ist alles im Lot. Deshalb waren die 1950er bis 1970er Jahre die goldene Zeit der Bundesrepublik. Seit den 1980er Jahren aber wurde es schwieriger. Das Wachstumstempo ging zurück. Zwei Prozent BIP-Zuwachs pro Jahr sind heute schon ein politischer Erfolg.


    Es ist wie beim Radfahren: Aus dem Stand auf zehn Kilometer pro Stunde schafft man es schnell. Um dagegen von 50 auf 60 Stundenkilometer zu kommen, muss man sich irrsinnig anstrengen. Ökonomisch gesprochen: Deutschland hat heute im Prinzip genug Autobahnen, Schienen, Autos und Wohnhäuser. Neue Märkte mit großen Wachstumraten zu erschließen, wird zunehmend schwerer. In China, Indien oder Amerika geht das noch viel einfacher. Deshalb wandern deutsche Unternehmen mit ihrer Produktion aus wie gerade Daimler in die USA. Nur leider nehmen sie dabei auch Arbeitsplätze und Wohlstand mit, den sie nicht mehr hier, sondern dort generieren.


    Die Kraft des Wachstum lässt nach – gleichzeitig ist dieses Modell umstrittener denn je. Ab Sonntag verhandeln die Regierungen der Welt in Kopenhagen, wie sie den Klimawandel stoppen können. Und nicht nur das: Eigentlich sprechen sie auch darüber, ob Wirtschaftswachstum ohne massive Umweltzerstörung überhaupt möglich ist. Vielleicht gelingt es in den kommenden 40 Jahren, die Produktion wie gewohnt zu steigern und trotzdem den Ausstoß von Kohlendioxid auf nahe null reduzieren. Die Rodung der Wälder, die Betonierung der Natur, die Verseuchung der Meere aber schreiten voran. Vor diesem Hintergrund empfiehlt nicht nur der Schweizer Ökonom Hans-Christoph Binswanger, das Tempo des Wachstums auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Seinen Berechnungen zufolge brauchen wir nur einen Zuwachs von 1,6 Prozent jährlich, um unsere Gesellschaft einigermaßen am Laufen zu halten.


    Während die Wachstumsrate ökonomisch sinkt und politisch unter Druck gerät, die zusätzlichen Einnahmen also zurückgehen, steigen gleichzeitig die Kosten. Für wichtige Aufgaben braucht ein Land wie Deutschland mehr Geld als früher: die Gesundheitsversorgung und Sozialversicherung einer alternden Bevölkerung, Entwicklungsgelder für die armen Staaten, Investitionen in eine kohlenstofffreie Energieversorgung.


    Unter dem Strich dürfte damit der individuelle und gesellschaftliche Spielraum für Konsum enger werden. Unser Wachstumsmodell schafft weniger zusätzlichen Wohlstand – und erst recht weniger Wohlstand, den man sofort verbrauchen kann. Dieser Effekt kann sich auf verschiedene Weise ausdrücken – als stagnierende Löhne, niedrigere Renten, höhere Steuern oder steigende Sozialabgaben. Möglicherweise werden viele von uns später mit weniger Geld auskommen, als sie früher gehofft hatten. Die erstaunlich geringen Beträge, die die Rentenauskunft heute vielen Versicherten in Aussicht stellt, geben einen Vorgeschmack auf die neue Bescheidenheit.


    Soll diese Veränderung nicht zu massiven sozialen Spannungen führen, müssen die Unternehmen und Vermögenden einen Beitrag leisten. Es wird nicht funktionieren, dass viele Bürger auf ein Stück Wohlstand verzichten, während die Kapitalbesitzer versuchen, ihren Anteil am Volkseinkommen weiter zu steigern. Das neue, gemäßigte Wachstumsmodell sollte auch einhergehen mit einem sozial ausgewogenen Verteilungsmodell.

  • Manager werden vorsichtiger

    Hannes Koch über Schadenersatz bei Siemens

    Gut zwei Milliarden Euro hat Siemens die hauseigene Korruption inklusive der juristischen Aufarbeitung gekostet. Der ehemalige Vorstand und Aufsichtsrat Heinrich von Pierer hat deshalb nun eingewilligt, fünf Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen. Das sind etwa 0,25 Prozent der Schadenssumme. Ist von Pierer also billig davon gekommen?


    Nein. Zwar verarmt der Ex-Manager nicht. Vermutlich muss er noch nicht einmal seinen Lebensstandard einschränken. Aber auch für Leute wie von Pierer sind Summen in der Größenordnung eines oder zweier Jahresgehälter keine Peanuts, sondern ein schmerzlicher Verlust.


    Das beweist: Ein paar Kleinigkeiten haben sich doch geändert in den vergangenen Jahren. Außergewöhnlich war bei Siemens nicht nur, dass Schmiergelder im Rahmen der normalen Geschäftspolitik systematisch gezahlt wurden. Selten kommt es auch vor, dass ein Konzern gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe anstrengt.


    Die Unternehmen beginnen zu erkennen, dass Korruption die Gewinne nicht unbedingt erhöht, sondern mitunter senkt. Rechtlich hat sich ebenfalls einiges bewegt. Früher konnten die Firmen Schmiergelder beim Finanzamt noch als Betriebsausgaben einreichen. Heute müssen Vorstände und Aufseher mit Haftungsklagen rechnen, wenn sie sich und ihren Kollegen illegale Praktiken durchgehen lassen. Die ökonomische, politische und juristische Lage hat sich auch deshalb verschoben, weil es manche Manager zu toll trieben und ihnen die Öffentlichkeit jetzt eher auf die Finger schaut.


    Dies gilt auch für Bankmanager, die waghalsige Geschäfte machten und ihre Institute in die Finanzkrise und den Bankrott steuerten. Eine Strafanzeige gegen die Münchner Hypo Real Estate (HRE) liegt bereits vor. Schadenersatzklagen gegen die ehemaligen Vorstände dürften folgen. Eine gute Entwicklung, die den Chefs des großen Geldes etwas mehr Selbstbeschränkung abnötigt.

  • Der Kampf gegen die Klemme

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kreditklemme

    Wann gibt es eine Kreditklemme?

    Wenn die Wirtschaft ihre Investitionen nicht mehr ausreichend über Darlehen finanzieren kann, sprechen Fachleute von einer Kreditklemme. Es ist umstritten, ob diese Situation in Deutschland bereits eingetreten ist. Denn Banken und Sparkassen reichen weiterhin Kredite aus. Allerdings haben sich die Konditionen deutlich verschlechtert. Die Unternehmen müssen daher hohe Zinsen bezahlen. Auch bewerten die Banken die Zahlungsfähigkeit der Firmen strenger. Dies führt ebenfalls zu höheren Zinsen und häufiger als früher zur Ablehnung von Kreditanträgen.

    Stimmen die Vorwürfe, die Banken seien zu knauserig?

    Unternehmen stellen auf breiter Front fest, dass ihnen der Geldhahn immer häufiger abgedreht wird. Knapp 43 Prozent der vom Münchner Ifo-Institut befragten Betriebe beklagten im November eine große Zurückhaltung der Geldinstitute. Industrieunternehmen haben es danach noch schwerer, einen Kredit zu bekommen. Mehr als jede zweite Firma beurteilt die Vergabepraxis als überaus streng. Auch die Zahlen der Bundesbank deuten auf knappes Geld hin. Im dritten Quartal ging die Summe der ausgeliehenen Beträge erstmals seit Krisenbeginn zurück. Diese Entwicklung könnte jedoch auch eine andere Ursache haben. Denn wenn die Wirtschaft schlecht läuft, nehmen normalerweise auch weniger Firmen ein Darlehen auf.

    Welche Folgen hat es, wenn sich die Wirtschaft zu wenig Geld leihen kann?

    Es ist die wichtigste Aufgabe der Banken, Unternehmen und Privathaushalte mit Bargeld und mit Krediten zu versorgen. Klappt dies nicht, hat die Wirtschaft ein gewaltiges Problem. Neue Aufträge können nicht vorfinanziert, Maschinen und andere Anlagegüter nicht gekauft werden. Ein beginnender Aufschwung erstickt dann schon im Keime.

    Könnten die Banken und Sparkassen einfach mehr Kredite vergeben?

    So einfach ist es leider nicht. Auf einen wichtigen Teil des Problems haben die Banken derzeit keinen Einfluss. Ihre Eigenkapitaldecke ist zu dünn. Von diesem Wert hängt ab, wie viel die Institute ausleihen dürfen. Grund dafür sind frühere Versäumnisse, die Folgen der Finanzkrise und verschärfte Regelungen für die Kreditmärkte. Je riskanter ein Darlehen ist, desto mehr Eigenkapital müssen die Banken dafür hinterlegen. Da es den Unternehmen in Krisenzeiten naturgemäß schlechter geht, sinkt ihre Zahlungsfähigkeit statistisch betrachtet auf breiter Front. Selbst wenn sich beim Kunden gar nichts geändert hat, muss die Bank für einen Kredit an ihn mehr Eigenkapital vorweisen. Doch die Institute tragen auch selbst zur Verknappung der Ausleihungen bei. Sie können sich bei der Europäischen Zentralbank selbst fast kostenlos Geld leihen. Statt dieses aber an die Kunden weiterzugeben, horten die Banken das Geld lieber oder legen es auf dem Kapitalmarkt an. Beides zusammen ergibt die Gefahr einer bedrohlichen Kreditklemme.

    Kümmern sich die Banken um die Sorgen der Wirtschaft?

    Zumindest die Sparkassen und die Commerzbank wollen nun mehr Kredite vergeben. Das kündigten beide Seiten kurz vor dem Krisengipfel im Kanzleramt an. Die Commerzbank will bis zu fünf Milliarden Euro mehr für Mittelstandsfirmen  herausrücken. Die Sparkassen gründen einen gemeinsamen Fonds, an den einzelne Institute Kredite verkaufen können. Damit erhalten diese wieder Spielraum für die Vergabe neuer Darlehen.

    Wie kann die Bundesregierung mehr Geld in die Wirtschaft bringen?

    Mehrere Modelle kommen in Frage. So könnte der Bund Garantien für Bankkredite an den Mittelstand übernehmen, also als Bürge auftreten. Dann müssten die Banken für diese Darlehen kein Eigenkapital aufbringen und könnten mit diesem weitere Kreditvergaben unterlegen. Im Gespräch ist auch der Aufkauf von Krediten durch die bundeseigene Bank KfW. Auch dies würde die Banken entlasten, so dass sie anderweitig Geld ausleihen könnten. Überdies wurden mit dem Deutschlandsfonds bereits verschiedene Programme aufgelegt, damit sich die Wirtschaft leichter finanzieren kann.

    Kann ein Vermittler zwischen Unternehmen und Banken tatsächlich helfen?

    Frankreich und Italien haben mit so genannten Kreditmediatoren gute Erfahrungen gemacht. Nun richtet auch die Bundesregierung eine Schlichtungsstelle für den Mittelstand ein. Es wird allerdings noch bis zum März nächsten Jahres dauern, bis die in Frankfurt ansässige Einrichtung tätig werden kann. Der Chef, Hans-Joachim Metternich, bringt Erfahrung mit. Der 66-jährige Bankmanager kommt von der Investitions- und Strukturbank in Rheinland Pfalz. Der Schlichter soll Beschwerden des Mittelstands über die Banken nachgehen und zwischen beiden Seiten vermitteln.

  • Die Ausnahme bestätigt die Regel

    Das Urteil zum Ladenschluss findet weithin Zustimmung

    Selten wurde ein höchstrichterliches Urteil so einhellig begrüßt wie der Richterspruch zu den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten. Die Freude darüber geht durch alle Lager, denn es geht nicht allein um eine Frage der Religionsfreiheit. Vielmehr haben die Richter festgestellt, dass die Wirtschaft nicht in allen Lebensbereichen vorgeht. Diese wichtige Maxime ist in den letzten Jahren viel zu häufig verloren gegangen.

    Die zunehmende Ökonomisierung hat dem gesellschaftlichen Zusammenhalt mehr geschadet als genutzt. Oft genug muss sich das Leben im Freundeskreis und der Familie flexiblen Arbeitsrhythmen unterordnen. Glücklicher wird dadurch kaum jemand. Zufriedenheit ist mehr als Geld verdienen und ausgeben. Eine lebendige Gesellschaft lebt von Gemeinsamkeiten, vom gegenseitigen Erleben. Das kann sonntags in der Kirche der Fall sein, aber ebenso gut mit Freunden auf dem Sportplatz oder ganz einfach zuhause in der Familie. Dazu ist eine gemeinsame freie Zeit unabdingbar. Deshalb ist es so wichtig, dem Sonntag diese Funktion weitgehend zu erhalten.

    Das Urteil katapultiert die hiesigen Konsumenten auch nicht zurück in eine Welt mit starren Öffnungszeiten. Ausnahmen vom Verkaufsverbot soll und darf es geben. Sie bestätigen sprichwörtlich die Regel. Auch im Internet kann jeder Verbraucher nach Belieben shoppen gehen. Und an den Wochentagen sind die Schlusszeiten inzwischen ohnehin fast überall frei wählbar. Von einer echten Einschränkung der Lebensqualität kann nun wahrlich niemand sprechen. Auch viele Beschäftigte im Handel werden den Spruch mit Freude vernehmen. Wochenlange Sonntagsdienste wie in Berlin wird es in den Geschäften nicht mehr geben. Das sind gute Nachrichten für eine Gesellschaft, die sonst an allen Ecken und Enden auseinanderbröckelt.

  • Besinnlichkeit geht vor Profit

    Verfassungsrichter schränken Sonntagsverkauf stark ein

    Die Läden in Deutschland dürfen sonntags nur in begründeten Ausnahmefällen geöffnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein Shopping-Interesse potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen vom verankerten Schutz der Arbeitsruhe zu rechtfertigen“, heißt es im Urteil der Verfassungshüter. Dem ruhigen Sonntag misst der Senat eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu. Der Ruhetag fördert und schützt danach die Religionsfreiheit, kommt Ehe und Familie ebenso wie der Erholung zugute.

    Das Urteil betrifft zunächst nur das Berliner Ladenschutzgesetz. Seit 2006 können die Bundesländer eigenständig Öffnungszeiten festlegen. Die Hauptstadt hat seither per Gesetz die vier Adventssonntage zum Einkauf zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr freigegeben. Zudem dürfen die Läden an sechs weiteren Wochenenden öffnen. Dagegen haben die Kirchen beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt und nun weitgehend Recht bekommen.

    Am siebenten Tag soll der Mensch ruhen, heißt es sinngemäß in der Bibel. Sei fast 1700 Jahren hat der Sonntag in den christlichen Gesellschaften deshalb auch gesetzlich einen besonderen Status als Ruhetag, der für den Kirchgang, das familiäre Beisammensein oder auch für gemeinsame sportliche und kulturelle Erlebnisse genutzt werden soll. Gearbeitet werden soll an diesem Tag grundsätzlich nicht.

    „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt“, lautet der Artikel 139 des Grundgesetzes. Der Passus geht auf die Weimarer Verfassung zurück und wurde nach Gründung der Bundesrepublik übernommen. Zusammen mit dem Artikel 4, der die Religionsfreiheit sichert und den Kirchenbesuch schützt, stehen die Bestimmungen gegen die pauschale Sonntagsöffnung im Advent. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hob hervor, dass die Ladenöffnung grundsätzlich eine gut begründete Ausnahme bleiben muss, zum Beispiel wenn Firmenfeiern oder Straßenfeste anstehen. Eine Gnadenfrist räumte er den Berlinern ein. In diesem Jahr darf die Hauptstadt im Advent noch durchgängig geöffnet bleiben. Im nächsten Jahr ist damit Schluss.

    Das Urteil hat womöglich auch für andere Bundesländer Folgen. Sie müssen ihre Landesgesetze nun hinsichtlich des Sonntags überprüfen. Allerdings ist nur die Hauptstadt so weit gegangen, dass gleich an allen vorweihnachtlichen Wochenenden eingekauft werden darf.

    Der Richterspruch wurde weithin positiv aufgenommen. „Das Urteil ist ein Gewinn für die Lebensqualität“, sagte der Erzbischof von Berlin, Kardinal Georg Sterzinsky. Auch die evangelische Kirche lobte die Entscheidung, weil sie der freien Religionsausübung und dem sozialen Zusammenhalt diene. „Wir finden das Urteil Klasse“, heißt es bei der Gewerkschaft Verdi, die rund 2,7 Millionen Beschäftigte im Einzelhandel vertritt. Die Berliner Verkäuferinnen und Verkäufer könnten im kommenden Jahr die Adventsonntage endlich wieder mit ihren Familien verbringen.

  • Zehntausende Bürger für internationale Steuer

    Initiatoren der Online-Petition im Bundestag wollen bis Donnerstag 50.000 Unterschriften erreichen

    Über die vermeintliche Alltagsferne der Politik erregt sich gerne mancher Bürger. Teilweise unberechtigt: Denn jeder interessierte Mensch mit politischen Anliegen kann dieses auf direktem Wege dem Deutschen Bundestag in Berlin zur Kenntnis geben. Und nicht selten beschäftigt sich das Parlament dann ausführlich mit dem Thema. Aktuelles Beispiel: Fast 23.000 Bürger setzen sich bis Montag Nachmittag für die Einführung der Tobin-Steuer ein, die nach der Finanzkrise Banken und Investoren bezahlen sollen.


    „Das ist eine der erfolgreichsten Online-Petitionen, die bisher eingereicht wurden“, sagte ein Mitarbeiter des Bundestages gegenüber dieser Zeitung. Die Unterzeichungsfrist der Petition begann vor knapp drei Wochen. Unterschreiben bis kommenden Donnerstag (3.12.) 50.000 Personen, hält der Petitionsausschuss des Bundestages eine öffentliche Beratung ab und leitet die Initiative dann dem Parlamentsplenum zur Entscheidung zu. Besonders interessant: Jeder Erdenbürger kann teilnehmen, die Unterschrift ist nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz in diesem Land gebunden. Beiträge aus Mauritius oder von den Bahamas sind ebenso willkommen.


    Im Falle der Tobin-Steuer kommt die Möglichkeit der globalen Teilnahme dem Anliegen entgegen. Finanzkritische Organisationen wie Attac, Brot für die Welt und der Deutsche Gewerkschaftsbund plädieren für die Einführung einer neuen internationalen Steuer. Sie fordern Bundestag und Bundesregierung auf, ihrem Beispiel zu folgen. Die Steuer würde auf alle Finanztransaktionen und Wertpapiergeschäfte erhoben, die Banken und Investoren tätigen. Zwei Ziele wollen die moderat linksgerichteten Initiatoren erreichen: Erstens trachtet man danach, die Finanzspekulation ein wenig zu verlangsamen. Zum anderen könnte die Steuer Dutzende Milliarden Euro erbringen und würde die Verursacher der Finanzkrise wenigstens etwas an der Finanzierung der Schäden beteiligen.


    Der Zeitpunkt für das Vorhaben ist günstig. Benannt nach dem US-Ökonomen und Nobelpreisträger James Tobin, steht die Finanztransaktionssteuer seit zehn Jahren auf der linken Agenda. Infolge der Finanzkrise und der von ihr verursachten gigantischen Staatsverschuldung findet das Thema nun jedoch auch Gehör bei den Regierungen der 20 wichtigstens Wirtschaftsnationen der Erde. Selbst der liberale britische Premier Gordon Brown hat sich unlängst freundlich geäußert. Möglicherweise ist diese Unterstützung nicht ganz ernst gemeint – so prominent debattiert wie jetzt wurde die Steuer allerdings noch nie.


    Wer vom Computer aus unterschreiben will, muss sich zuvor auf der Internetseite des Bundestages registrieren (www.bundestag.de). Die Prozedur ist einfach und dauert wenige Minuten. Werden die 50.000 Unterschriften bis Donnerstag verfehlt, fällt die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss möglicherweise aus. Dass die Regierungskoalition aus Union und FDP das Anliegen im Bundestag unterstützt, ist eher unwahrscheinlich.

  • Sinkende Preise

    Fast 80 Jahre lang konnte sich die Bahn auf ein besonderes Privileg verlassen. Doch damit ist nach dem Willen der Koalition bald Schluss.

    Fast 80 Jahre lang konnte sich die Bahn auf ein besonderes Privileg verlassen. Ohne ihre Zustimmung dürfen Busunternehmen keinen Linienverkehr anbieten. So hält man sich die Konkurrenz vom Leibe. Doch damit ist nach dem Willen der Koalition bald Schluss und das ist gut so.

    Inhaltlich gibt es wenige Gründe für die Bevorzugung der Bahn. Weder ist Bahnfahren besser für die Umwelt, noch ist der Zugverkehr bedroht, wenn sich verschiedene Anbieter den Markt teilen. Insbesondere für die weniger zahlungskräftigen Bürger könnte ein flächendeckender Linienverkehr auf der Straße interessant werden, den Busfahrten sind meist deutlich preisgünstiger als Bahntickets.

    In sinkenden Preisen liegt auch die größte Hoffnung bei einer Öffnung des Verkehrsmarktes für Omnibusse. Wenn der Wettbewerb auf der Schiene nicht funktioniert, weil auf langen Strecken kaum ein Wettbewerber gegen die Bahn antreten will, kann der Omnibus für den notwendigen Wettbewerbsdruck sorgen. Deshalb sollte aus der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag rasch eine weitgehende Gesetzesänderung werden. Die Fahrgäste werden es danken und Mobilität für viele weiter bezahlbar bleiben.

  • Die Busse kommen

    Die geplante Freigabe des Linienverkehrs beflügelt Busunternehmen / Bald günstige Alternativen zur Bahn ?

      In der ersten Klasse des Doppeldeckerbusses von Nürnberg nach Prag fühlen sich Fahrgäste wie auf Schienen. Die Kabine ist mit demselben Interieur ausgestattet wie die Waggons im ICE, zum Beispiel mit den gut gepolsterten Sitzen mit Arbeitstisch. Der einzige große Unterschied ist die Streckenführung. Statt von Bahnhof zu Bahnhof auf Gleisen reisen die Passagiere auf der Autobahn in weniger als vier Stunden an die Moldau. Konkurrenz macht sich die Bahn damit nicht, denn eine direkte Verbindung mit dem Zug gibt es nicht.

    Bald könnte der Omnibus jedoch auf vielen Strecken zum harten Wettbewerber der Schiene werden. „Das wird spannend“, kommentiert die Bahnspitze die von der schwarzgelben Koalition geplante Gesetzesänderung mit einem gewissen Unbehagen. FDP und Union wollen bundesweit den Linienbusverkehr zulassen. Das könnte zu einer kleinen Revolution im Reiseverkehr führen. Denn bisher dürfen die Busunternehmen nur wenige Verbindungen anbieten und benötigen dafür die Zustimmung der Bahn. Nur von Berlin aus ist der Linienverkehr uneingeschränkt möglich. Nun rüstet sich die Busbranche zur Offensive.

    In den Startlöchern steht zum Beispiel die Deutsche Touring aus Frankfurt. „Wir haben ein paar Ideen“, sagt Michael Swedek von der Geschäftsleitung. Das Unternehmen will von Frankfurt über Bonn durch das Ruhrgebiet nach Dortmund fahren, was einer Kampfansage gegen die Deutsche Bahn gleichkommt. Neun Euro soll die einfache Fahrt zunächst kosten, später je nach Entfernung höchsten 25 Euro. Bislang sperrt sich die Bahn gegen die Konkurrenz. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob das Veto des Konzerns gültig bleibt. Die Deutsche Touring bedient bereits nachts die Verbindung von Mannheim nach Hamburg und verzeichnet auf der Route ein jährliches Passagierwachstum von über zehn Prozent. Auch hier liegt der Bus mit Preisen ab neun Euro deutlich unter den Bahntarifen.

    Die Anbieter von Bustouren setzen vor allem auf eine preisbewusste Klientel wie Studenten und Senioren. „Die Busfahrten sind 30 bis 40 Prozent günstiger als die Bahntickets“, sagt der Sprecher des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), Martin Kassler. Den Beweis liefert zum Beispiel die Firma AutobahnExpress aus Potsdam, die unter anderem zwischen Göttingen und Halle unterwegs ist. Der Bus ist eine halbe Stunde schneller unterwegs als der Zug und die Fahrt kostet mit knapp 19 Euro elf Euro weniger. Der Chef des Unternehmens sieht in Deutschland nach einer Öffnung des Marktes noch eine ganze Reihe interessanter Strecken, aber kein Milliardengeschäft. „Der Markt ist nicht sehr groß“, glaubt Firmenchef Constantin Pitzner.

    Insbesondere die kleineren Busunternehmen sind noch skeptisch. „Bei Fahrzeiten zwischen zwei und vier Stunden kann es sich lohnen“, glaubt der westfälische Busunternehmer Heiko Husmann. Ob er bei einer Marktöffnung in den Linienverkehr einsteigt, weiß der Geschäftsmann noch nicht. Denn Mittelständler können nach Einschätzung der Branchenexperten kaum alleine einen Linienverkehr aufbauen. Für das notwendige Marketing und den zentralen Ticketverkauf wäre die Kooperation mehrerer Firmen vonnöten. Das gestaltet sich jedoch schwierig. Die großen Anbieter wie die Deutsche Touring, Veolia oder auch die Deutsche Bahn, die selbst die größte Buslinie betreibt, sind zuversichtlicher. „Das ist ein sehr interessanter Markt“, heißt es bei Veolia. Die Verkehrstochter des französischen Konzerns will in der nächsten Woche ihre Buspläne vorstellen. Dann fehlt bloß noch die Gesetzesänderung. Fachleute rechnen 2011 mit der Öffnung des Marktes.

  • Spielzeug für die Mülltonne

    Öko-Test findet Schadstoff-Mix in Kinderartikeln

    Wünscht sich der Nachwuchs vom Weihnachtsmann einen Tyrannosaurus Rex oder einen Frankenstein, sollten die Eltern besser die Finger davon lassen. Warum? Die Plastik-Spielzeuge sind schadstoffbelastet, wie viele andere Spielsachen auch. Zu diesem Urteil kommt die Zeitschrift Öko-Test. Für ihre aktuelle Ausgabe hat sie zum wiederholten Mal Kinderspielzeug auf gefährliche Substanzen untersucht. Und nach wie vor sind die „Ergebnisse erschreckend“. „Die Kunststoff-Figuren sind wahre Schadstoff-Cocktails“, urteilt Chefredakteur Jürgen Stellpflug. In dreien hätte man sogar Phthalate gefunden, die in Babyartikeln und Kinderspielzeug verboten seien.

    Insgesamt 72 Produkte haben die Tester unter die Lupe genommen – von der einfachen Plastik-Figur, über Schaukeltiere bis hin zu Eisenbahnen. Häufig hagelte es die Testnote „ungenügend“. Bei den Kunststoff-Figuren gab es diese Bewertung gleich elf Mal. Lediglich zwei der Plastik-Spielzeuge konnten sich auf ein „mangelhaft“ hieven. „Eine ganze Palette chemischer Helfer“, die für Elastizität, Flammschutz oder Lichtbeständigkeit sorgen, steckte in Tanz-Panda-Bärchen und Co. „Alle Figuren gehören schlichtweg in die Tonne“, urteilt Öko-Test-Redakteurin Anna Mai.

    Auch drei von neun Handpuppen –
    der Eri Pirat mit Holzbein, der Kersa Classic Teufel und die Toys Pure Handpuppe Kasper – fielen durch. In ihnen lauert ein krebsverdächtiger Stoff.

    Sogar in Fußballtrikots suchten die Forscher nach verdächtigen Substanzen. Gute Nachrichten gibt es nur für die kleinen Fans des SC Freiburg und des VfB Stuttgart. In den Sponsorenaufdrucken fanden sich zwar optische Aufheller, die die Haut reizen können und die Umwelt belasten. Dennoch reichte es für ein „gut“. „Befriedigend“ schnitten Bayer Leverkusen und Borussia Dortmund ab. Der 1. FC Köln, der 1. FC Nürnberg und Schalke 04 schafften es immerhin in die dritte „ausreichende“ Liga. Alle anderen genügten den Anforderungen nicht: Zu viele Schadstoffe – teilweise auch Phthalate – versteckten sich in den Applikationen.     

    Nicht nur eine Überdosis schädlicher Substanzen brachte manch einem Spielzeug ein schlechtes Urteil ein. Auch verschluckbare Kleinteile oder zu laute Geräusche sorgten für eine Abwertung im Ranking. So gab es ein „ungenügend“ für Telefone, wenn sie zu laut schellten. Und Aktion-Figuren fielen durch, weil sich Teile von ihnen ablösten.     

    Immerhin einen Lichtblick gab es im Test: die Eisenbahnen. Der Großteil erhielt die Bestnote und der Rest schaffte es auf Platz zwei. Dass es am Heiligabend aber nur Loks und Wagons unter den Weihnachtsbaum schaffen, heißt das noch lange nicht. „Bei den meisten anderen Produktgruppen gibt es aber zumindest einzelne empfehlenswerte Vertreter“, erklärt Expertin Mai die Testergebnisse.

    Öko-Test hat die einzelnen Spielzeuge ganz unterschiedlichen Tests unterzogen. Bei einer ganzen
    Reihe von Stoffen wurde geprüft, wie viel sich löst, bei anderen wurde getestet, wie viel drinsteckt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung will keine schnelle Beurteilung über die Testergebnisse abgeben. Schließlich müsse man die Testverfahren erst einmal überprüfen.

  • Verantwortungslos

    Kommentar

    Offenkundig ist die Lernfähigkeit bei manchen Unternehmen der Spielzeugindustrie begrenzt. Immer wieder wird in Plastikpuppen oder anderen Zeitvertreibern verbotene oder gesundheitsgefährdende Chemie gefunden. Entweder wollen die schwarzen Schafe der Branche dies nicht ändern, oder sie haben ihre Lieferanten im fernen Osten nicht im Griff. Beides wäre Ausdruck eines höchst verantwortungslosen Handelns. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Kinder vom Spielen krank werden. Das Zeug gehört da nicht herein, basta!

    Die Eltern sollten sich kurz vor Weihnachten trotzdem nicht völlig verunsichern lassen. Denn gefährlich werden die unerwünschten Stoffe nur, wenn sie freigesetzt werden. Das kommt in der Regel nicht vor. Zudem geht es bei den kritisierten Waren zum Teil um minimale Überbelastungen. Das schrille Klingen der Alarmglocke hat auch mit den Interessen der Tester zu tun, die schließlich auch ein Produkt verkaufen wollen. Also keine Panik

    Trotzdem hilft im Zweifel nur ein Blick in Testhefte, wenn Väter und Mütter auf Nummer sicher gehen wollen. Ärgerlich ist dies allemal. Verbraucher sollten sich grundsätzlich auf die Sicherheit der im Handel erhältlichen Waren verlassen können. Für die Behörden ist die Situation schwierig. Es ist unmöglich, jeden nach Europa kommenden Container zu überprüfen. Doch zusätzliche Stichproben und  notfalls auch empfindliche Strafen bei Verstößen könnten helfen. Hauptverantwortlich bleiben die Hersteller. Sie müssen mehr an die kleinen Kunden denken als an den großen Gewinn.

  • "Die Mittelschicht ist die Verliererin der Krise"

    Die neue Regierung verschärft die soziale Spaltung, sagen die Verteilungsforscher Joachim Frick und Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung

    Hannes Koch: Viele Bürger halten die Zustände in Deutschland für unsozial. Umfragen belegen immer wieder ein Gefühl zunehmender Ungerechtigkeit. Die neue Bundesregierung aus Union und FDP verspricht nun in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich mehr "Zusammenhalt". Erfüllen Union und FDP diese Hoffnung?

    Markus Grabka: Nein, die Regierung hält ihr Versprechen nicht ein. Die Steuerreform führt dazu, dass sich die Einkommen der armen und wohlhabenden Schichten weiter auseinander entwickeln.

    Koch: Aber wieso – höheres Kindergeld und mehr Kinderfreibetrag bedeuten doch, dass auch Menschen mit geringen Einkommen mehr Geld in der Tasche haben?

    Grabka: Nicht unbedingt. Bei Hartz-IV-Empfängern kommt die Erhöhung des Kindergeldes ja oft gar nicht an, weil es mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird. Die Wohlhabenden und Reichen dagegen profitieren eindeutig vom höheren Freibetrag – und zwar stärker als die Bezieher mittlerer Einkommen. Die Schere geht klar auseinander.

    Koch: Sie beschreiben die Extreme bei Arm und Reich. Die Mehrheit, 70 Prozent der Bevölkerung, lebt aber dazwischen. Dort erreichen Kindergeld und Freibetrag die von der Regierung beabsichtigte Wirkung.

    Joachim Frick: Es ist richtig, dass die Mehrheit der Mitte besser gestellt wird. Aber trotzdem erhalten Millionärskinder mehr als Mittelschichtskinder, und wirklich bedürftige Kinder werden kaum erreicht. Wenn man den sozialen Zusammenhalt stärken will, darf so etwas nicht tun.

    Koch: Die Regierung will zusätzliche Krankenkassenbeiträge von den Versicherten erheben und eine neue private Vorsorge für die Pflege im Alter einführen. Wie wirkt das im Hinblick auf die Einkommen?

    Frick: Auch damit wird die Verteilung ungleicher. Bezieher hoher Einkommen hätten Vorteile, weil sie jenseits der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr zusätzlich zahlen. Im Verhältnis zu ihren Einkommen fällt auch die neue private Vorsorge kaum ins Gewicht. Die kleinen Leute würden demgegenüber relativ betrachtet einen höheren Anteil ihres Einkommens in die Sozialversicherung einzahlen.

    Koch: Von den Initiativen der neuen Regierung einmal abgesehen – sind die verbreiteten Klagen über die zunehmende Ungerechtigkeit in diesem Land denn überhaupt berechtigt?

    Frick: Früher waren die sozialen Verhältnisse in Deutschland ähnlich ausgeglichen wie etwa in den Niederlanden und Frankreich. Seit zehn bis 15 Jahren nähern wir uns aber eher dem Zustand von liberalen Wohlfahrtsstaaten wie Großbritannien. Wohlgemerkt: Das liegt nicht nur an der Politik, sondern auch gesellschaftlichen Veränderungen. Beispielsweise leben mehr Menschen alleine ohne Familie. Werden sie arbeitslos, fängt sie niemand auf. Auch das verschärft die Spaltung.

    Koch: Wie sieht es konkret aus – können Sie die größeren Gegensätze mit Zahlen belegen?

    Grabka: Unsere Daten zeigen: 2002 besaßen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung 57 Prozent des gesamten Geld- und Sachvermögens im Lande. 2007 gehörten ihnen bereits mehr als 60 Prozent. Dabei bauten zudem nur die reichsten zehn Prozent ihren Anteil aus. Alle anderen Bevölkerungsgruppen verzeichneten keinen Zugewinn oder verloren sogar Vermögen.

    Frick: Außerdem beobachten wir ein stärkeres Verharren in den extremen Einkommenspositionen: Wer reich ist, bleibt reich, und wer arm ist, bleibt arm. Die soziale Mobilität nimmt ab.

    Koch: Das heißt, man hat weniger Chancen als etwa in den 1980er Jahren, seine Lebenslage aus eigener Kraft zu verbessern?

    Grabka: Ja, besonders wenn man arm ist. Das ist eine entscheidende Gerechtigkeitsfrage. Die Chancengleichheit lässt nach, die Möglichkeit des sozialen Aufstiegs schwindet.

    Koch: Und woran liegt das?

    Grabka: Unter anderem an der Entwicklung der Löhne. Die untersten zehn Prozent, also die Menschen mit den niedrigsten Verdiensten, haben zwischen 2000 und 2007 zehn Prozent ihres Realeinkommens verloren. Hier bildet sich ab, dass der Niedriglohnsektor gewachsen ist. Die Einkommen der Mittelschicht stagnierten. Die obersten zehn Prozent dagegen legten um 15 Prozent zu.

    Koch: Durch die Finanzkrise haben Millionäre und Milliardäre teilweise massive Verluste eingefahren. Karstadt-Erbin Marlene Schickedanz oder die Familie Schaeffler sind keine Ausnahmen. Trägt die Krise dazu bei, die Ungleichheit zu verringern?

    Grabka: Nein, diesen Eindruck teilen wir nicht. Zwischen Ende 2007 und Ende 2008 sind die Geldvermögen in Deutschland nach Aussagen der Bundesbank nur um 2,4 Prozent gesunken. Im Vergleich zur gesamten Summe der Brutto-Geldvermögen von 4,4 Billionen Euro ist das vernachlässigbar. Außerdem muss man wissen, dass die Vermögen zwischen 2002 und 2007 besonders stark gestiegen sind. Wir erleben jetzt ein leichtes Abbröckeln auf sehr hohem Niveau.

    Frick: Anders bei der Mittelschicht. Wenn wegen der Wirtschaftskrise demnächst mehr Beschäftigte arbeitslos werden, sind diese gezwungen, zur Sicherung des Lebensstandards ihre Vermögen aufzuzehren. Nicht die Reichen, die auf die Erholung der Aktienkurse warten können, sondern die Normalbürger werden im Falle von Arbeitslosigkeit die eigentlichen Verlierer der Krise.

    Koch: Ihrer Analyse zufolge steht nicht zuletzt die Mittelschicht unter Druck. Darauf reagieren Union und FDP, indem sie den sogenannten Mittelstandsbauch, die hohe Steuerprogression bei mittleren Einkommen, abflachen wollen. Findet das Ihren Beifall?

    Frick: Es ist grundsätzlich richtig, die Mittelschicht zu entlasten. Aber man sollte nicht zu sehr auf die direkten Steuern schauen. Viel wichtiger wäre es, die Sozialabgaben zu senken, die die Arbeitskosten um 40 Prozent verteuern. Das wäre auch eine Maßnahme gegen die Arbeitslosigkeit.

    Koch: Es kann für den Staat teuer werden, mehr sozialen Zusammenhalt zu stiften. Wenn man eine Gruppe entlasten will, muss man eine andere belasten. Woher soll das Geld kommen?

    Frick: Wenn ich mir die Löcher in den öffentlichen Haushalten anschaue, so ist es unumgehbar, neben den Ausgaben auch die Möglichkeit von Steuererhöhungen zu prüfen, inklusive der Mehrwertsteuer.

    Koch: Klaus Zimmermann, der Präsident des DIW, hält eine Mehrwertsteuer-Belastung mit 25 Prozent für erträglich, obwohl gerade die Bezieher niedriger Einkommen, die sämtliches verfügbare Geld sofort ausgeben, besonders davon betroffenen wären.

    Frick: Diese Forderung hat sicherlich geholfen, die notwendige Diskussion anzuregen. Wichtig ist aber auch ein zweiter Punkt: Es wäre redlich und nachvollziehbar, diejenigen jetzt zusätzlich zu belasten, die vor der Finanzkrise jahrelang von steigenden Einkommen und Vermögen profitierten.

    Grabka: Damit sind wir bei den Steuern auf Vermögen und Gewinne. Die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Kapitalerträgen sind in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen. Deshalb ist es für mich schwer nachvollziehbar, warum Kapitalgewinne gegenwärtig niedriger besteuert werden als Arbeitseinkommen.

    Koch: Der Grund liegt in der Steuerflucht.

    Frick: Nein, hier haben wir es schlicht mit erfolgreicher Lobbyarbeit und Klientelpolitik zu tun. Es ist absurd zu sagen: Wir haben Angst, dass das Kapital auswandert, deswegen besteuern wir es so gering. Andererseits brummen wir denen eine höhere Steuern auf, die nicht wegziehen können. Das ist kein sozialpolitisch tragfähiger Ansatz.

    Grabka: Die Erbschaftsteuer liegt in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig. Ähnlich sieht es bei der Grundsteuer auf Immobilien aus. Problemlos könnte man auch eine Luxussteuer auf teure Häuser, Autos, Yachten, Antiquitäten und Schmuck erheben.

    Koch: Die Erträge aus solchen Nischensteuern dürften sich in Grenzen halten. Reicht das, um die soziale Spaltung zu verringern?

    Grabka: Das würde ich nicht unterschätzen. Ein Stück Umverteilung ist notwendig. Es geht darum, das Leistungsprinzip auszuhebeln. Aber Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen und die Abwesenheit von Vermögen können dazu führen, dass die Betroffenen über Generationen nicht aus der Armut herauskommen. Wir fordern ja nicht Umverteilung um ihrer selbst willen: Der Staat muss aber mehr Geld einsetzen, um soziale Mobilität, Chancengleichheit und Bildung zu fördern.

    Frick: Ein dauerhaftes Abkoppeln der unteren Einkommenssschichten kommt die Gesellschaft letztlich noch teurer zu stehen. Ein Schritt zu besserer Chancengerechtigkeit könnte sein, die geplante Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 20 Euro in echte Bildungsinvestitionen umzuleiten, zum Beispiel in den Ausbau der Ganztagsbetreuung oder ein anständiges Mittagessen in der Schule für alle Kinder.

    Bio-Kasten:

    Der Ökonom Joachim Frick (Jg. 1962) und der Soziologe Markus Grabka (Jg. 1968) betreuen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin das Sozio-Ökonomische Panel. Diese Langzeiterhebung liefert seit 25 Jahren vielfältige Daten über die Lebensbedingungen der deutschen Bevölkerung. Befragt werden regelmäßig 20.000 Personen in 11.000 Haushalten.

    Info-Kasten: Armut

    15 Prozent der deutschen Bevölkerung leben in Armut oder sind von ihr bedroht. Ohne Sozialleistungen wären es 24 Prozent. Das geht aus der Untersuchung "Leben in Europa 2008" hervor, an der das Statistische Bundesamt mitwirkt (Veröffentlichung Freitag, 27.11.09). Für Alleinerziehende und Alleinlebende ist das Risiko besonders groß. 2007 galten Personen als arm, die weniger als 913 Euro monatlich netto zur Verfügung hatten. Im Untersuchungszeitraum 2006 bis 2007 hat die Armut allerdings nicht zugenommen. Das ist ein Ergebnis des Wirtschaftsaufschwungs seit 2004/2005. Betrachtet man hingegen die Entwicklung seit dem Jahr 2000, so ist die Zahl der Armen deutlich gestiegen.

  • Der Stein am Hals der Sparkassen

    Kommunale Institute übernehmen eventuelle Verluste von 5,5 Milliarden Euro, um die marode WestLB zu zerlegen und zu sanieren. Erst Bad Bank Deutschlands

    Um die Westdeutsche Landesbank zu retten, gehen die nordrhein-westfälischen Sparkassen mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro ins Risiko. In dieser Höhe sichern die kommunalen Institute marode Papiere ab, die die WestLB mit Unterstützung des Bundes in eine so genannte Bad Bank (schlechte Bank) auslagert. Die Sparkassen übernehmen damit weit mehr potenzielle Verluste, als ihre Verbände noch vor wenigen Tagen verkündeten.


    Ab Dienstag hatten Bundesfinanzministerium, NRW-Landesregierung und die kommunalen Eigner der WestLB beschlossen, die erste Bad Bank in Deutschland zu gründen. Die WestLB ist gegenwärtig zu rund 38 Prozent im Besitz des Landes, jeweils etwa 25 Prozent gehören den beiden regionalen Sparkassenverbänden. Die Landesbank hat im Zuge der Finanzkrise massive Verluste durch risikoreiche Wertpapiere erlitten.


    Um die Bank zu sanieren, wird sie in ein neues, gesundes Institut und eine Abwicklungsanstalt aufgeteilt. In diese will man Ende 2009 und Anfang 2010 ein Wertpapier- und Forderungsvolumen von 85 Milliarden Euro auslagern. Dieses Portfolio soll die Bad Bank nach und nach abwickeln und verkaufen. Für etwaige Verluste dieser Transaktionen müssen die Alteigentümer, darunter die Sparkassen geradestehen.


    Von den 85 Milliarden Euro machen so genannte toxische Papiere, deren Wert mehr als fraglich ist, angeblich nur 25 Milliarden Euro aus. 23 Milliarden davon stammen aus einem bereits früher ausgelagerten Portfolio der WestLB, für dessen eventuelle Ausfälle das Land mit vier und die Sparkassen mit einer Milliarde Euro bürgen.


    Hinzu kommen nun weitere „erwartbare“ Verluste von vier Milliarden Euro. Diese sichert die neue WestLB mit Eigenkapital in Höhe von drei Milliarden Euro ab. Land und Sparkassen garantieren jeweils 0,5 Milliarden Euro. Einen dritten Posten bilden „unerwartete“, also eher unwahrscheinliche Verluste von acht Milliarden Euro. Hier stehen Land und Sparkassen mit jeweils vier Milliarden in der Pflicht. Letztere können ihren Beitrag innerhalb von 25 Jahren ansparen. Treten die Verluste eher ein, geht der Bund in Vorleistung. Die potenzielle Belastung der kommunalen Institute beläuft sich trotzdem insgesamt auf 5,5 Milliarden Euro.


    Welche Verluste wirklich eintreten, wird man erst in vielen Jahren wissen. Möglicherweise sind es mehr, als die jetzt verabredete Sicherung in Höhe von 17 Milliarden Euro. Der größte Teil der ausgelagerten Papiere, so heißt es bei den Beteiligten, sei jedoch unproblematisch und nicht notleidend. Diese Portfolios müssten nur in die Bad Bank verschoben werden, weil EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes als Gegenleistung für die Genehmigung der staatlichen Unterstützung die Verkleinerung der WestLB verlange. Zu den ausgelagerten Papieren gehören auch große Mengen von Immobilienkrediten, einem Geschäftsfeld, das künftig nicht mehr zum Kerngeschäft der WestLB gehören wird.


    Der Bund beteiligt sich mittels des Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung an der neuen WestLB mit maximal vier Milliarden Euro. Dieses Geld fließt zunächst als stille Einlage und wird später in Aktien umgewandelt. Damit hält der Bund erstmals Anteile an einer Landesbank. Das Bundesfinanzministerium kann deshalb in den kommenden zwei Jahren Einfluss auf den Verkauf der WestLB an einen privaten Eigentümer oder eine andere Landesbank nehmen. Politisches Ziel ist es, die sieben unabhängigen Landesbanken bis Ende 2010 zu nur noch drei Instituten zu fusionieren. Wenn dieser Prozess im Gang ist, will der Bund seinen Teil möglichst schnell verkaufen. Ob er freilich die eingezahlten vier Milliarden Euro Kapital zurückerhält, steht in den Sternen.