Blog

  • Offene Baustellen bei neuem Wohnraum

    Deutschland braucht 350.000 neue Wohnungen pro Jahr. CDU-Finanzpolitikerin Antje Tillmann kritisiert den Plan der Bundesregierung

    270.000 Wohnungen pro Jahr müssten in Deutschland gebaut werden, um alle Leute unterzubringen – beispielsweise die wachsende Gruppe derjenigen, die am liebsten alleine wohnen. Diese Zahl aus dem vergangenen Jahr war schon gigantisch, doch nun ist sie definitiv zu klein. Die neuesten Prognosen sagen: Wegen der Zuwanderung sind jetzt jährlich 350.000 zusätzliche Wohnungen nötig. Wird das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, das die Bundesregierung vorantreibt, diesem Ziel gerecht?

    Am Donnerstag und Freitag veranstaltet Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) einen Kongress, der praktische Lösungen auf den Weg bringen soll. Über einige verhandelt die Regierungskoalition bereits, kann sich aber noch nicht einigen.

    Streit gibt es über die geplante steuerliche Förderung für Neubauwohnungen. Diese soll als Anreiz wirken, damit private Bauherren mehr Gebäude errichten und so den Wohnungsmangel lindern. Die Bundesregierung hat die neuen Abschreibungsregeln unlängst beschlossen, doch nun kommt Kritik von Abgeordneten des Bundestages, die zustimmen müssen.

    Es geht unter anderem um diesen Punkt: Immobilienbesitzer sollen ein Drittel der Baukosten von der Steuer absetzen können. Voraussetzung: Der Quadratmeter Neubauwohnung darf in der Errichtung nicht mehr als 2.000 Euro kosten. Beträgt der Preis bis 3.000 Euro, sind nur 2.000 anrechenbar. Gebäude über 3.000 Euro pro Quadratmeter erhalten die neue Steuerförderung nicht. Mit diesen Grenzen will die Regierung vermeiden, dass zu teure Häuser bezuschusst werden, die sich Normalbürger nicht leisten können.

    Aber werden die Grenzwerte dem Ziel gerecht? Berlins SPD-Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen hat ausrechnen lassen, dass damit luxuriöse Apartments gefördert würden, deren Kaltmiete beispielsweise bei 17 pro Quadratmeter läge – weit jenseits von Beträgen, die die meisten Bundesbürger zu bezahlen in der Lage sind.

    Manche Abgeordnete des Bundestages sind nicht glücklich mit dieser Aussicht, etwa die Erfurterin Antje Tillmann. Sie ist finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion. „Die Grenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter ohne Grundstückskosten für abschreibungsfähigen Neubau erscheint mir sehr hoch. Dabei handelt es sich eher um hochpreisiges Bauen.“ Man habe das Bundesfinanzministerium deshalb gebeten, eine Übersicht der regionalen Baukosten zur Verfügung zu stellen. „Vielleicht ist es ratsam, die Obergrenze regional zu differenzieren und hier und da abzusenken," sagt Tillmann.

    Aber es gibt auch positive Stimmen in der Union. Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg sagt: „Die geplante Abschreibung erscheint nicht zu großzügig. Die Obergrenze von 3.000 Euro Baukosten pro Quadratmeter wird in vielen Städten für normalen Wohnstandard erreicht, auch in Rostock.“

    Kritik an der vermeintlichen Luxus-Abschreibung ist hinter vorgehaltener Hand freilich ebenfalls in der SPD zu hören. Mancher Sozialdemokrat fragt sich, ob im Gewand der Wohnungsbauförderung nicht ein neues Steuergeschenk für Wohlhabende und Reiche unterwegs ist. Die Regierung muss sich auf Änderungswünsche aus dem Parlament im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts für 2017 einstellen.

    Eine weitere offene Baustelle ist der soziale Wohnungsbau. Für solche Gebäude fließen öffentliche Zuschüsse. Als Gegenleistung dürfen die Besitzer die Mieten nicht beliebig erhöhen. Auch ärmere Bevölkerungsschichten sollen so in den Genuss besseren Wohnraums kommen. Hendricks schwebt eine Balance aus freifinanzierten und sozial gebundenen Neubauten vor. Deswegen möchte sie in den Haushaltsberatungen für 2017 eine abermalige Steigerung der Mittel für Sozialwohnungen durchsetzen.

    Dazu sagt Unionspolitiker Rehberg: „Wenn Ministerin Hendricks für 2017 eine weitere Milliarde Euro zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus fordert, rate ich dazu, erstmal die bereits vorhandenen Mittel auszugeben und in neue Wohnungen zu investieren. Für 2016 hat die Koalition zusätzlich 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, so dass sich der Ansatz auf gut eine Milliarde Euro verdoppelt hat.“

    Zur Eröffnung des Kongresses sagte Hendricks, es könnten maximal 80.000 Sozialwohnungen pro Jahr gebaut werden. Bisher sind es weniger als 30.000 jährlich. Die Bauministerin sprach sich gegen ein spezielles Wohnungsprogramm für Flüchtlinge aus, um Neid keine Nahrung zu geben.

    Wenn es der Bundesregierung gelänge, das 350.000-Wohnungen-Ziel zu erreichen, stiege der Wohnungsbestand um etwa ein Prozent pro Jahr. Insgesamt stehen 40,5 Millionen Wohnungen in Deutschland.

    Info-Kasten
    Bündnis für Bauen
    Alle sitzen sie an einem Tisch: Politik, Immobilienverbände, Mieterbund, Gewerkschaften, Unternehmen, Architekten. Das Ziel: Mehr, schneller und billiger neue Wohnungen bauen. Eine Frage dabei: Wie kann man die Baukosten senken oder wenigstens ihre Steigerung eingrenzen? So diskutieren die Experten darüber, Vorschriften und Normen zu verändern: Vielleicht sollte man weniger Stellplätze für Autos vorschreiben, beim Schallschutz flexibler sein und Energiesparen nicht zu groß schreiben. In Kürze will die Bauministerin Ergebnisse vorlegen.

  • Regierung streitet über Windausbau an Land

    Wirtschaftsminister Gabriel will eine Mindestmenge für neu zu bauende Windkraftwerke festlegen. Energie- und Wirtschaftspolitiker der Union sind dagegen.

    Über die künftig nötige Menge zusätzlicher Windkraftwerke herrscht Dissens in der Bundesregierung. Im Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium steht deshalb keine Zahl, sondern ein Platzhalter. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte vorgeschlagen, dass mindestens 2.000 Megawatt – etwa 400 große Windräder – an Land pro Jahr hinzugebaut werden. Auf Druck aus der Unionsfraktion hat das Bundeskanzleramt dieses Ziel jedoch herausgestrichen.

    Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes solle „hoffentlich bis zum Sommer“ über die Bühne gehen, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake am Mittwoch. Die Neufassung regelt, wieviele Ökokraftwerke errichtet werden, damit Deutschland das Ziel erreicht, 2025 bis zu 45 Prozent des Stromverbrauchs aus sauberen Quellen zu decken.

    Damit nicht zu viele Anlagen dazukommen und die Energiewende nicht zu teuer wird, muss die Regierung die ungefähre Zahl der neuen Sonnen-, Wind- und Biomasse-Kraftwerke festlegen. Darüber gibt es nun Streit. Um den Herstellern der Windanlagen Sicherheit zu verschaffen, will Gabriel eigentlich eine Mindest-Neubaumenge definieren. Wirtschafts- und Energiepolitiker der Union, unter anderem Michael Fuchs und Thomas Bareiß, wollen die Mindestgröße jedoch möglichst niedrig ansetzen. Bundesländer wie Schleswig-Holstein plädieren dagegen für mehr Windräder.

    Auch andere Interessen schalten sich in die Debatte ein: Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) wünscht mehr Biomasse-Kraftwerke, Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) würde die erneuerbaren Energien gerne schneller ausbauen, als bisher geplant.

    Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht nun vor, dass die meisten neuen Anlagen keine festgelegte finanzielle Förderung mehr erhalten. Diese hatte in der Vergangenheit zum Kostenanstieg beigetragen. Stattdessen sollen neue Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt (Millionen Watt) per Ausschreibung ermittelt werden. Die billigsten Anbieter würden den Zuschlag erhalten.

    Beispielsweise für kleine Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohnhäusern soll dieses neue Verfahren allerdings nicht gelten. Sie erhalten weiterhin feste Fördersätze. Gewisse Ausnahmen sind auch vorgesehen für Windparks, die Bürgerinitiativen und Privatpersonen in der Nähe ihrer Wohnorte errichten. Diese müssen zwar am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, können zunächst aber auf bestimmte Genehmigungen verzichten.

    Für 2016, 2017 und 2018 nimmt das Wirtschaftsministerium an, dass Windanlagen an Land mit jeweils rund 3.000 Megawatt neu gebaut werden. Das ist die Bruttomenge unter Einrechnung der alten Kraftwerke, die abgeschaltet werden. Ab 2019 soll die Anzahl der neuen Windanlagen dann unter anderem davon abhängen, wieviele Sonnen-Kraftwerke, Windparks auf dem Meer und Biomasse-Generatoren hinzukommen. Die Windkraft an Land wäre laut Gesetzentwurf die „Variabel“, die garantiert, dass das Ausbauziel für die erneuerbaren Energien eingehalten, aber nicht überschritten wird. Um das zu erreichen, will das Wirtschaftsministerium eine Ober- und eine Untergrenze für neue Windanlagen an Land definieren. Im Hause von Minister Gabriel geht man davon aus, dass in Zukunft regelmäßig ähnliche Mengen von Windanlagen neugebaut werden wie in den vergangenen zehn Jahren – rund 2.500 Megawatt jährlich.

  • Google-Auto rammt Bus

    US-Konzern übernimmt Verantwortung für den Fehler seines selbstfahrenden Autos. Wer bei solchen Verkehrsunfällen haften würde, ist rechtlich noch weitgehend ungeklärt

    Die US-Firma Google hat offiziell die Verantwortung für einen Unfall übernommen, den eines seiner autonom fahrenden Autos verursachte. Ein großer Schaden entstand zwar nicht: Das Computer-Vehikel wechselte langsam die Fahrspur, ein von hinten kommender Bus touchierte es: Blech verbogen. Trotzdem zeigt das Ereignis, wieviele Probleme beim Roboterfahren noch ungelöst sind.

    Auf den ersten Blick scheint die Angelegenheit einfach. Die Software wird angepasst. Die Entwickler und das Auto lernen. Das Fahrzeug wird sicherer. Das ist eine der großen Hoffnungen: Vollautomatisch fahrende Wagen könnten in einigen Jahren viel weniger Unfälle verursachen, als Menschen es tun.

    Auf computergesteuerte Autos, deren Passagiere nicht mehr lenken, sondern Zeit für andere Tätigkeiten haben, setzen manche Unternehmen große Hoffnungen. Googles Testmobile haben mittlerweile hunderttausende Kilometer auf öffentlichen Straßen zurückgelegt – allerdings immer mit einem Fahrer, der zur Not eingreift. Daimler hat unlängst die Erlaubnis für autonomes Fahren auf Autobahnen im US-Bundesstaat Nevada erhalten. Und Nissan will ab 2020 Roboterautomobile in Tokio einsetzen.

    Doch viele Fragen sind bisher weitgehend unbeantwortet. „Die Technik kommt schneller voran als die Klärung der rechtlichen Probleme“, sagt Christoph Enaux von der Kanzlei Greenberg Traurig. Die Anwälte beraten unter anderem Regierungen und Unternehmen, wenn es um den Rechtsrahmen der digitalisierten Ökonomie geht. Im vorliegenden Fall zeige sich, so Enaux, dass beispielsweise Probleme der Haftung beim autonomen Fahren gelöst werden müssten.

    Ist bei einem Unfall der Hersteller des Fahrzeugs oder der Entwickler der Software schuld? Schließlich konnte das Programm den Schaden nicht verhindern. Vielleicht war es mit der komplexen Situation überfordert. Oder haftet der Fahrer, der eingreifen konnte, es aber nicht tat? Dass eine Maschine eigenständige Entscheidungen trifft, ist im heutigen Verkehrsrecht nicht vorgesehen, sagt Enaux. Weltweit gehe man noch davon aus, dass Menschen die Fahrzeuge permanent steuern und deshalb auch für Unfälle verantwortlich sind. Will man dagegen eine Haftung für die Software-Entwickler einführen, kann das für die Autohersteller sehr teuer werden.

    Autonomes Fahren könnte außerdem neue ethische Bewertungen erfordern. Heute verursachen Menschen ja mitunter schwere Schäden, für die sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Es gab keinen Ausweg, es ging alles viel zu schnell, der Zufall war schuld. Einer autonom fahrenden Maschine müssten die Entwickler jedoch genau definierte Verhaltensweisen auch für schreckliche Alternativ-Situationen einspeichern: Im Extremfall beschriebe man Kriterien dafür, welcher von zwei Menschen bei einem Unfall geopfert werden soll – der Fußgänger oder der Autofahrer. Solch unethisches Verhalten wird aber kaum jemand programmieren wollen – vielleicht ein Grund, warum es komplett autonomes Autofahren niemals geben wird.

  • Akademisch, männlich – Carsharing wächst weiter

    Angebote gibt es in immer mehr Kommunen. Teilzeit-Autos sind nicht gerade billig.

    Die Zahl der Nutzer von Carsharing-Fahrzeugen steigt weiter deutlich an. Zu Jahresbeginn waren es bereits fast 1,3 Millionen Autofahrer, die sich einen Wagen mit anderen teilen. Mittlerweile findet das Geschäftsmodell auch in kleineren Städte Anhänger. Nach Angaben des Bundesverbands Carsharing (bcs) sind Fahrzeuge derzeit in 537 Städten und Gemeinden verfügbar. „Wir sind sehr zufrieden“, sagt Verbands-Chef Willi Loose.

    Beim Carsharing teilen sich viele Nutzer den Fuhrpark. Je nach Bedarf können sie die Fahrzeuge für ein paar Minuten oder aber für einen ganzen Urlaub buchen. Zwei grundsätzliche Modelle haben sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt. Anfangs gab es nur Anbieter mit festen Anlaufstationen, bei denen die Autos abgeholt und später wieder abgestellt werden müssen. Seit ein paar Jahren mischen so genannte „free-floater“ den Markt auf. Bei dieser Variante kann der Wagen überall in einem bestimmten Gebiet abgestellt oder bestiegen werden. Wo ein Auto steht, zeigt eine Smartphone-App an. Mittlerweile wird auch eine Kombination zwischen stationären und flexiblen Einsatzort angeboten.

    Carsharing ist immer noch Männersache. Nur jeder vierte Kunde ist weiblich. Der bcs führt dies auf die klassische Nähe von Männern zum Thema Auto und Smartphone zurück. Eindeutig in der Mehrzahl sind außerdem Akademiker. Mehr als zwei Drittel der Nutzer haben einen Hochschulabschluss und verfügen über ein Einkommen von mehr als 2.500 Euro. Das geht aus einer Studie von Drive Now, einem der größten Anbieter, hinter dem BMW steht, hervor.

    „Die Auto-Kurzzeitmiete funktioniert“, stellte die Stiftung Warentest im vergangenen Jahr fest. Die Verbraucherschützer haben elf Anbieter in 15 Städten geprüft. Abgesehen von einigen für die Kunden ungünstigen Klauseln in den Geschäftsbedingungen gab es vor allem positive Erfahrungen. So erhielten neun Firmen die Note gut, zwei schnitten befriedigend ab.

    Doch billig ist das Autoteilen nicht. Es gibt verschiedene Tarifmodelle. Häufig wird ein Aufnahmebeitrag verlangt. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten dafür zwischen Null und 50 Euro. Der günstigste Kleinwagen wird laut Warentest für ein Wochenende zu Preisen zwischen rund 100 und 250 Euro vergeben. Fur eine Stunde im Stadtverkehr mit einer Fahrleistung von zehn Kilometer verlangen die Firmen zwischen 1,99 Euro und 16,80 Euro. Dazu müssen die Nutzer eine Selbstbeteiligung aufbringen, wenn sie einen Unfall verschulden. Diese Beteiligung kann bis zu 1.500 Euro betragen.

    Auch wenn die Branche nach wie vor wächst, bedient sie doch nur einen Nischenmarkt von gerade einem einem Prozent des Autoverkehrs. Denn das eigene Auto ist den meisten Menschen zu wichtig, als dass sie darauf verzichten mögen. Geeignet ist Carsharing vor allem für jene, die nur ab und zu für eine kurze Zeit ein Transportmittel benötigen. Auch wer keine Lust hat, sich um die Instandhaltung und Pflege eines Autos zu kümmern, ist bei den Firmen gut aufgehoben.

    Ungeeignet ist eine Mitgliedschaft bei einem der knapp 150 Anbieter für Pendler und Anwohner an den Rändern der Städte. Auch bei der Verlässlichkeit müssen Kunden Abstriche machen, weil eventuell gerade kein passendes Fahrzeug bereit steht. Teuer wird es für jene, die zwar gar keine lange Strecken absolvieren, dafür aber ausgiebige Stopps einlegen. Denn in der Regel enthält der Preis eine Zeitkomponente.

    Der Chef des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, Oliver Wolff, sieht im Teilzeitauto keine Konkurrenz zum öffentlichen Nahverkehr. Das Gegenteil sei der Fall. Es sei eine gute Ergänzung des Angebots an Bussen und Bahnen, sagt Wolff. Wenn man an die Mobilität der Zukunft denke, sei schnell klar, dass weiteres Verkehrswachstum nicht mit dem privaten PKW stattfinden kann.

  • Fernwärmekunden zahlen zu viel

    Verbraucherschützer fordern Wechselmöglichkeiten und transparente Rechnungen. Monopol soll wie bei Strom und Gas beendet werden.

    Jeder siebente Haushalt gibt vermutlich mehr für die Wärmeversorgung aus als nötig. Davon geht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aus. Die rund 5,5 Millionen mit Fernwärme ausgestatteten Haushalte seien „Gefangene eines Monopolmarktes“, wie vzbv-Chef Klaus Müller feststellt. Der Verband verlangt eine Öffnung des Marktes nach dem Vorbild der Strom- und Gasbranche.

    Die Versorgung mit Fernwärme wird in der Regel von regionalen Monopolisten, oft den kommunalen Stadtwerken, übernommen. Für die Kunden ist die Geschäftspraxis der Anbieter oft nachteilig. Die Preise für die Wärme unterliegen keiner behördlichen Regulierung. Die Kunden haben bei Preiserhöhungen auch keine Möglichkeit, sich einen günstigeren Versorger zu suchen. „Es braucht entweder Wettbewerb, eine Preisregulierung oder eine Genehmigung der Endpreise“, sagt Müller.

    Von überhöhten Preisen sind sind Mieter wie Eigenheimbesitzer betroffen. In welchem Maße die Wärme überteuert ist, lässt sich laut vzbv nicht errechnen, da die Unternehmen oft weder Preise im Internet veröffentlichen noch einheitlich gestaltete Rechnung stellen. Ein Indiz für den Umfang sieht der vzbv am Beispiel der Stadtwerke Leipzig. Nachdem das Bundeskartellamt 2013 gegen sieben Fernwärmeanbieter Verfahren wegen missbräuchlicher Preisgestaltungen eingeleitet hatte, kam es mit dem Leipziger Versorger Ende letzten Jahres zu einer Einigung. Als Folge senkte das Stadtwerk seine Preise in einem Gesamtvolumen von mehr als 40 Millionen Euro im Jahr.

    Die Geschäftspraxis einiger Versorger benachteiligt zum Beispiel Kunden mit geringem Verbrauch, wenn der Grundpreis hoch und der Verbrauchspreis vergleichsweise niedrig ist. Hier seien einige Anbieter durch eine starke Erhöhung des Grundpreises um bis zu 60 Prozent aufgefallen, heißt es im Positionspapier des vzbv, „für die Verbraucher erhöhten sich die Gesamtkosten dadurch teils deutlich“.

    Auch die Vertragslaufzeiten sind dem Verband, dessen Forderungen vom Mieterbund und dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft unterstützt werden, ein Dorn im Auge. Eine Erstlaufzeit von zehn Jahren erscheint den Verbraucherschützern aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen noch akzeptabel. Eine oft praktizierte automatische Verlängerung um jeweils fünf Jahre lehnen die Verbände jedoch ab.

    Die Bundesregierung setzt verstärkt auf Fernwärme, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Da die Fernwärme jedoch im Vergleich zu anderen, weniger umweltfreundlichen Energieformen vergleichsweise teuer ist, sehen die Verbände die Akzeptanz für Fernwärme gefährdet. Nun will Müller mit seinen Verbündeten Druck im Parlament ausüben, damit in der Branche der Wettbewerb einzieht. Leicht wird das Vorhaben wohl nicht. Denn Nutznießer sind die Kommunen, also die öffentliche Hand selbst.

  • Verkaufsstopp für manche Mars-Riegel

    Einzelhandel nimmt bestimmte Produkte der US-Firma aus den Regalen. Verbraucher sollen Ersatz für bereits gekaufte Schoko-Snacks erhalten. Rückruf durch Mars

    Große Einzelhandelsketten haben manche Produkte der Marken Mars und Snickers inzwischen aus den Regalen genommen. Der teilweise Verkaufsstopp folgte dem Rückruf der Schokoriegel durch den Hersteller, das US-Unternehmen Mars. In einer Fabrik in Holland war ein Plastikdeckel in die Lebensmittel-Verarbeitung geraten, eine deutsche Konsumentin hatte ein knapp halbes Zentimeter langes Teil davon in ihrem Snack gefunden. Unsere Zeitung beantwortet wichtige Fragen.

    Was ist passiert?
    Mars hat am Dienstag viele Produkte der Marken Mars, Snickers, Milky Way und Celebrations in bis zu 59 Staaten zurückgerufen. Sie waren zu der Zeit in der niederländischen Fabrik hergestellt worden, als der Unfall passierte. Die zerschredderten Plastikreste haben spitze Kanten. „Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sich kleine Kinder verletzen oder ersticken“, sagte ein Mars-Manager. Auch Erwachsene sollten bei den fraglichen Schokoriegeln vorsichtig sein. Das Unternehmen bietet in Deutschland eine Info-Telefonnummer an, die allerdings wegen großen Ansturms zeitweise schwer zu erreichen war. In einem Kontaktformular auf der Internetseite der Firma können sich Verbraucher eintragen, die Ersatz für die betroffenen Produkte erhalten wollen. Weitere Informationen finden sich im Info-Kasten.

    Was bietet Mars den Kunden an?
    Das Unternehmen will die betroffenen Verbraucher mit Produkten aus seinem Sortiment entschädigen. Man könne sich aussuchen, was man haben möchte, erklärte Mars am Mittwoch. Die Firma handelt damit so, wie es rechtlich geboten erscheint. Käufer haben Anspruch auf „einen gleichwertigen Ersatz“, wenn das gekaufte Produkt fehlerhaft ist oder zurückgerufen wird, sagte die Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung bestehe dagegen nicht. VZ-Mitarbeiter Armin Valet kritisierte das Vorgehen von Mars: Anstatt des komplizierten Verfahrens auf seiner Webseite solle man dem Einzelhandel ermöglichen, die fraglichen Produkte einfach umzutauschen.

    Wie reagieren die Supermärkte?
    Aldi-Süd, Edeka und Kaiser's Tengelmann erklärten gegenüber dieser Zeitung am Mittwoch, dass sie die fraglichen Schokoriegel aus den Geschäften entfernt hätten. Aldi-Süd, Lidl und Real betonten, Kunden könnten die in ihren Läden gekauften Produkte auch dort zurückgeben und erhielten den Kaufpreis erstattet. Andere Handelsketten und Geschäfte verhalten sich ähnlich. Allerdings müssen die Käufer damit rechnen, hier und da die zurückgerufenen Schokoriegel noch in den Regalen zu finden. Besondere Vorsicht ist bei Automaten in Verwaltungsgebäuden und Kantinen geboten.

    Hat Mars richtig gehandelt?
    VZ-Mitarbeiter Valet war erstaunt über die „außergewöhnliche Dimension“ des Rückrufs. Angesichts der Menge der potenziell betroffenen Produkte fragte er sich, warum der Fehler nicht früher aufgefallen sei. „Derartige Probleme der Qualitätssicherung machen stutzig“, so Valet.

    Werden die zurückgerufenen Riegel vernichtet?
    Ja. Mars will diese Produkte nicht erneut verarbeiten. Als Lebensmittel für Menschen oder Tiere dürfen sie in Deutschland sowieso nicht mehr verwendet werden. So ist die Rechtslage. Allenfalls als Beimischungen für andere Industriegüter könnte man sie noch benutzen.

    Kommt Mars mit dem Schaden zurecht?
    Das dürfte für das transnational tätige Unternehmen mit einem Umsatz von rund 30 Milliarden Euro kein Problem darstellen. Fachleute gehen davon aus, dass die Firma für derartige Unfälle und ihre finanziellen Folgen versichert ist. Dabei können die Kosten zunächst durchaus zweistellige Millionenbeträge erreichen. Alleine in den Niederlanden soll es um vier Millionen ausgelieferte Riegel gehen. Diese Zahl hochgerechnet, könnten bei 59 Ländern über hundert Millionen betroffen sein. Nimmt man 20 Cent durchschnittlichen Verkaufspreis pro Produkt an, käme ein Schaden von etwa 20 Millionen Euro zusammen.

    Warum betreibt Mars eine so umfassende Rückrufaktion?
    Schließlich geht es doch nur um einen einzigen Plastikdeckel. Die Reste davon sind vermutlich nur in wenigen Schokoriegeln zu finden. Das Unternehmen will aber demonstrieren, dass ihm die Sicherheit der Verbraucher am Herzen liegt. Der offene Umgang mit dem Fehler soll das angekratzte Vertrauen reparieren.

    Info-Kasten
    Die betroffenen Produkte
    Auf seiner Internetseite listete Mars am Mittwoch die fraglichen Produkte einzeln auf. Man kann sie erkennen an den Mindesthaltbarkeitsdaten auf der jeweiligen Verpackung. Für Riegel der Marke Mars etwa gilt der Rückruf für Haltbarkeitsdaten zwischen dem 7. August und 16. Oktober 2016, für Riegel der Marke Snickers zwischen dem 19. Juni und 28. August 2016.
    Telefonnummer für Verbraucher: 02162-500-2150
    Informationen und Kontakformular: www.mars.com/germany/de/

  • Wenn Unternehmen sterben, lebt der Staat weiter

    Beim Atomausstieg will die Regierung den Energiefirmen einen Teil der Kosten abnehmen. Warum haftet am Ende oft der Staat?

    Wer zahlt wieviel für den Abbau der Atomkraftwerke und die Endlagerung des nuklearen Mülls? Einen Kompromissvorschlag soll die Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs, die die Bundesregierung eingesetzt hat, bis Ende Februar präsentieren. Vielleicht dauert es ein paar Tage länger, wie aus den Verhandlungskreisen zu hören ist. Allerdings zeichnet sich schon jetzt ab, dass nicht nur die Unternehmen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW, sondern am Ende auch wieder einmal der Staat Milliarden Euro locker machen wird. Warum ist das so, warum kann die Wirtschaft oft einen Teil ihres Risikos bei der Allgemeinheit abladen?

    Antwort 1: Unternehmen haben mächtige Fürsprecher in der Politik.
    Politiker haben traditionell offene Ohren für die Interessen der Wirtschaft. Sie brauchen die Kooperation der Unternehmen, damit das Gemeinwesen funktioniert. Beispiel Energiewirtschaft: Die Versorgung mit Strom und Wärme ist eine Lebensader moderner Gesellschaften, sie darf niemals unterbrochen werden. Unter anderem um das sicherzustellen, sind heute noch Städte am Energiekonzern RWE beteiligt. Enge Verbindungen schaffen Einflussmöglichkeiten, die Firmen für ihre Zwecke nutzen.

    Antwort 2: Unternehmen bieten Millionen Arbeitsplätze.
    Dass die Deutschen heute so relativ zufrieden in die Zukunft blicken, liegt zum guten Teil an der niedrigen Arbeitslosigkeit. Weil sie um diesen Zusammenhang wissen, sind Politiker, die die Stimmen ihre Wähler brauchen, immer für Arbeitsplatz-Argumente zugänglich. Um Unternehmen zu unterstützen, stehen Regierungen vielfältige Instrumente zur Verfügung, beispielsweise Kreditbürgschaften oder Forschungsmittel. Mitunter neigt die Politik dazu, auch Subventionen für Industrien zu zahlen, die eigentlich nicht lebensfähig sind. Ein derartiger Fall war die Werft Bremer Vulkan, die in den 1990er Jahren zusammenbrach, nachdem sie mindestens hunderte Millionen Euro öffentlicher Gelder erhalten hatte.

    Antwort 3: Regierungen machen Wirtschaftspolitik.
    Politiker wollen die Wirtschaft lenken – und tun das auch. Früher plädierten manche für den Bau von Atomkraftwerken, mittlerweile ist es Regierungspolitik, die Energie-Unternehmen zur schnellen Abschaltung derselben zu drängen. Ähnliches könnte in den kommenden Jahrzehnten mit den Kohle-Kraftwerken geschehen. Nun verlangen die Vorstände der Aktiengesellschaften im Interesse ihrer Aktionäre vom Staat, sie für Verluste zu entschädigen, die auf politische Entscheidungen zurückzuführen sind.

    Antwort 4: Wenn die Gewinne fließen, ignoriert man gerne die späteren Kosten.
    Aktiengesellschaften wie die Energiekonzerne müssen im Interesse ihrer Aktionäre handeln und ihnen beispielsweise akzeptable Gewinnbeteiligungen zahlen. Dieser Mechanismus hat im Zweifel Vorrang davor, ausreichende finanzielle Polster für mögliche Kosten anzulegen, deren Höhe niemand genau kennt, und die erst in ferner Zukunft fällig werden. Ist es dann soweit, ist häufig nicht genug Geld da.

    Antwort 5: Staaten leben meist länger als Unternehmen.
    Konzerne mögen noch so stabil erscheinen, doch selbst Traditionsunternehmen wie AEG oder Mannesmann sind mehr oder weniger verschwunden. Der Staat überdauert sie und muss sich als Erbverwalter betätigen. In solchen Fällen kann beispielsweise öffentliches Geld an die von Erwerbslosigkeit bedrohten Beschäftigten fließen.

    Antwort 6: Der Staat funktioniert wie eine große Versicherung.
    Steuern, die dem Staat Einnahmen verschaffen, dienen auch dazu, Lebensrisiken der einzelnen Bürger abzufedern. Beispiel: Wohlhabende und Reiche zahlen höhere Steuersätze als Geringverdiener. Die damit gewonnenen Mittel gibt der Staat unter anderem dafür aus, niedrige Renten zu subventionieren und Sozialunterstützung für Arme zu zahlen. Die staatliche Gemeinschaft schützt so das Individuum. In Anwendung dieses Versicherungsprinzips argumentieren auch Unternehmensvorstände gerne: Diese Belastungen sind für uns zu groß, die Allgemeinheit soll zahlen.

    Dies alles spricht dafür, dass das Muster „Gewinne werden privatisiert, Kosten sozialisiert“ zur Marktwirtschaft dazugehört. Man könnte versuchen es anders zu machen – zum Beispiel indem der Staat die Unternehmen in guten Zeiten so hoch besteuert, dass er ein Finanzpolster für schlechte Zeiten anlegen kann. Warum das nicht funktioniert? Damit wären wir wieder bei Antwort 1.

  • Haben, Sein und Beten

    Wir retten die Welt

    In dem Flüchtlingswohnheim, in dem ich einmal pro Woche Deutschunterricht zu geben versuche, hängt an der Klassentüre eine Liste mit wichtigen Wörtern – der sprachliche Erste-Hilfe-Kasten. An erster Stelle: Mein Name ist…, ich komme aus…. Nummer zwei: das Verb „beten“. Weiter unten: Ich habe Halsweh. Wo ist der U-Bahnhof?

    Das Beten gibt mir zu denken. Soll ich meinen Lehrplan ändern und die Konjungation der Verben beginnen mit: Ich bete, du betest, er betet, wir beten? Normalerweise fange ich an mit: Ich habe, du hast, sie hat – eine Wohnung, eine Arbeit, ein Auto. Meine intuitive Auswahl des ersten zu lernenden Verbs könnte auf einen fundamentalen kulturellen Unterschied hindeuten. Hier: Haben oder Sein. Dort: Haben oder Beten?

    Nach den Attacken von Köln in der Silvesternacht 2015 habe ich überlegt, ob ich jedem meiner Schüler eine knappe Gebrauchsanweisung für Deutschland auf den Tisch lege. Inhalt: Hier genießt jeder Mensch den gleichen Respekt. Jeder Bürger hat die genau gleichen Rechte. Wer dagegen verstößt, wird bestraft. Man darf Gott kritisieren. Mehr Grundsätze aufzustellen, bedarf es eigentlich nicht. Was meinen Deutschunterricht betrifft: Ich beschließe, bei „haben“ zu bleiben.

    Denn um was geht es bei uns? Beten tun die Leute hier zwar auch, sie machen aber kein Aufhebens davon. Haben, besitzen, kaufen sind Tätigkeiten mit viel größerer gesellschaftlicher Bedeutung. Ich will das nicht rechtfertigen, sondern beschreiben. Deshalb sollten diese Verben oben auf der Liste stehen. Es handelt sich um Kernbegriffe der Marktwirtschaft, in die sich die Flüchtlinge integrieren sollen, wenn sie hier bleiben wollen.

    In meinem Flüchtlingswohnheim lässt sich übrigens beobachten, wie ökonomisches Ankommen funktioniert. Den Sicherheitsdienst stellen dunkel gekleidete, stämmige, etwas maulfaule, trotzdem höfliche Muskelmänner, die nicht nur deutsch, sondern auch bestens arabisch sprechen. Ihre Eltern kamen vor Jahrzehnten aus Beirut. Die Putzkolonne besteht aus Afrikanern, die in Ghana, Senegal oder Burkina Faso aufgewachsen sind. Und bald sollen die ersten Flüchtlinge aus dem Haus als Bufdis („Bundesfreiwilligendienst“) angestellt werden. Sie bekommen zwar nur ein Taschengeld auf Hartz IV-Niveau, haben dann aber ihren ersten bezahlten Job in Deutschland. Sehr gute Idee von Arbeitsministerin Andrea Nahles.

    Vom Chef der Einrichtung abgesehen, sind wir Deutschen hier im Haus die Ehrenamtlichen. Wir verdienen kein Geld, kümmern uns um die Kleiderkammer, den Sprachunterricht, die Essensausgabe. Es besteht der Konsens, dass unsere Arbeit nicht entlohnt zu werden braucht, schließlich leben wir ja von irgendwas. Von was? Das frage ich mich tatsächlich, wenn ich mir einige meiner Freiwilligen-Kollegen ansehe.

    Dabei fällt mir eine alte Idee wieder ein: bedingungsloses Grundeinkommen. Die Flüchtlinge könnten arbeiten, Lohn verdienen, Steuern zahlen. Aus diesen Einnahmen erhalten wir Deutschen, die wir nach 200 Jahren industrieller Revolution und permanter Produktivitätssteigerung ein bisschen müde sind, das staatliche Sozialeinkommen, das es uns ermöglicht, die Neuankömmlinge mit viel Zeit und Ruhe in ihre neue Umgebung einzuführen. Träum weiter, denke ich im nächsten Augenblick: So viele Einwanderer, dass das Geld dafür reicht, werden niemals kommen. Anregend ist die Vorstellung trotzdem. Zwei meiner Sprachschüler sind übrigens Journalisten aus Kairo. Vielleicht könnte einer von denen beim nächsten Mal solche Artikel hier schreiben.

  • Steuerliche Grauzone hat Bürger 12 Milliarden Euro gekostet

    Bundestag setzt Untersuchungsausschuss zu Steuersparmodell ein. Grüne und Linke wollen klären, warum die Politik dem nicht früher einen Riegel vorschob.

    Bis zu zwölf Milliarden Euro soll der Schaden zulasten der deutschen Steuerzahler betragen. „Damit hätten wir zehn Jahre lang 24.000 Lehrer zusätzlich beschäftigen können“, sagte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Auf seine Initiative setzte der Bundestag am Freitag einen Untersuchungsausschuss ein, um eine spezielle Form von Steuergestaltung aufzuklären.

    Mit den Grünen stimmten die Linken. Beide Fraktionen nahmen damit ihr Minderheitenrecht wahr. Die Opposition wirft sowohl Ex-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) als auch dem amtierenden Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) Fehlverhalten vor. „Die verschiedenen staatlichen Stellen waren nicht in der Lage, die Betrügereien rechtzeitig zu stoppen“, so Schick. Sein Linksfraktion-Kollege Richard Pitterle sagte: „Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, warum das fragwürdige Geschäftsmodell zehn Jahre möglich war.“ Die große Koalition enthielt sich, unterstützte aber die kommende Aufklärungsarbeit, wie CDU-Parlamentarier Christian Hirte betonte.

    Es geht um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Der Begriff bezieht sich auf Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividenden-Anspruch. Das Prinzip: Besitzer der Aktien zahlten einmal Kapitalertragssteuer für die erhaltene Gewinnausschüttung, ließen sich die Steuer aber mehrfach vom Finanzamt zurückerstatten. Unter dem Strich entstanden große Verluste für den Staat und die Steuerzahler.

    Möglich wurden diese für reiche Investoren lukrativen Geschäfte, indem Aktien im Umkreis des Termins der Dividenden-Zahlung schnell hin- und herverkauft wurden. Rechtlich waren dadurch zum gleichen Zeitpunkt mehrere Leute im Besitz derselben Aktie. Banken verteilten jeweils mehrere Bescheinigung über angeblich gezahlte Steuer, obwohl diese nur einmal entrichtet worden war. Mit Hilfe der Steuerbescheinigungen konnten die Investoren ihre Steuerzahlung an anderer Stelle verringern oder erhielten eine Erstattung. Der finanzielle Vorteil betrug mitunter einige Millionen Euro.

    Diese Geschäfte liefen wohl etwa seit 1999. Als die Praxis auffiel, herrschten bei Finanzämtern und Ministerien unterschiedliche Einschätzungen darüber vor, ob es sich um legale oder illegale Modelle handelte. Erst 2012 schloss die große Koalition die Gesetzeslücke für inländische Geschäfte. Nun sollen sie über das Ausland weiterlaufen.

    Rund 100 Finanzdienstleister und Geldhäuser aus dem In- und Ausland stehen mittlerweile im Verdacht, Cum-Ex-Geschäfte betrieben zu haben. Im Zusammenhang damit fielen bisher unter anderem die Namen der Deutschen Bank, HypoVereinsbank und der DZ Bank, dem Spitzeninstitut der Genossenschaftsinstitute. Auch die öffentlichen Häuser HSH Nordbank und Landesbank Baden-Württemberg wurden genannt. Wegen Problemen mit dem Modell schloss die Finanzaufsicht unlängst die Frankfurter Maple Bank, den deutschen Ableger eines kanadischen Instituts.

    Mittlerweile ermitteln Behörden in mehreren Bundesländern. Aktiv sind vor allem die Staatsanwaltschaften in Köln, Frankfurt und München. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sieht den Tatbestand des Betruges erfüllt: „Banken und Investoren, die sich einmal gezahlte Steuern trickreich mehrfach vom Staat erstatten lassen, begehen keine lässliche Sünde, sondern unternehmen einen systematischen Raubzug in Milliardenhöhe bei öffentlichen Kassen.“ Zum ersten Mal tagt der Untersuchungsausschuss in der kommenden Woche.

  • „Trägheit gefährdet die Zukunft“ der Industrie

    Hiesige Unternehmen würden zu wenig Geld investieren, um ihre Anlagen zu modernisieren, analysiert das DIW. Industriekonferenz bei Wirtschaftsminister Gabriel

    Die deutsche Industrie erweckt den Eindruck, in gutem Zustand zu sein. Die Gewinne fließen in vielen Firmen reichlich, deutsche Produkte sind auf den Weltmärkten gefragt, die Arbeitsplätze erscheinen sicher, und die Löhne steigen. Manche Ökonomen stellen allerdings in Frage, ob das in einigen Jahren auch noch so sein wird. Zu ihnen gehört Martin Gornig vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin: „Das verarbeitende Gewerbe in Deutschland investiert zu wenig – im Vergleich zu Staaten wie den USA und Frankreich.“

    Die Firmen würden nicht genug Geld in moderne Maschinen, effektivere Fertigungsverfahren und neue Produkte stecken, sagt Gornig. Langsam aber sicher veralte damit der Anlagenpark in vielen hiesigen Fabriken. „Die Investitionsschwäche gefährdet damit die künftige Wettbewerbsfähigkeit“, so Gornig. In einigen Jahren könne die deutsche Industrie dann unter ihren Möglichkeiten bleiben, weniger Wachstum und Arbeitsplätze generieren.

    Gornig ist nicht der Einzige, der sich Gedanken darüber macht. Im Jahresbericht 2016 von SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel steht, dass die Bruttoanlageinvestitionen im vergangenen Jahr leicht rückläufig waren. Am Donnerstag lud Gabriel nun zur Konferenz „Zukunftsperspektive Industrie 2030“ nach Berlin. Regierung, Unternehmensverbände und Gewerkschaften veröffentlichten dabei eine Erklärung, in der es heißt: „Europa braucht mehr Investitionen, sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite.“

    DIW-Ökonom Gornig hat Zahlen, die allerdings nur bis 2013 reichen. Demnach sank der Wert des Nettoanlagevermögens im verarbeitenden Gewerbe gegenüber 2007 leicht ab. Das heißt, es wurde weniger Geld in Maschinen, Fahrzeuge und Bauten sowie sonstige Anlagen investiert, als zum Erhalt ihres Wertes notwendig wäre – von Wertsteigerung gar nicht zu reden. In den USA sah es dagegen deutlich anders aus. Dort nahm das Anlagevermögen im Vergleich zu 2007 um sieben Prozent zu. Auch Frankreich modernisierte seine Industrie mehr als Deutschland, der Wert wuchs um ein Prozent.

    Was ist hier los? „Die deutschen Unternehmen investieren zu wenig in ihren hiesigen Kapitalstock, stecken allerdings viel Geld in Standorte in anderen Staaten“, sagt der DIW-Wissenschaftler. Man kann es auch „Globalisierung“ nennen: In Deutschland ansässige Konzerne bauen ihre Fabriken vor allen dort aus, wo die Nachfrage stärker wächst als in Europa – zunehmend in Asien, Afrika und Lateinamerika.

    Erschwerend macht sich auch die europäische Krise bemerkbar, die heute noch für niedrige Wachstumsraten in vielen EU-Mitgliedern sorgt. Außerdem komme ein deutscher Spezialeffekt hinzu, meint Gornig: „Erfolg führt zu Trägheit. Sie ist eine Gefahr für die Zukunft.“ Damit spricht der Ökonom den relativen deutschen Wirtschaftsboom an, der scheinbar automatisch steigende Exportüberschüsse beschert. Einen größeren Teil der Gewinne müssten die hiesigen Firmen in neue Verfahren investieren, anstatt sie schlicht zu verfrühstücken, lautet die Botschaft.

    Christian Rammer vom Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim sieht das weniger pessimistisch. Er verweist „auf die Ausgaben für Forschung und Entwicklung der deutschen Wirtschaft, die 2013 mit fast zwei Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung erreichten“. Auch die Investitionen der Industrie nahmen demnach zu. Rammer analysiert hier eher eine „Verschiebung“. Die Unternehmen würden vielleicht weniger Geld in Maschinen, dafür aber mehr in die Entwicklung neuer Produkte, die Digitalisierung ihrer Produktion, Ausbildung und das Management stecken. DIW-Kollege Gornig bleibt trotzdem bei seinem Befund: Wenn man die höheren Forschungsausgaben ins Verhältnis setze zum stagnierenden Anlagevermögen, ergebe sich ja erst recht ein gefährlicher Wertverlust des Maschinenparks.

    Bei der Industriekonferenz formulierten Wirtschaftsministerium, Verbände und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) das gemeinsame Ziel der „Re-Industrialisierung“ Europas. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der Wertschöpfung müsse wieder auf 20 Prozent steigen, industrielle Fertigung bilde das Rückgrat einer stabilen Wirtschaftsstruktur.

    Gabriel und seine Mitstreiter forderten von der EU, ausreichende Summen als Zuschüsse für Forschung und Investitionen in Unternehmen zur Verfügung zu stellen. EU-Gesetze dürften die Industrie nicht zu sehr behindern. Beispielsweise solle es weiterhin starke Rabatte für die Ökostrom-Umlage geben, wenn Fabriken selbst Elektrizität produzieren. Beim europäischen Emissionshandel fordern Minister, Verbände und Gewerkschaften sogar, dass den Firmen größere Mengen an Verschmutzungszertifikaten zugestanden werden. Außerdem soll es mehr Ausnahmen für europäische Betriebe geben, die im internationalem Wettbewerb mit Konzernen aus anderen Staaten stehen, wo weniger strenge Klimaschutzbestimmungen gelten.

  • Autofahrer nicht schikanieren

    Dobrindts Tempo 30-Plan – Pro von Hannes Koch

    Der moderne Mensch ist nicht nur Fußgänger, Rad- oder Bahnfahrer. Oft benutzt er auch das Auto. Und zwar nicht, um den Globus zu ruinieren, sondern weil es ein schnelles, bequemes und billiges Transportmittel ist. Auch wenn Ökologen das ungerne hören: Autofahren kann Lebensqualität bedeuten. Diese sollte die Regierung nicht zu sehr einschränken.

    Deshalb liegt Verkehrsminister Alexander Dobrindt in diesem Fall mal richtig mit seiner Initiative. Es muss mehr Tempo-30-Zonen dort geben, wo sie nötig sind – vor Kindertagesstätten, Schulen, an Bushaltestellen, in belebten Einkaufsstraßen – überall, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind. Das gilt auch für die Unfallschwerpunkte, die ja bekannt sind.

    Zur Regelgeschwindigkeit sollte Tempo 30 aber nicht werden. Denn es gibt jede Menge gut ausgebaute Hauptstraßen, auf denen man problemlos 50 fahren kann, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Hier zu reglementieren wäre Schikane – oder der schlecht kaschierte Versuch, das Aufkommen an Gebühren für Geschwindigkeitsübertretungen zu erhöhen.

    Bei der Straßenverkehrsordnung geht es um die Sicherheit im Verkehr. Wer das Auto als Fortbewegungsmittel aus ökologischen Gründen zurückdrängen will, sollte sich die angemessenen Mittel suchen und beispielsweise zur Stadtplanung greifen. Mehr Radwege oder ein attraktiverer öffentlicher Nahverkehr könnten durchaus helfen.

  • Dobrindt könnte forscher sein

    Dobrindts Tempo 30-Plan – Contra von Wolfgang Mulke

    Der Streit um Geschwindigkeitsbeschränkungen ist so fast so alt wie die Bundesrepublik. Bis 1957 durften Autofahrer so schnell unterwegs sein wie sie wollten. Erst dann wurde innerorts Tempo 50 zum Limit. Das eine Begrenzung nötig ist, wird niemand mehr ernstlich bestreiten. Die Unfallstatistik bestätigt dies. 1955 kam auf 120 Autos ein Unfalltoter. Gemessen am heutigen, viel höheren Pkw-Bestand bedeutete dies weit mehr als 300.000 Verkehrstote im Jahr. Auch wenn der Vergleich eine Überspitzung darstellt, illustriert er doch die segensreiche Wirkung des Tempolimits. Es ist das effektivste Mittel für mehr Sicherheit auf den Straßen.

    Gleiches gilt für die wachsende Zahl von Tempo-30-Zonen. Gerade in Wohngebieten mit oft engen Straßen sind höhere Geschwindigkeiten eine Gefahrenquelle. Aber auch auf vielen Hauptverkehrsadern könnte ein rigideres Tempomanagement für weniger Stress und weniger aggressive Fahrweisen sorgen. Deshalb wäre eine starke Ausweitung der 30er Zonen überall dort angezeigt, wo Unfallschwerpunkte erkennbar werden. Tempo 30 sollte zur angemessenen Regelgeschwindigkeit werden, Tempo 50 oder mehr nur noch eine zu begründende Ausnahme darstellen. So forsch will Verkehrsminister Alexander Dobrindt jedoch nicht vorgehen.

    Gerade in den Ballungsgebieten sind die Straßen in den Stoßzeiten so verstopft, dass Autofahrer ohnehin selten auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h kommen. So viel würde sich also gar nicht ändern. Nur entspannter und sicherer ginge es auf den Straßen zu.

  • Konkurrenz für Bezahldienste im Internet

    Millionen Sparkassen-Kunden steht demnächst Paydirekt für den Online-Kauf zur Verfügung. Institute hoffen auf eine flächendeckende Alternative zu Paypal. Bisher nutzen nur wenige Verbraucher Bezahlverfahren im Internet

    Bald ist es soweit: Dann haben Millionen Kunden der Sparkassen Zugang zum neuen Internet-Bezahlsystem. „Ab Ende April können alle Sparkassen in Deutschland an Paydirekt angebunden werden“, sagt Alexander von Schmettow vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Einkäufe via Computer oder Smartphone sind dann für viele Kunden einfacher als vorher. Die deutschen Banken wollen ein flächendeckendes, einheimisches Verfahren in der Konkurrenz zur US-Firma Paypal aufbauen.

    Wie arbeitet Paydirekt? „Es ist eine zusätzliche Funktion für das Girokonto“, erklärt von Schmettow. Diesen Dienst kann man nutzen, um etwa im Internet eine Reise zu buchen, ein Rad zu kaufen oder Musik herunterzuladen. Wer das Bezahlverfahren verwenden möchte, muss sich nur einmal im Online-Banking seiner Sparkasse registrieren. Dann wählt man einen Benutzernamen und ein Passwort. Diese beiden Angaben sollen künftig ausreichen, um Überweisungen beim Kauf im Internet auszulösen.

    Für die Privatkunden ist das Verfahren kostenlos, Händler müssen dagegen Gebühren entrichten. Wenn den Sparkassen das System Ende April zur Verfügung steht, wird es je nach Institut noch eine gewisse Zeit dauern, bis es die Kunden nutzen können. Bisher nehmen unter anderem die Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, Spardabank, sowie die Volks- und Raiffeisenbanken teil. Ob das neue Verfahren erfolgreich sein wird, hängt nicht zuletzt davon ab, ob es auch der Handel akzeptiert. Augenblicklich stellen erst wenige große Online-Shops eine Verbindung zu Paydirekt her.

    Dieser neue Dienst könnte das ältere Verfahren Giropay, das viele Sparkassen und Volksbanken ebenfalls anbieten, auf die Dauer verdrängen, hofft mancher bei den Verbänden. Giropay gilt dort als nicht besonders erfolgreich. Zu wenige Kunden nutzten es. Ein Grund besteht möglicherweise darin, dass sich die Verbraucher beim Bezahlvorgang auf der Online-Banking-Seite ihrer Bank mit Konto- und PIN-Nummer einloggen müssen. Um die online bestellte Ware zu bezahlen, ist dann noch eine Transaktionsnummer (TAN) nötig. Das war vielen Leuten wohl zu kompliziert. „Die Variante mit Benutzernamen und Passwort bei Paydirekt ist komfortabler“, sagt Steffen Steudel vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

    Mit der Benutzernamen-Passwort-Methode orientieren sich die deutschen Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen nun an Paypal. Dieser Dienst, großgeworden mit der Handelsplattform Ebay, fungiert als Vermittler zwischen Geschäften und Banken. Damit das funktioniert, hinterlegen die Kunden ihre Konto- oder Kreditkartendaten vorher bei Paypal. Die jeweilige Transaktion läuft damit über drei Stationen: Online-Händler, Paypal, Bank. Für Paydirekt werben die Bankverbände dagegen mit der Ansage, dass es nur zwei Beteiligte gibt: Händler und Bank. Das kann man für vertrauenswürdiger und sicherer halten.

    Ein weiterer Bewerber auf dem Markt der Online-Bezahldienste ist „Sofort Überweisung“ der schwedischen Firma Klarna. Dort müssen die Kunden die Zugangsdaten für ihr Online-Bankkonto – Kontonummer, PIN und TAN – direkt auf der Seite von „Sofort Überweisung“ eingeben. Dazu sagt Hermann Tenhagen vom Online-Verbrauchermagazin Finanztip: „Bei Sofortüberweisung muss man dem Anbieter die PIN- und TAN-Daten seines Bankkontos anvertrauen. Verbraucherschützer und Banken haben kritisiert, dass so sensible Daten preisgegeben werden. Missbrauchsfälle sind uns aber nicht bekannt.“

    Neben diesen Varianten nutzen zahlreiche Verbraucher Kreditkarten für ihr Girokonto. Diese kann man ebenfalls beim Online-Kauf verwenden, besonders wenn es um Mietwagen oder Hotelbuchungen im Ausland geht. Ein Nachteil aus Verbrauchersicht mag darin bestehen, dass viele Daten einzugeben sind – Name des Besitzers, die 16-stellige Kartennummer, Gültigkeitsdauer, Prüfziffer.

    Bislang ist Online-Bezahlen in Deutschland wenig verbreitet. Einer Umfrage der Bundesbank unter gut 2.000 Bundesbürgern zufolge bezahlten diese 2014 immerhin 53 Prozent der Umsätze mit Bargeld. Bei fast 30 Prozent kam eine Girocard (EC-Karte) zum Einsatz. Die modernen Bezahlmethoden hatten dagegen nur geringe Anteile: Kreditkarte 3,9 Prozent, Internetbezahlverfahren 2,8 Prozent, Tendenz allerdings zunehmend. Im Online-Segment lag Paypal mit weitem Abstand vorne, dann folgten „Sofort Überweisung“ und Giropay.

    In diesen Zahlen drückt sich aus, dass die Bundesbürger den modernen Bezahlmethoden recht reserviert gegenüberstehen. Sie sind skeptischer als die Bevölkerung in manchen europäischen Nachbarländern. Ob die Banken und Sparkassen diese Vorbehalte mit Paydirekt überwinden können, wird sich zeigen. Manche Institutsvorstände sind jedoch optimistisch, etwa Deutsche Bank-Vorstand John Cryan. Beim Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2016 prognostizierte er, dass Bargeld in den kommenden zehn Jahren größtenteils verschwinden werde.

    Im Hintergrund steht die Überlegung der Banken, dass Bargeld Kosten verursacht, die man mit elektronischen Bezahlverfahren sparen kann. Tätigen mehr Bürger Transaktionen im Internet, müssen die Institute beispielsweise weniger Geldtransporter rollen lassen und können die Anzahl der Geldautomaten verringern. In der Politik spielt die Kriminalitätsbekämpfung eine Rolle. So hat das Bundesfinanzministerium kürzlich vorgeschlagen, Bargeldzahlungen auf 5.000 Euro zu begrenzen, um Geldwäsche zu erschweren. Die Ansage löste eine Welle der Kritik aus.

    Info-Kasten
    Vorsicht beim Online-Zahlen
    Weil mehr Bundesbürger per Internet kaufen und zahlen, nehmen entsprechende Betrugsversuche zu. Datendiebe verschicken beispielsweise E-Mails, die Sendungen der Hausbank täuschend ähnlich sehen. Die Adressaten werden dann aufgefordert, ihre Zugangsdaten zum Online-Banking preiszugeben. Datenschützer und Geldinstitute raten deshalb dringend, die persönlichen Zugangsdaten geheim zu halten und diese nur auf den offiziellen Internetseiten der Banken oder Bezahldienste zu verwenden. Ein weiterer Rat: Keine E-Mail-Anhänge öffnen, die Schadprogramme enthalten können. Betrugsmails erkennt man beispielsweise daran, dass die Adressaten nicht mit Namen angesprochen werden.

  • Vorkasse, bitte

    Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Verbraucherzentralen. Kunden werden dadurch nicht unangemessen benachteiligt.

    Fluggesellschaften dürfen auch weiterhin den gesamten Flugpreis schon bei der Buchung einer Reise verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit ist die Verbraucherzentrale NRW mit dem Versuch gescheitert, diese Praxis gerichtlich zu unterbinden. Der X. Zivilsenat habe entschieden, dass die vollständige Bezahlung unabhängig vom Zeitraum zwischen Buchung und Abflug keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste darstelle, teilte der BGH mit.

    Grundsätzlich gilt bei so genannten Werkverträgen eine andere Regel. Dabei geht der Dienstleister oder Händler gegenüber seinem Kunden in eine Vorleistung, wenn dieser etwas bei ihm bestellt. Von der Regel können Unternehmen aber Ausnahmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben (AGB). Gegen diese Passagen in den AGB mehrerer Fluglinien wollten die Verbraucherschützer vorgehen. Sie sehen für die Kunden das Risiko, im Falle einer Pleite der Airline Geld zu verlieren. Denn zwischen Buchung und Flugtag liegen mitunter Monate. Der BGH sieht diese Gefahr als gering an, da das Insolvenzrisiko durch die europäische und nationale Aufsicht der Branche deutlich verringert werde.

    Auch eine Bezahlung erst bei Flugantritt oder der Ankunft am Zielort halten die Richter für nicht praktikabel. Bleibt noch der Zinsnachteil durch eine frühe Bezahlung der Reise. Schließlich könnte der Kund sein Geld in der Zwischenzeit gewinnbringend anlegen. Doch auch hier sehen die obersten Richter keinen Grund für ein Verbot der Sofortzahlung. Denn der Verlust wird ihrer Ansicht nach durch die günstigeren Preise bei einer frühen Buchung mehr als ausgeglichen.

    Den Luftfahrtunternehmen zeigen sich erfreut über das Urteil. „Das ist ein Sieg für die Verbraucher“, sagt Klaus-Peter Siegloch, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Durch die gängige Bezahlungspraxis könnten Frühbucherrabatte beibehalten und die Maschinen effizienter ausgelastet werden.

    Bei anderen Reisen hat der BGH schon anders entschieden. So dürfen Pauschalreiseveranstalter beim Vertragsabschluss nur eine Anzahlung verlangen und den Gesamtreisepreis frühestens vier Wochen vor dem Reisebeginn verlangen.

  • Neues Verfahren bei Firmenfusionen?

    Tengelmann-Edeka

    Weil Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Übernahme der Tengelmann-Supermärkte durch Edeka genehmigt hat, wollen die Grünen im Bundestag nun die sogenannte Ministererlaubnis reformieren. Mit diesem Verfahren hatte sich Gabriel unlängst über ablehnende Beschlüsse des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission hinweggesetzt. Eine „einzelne Person“ solle nicht alleine eine derart kontroverse Entscheidung fällen dürfen, argumentieren die grünen Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae und Gerhard Schick. Dagegen rieten die zum Fachgespräch am Dienstag im Bundestag geladenen Fachleute von grundsätzlichen Änderungen ab. Das Verfahren habe sich „bewährt“, sagte etwa Daniel Zimmer, der Chef der Monopolkommission. Jürgen Basedow, ein ehemaliger Vorsitzender der Kommission, und Jura-Professor Michael Fehling können sich allerdings vorstellen, dass künftig der Bundestag in die Beratung einer Ministererlaubnis einbezogen werde. Der Wirtschaftsminister müsste dann beispielsweise im Wirtschaftsausschuss Rede und Antwort stehen.

  • Ministerinnen fordern, Schäuble bremst

    Wegen der Einwanderung hätte auch Bauministerin Hendricks gerne mehr Geld für 2017. Der Finanzminister fürchtet um ein langfristiges Defizit im Haushalt.

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnt vor einem langfristigen Defizit in den deutschen Staatsfinanzen. Dies geht aus dem Tragfähigkeitsbericht hervor, den das Bundeskabinett in der kommenden Woche beschließen soll. Derweil verlangen Bauministerin Barbara Hendricks und Arbeitsministerin Andrea Nahles (beide SPD) mehr Geld im Rahmen des Bundeshaushalts 2017, um die Folgekosten der Einwanderung zu finanzieren.

    Der Tragfähigkeitsbericht analysiert die mögliche Entwicklung der Staatsfinanzen und Sozialversicherungen bis 2060. Im günstigsten Fall bestehe dann eine jährliche Finanzierungslücke von gut einem Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung. In diesem Umfang müsste der Staat beispielsweise Schulden aufnehmen, um die Ausgaben abzudecken. In der pessimistischen Variante betrage die Finanzlücke knapp vier Prozent. Das rechnerische Defizit kommt unter anderem dadurch zustande, dass die Ausgaben für die Rente infolge des höheren Durchschnittsalters der Bevölkerung steigen.

    Mit der aktuellen Finanzdebatte habe der Bericht jedoch nichts zu tun, hieß es in Regierungskreisen. Derzeit laufen innerhalb der Regierung die Gespräche über den Bundeshaushalt des kommenden Jahres. Bauministerin Hendricks würde in den drei Jahren ab 2017 gerne jeweils gut 400 Millionen Euro mehr für Wohnungsbau und Stadtentwicklung ausgeben. Sie begründet dies mit der Notwendigkeit, Flüchtlinge zu integrieren, parallel aber auch die einheimische Bevölkerung mit zusätzlichen Wohnungen zu versorgen. Genauso argumentiert Arbeitsministerin Nahles: Sie will pro Jahr 450 Millionen Euro zusätzlich ausgeben, um Arbeitsplätze für Einwanderer zu schaffen. Dieses Geld soll aber nicht zu Lasten der ohnehin geplanten Arbeitsmarktpolitik gehen.

    In diesem Jahr dürfte es kein Problem sein, die Vorstellungen Schäubles und der Ressortminister unter einen Hut zu bringen. Vermutlich kommt der Bundeshaushalt ohne neue Schulden aus. Außerdem steht ein Überschuss aus dem vergangenen Jahr von 12 Milliarden Euro zur Verfügung.

    Eventuell kann Schäuble einen Teil davon sogar mit ins Jahr 2017 nehmen. Positiv dürfte sich im kommenden Jahr auch bemerkbar machen, dass die Steuereinnahmen wegen der vermutlich soliden Wirtschaftslage abermals steigen sollen. Die Steuerschätzer prognostizieren dem Bund für 2017 elf Milliarden Euro mehr als 2016. Abermals könnte es dann möglich werden, auch höhere Ausgaben aus den Einnahmen zu finanzieren, ohne neue Kredite aufnehmen zu müssen. Sollte das nicht funktionieren, stünde Schäuble eine grundgesetzlich erlaubte Neuverschuldung von rund 12 Milliarden Euro zur Verfügung, erklärte das gewerkschaftlich orientierte Institut für Makroökonomie (IMK) am Freitag.

  • Haben Klima und Dürre den Krieg in Syrien ausgelöst?

    Wissenschaftler debattieren über die Ursachen des Konflikts – und damit auch der Fluchtbewegung nach Deutschland

    Angesichts der hohen Zahl der Flüchtlinge steht die Frage nach den Ursachen auf der Tagesordnung. Auf den ersten Blick scheint die Antwort nahe zu liegen: In Syrien ist Machthaber Baschar al Assad mit seiner brutalen Politik schuld. Aber so einfach ist es möglicherweise nicht. Wissenschaftler debattieren über die Frage, welche Rolle Klimawandel und Trockenheit für den Konflikt in Syrien spielen.

    Colin Kelley von der Universität von Kalifornien vertritt die These, die menschengemachte Klimaveränderung habe zur außergewöhnlichen Trockenheit in Syrien zwischen 2007 und 2010 beigetragen. Über eine Million Menschen zogen damals aus dem Norden des Landes in die Umgebung südsyrischer Städte wie Homs und Dara. Dort begannen 2011 die Demonstrationen gegen die Regierung. Die US-Wissenschaftler argumentieren deshalb, die Aufheizung der Erdatmosphäre habe den Konflikt in Syrien verschärft.

    Zweifel an dieser Ursache-Wirkung-Kette äußert nun Christiane Fröhlich, die als Vertretungsprofessorin für Sicherheitspolitik an der Bundeswehr-Hochschule in Hamburg arbeitet. 2014 und 2015 befragte sie syrische Bauern und Landarbeiter in jordanischen Flüchtlingslagern. Ihr Ergebnis: „Die vielfach propagierte einfache Kausalität zwischen Dürre, Migration und Konfliktausbruch lässt sich so nicht halten.“

    Die Wissenschaftlerin äußerte sich bei einer Pressekonferenz des Deutschen Klima-Konsortiums, einem Zusammenschluss entsprechender Forschungsinstitute, im Vorfeld der Münchner Sicherheitskonferenz, die am Freitag beginnt.

    Bei ihren Interviews hat Fröhlich erfahren, dass es nicht die Migranten aus dem Norden waren, die schließlich gegen die Assad-Regierung demonstrierten, sondern die alteingessene städtische Bevölkerung in Homs, Dara, Damaskus oder Aleppo. Diese hätte die innersyrische Wanderungsbewegung eher als weiteren Beweis dafür verstanden, dass die Assad-Regierung nicht mehr an einem sozialen Konsens mit den Bürgern interessiert gewesen sei, so Fröhlich. Eine ursächliche Verbindung von Klima, Dürre und Krieg ist in dieser Interpreation nicht nachzuweisen.

    Auch Metereologe Paul Becker warnte vor schlichten Thesen. Denn nicht einmal der Einfluss von Klimaveränderungen für vermehrt auftretende Trockenheiten in bestimmten Regionen sei statistisch nachweisbar, erklärte der Vizepräsident des Deutschen Wetterdienstes. Das Weltklimasystem sei so kompliziert, dass man solche Zusammenhänge nicht eindeutig belegen könne. Vermutungen in diese Richtung haben allerdings eine gewisse Plausibilität. Denn einerseits steigt die Durchschnittstemperatur auf der Erde, andererseits sind Trockenheiten in den vergangenen 60 Jahren häufiger aufgetreten. Das lasse sich in Afrika, Brasilien, dem Mittelmeerraum, in Indonesien und den pazifischen Küsten Amerikas beobachten, so Becker.

  • Auf dem Weg zum Marshallplan

    Kommentar zur Syrien-Konferenz von Hannes Koch

    Die Bundesregierung weiß, was auf dem Spiel steht. Deshalb hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag 2,3 Milliarden Euro bis 2018 ausgelobt, um syrische Flüchtlinge in der Türkei, dem Irak, Libanon und Jordanien zu unterstützen. Großbritannien und Norwegen stellten einen ähnlichen Betrag zur Verfügung, die USA gut 800 Millionen Euro. Schätzungsweise werden dank diesen Geldes viele Flüchtlinge in den Lagern rund um ihr kriegsverwüstetes Heimatland bleiben und sich nicht auf den Weg nach Norden machen.

    Wegen der hohen Zahl von Einwanderern aus dem Nahen Osten kümmern sich die Regierungen Deutschlands und anderer Staaten nun verstärkt darum, den Krieg in Syrien zu beenden. Dem dienen die Friedensgespräche in Genf, die allerdings wieder einmal vertagt wurden. Ein weiterer Ansatz besteht darin, die syrischen Flüchtlinge in der Nähe ihres Heimatlandes besser zu versorgen. 2014 und 2015 hat das nicht funktioniert, weil auch Deutschland den Vereinten Nationen zu wenig Geld zur Verfügung stellte. Die schlechte Lage in den Lagern trug dazu bei, dass hunderttausende Syrer nach Deutschland kamen. Merkel arbeitet nun daran, dass die Zahl der Einwanderer in diesem Jahr sinkt.

    Fraglich erscheint jedoch, ob 2,3 Milliarden Euro (1,2 davon in 2016) genug sind, um das Ziel zu erreichen. In diesem Sinne hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beim Weltwirtschaftsforum von Davos im Januar über die Notwendigkeit eines Marshallplans zugunsten der Fluchtstaaten gesprochen – in Erinnerung an die US-Hilfe für Westeuropa nach dem 2. Weltkrieg. Kriegsflüchtlinge, politisch Verfolgte und Arme kommen heute ja nicht nur aus Syrien, sondern auch aus Afghanistan, Nordafrika und den afrikanischen Staaten südlich der Sahara zu uns. Die Zustände in diesen Ländern zu verbessern, dürfte deutlich teurer werden als 2,3 Milliarden Euro. So bezifferte Entwicklungsminister Gerd Müller allein den Finanzbedarf für die Menschen rund um Syrien auf zehn Milliarden Euro. Afrika ist da noch nicht eingerechnet.

    Bislang ist der Begriff „Marshallplan“ nur eine Idee. Die Bundesregierung muss ihn in Kooperation mit den EU-Partnern konkretisieren. Ohnehin wird es nicht Monate, sondern Jahre dauern, bis sich die positiven Wirkungen in Gestalt niedrigerer Flüchtlingszahlen einstellen.