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  • Investition statt Steuersenkung

    Kommentar zum CDU-Vorschlag

    Es gibt Wichtigeres, als die Steuern zu senken. Den meisten Bürgern geht es gut, die Unternehmen haben ausreichend Aufträge. Über mangelnde Gewinne brauchen Sie sich nicht zu beklagen. Die Zahl der Arbeitsplätze wächst, und auch die Löhne steigen. Die Forderung der CDU-Mittelstandsvereinigung nach einer umfangreichen Steuersenkung entbehrt damit der Plausibilität.

    Als Argument bemühen die CDU-Politiker, dass die solide Wirtschaftsentwicklung dem Staat steigende Einnahmen verschaffe. Aber warum soll man diese an Leute ausschütten, die ohnehin gutes Geld verdienen? Die Begründung kann allenfalls eine taktische sein: Auch Mittelstand und Mittelschicht sollen mal wieder den Eindruck bekommen, dass die Union sich um sie kümmert. Diesem Zweck dienen Vorschläge wie höhere Werbungskostenpauschale, großzügiger Kinderfreibetrag und Entlastung für Jahreseinkommen um die 60.000 Euro.

    Nachvollziehbar erscheinen dagegen Maßnahmen, die gezielt Geringverdiener entlasten. Denn die Einkommens- und Vermögensunterschiede zwischen Armen und Wohlhabenden, beziehungsweise Reichen nehmen zu. Auch solche Vorschläge hat die CDU-Mittelstandsvereinigung auf ihrer Liste.     Hier könnte man aber deutlich mehr tun. Zu erwägen wären ein höherer steuerlicher Grundfreibetrag und ein niedrigerer Eingangssteuersatz. Eine weitere Baustelle ist die Belastung mit Sozialabgaben. Leute mit niedrigen Einkommen sollten von einem reduzierten Eingangstarif profitieren.

    Vor allem aber muss es um öffentliche Investitionen gehen. Während der zurückliegenden anderthalb Jahrzehnte ist vieles liegengeblieben, für das der Staat kein Geld aufwenden wollte. Kein Bürger würde sich über mehr Lehrer und Erzieherinnen beschweren. Angesichts der Terrorgefahr ist auch nichts gegen zusätzliche Stellen bei der Polizei einzuwenden. In ländlichen Regionen fehlen ausreichende Datenleitungen. Für diese öffentlichen Aufgaben brauchen die Finanzminister in Bund und Ländern mehr Geld, nicht weniger.

    Übrigens befindet Deutschland sich gegenwärtig in einer Sonderrolle. In vielen anderen europäischen Staaten läuft die Wirtschaft nicht so gut wie hier. Die größte Ökonomie der EU trägt deshalb eine Verantwortung für die Überwindung der noch immer herrschenden Wirtschaftskrise. Nur wenn der deutsche Staat seine finanziellen Spielräume nutzt und Dutzende Milliarden investiert, entsteht ein Sog internationaler Nachfrage. Das wäre ein Beitrag, dass die Inflation anzöge und die Europäische Zentralbank die Zinsen wieder erhöhen könnte. Mehr öffentliche Ausgaben dienten so auch den Sparern, die unter der aktuellen Niedrigzinspolitik leiden.

  • Wer viel sitzt, stirbt früher

    Die Deutschen bewegen sich immer weniger

    Am Schreibtisch, bei Besprechungen, im Cafè oder vor dem Fernseher wird normalerweise gesessen. Bis zu elf Stunden am Tag verbringen vor allem Arbeitnehmer mit höheren Bildungsabschlüssen im Sitzen. Das ist ein Ergebnis des Gesundheitsreports der Deutschen Krankenversicherung (DKV), der in Berlin vorgestellt wurde. Die vermehrte Arbeit am Computer, aber auch höhere Anforderungen an die Beschäftigten lassen ihnen weniger Zeit, zwischendurch mal aufzustehen.

    Gesundheitlich ist dies bedenklich. „Wer länger sitzt, hat ein höheres Risiko früher zu sterben“, warnt Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule in Köln, der die Studie erstellt hat. Nicht das Sitzen selbst ist das Risiko, sondern der Mangel an Bewegung. Die begünstigt zum Beispiel Herz-Kreislauf-Krankheiten. Froböse zufolge sterben in Europa jährlich 1,6 Millionen Menschen an diesem ungesunden Lebensstil. Zum Vergleich: Die Zahl der Nikotinopfer liegt mit 57.000 deutlich darunter.

    Das Problem haben nicht nur Schreibtischarbeiter. Weniger Qualifizierte, die oft während der Arbeit eher stehen oder Hand anlegen, verbringen ihre Freizeit verstärkt sitzend. Jeder vierte der 2.800 Befragten schaut mehr als drei Stunden täglich fern. So kommen die Bundesbürger insgesamt auf eine durchschnittliche Sitzzeit von sieben Stunden. Es liegt in der Natur des Menschen, möglichst wenig Energie zu verbrauchen. Doch in der modernen Welt müsse man dies tun, erläutert Froböse. Ein kleiner Vergleich zeigt die Wirkung minimaler Veränderungen. Sitzend verbrennt der Mensch ein Gramm Fett in der Stunde. Im Stehen sind es bereits drei Gramm.

    Ein Fazit des alle zwei Jahre erhobenen Reports ist ein zunehmender Bewegungsmangel. Nur noch 45 Prozent der Deutschen sind ausreichend aktiv. 2010 waren es noch 60 Prozent. Jeder dritte betreibt überhaupt keinen Sport. Dabei gibt es keine großen Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Dabei rät die Weltgesundheitsorganisation zu 150 Minuten moderaten Sports oder 75 Minuten intensiven Verausgabens in der Woche. „Es macht uns Sorge, dass die körperliche Bewegung rückläufig ist“, sagt Froböse.

    Die Experten raten zu einem bewussteren Verhalten am Arbeitsplatz. „Die Arbeitgeber sind hier gefragt zu sensibilisieren“, sagt Froböse. Sie sollten einen aktiveren Alltag vorleben und die Arbeitsstellen entsprechend gestalten. „Eine Besprechung ist eine Sitzung“, kritisert der Vorstandschef der DKV, Clemens Muth. Dabei könnten Absprachen auch stehend oder während eines Spaziergangs getroffen werden.

    Regelmäßig erfragt die Sporthochschule noch weitere Aspekte des Gesundheitsverhaltens der Bundesbürger: die Ernährung, das Rauchen, der Alkoholkonsum und der Umgang mit Stresssituationen. Als Maßstab für einen guten Lebensstil gelten die Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Rundum gesund leben nur wenige.

    Gerade einmal neun Prozent der Befragten halten sich an alle Empfehlungen der Fachleute. Nur jede zweite ernährt sich entsprechend den Richtlinien, wobei mit zunehmenden Alter bewusster gegessen und getrunken wird. Beim Rauchen gibt es im Vergleich zur letzten Studie 2012 weitere Fortschritte. Nun verzichten 78 Prozent der Befragten auf Nikotin, zuletzt waren es 75 Prozent. Einen mäßigen Umgang mit Alkohol schreiben sich 85 Prozent der Bürger zu. 58 Prozent geben an, dass sie keinen Stress empfinden oder Strategien zum Umgang damit entwickelt haben.

    Überraschend sind die Ergebnisse im Vergleich der Bundesländer. Spitzenreiter im Gesamtranking ist Mecklenburg-Vorpommern. Im Küstenland schaffen es 14 Prozent, alle Ratschläge der Experten zu befolgen. Bei den Schlusslichtern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen trifft dies nur auf neun Prozent der Bevölkerung zu. Auffallend ist auch, dass die wohlhabenden Bundesländer im Süden Deutschlands beim Ernährungsverhalten hinten liegen. Dagegen verhalten sich die Konsumenten im Norden und Osten eher bewusst, wenn es um Lebensmitteln geht.

    In einer zweiten Sonderauswertung befassten sich die Forscher mit Fitnessarmbändern. Sie wollten wissen, wie die so genannten Wearables von deen Konsumenten angenommen werden. Das Ergebnis ist für die Hersteller kein Kompliment. „Die Menschen sehen mehrheitlich keinen Nutzen im Gebrauch der heutigen Waerables“, stellt Muth fest. Fast jedes zweites Armband landet schnell in einer Ablage und wird nicht mehr genutzt. Dabei besitzen sechs Prozent der Bevölkerung ein Gerät, mit dem zum Beispiel die Schrittzahl oder der Kalorienverbrauch gemessen werden können.

    Meist war es den Nutzern zu anstrengend, das Armband zu tragen oder es nervte einfach. Auch die erhoffte Motivation für Aktivitäten blieb oft aus. Daher hält Muth die Anschaffung für überflüssig, sofern nicht ein Arzt die Überwachung einzelner Körperfunktionen empfiehlt. Dazu wären aber korrekte Messungen durch die Geräte Voraussetzung. Daran hapert es nach Angaben Froböses noch. Abweichungen von 30 Prozent seien möglich. Für die Krankenversicherten verbindet Muth damit eine positive Nachricht. „Eine Basis für Versicherungstarife sind Wearables derzeit nicht“, stellt der DKV-Chef klar.

  • Was der Brexit für den Datenschutz bedeutet

    Treten die Briten aus der EU aus, hat das auch Folgen für Regelungen zum Datenschutz. Unternehmen droht Rechtsunsicherheit über Monate hinweg.

    Täglich liefern Firmen aus der EU Waren im Wert von Millionen nach Großbritannien – und umgekehrt. Informationen über die Lieferung, die Kunden, weitere Aufträge wandern selbstverständlich digital zwischen Festland und Vereinigtem Königreich hin und her. Was erlaubt ist und was nicht regelt die EU-Datenschutzverordnung. Damit haben sich die Länder verpflichtet, Informationen beispielsweise nicht zu missbrauchen und an unbefugte Dritte weiterzuleiten.

    Nach dem Brexit müssen auch diese Vereinbarungen neu geregelt werden. Der Austrittsantrag liegt in Brüssel zwar noch nicht vor, doch im Moment deutet wenig darauf hin, dass die Engländer ihre Meinung ändern werden. Die Briten verzichten auf die EU-Ratspräsidentschaft, in der neuen Regierung sitzen die Befürworter eines EU-Austritts auf wichtigen Positionen. Der Brexit dürfte auch das Topthema beim Antrittsbesuch der neuen britischen Premierministerin Theresa May bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch in Berlin sein.

    „Mit dem Austritt wird Großbritannien wie ein Drittstaat behandelt“, sagt Andreas Meyer-Schwickerath, Direktor der British Chamber of Commerce in Germany (BCCG). Das bedeutet für die Firmen in erster Linie jede Menge Papierkram. Um keine Strafgelder zu riskieren, müssen Verträge und Abkommen zwischen den Geschäftsleuten im Vereinigten Königreich und dem Lieferanten aus dem Ausland vereinbart werden. „Ist der Aufwand zu groß, besteht die Gefahr, dass Geschäftsbeziehungen eingeschränkt werden“, sagt Meyer-Schwickerath.

    Für den Datenschutz heißt das: Liefert ein Unternehmen Waren nach Großbritannien und es müssen Daten der Kunden gespeichert werden, muss es Sicherheitsvorkehrungen für diese Speicherung geben. Nur so kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. Die EU-Staaten, die Daten in das Vereinigte Königreich übermitteln, müssen dann dafür sorgen, dass die europäischen Datenschutzregelungen auch eingehalten oder denen gerecht werden.

    „Viel hängt davon ab, ob die EU sich mit Großbritannien auf einen gemeinsamen Wirtschaftsraum einigt“, sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit beim Branchenverband Bitkom. Die Unternehmen können sich in der derzeitigen Lage kaum für den Ernstfall wappnen, schließlich ist eine genaue Prognose, was passieren wird, nicht möglich. „Der Datenschutz wird in jedem Fall eine der Fragen sein, die geregelt werden müssen.“ Langwierige Verhandlungen wie beim „privacy shield“ – dem Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA – wollen die meisten Unternehmen nicht. „Der Datentransfer zwischen Großbritannien und den EU-Staaten sollte in jedem Fall unproblematisch bleiben.“

    Sollte das Datenschutzniveau nicht als angemessen anerkannt werden, gelten neue Spielregeln. „Daten können immer noch nach Großbritannien transferiert werden, aber nur mit Standardvertragsklauseln oder mit der Einwilligung der Betroffenen“, sagt Dehmel.

    Ein angemessenes Datenschutzniveau bedeutet vor allem, dass die Vorgaben aus der EU-Grundrechtecharta oder der EU-Menschenrechtskonvention eingehalten werden. Das beinhaltet zum Beispiel strenge Vorgaben bei der Weitergabe von Informationen an Dritte.

    Großbritannien ist Deutschlands drittgrößter Handelspartner. Mehr als 600.000 Menschen haben einen Job in den deutsch-britischen Geschäftsbeziehungen gefunden. Etwa 2.500 deutsche Firmen sind im Vereinigten Königreich ansässig. Warenverkehr, Zulassungen für Arzneimittel, Steuerabkommen, Arbeitsbedingungen – all dieses Aspekte waren bisher von der Europäischen Union geregelt und galten auch für Großbritannien.

    Besonders betroffen sind Online-Versandhändler und viele Dienstleister, sowie produzierende Unternehmen, beiderseits in der EU und Großbritannien. Um Problemen auszuweichen, denken einige Unternehmen bereits darüber nach in Großbritannien eigene Filialen zu eröffnen. Allerdings sind damit auch immense Kosten verbunden, wenn ein neuer Standort eröffnet wird.

    Konkret will sich dazu keiner äußern. Stattdessen versichern Online-Händler wie Ebay oder Etsy, dass sie ihr Großbritannien-Geschäft in gleichem Maße beibehalten. Rund zwei Jahre lang werden das Vereinigte Königreich und die EU über die Konditionen der neuen Beziehung verhandeln. Meyer-Schwickerath von der britischen Handelskammer in Deutschland hofft auf ein Paket an politischen Verträgen, in dem auch der Datenschutz geregelt wird. Und er mahnt zur Besonnenheit. „Bloß keine Eile jetzt“, sagt er. „Ein paar Monate Rechtsunsicherheit sind besser, als ein schlechtes Ergebnis der Verhandlungen.“ Er plädiert für ein möglichst pragmatisches, weitsichtiges und nicht kleinkariertes Abkommen, damit der freie Handel und die vielen davon betroffenen Arbeitsplätze erhalten bleiben.

  • Verbraucherschützer mahnen Pokémon Go ab

    Die Spiele-App saugt etliche Informationen ab

    Sie sitzen am Brandenburger Tor, im Park, auf der Waldlichtung, im Büro oder an der Bushaltestelle: Die Pokémons sind zurück und werden unerbittlich auf der ganzen Welt gejagt. Sichtbar werden die Phantasiewesen mit Hilfe einer App. Seit 13. Juli kann die Anwendung in Deutschland genutzt werden und schlägt in den Hitlisten der App-Anbieter sämtliche Rekorde.

    Was nach harmlosem Freizeitspaß klingt, entsetzt Verbraucherschützer. Die Experten kritisieren, dass etliche in Deutschland erhobene Datenschutzstandards vom kalifornischen Entwickler Niantic nicht eingehalten werden. „Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. 15 Klauseln haben die Experten nun abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren.

    Wer Pokémon Pikachu und seine Freunde jagen will, meldet sich entweder über ein googlemail-Konto oder über den Pokémon Trainer Club an. Für die Anmeldung brauchen die Jäger mindestens eine Email-Adresse. Natürlich müssen sie die Standortdatenfunktion von Smartphone oder Tablet freigeben, sonst lassen sich die kleinen Monster nicht finden. Allerdings lässt sich über diese Funktion auch ein Bewegungsprofil des Nutzers erstellen – auch wenn nicht gespielt wird und die Anwendung nur im Hintergrund läuft, werden Daten gespeichert.

    Laut Verbraucherschützern kann das Unternehmen den abgeschlossenen Vertrag mit den Nutzern jederzeit ändern oder Dienste sogar einstellen. Hinzu kommen verschiedene Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Zwar können Verbraucher den Bedingungen widersprechen. Aber wer das nicht rechtzeitig im Vorfeld schafft, muss im Streitfall ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

    Selbstverständlich hat das Unternehmen eine Datenschutzerklärung abgegeben. Aber die ist nicht nur unübersichtlich und schwer verständlich, sondern birgt laut Experten etliche Tücken. Niantic behält sich vor, Informationen nicht nur zu speichern, sondern an Dritte weiterzugeben. „Wir könnten gesammelte Informationen und nicht-identifizierende Informationen Drittanbietern zu Forschungs- und Analysezwecken, demografischen Erhebungen und ähnlichen, anderen Zwecken offenlegen“, heißt es in der Datenschutzerklärung des Unternehmen. Dazu zählen Behörden in den USA genauso wie Privatleute. Die Verbraucherschützer bezweifeln, dass diese Regelungen den deutschen Datenschutzbestimmungen entsprechen.

    Bis zum 9. August hat das Unternehmen Zeit zu reagieren. „Ihr Datenschutz ist Niantic wirklich wichtig“, heißt es auf der deutschsprachigen Webseite des Entwicklers. Ob sich beim Datenschutz etwas tut, ist allerdings fraglich. Schließlich sind Daten die Währung der Firma für das grundsätzlich kostenlose Spiel.

    Hinzu kommt: Da Pokémon Go ein Datensauger ist, verbraucht die App besonders viel Datenvolumen. Für eine Stunde Spielen können bereits 10 MB anfallen. Wer seinen Handytarif nicht im Blick hat, zahlt schnell drauf oder die Surfgeschwindigkeit wird derart langsam, dass die Jagd auf die Pokémons keinen Spaß mehr macht.

  • Attentat von Würzburg ist eine Ausnahme

    Ein 17jähriger afghanischer Flüchtling attackierte fünf Touristen in Bayern mit Axt und Messer. Islamischer Staat veröffentlicht Bekennervideo.

    Große islamistische Terroranschläge mit vielen Toten gab es in Deutschland bisher nicht. Das relative Gefühle der Sicherheit wurde in der Nacht zum Dienstag jedoch auf die Probe gestellt: Ein junger Flüchtling aus Afghanistan attackierte mit Axt und Messer eine Touristenfamilie in der Nähe der bayerischen Stadt Würzburg. Fünf Personen wurden schwer verletzt. In einem Bekennervideo, welches die dem Islamischen Staat nahestehende Agentur Amaq veröffentlichte, kündigte der Jugendliche seine Tat an und drohte „ungläubigen“ Staaten.

    Der 17jährige Jugendliche wählte die Reisenden aus Hongkong in einem Regionalzug offenbar zufällig aus. Zwei seiner Opfer schwebten am Dienstagmittag noch in Lebensgefahr. Nach der Attacke versuchte er zu entkommen, doch eine Sondereinheit der Polizei, die aus anderem Grund in der Nähe war, stellte ihn. Nach offizieller Darstellung ging der Angreifer auf die Polizisten los, weshalb diese ihn erschossen hätten.

    Die Tat hat möglicherweise auch damit zu tun, dass kürzlich ein Freund des Attentäters in Afghanistan um's Leben kam. Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager sagte, der Jugendliche habe sich an Nicht-Muslimen rächen wollen, die seinen muslimischen Glaubensbrüdern Leid angetan hätten. Während der Tat habe der Angreifer mehrmals „Allahu akbar“ („Gott ist groß“) gerufen.

    Vor einem Jahren war der Afghane nach Deutschland gekommen – einer von rund 70.000 sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die sich ohne Eltern oder Verwandte ins Bundesgebiet durchschlugen. Er war als Asylberwerber registriert, lebte zunächst in einem Wohnheim, und während der vergangenen Wochen in einer Pflegefamilie bei Würzburg. Leute, die ihn kannten, beschrieben ihn als „ruhig und ausgeglichen“. Sie hielten ihn nicht für besonders religiös.

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte die Urheberschaft des IS zunächst in Zweifel gezogen. Bei der Durchsuchung des Zimmers, in dem der Attentäter lebte, habe man keine Hinweise auf Kontakte zum IS gefunden.

    Die Reaktionen in Deutschland waren bis zum Dienstagnachmittag weitgehend moderat. Herrmann erklärte, man wolle zusätzliche Polizisten einstellen. Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, forderte mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen, sagte aber auch: „Zu glauben, wir könnten überall, vor jedem Bahnhofsabteil und überall auf den Bahnhöfen und Flughäfen mit so viel Personal präsent sein, dass wir bewaffnete Angriffe von radikalisierten Einzeltätern verhindern können, das ist Utopie.“ Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), plädierte für eine intensivere Betreuung jugendlicher Flüchtlinge.

    Während islamistische Terroristen verheerende Anschläge unter anderem in Frankreich verübten, ist es in Deutschland bisher überwiegend ruhig. 2011 tötete ein Attentäter zwei US-Soldaten am Frankfurter Flughafen und verletzte zwei weitere schwer. Allerdings verhaftete die Polizei in den vergangenen Jahren mehrere mutmaßliche islamistische Attentäter, bevor sie Anschläge ausführten. Wegen des Risikos einer Attacke wurde ein Fußballspiel zwischen den Niederlanden und Deutschland im November 2015 abgesagt, nachdem Terroristen kurz zurvor 130 Menschen in Paris ermordet hatten.

    Im Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr beschreibt das Bundesinnenministerium eine „grundsätzlich erhöhte Gefährdung in Deutschland“. Eine Ursache dafür sei die Beteiligung deutscher Soldaten am Kampf gegen den IS. Außerdem erhöhe die Zuwanderung, bei der im vergangenen Jahr rund eine Million Menschen nach Deutschland zogen, das Reservoir, aus dem Terroristen schöpfen könnten. Mittlerweile seien auch etwa 70 radikale Islamisten zurückgekehrt, die vorübergehend in Syrien gekämpft hätten. Der Islamische Staat fordert Muslime auf, auch Angriffe mit einfachsten Mitteln zu verüben – so wie jetzt bei Würzburg.

  • „Die EU sollte Ausnahmen bei der Freizügigkeit akzeptieren“

    Für einen Kompromiss mit Großbritannien nach dem Brexit plädiert Ulrich Hoppe, der Hauptgeschäftsführer der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer

    Hannes Koch: Sie vertreten die Interessen der deutschen Unternehmen in Großbritannien. Deshalb liegt Ihnen der Freihandel zwischen der EU und den Inseln am Herzen. Würden Sie dafür in Kauf nehmen, dass die Briten die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger einschränken?

    Ulrich Hoppe: Diese Entscheidung müssen die Politiker treffen. Für die Unternehmen ist es wichtig, dass alle Grundfreiheiten erhalten bleiben. Denn auch die deutschen Firmen, die in Großbritannien arbeiten, brauchen Talente aus aller Welt. Unter Umständen können sie aber mit vorübergehenden, kurzfristigen Beschränkungen leben. Langfristig müssen die Grundfreiheiten jedoch gelten.

    Koch: Die sogenannten vier Freiheiten stellen eine Grundlage der EU dar – Freizügigkeit für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Bürger. Dabei dürfe man den Briten kein Rosinenpicken erlauben, sagt Kanzlerin Angela Merkel. Glauben Sie, dass die EU zu einem Kompromiss bereit sein wird?

    Hoppe: Die neue britische Regierung muss jetzt erst einmal ihre Verhandlungsposition festlegen. Anfangs wird immer viel gefordert. Schließlich trifft man sich dann meistens in der Mitte.

    Koch: Sie plädieren für einen sogenannten „Soft-Brexit“. Was verstehen Sie darunter?

    Hoppe: Die EU sollte akzeptieren, dass Großbritannien gewisse Ausnahmen bei der Freizügigkeit machen darf. Dieses Recht behielten sich Deutschland und die meisten anderen EU-Länder ebenfalls für einige Jahre nach der ersten EU-Osterweiterung vor, als unter anderem Polen und die baltischen Staaten der EU beitraten. Damals führte Großbritannien die Personenfreizügigkeit sofort ein. Das wäre ein Anlass, nun auch umgekehrt Verständnis zu zeigen.

    Koch: Bräuchten dann beispielsweise BMW-Ingenieure eine Arbeitserlaubnis, wenn sie im britischen Mini-Werk arbeiten wollen?

    Hoppe: Das glaube ich nicht. Das wäre für Unternehmen im Vereinigten Königreich, die auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind, sehr unpraktisch und fügte der Wirtschaft vor Ort ernsten Schaden zu. Eher sind Beschränkungen für EU-Bürger vorstellbar, die keinen Arbeitsvertrag in Großbritannien nachweisen können.

    Koch: Das beträfe vor allem Arbeitnehmer und Selbstständige aus Osteuropa, die sich künftig nicht mehr einfach in Großbritannien niederlassen dürften?

    Hoppe: In den vergangenen Jahren sind viele Bürger der östlichen EU-Staaten nach Großbritannien gekommen. London wird aber wohl keine Einschränkungen für einzelne Nationalitäten festlegen. Deshalb werden von den neuen Regeln grundsätzlich auch Deutsche betroffen sein.

    Koch: Könnte die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), in der Großbritannien bis zum EU-Beitritt 1973 Mitglied war, den Rahmen für einen Soft-Brexit bilden?

    Hoppe: Theoretisch ja. Das EFTA-Mitglied Schweiz ist nicht gleichzeitig Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der die Anerkenntnis der vier Freiheiten voraussetzt.

    Koch: In bilateralen Verträgen mit der EU hat aber auch die Schweiz die vier Grundfreiheiten akzeptiert.

    Hoppe: Nach der Mehrheit gegen Freizügigkeit in der Schweizer Volksabstimmung muss dieser Punkt jetzt jedoch neu verhandelt werden. Eventuell kann das ein Vorbild für das künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien sein. Aber bisher zeigt die EU-Kommission wenig Bereitschaft, sich auf einen Kompromiss einzulassen.

    Ulrich Hoppe (51) ist Hauptgeschäftsführer der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London.

  • 14 Cent pro T-Shirt lösen das Problem

    Die Bekleidungspreise in Deutschland müssten kaum steigen

    Der in Europa winzige Betrag macht in Indien den entscheidenden Unterschied. 14 Cent pro T-Shirt reichen, um den Lohn der dortigen Textilarbeiter von rund 100 Euro im Monat auf etwa 160 Euro anzuheben. Statt des kärglichen, staatlich festgesetzten Mindestlohns könnten die Beschäftigten der Fabrik im südindischen Tirupur existenzsichernde Gehälter erhalten, die auch die Kosten der Familien beispielsweise für das Schulgeld der Kinder und Medikamente abdecken.

     

    Das haben die Textilfirma Continental Clothing, die Unternehmensberatung BSD und das Fair Fashion Network (Netzwerk für faire Mode) in einem Pilotprojekt ermittelt, bei dem sie zunächst 150.000 T-Shirts fertigen ließen. Sie wollen damit demonstrieren, dass sozialverträgliche Bekleidungsproduktion möglich ist, ohne in Europa die Preise wesentlich anzuheben. Denn 14 Cent Aufpreis fallen selbst bei Billig-T-Shirts für fünf Euro kaum ins Gewicht. „Existenzsichernde Löhne sind auch im Massenmarkt umsetzbar“, sagt Mark Starmanns, ein Gründer des Netzwerkes.

     

    Augenblicklich ist das allerdings nur eine theoretische Berechnung. Denn derzeit wird erst ein kleiner Teil der Produktion in der Fabrik mit dem 14-Cent-Aufschlag vergütet. Weil das zusätzliche Geld auf das gesamte Personal umgelegt wird, erhalten die Beschäftigten nun einen höheren, aber noch keinen existenzsichernden Lohn. Dieser wäre mittels 14 Cent pro T-Shirt möglich, wenn die gesamt Jahresproduktion so bezahlt würde.

    Firmen, die so etwas ausprobieren, bilden allerdings nur eine kleine Minderheit. „Das ist noch immer eine Nische“, so Starmanns. Jedoch eine, die wächst. Die Sonderveranstaltung zu ethischer Bekleidung der Messe Fashion Week in Berlin fand vor fünf Jahren erstmals mit 36 Ausstellern statt. Beim diesjährigen Durchgang, der bis zum 1. Juli dauert, sind über 100 Firmen dabei.

    Diese Kollektionen zeichnen sich durch eine höhere ökologische und soziale Qualität aus. So hat die Firma Deepmellow ein Verfahren entwickelt, um Leder mit Extrakten aus der Rhababerwurzel zu gerben, statt mit umweltbedenklichem Chrom.

    Solche Geschäftsideen zeigen, was möglich ist. Sie sind Vorbilder für die traditionelle Modeindustrie, üben aber auch Druck auf die marktbeherrschenden Handelsketten aus. Denn die fairen Firmen jagen den alten Anbietern Kunden ab, wenngleich nur in beschränktem Umfang. Und die Platzhirsche reagieren. Das bemerkt Deepmellow-Geschäftsführerin Anne-Christin Bansleben zum Beispiel daran, dass sich mehr und mehr große Unternehmen nach dem Rhabarber-gegerbten Leder erkundigen.

    Sie müssen sich um die sozialen und ökologischen Bedingungen in der globalen Textilproduktion kümmern – das wissen die Bekleidungskonzerne seit Jahren. Praktische Fortschritte machen sie dennoch nur langsam. Vor fast zwei Jahren gründete CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller das Bündnis für nachhaltige Textilien, an dem sich über 180 Firmen und Institutionen beteiligen. Bis Ende 2016 nun sollen alle Mitgliedsfirmen eigene Fahrpläne erarbeiten, wie sie die Bedingungen in ihren Zulieferketten verbessern. Die Debatte dreht sich darum, ob und wie die Pläne veröffentlicht werden. „Nur dann kann die Öffentlichkeit künftig beurteilen, ob die Unternehmen Fortschritte machen“, sagt Maik Pflaum von der Kampagne für Saubere Kleidung, die ebenfalls im Bündnis mitarbeitet. Einen Schritt vorwärts hat das Bündnis geschafft, indem es den schrittweisen Verzicht auf gefährliche Chemikalien in der Kleidung beschloss.

  • Gütesiegel statt Sargnagel

    Kommentar zur EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    Die Bombe nicht explodieren lassen – für diese Option hat sich das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das oberste deutsche Gericht winkte am Dienstag das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) durch – mit gewissen Einschränkungen. Insgesamt stehe das Programm nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, lautet das Karlsruher Urteil. Europa kann aufatmen.

    Dies ist der Schlusspunkt eines juristischen Verfahrens von großer Tragweite. Die Kläger hatten argumentiert, mit der Ankündigung von 2012, die Eurokrise notfalls durch den Kauf von Staatsanleihen einzudämmen, habe EZB-Präsident Mario Draghi seine Kompetenzen überschritten und die Rechte des Bundestages verletzt. Die Zurückweisung dieser Position beinhaltet jedoch auch eine politische Entscheidung. Sicher überlegten die Richter: Was passiert praktisch, wenn wir gegen die EZB urteilen?

    Gut möglich, dass das zu einem großen Durcheinander führen würde. Dann stünde das Bundesverfassungsgericht gegen den Europäischen Gerichtshof, der der Zentralbank schon früher Rückendeckung gegeben hatte. Ein Verfassungskonflikt wäre das Ergebnis, verbunden mit einer gegenseitigen Blockade. Gemeinsame Politik in Europa wäre noch schwieriger als heute.

    Auch eine neue Wirtschaftskrise könnte das Ergebnis sein. Die Jagd der Finanzinvestoren auf schwache Regierungen in Euroland begänne erneut. Wahrscheinliche Folgen: höhere Zinsen für Staatsanleihen, steigende Staatsverschuldung, neue Rettungsprogramme und explodierende Kosten auch für Deutschland.

    Gut, dass das Verfassungsgericht beigedreht ist. Es hat der EZB keinen Sargnagel verpasst, sondern ein Gütesiegel verliehen. Und es hat insgesamt für Europa geurteilt. Viele derjenigen aber, die diesen Spruch kritisieren, geben damit zu Protokoll, dass sie eigentlich gegen Europa sind. Zum Beispiel Sarah Wagenknecht von der Linken. Sie begrüßte nicht die stabilisierende Wirkung des Urteils, sondern bemängelte, dass die EZB-Anleihekäufe und die dadurch verursachten niedrigen Zinsen die deutschen Sparer schädigten. Mit dieser Argumentation kann Wagenknecht in die AfD eintreten. Von links nach rechts schließt sich so der Kreis der Euro-Gegner.

  • Ein paar hundert Millionen steuerfrei

    CSU setzt Vergünstigungen für große Familienunternehmen und kleine Handwerksbetriebe bei der Reform der Erbschaftsteuer durch

    Bei der Erbschaftsteuer für Firmen hat die CSU auf den letzten Metern noch einige Vergünstigungen für die Erben herausgeholt. Um von der Steuer befreit zu werden, müssen Handwerksbetriebe bis zu fünf Beschäftigten künftig nicht nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze sichern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte die Grenze schon bei drei Arbeitnehmern ziehen. Damit das Gesetz endlich beschlossen werden kann, stimmten CDU und SPD dem Kompromiss nun zu.

    Der Einigung, die die Regierung am Montag verkündete, ging eine anderthalbjährige Debatte voraus. Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz in entscheidenden Punkten bemängelt. Die RichterInnen hielten die Verschonung von der Steuer für kleine Firmen und große, kapitalkräftige Unternehmen für zu großzügig. Sie setzten Regierung und Parlament eine Frist zur Überarbeitung bis Ende diesen Monats.

    Schäuble legte daraufhin im Juni 2015 einen Reformvorschlag vor. Dieser enthielt unter anderem drei entscheidende Punkte. Erstens sank die Steuerfreigrenze für kleine Betriebe von 20 auf drei Beschäftigte. Zweitens sollten größere Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von über 20 Millionen Euro nur noch teilweise von der Erbschaftsteuer verschont werden – auch wenn sie ihre Arbeitsplätze erhalten. Über 110 Millionen Euro sollte eine weitere Verschärfung eintreten.

    Unternehmensverbände und auch die CSU machten gegen diesen Vorschlag mobil. Es gelang ihnen, Schäubles Entwurf an mehreren Stellen günstiger für die Firmen zu gestalten. So stieg die Untergrenze beim zu versteuernden Betriebsvermögen von 20 auf 26 Millionen Euro. Firmen, die im Besitz von Familien sind, erhielten einen zusätzlichen Freibetrag von 30 Prozent des Betriebsvermögens. Argument: Die Nachkommen könnten das ererbte Vermögen nicht verkaufen, weil es im Unternehmen fest gebunden sei. Und wer Erbschaftsteuer zahlen muss, dazu aber nicht in der Lage ist, sollte sie für zehn Jahre gestundet bekommen – zinslos.

    Doch selbst diese Zugeständnisse der CDU und SPD reichten der CSU am Schluss nicht. Neben der Anhebung der Beschäftigtengrenze von drei auf fünf Arbeitnehmer drückte sie noch durch, dass auch Mittel für Investitionen zwei Jahre lang nicht unter die Steuer fallen sollen.

    Allerdings musste auch die CSU Federn lassen. Die obere Grenze von 110 Millionen Euro, die Schäuble für eine schärfere Besteuerung zog, wird künftig im Umkreis von 90 Millionen liegen. Manche Firmenerben werden also etwas mehr Steuer entrichten müssen, als Schäuble beabsichtigte. Das verlangte die SPD als Ausgleich für die CSU-Forderungen.

    Weil die Union Steuererhöhungen ablehnt, will die große Koalition die gesamte Reform aufkommensneutral gestalten. Die Einnahmen des Staates sollen das bisherige Niveau, das bei sechs Milliarden Euro pro Jahr liegt, allenfalls leicht übersteigen. 2014 wurde laut Statistischem Bundesamt Vermögen im Wert von 108,8 Milliarden Euro vererbt oder geschenkt. Wegen der Freibeträge und Firmenprivilegien wurden davon nur 33,8 Milliarden Euro besteuert. Die Finanzämter nahmen schließlich 5,4 Milliarden ein.

    Die Stiftung Familienunternehmen begrüßte am Montag die „Fortschritte“ gegenüber Schäubles Entwurf vom vergangenen Sommer. Gleichzeitig klagte die Firmenlobby: „Für eine große Anzahl von Familienunternehmen wird sich die Erbschaftsteuer-Belastung jedoch deutlich erhöhen.“ Weitere Vergünstigungen seien deshalb nötig.

    Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sagte dagegen: „Betriebsvermögen werden in einer Weise privilegiert, die für den Erhalt der Unternehmen nicht erforderlich ist.“ Er rechnet mit neuen Klagen beim Verfassungsgericht. „Wir sehen uns in Karlsruhe“, so Bach. Bevor es soweit ist, müssen Bundestag und Bundesrat der Reform beraten und beschließen.

  • Das große Nichtstun

    In der Steuer- und Finanzpolitik hat die große Koalition fast nichts bewegt. Dieses Muster setzt sich beim aktuellen Streit um die Erbschaftsteuer fort.

    Carsten Schneider hat Zeit. Der Fraktionsvize der SPD im Bundestag stellt sich raus auf seinen Bürobalkon und raucht eine blaue Gauloise. Schöner Blick auf die Spree, die gemächlich am Reichstag vorbeifließt. „Ich schaue gerne auf's Wasser. Das beruhigt.“ Schneider, aus Erfurt stammend, 40 Jahre alt, ist Hobby-Angler.

    Wie ein langer, ruhiger Fluss verlief in den vergangenen drei Jahren die Entwicklung bei seinem Lieblingsthema, der Finanz- und Steuerpolitik. Da hätten Union und SPD mit ihrer 80-Prozent-Mehrheit im Bundestag jede Menge bewegen können, doch es herrschte weitgehend Tatenlosigkeit. „Die Finanz- und Steuerpolitik der großen Koalition ist mir zu unambitioniert“, sagt Schneider. So ist es auch beim Streit um die Erbschaftsteuer, der am Donnerstag dieser Woche möglicherweise doch noch gelöst wird.

    Dass nicht viel passieren würde, kündigte sich bereits in den Koalitionsverhandlungen 2013 an. Die SPD wollte gewisse Steuererhöhungen für Wohlhabende und Reiche durchsetzen. Doch die Union blockte alles ab. Schneider rief seinen Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel an und fragte, was los sei. Von dort erhielt er die Auskunft: „Die Vereinbarung lautet: Im Mittelpunkt steht der ausgeglichene Bundeshaushalt. Steuerpolitisch machen wir nichts.“

    Obwohl es durchaus notwendig gewesen wäre. Seit Jahren ist den Politikern der Befund bekannt, dass die soziale Spaltung zwischen Arm und Reich zunimmt, was die Legitimität der sozialen Marktwirtschaft und Demokratie insgesamt in Frage stellt. Niedrigere Steuern und Sozialabgaben für Geringverdiener und eine höhere Belastung der wirtschaftlichen Elite könnten hier ausgleichend wirken.

    Doch die Union legte sich auf das Versprechen fest: keine Steuererhöhungen. Die Christdemokraten wollten sich von den Wählern an dieser Stelle nicht den Vorwurf machen lassen, sozialdemokratische Politik zu exekutieren. Ralph Brinkhaus, Fraktionsvize der Union, verleiht der Blockade eine positive Interpretation, indem er sagt: „Es ist ein Wert an sich, wenn einige Jahre Rechtssicherheit bei den Steuergesetzen herrscht.“

    Gestaltende Steuer- und Finanzpolitik fand in der Folge oft nur dann statt, wenn man wirklich etwas tun musste, beispielsweise weil das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Erbschaftssteuer für Unternehmen verlangte. In dieser Sache zerlegt sich die Koalition nun seit Monaten. Obwohl das Paket schon ausgehandelt war, will die CSU jetzt unbedingt noch weitere Verbesserungen für mittelständische Firmen durchsetzen. Sollten bisher Handwerksbetriebe mit höchstens drei Beschäftigten von der Steuer auf vererbtes Betriebsvermögen verschont werden, so könnte diese Grenze nun auf vier oder fünf Beschäftigte steigen.

    Aber die SPD wird sich dieses Zugeständnis bezahlen lassen. „Wir werden Veränderungen bei der Erbschaftsteuer nur zustimmen, wenn sie das Aufkommen erhöhen“, sagt Schneider. Größere Firmen oberhalb eines Wertes des Betriebsvermögens von etwa 80 Millionen müssten dann mehr Erbschaftsteuer entrichten. Hier muss die CSU wohl mit dem Gegenteil leben, das sie eigentlich erreichen wollte – kein gutes Ergebnis für Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer.

    Was haben die Finanzpolitiker von Union und SPD darüberhinaus während der vergangenen drei Jahre gemeinsam geleistet? Brinkhaus: „Finanz- und haushaltspolitische Erfolge der großen Koalition sind unter anderem der ohne neue Schulden ausgeglichene Bundeshaushalt, erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung sowie die finanzielle Entlastung der Kommunen.“ SPD-Kollege Schneider stimmt dieser Einschätzung im Prinzip zu.

    Und was kommt noch bis zur nächsten Bundestagswahl 2017? Zum Beispiel das Thema Grundsteuer, und zwar mit einer ähnlichen Konfliktlage wie bei der Erbschaftsteuer. „Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass das Bundesverfassungsgericht Änderungen bei der Grundsteuer verlangt“, sagt Schneider. Denn in Ostdeutschland basiert die Berechnung auf Einheitswerten aus dem Jahr 1935, in Westteil von 1964. Das führt zu massiven Unter- und Falschbewertungen von Häusern und Grundstücken.

    „Insgesamt sollte die Grundsteuer auf einer realistischen Bemessungsgrundlage aufbauen“, fordert deshalb der SPD-Finanzpolitiker. Dies sei ein guter Weg, um die Besitzenden stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzuziehen. Die Reaktion aus Bayern ist vorhersehbar: Keine Erhöhung. Und auch CDU-Finanzpolitiker Brinkhaus betont: „Die Ländervorschläge zur Reform der Grundsteuer werden wir sorgfältig prüfen. Wichtig ist uns insbesondere eine Aufkommensneutralität.“

    Das Elend geht also weiter. Möglicherweise sogar über 2017 hinaus, falls keine andere Regierungskonstellation zustande kommt. Carsten Schneider: „Ich bezweifele, dass Rot-Rot-Grün im Bund eine Machtperspektive hat. Eine solche Regierung bräuchte eine gesellschaftlich getragene Stimmung und eine gemeinsame Geschäftsgrundlage – beides ist nicht zu erkennen.“

  • Bald kommen die Züge pünktlich

    Die Deutsche Bahn AG verspricht wieder einmal Verbesserungen. Vor der Aufsichtsratssitzung am Mittwoch steht Vorstand Grube unter Druck

    Scheinbar ist alles in Ordnung: Drei Viertel der Reisenden sind mit der Deutschen Bahn AG zufrieden. Diese Zahl präsentiert das Unternehmen selbst. Wie passt sie zusammen mit dem schlechten öffentlichen Image des Schienenkonzerns? Jeder Bahnkunde kann über Verspätungen, kaputte Klimaanlagen im Sommer und nicht funktionierende Internetverbindungen im ICE berichten.

    Die scheinbar widersprüchlichen Befunde passen gut zusammen. Denn andere Konzerne, die beispielsweise Autos, Smartphones oder Kühlschränken verkaufen, erreichen Werte von 90 Prozent. „Die Kundenzufriedenheit von 76 Prozent bei der Bahn ist ein Armutszeugnis“, sagt Verkehrsforscher Heiner Monheim, „gerade die mangelnde Zufriedenheit unter den Neukunden ist alarmierend.“

    Auch die Stimmung in den Leitungsgremien des staatseigenen Verkehrsunternehmens ist schlecht. Wenn am Mittwoch der Aufsichtsrat tagt, geht es darum, dass Vorstandschef Rüdiger Grube die permanenten Probleme nicht in den Griff bekommt. Beispielsweise nimmt der Güterverkehr ab und verursacht Verluste. Der neue Bahnhof Stuttgart 21 wird teurer, die Bauarbeiten brauchen länger.

    Deshalb steht der Vorstand unter zunehmendem Druck. Wird der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft, in dem auch Vertreter der Bundesregierung sitzen, Grube vor dessen Vertragsende im Dezember 2017 ersetzen? Christian Böttger, Professor für Verkehrswesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, sagt: „Wäre die Bahn ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen, müsste Grube wohl gehen. Aber sie ist ein Konzern unter starkem Einfluss der Politik.“

    Noch kann sich der Bahn-Vorstand auf die Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verlassen, die zusätzliche Turbulenzen vor der Bundestagswahl vermeiden möchte. Unter anderem aus diesem Grund wird auch Ronald Pofalla, ehemaliger Chef von Merkels Kanzleramt und jetzt im Bahn-Vorstand, noch einige Zeit warten müssen, bis er die Nachfolge Grubes antreten kann.

    Die Lage der Deutschen Bahn AG ist durchaus miserabel. Für das Jahr 2015 verbuchte der Konzern einen Verlust – erstmals seit zehn Jahren. Rote Zahlen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro wies die Bilanz aus. Und in diesem Jahr geht die Talfahrt weiter. Im ersten Quartal 2016 sank der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr.

    Die Probleme sind vielfältig. Die Bahn transportiert weniger Güter und will darauf nun mit einem Sparprogramm reagieren. Gewerkschafter und Betriebsräte laufen Sturm. Zusätzliche Schwierigkeiten bereitet der Bahn, dass die Bundesländer weniger Transportleistung im Regionalverkehr bestellen. Zunehmend geben sie privaten Konkurrenten des Staatskonzerns den Vorzug.

    Ein besonderes Thema ist der Neubau des Bahnhofs Stuttgart 21. Die wahrscheinlichen Kosten erreichen bereits jetzt die geplante Gesamtsumme von 6,5 Milliarden Euro. Das heißt: Der im Finanzierungskonzept enthaltene Kostenpuffer von 500 Millionen Euro ist aufgebraucht. Möglicherweise wird das Projekt bis zur Inbetriebnahme noch deutlich teurer. Diese verschiebt sich wohl um mindestens zwei Jahre auf 2023.

    Viele Experten sind sich darin einig, dass die Verantwortung für die Probleme auch beim Vorstand der Bahn AG zu suchen ist. Weil jeder fünfte Zug verspätet fährt, sagt Bernhard Knierim vom Bündnis Bahn für Alle: „Die Unpünktlichkeit der Züge beruht vor allem auf Managementfehlern. Es wurden beispielsweise zu wenige Mittel in die Instandhaltung des Schienennetzes und der Züge investiert.“ Verkehrsprofessor Böttger sieht das ähnlich: „Für die großen Trassen wurde jahrelang zu wenig Geld aufgewendet. Um das zu beheben, sind mehr öffentliche Mittel nötig. Die Bahn kann diese Summen nicht selbst aufbringen.“

    Damit ist auch die Politik angesprochen. Die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) machte in den 1990er Jahren aus den Staatsbetrieben Bundesbahn (West) und Reichsbahn (Ost) die privatrechtliche Aktiengesellschaft Deutsche Bahn AG. Diese sollte an die Börse gehen, verkauft werden, hohe Gewinne erwirtschaften und guten Bahntransport bieten. Heute zeigt sich: Das ganze Konzept funktioniert nicht.

    „Ein verlässlicher öffentlicher Schienenverkehr ist unseres Erachtens Teil der Daseinsvorsorge und sollte nicht dem Prinzip der Gewinnorientierung unterworfen werden.“ So fasst Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) die verbreitete Kritik zusammen. Er fordert, dass der „Bund dringend mehr Geld in die Schieneninfrastruktur investiert, um Transporte per Bahn gegenüber denen auf der Straße konkurrenzfähig zu machen.“

    Wie schon oft in der Vergangenheit hat der Vorstand auch diesmal Besserung versprochen. „Bahn 2020“ lautet das Stichwort. So will man mit neuen Management-Modellen erreichen, dass mehr Züge pünktlich abfahren. Auch zusätzliche Investitionen sind geplant.

    Verkehrsforscher Böttger überzeugt das allerdings nicht: „Ich kann noch kein wirkliches Programm zur Behebung der Mängel erkennen. Dass die Pünktlichkeit verbessert werden soll, erklärt die
    Bahn jedes Jahr.“ Kollege Monheim fordert den Ausbau der wichtigsten Schienenknoten in Deutschland, damit mehr Züge schneller durch die Engpässe rollen. Und als Vision empfiehlt Kritiker Knierim: „Der Bund sollte eine Vereinbarung mit der Bahn schließen, welche Leistung sie zu erbringen hat, und was das kostet. Unter dem Strich könnte eine schwarze Null stehen. So macht das auch die Schweiz – mit großem Erfolg.“

  • Vor der Kurve bremsen, dann wieder Gas geben

    Leitartikel zur Energiewende

    Vor einer scharfen Kurve muss man Tempo rausnehmen. Sonst fährt man in den Straßengraben, oder es passiert Schlimmeres. Autofahrer wissen das und bremsen. Das bedeutet nicht, dass sie stehenbleiben. So ähnlich ist es mit der Energiewende. Der Bundesregierung hat am Mittwoch abermals eine Reform des Gesetzes für die Erneuerbaren Energien beschlossen. Die Stromrevolution kommt damit aber nicht zum Stillstand, wie manche Umweltschützer und Ökoenergie-Lobbyisten beklagen. Nur das Tempo nimmt etwas ab.

    Bisher wurde quasi jedes Ökokraftwerk gebaut, das irgendjemand bauen wollte. Und der Betreiber bekam eine Garantie, dass die Gemeinschaft der Stromkunden seine Energie zu einem festgesetzten Preis 20 Jahre lang kauft – ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht wirklich luxuriöses Modell. Das hat die Energierevolution in Deutschland ermöglicht und die Wirtschaft zukunftsträchtige Exportprodukte entwickeln lassen. Heute bereits stammt ein Drittel des hierzulande verbrauchten Stroms aus Wind-, Sonnen- und Biomasse-Kraftwerken. In zehn Jahren wird es die Hälfte sein.

    Die Änderung besteht nun darin, dass die Regierung Höchstmengen für den jährlichen Zubau festlegt. Statt beispielsweise 1.300 große Windräder werden auf deutschen Feldern dann pro Jahr vielleicht 800 errichtet. Und es kommen auch nur die Firmen zum Zuge, die den Strom zum günstigsten Preis herstellen. Dafür sorgen Ausschreibungen. Zudem werden, weil gegenwärtig die nötigen Stromleitungen fehlen, in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Teilen Hessens vorläufig deutlich weniger Windanlagen hinzukommen als in den vergangenen Jahren. Auch für Bürger, die am Dorfrand einen kleinen Windpark errichten wollen, wird die Lage durch die komplizierten Ausschreibungen nicht einfacher.

    Das alles bedeutet aber nicht, dass Kanzerlin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Energiewende abwürgen. Wobei zutreffend bleibt: Ließe man der Entwicklung freien Lauf, könnte Deutschland die hundertprozentige Versorgung mit Ökostrom schneller erreichen, als es die Regierung jetzt plant.

    Sie will aber nicht, dass ihr der Laden um die Ohren fliegt. Das muss man nicht richtig finden, erscheint politisch aber plausibel. Die große Koalition nimmt einfach Rücksicht auf die Interessen der konventionellen Energieversorger, deren Geschäftsmodelle durch den Boom des Ökostroms bedroht sind.

    Einfach gesagt, verdrängt die zunehmende Menge sauberer Elektrizität die konventionell hergestellte Energie. Wegen des großen Angebots sinkt insgesamt der Strompreis – wenn auch viele Privatkunden das nicht merken, weil ihre Versorger sie daran nicht teilhaben lassen. Unternehmen wie E.ON, RWE, Vattenfall, EnBW und auch viele Stadtwerke sehen aber deutlich, wie sich der Wind dreht. Alte Kohle- und selbst neue Gaskraftwerke sind oder werden bald unrentabel. Diesen Firmen will die Regierung etwas mehr Zeit zur Anpassung geben – und damit verhindern, dass ständig tausende Beschäftigte der traditionellen Industrie, mobilisiert durch die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, aus Angst um ihre Arbeitsplätze vor dem Bundeswirtschaftsministerium demonstrieren. Das ist die politische Kurve, die vor uns liegt. Da will die Regierung gut rumkommen.

    Wenn das geschehen ist, wird es weitere Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geben. Denn möglicherweise reichen die jetzt festgelegten Zubaumengen in fünf bis zehn Jahren nicht mehr aus. Augenblicklich kalkuliert die Regierung nicht ein, dass dann viele alte Wind- und Sonnenkraftwerke außer Betrieb gehen. Für sie braucht man Ersatz – sonst kann Deutschland seine Versprechen für den Klimaschutz nicht einhalten.

    Außerdem brauchen wir vermutlich bald mehr Strom als heute. Warum, erklärt ein Blick nach Norwegen. Dort plant die Regierung, ab 2025 keine Benzin- und Diesel-Autos mehr zuzulassen, sondern nur noch emissionsfreie Fahrzeuge. Die deutschen Autokonzerne werden die Bundesregierung zwar von einem ähnlich radikalen Schritt abhalten, aber auch hier müssen und werden Millionen Elektro-Fahrzeuge unterwegs sein. Das funktioniert nur, wenn viel mehr Ökokraftwerke viel mehr sauberen Strom produzieren. Ein entsprechender technologischer Wandel könnte auch Öl- und Gasheizungen verdrängen.

    So dürfte die augenblickliche Phase der Drosselung eine vorübergehende sein. Jeder Autofahrer weiß: Nach der Kurve muss man wieder Gas, nein: Strom, geben.

  • Leitplanken für die Energiewende

    Erstmals will die Bundesregierung jährliche Ziele für den Neubau von Ökostrom-Kraftwerken beschließen. Die Ausbauziele für 2035 würden damit aber verfehlt, fürchtet das Institut Agora

    Den Ausbau der Ökoenergie will die Bundesregierung kostengünstiger gestalten. Dem dient die Reform des Gesetzes für die Erneuerbaren Energien, das Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Kabinett am Mittwoch voraussichtlich beschließen. Unnötige Ausgaben für die Stromkunden will man so vermeiden. Die Regierung reagiert unter anderem darauf, dass die Errichtung der neuen Energieleitungen, die Windstrom von Nord- nach Süddeutschland leiten sollen, hinter dem Plan zurückhängt. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Warum werden die Stromtrassen nicht so schnell gebaut, wie bisher geplant?
    In ihrer aktuellen Überprüfung der Bauprojekte nimmt die Bundesnetzagentur an, dass die drei großen Nord-Süd-Leitungen frühestens 2025 in Betrieb gehen, zwei bis drei Jahre später als beabsichtigt. Dabei geht es um die neuen Stromkabel vom niedersächsischen Emden ins nordrhein-westfälische Osterath, von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein bis Großgartach bei Heilbronn (Baden-Württemberg) und von Wilster in Schleswig-Holstein zum bayerischen Grafenrheinfeld. Ein Grund für die Verschiebung: Um die Anwohner von neuen, hohen Strommasten zu verschonen, sollen die Kabel über weite Strecken in der Erde verlegt werden. Diese Planung dauert länger. Aber auch insgesamt kommt die Modernisierung des Stromnetzes zu langsam voran. Die bestehenden Leitungen können die wachsende Menge an Ökostrom nicht immer aufnehmen.

    Was bedeutet der langsame Trassenbau für die Stromkunden?
    Die Milliarden-Kosten fallen etwas später an. Weil die Netzbetreiber die Ausgaben auf die Stromrechnungen der Kunden umlegen, entlastet das zunächst die Preise. Andererseits entstehen zusätzliche Kosten, weil überflüssiger Windstrom aus dem Norden nicht in den Süden transportiert werden kann. Die Netzbetreiber müssen die Kraftwerksbesitzer dafür entschädigen. Unter dem Strich hat die Verschiebung des Leitungsbaus deshalb wohl kurzfristig keine großen Effekte für die Stromkunden.

    Was steht im neuen EEG?
    Bis heute wird die Geschwindigkeit des Neubaus neuer Wind-, Solar- und Biomasse-Kraftwerke im Prinzip nicht reglementiert. Immer mal wieder kommt es deshalb zu sprunghaften Zuwächsen, inklusive entsprechender Mehrkosten für die Kunden. Denn die Privathaushalte und meisten Unternehmen müssen einen Teil der Aufwendungen mittragen. Deshalb macht die Regierung bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nun genaue Vorgaben für einen gleichmäßigen Ausbau: Beispielsweise sollen bis 2019 nur noch rund 1.000 große Windräder pro Jahr an Land entstehen. Ähnliche Obergrenzen gibt es für Windkraftwerke auf See, Solar- und Biomasseanlagen. Zuerst kommen außerdem diejenigen Betreiber zum Zuge, deren Windparks den Strom zum günstigsten Preis produzieren. Schließlich will man den Zubau von Windkraftwerken in Norddeutschland im Vergleich zur Vergangenheit etwas reduzieren, im Süden dagegen etwas verstärken.

    Würgt die Regierung die Energiewende ab?
    Nein – auch wenn manche grünen Politiker und Ökoenergie-Lobbyisten das Gegenteil behaupten. Zum Beispiel bei Wind an Land lag der Zubau seit dem Jahr 2000 im Durchschnitt ungefähr in derselben Größenordnung, die die Regierung für die kommenden Jahre plant. „Bis 2025 ist die Energiewende auf gutem Weg, von einem Ausbremsen kann hier nicht die Rede sein“, sagt Patrick Graichen, Chef des Instituts Agora Energiewende.

    Kann die Bundesregierung ihre Ausbauziele erreichen?
    Bis 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des deutschen Stroms aus Ökokraftwerken kommen. Das klappt mit der EEG-Reform wohl. Dann aber werde es schwierig, sagt Graichen: „Um das Ziel für 2035 – einen Anteil von 55 bis 60 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch – zu erreichen, müssen die Anstrengungen nach 2025 deutlich stärker werden. Hierfür reichen die im neuen EEG festgelegten Zubauzahlen für Wind und Photovoltaik bei weitem nicht.“ Als einen wesentlichen Grund führt das Institut an, dass ab 2028 viele dann alte Ökokraftwerke außer Betrieb gehen. Mit dem bisher geplanten Zubau kann man diese nicht ersetzen. „Für die weiteren Ausbauziele gibt es klare Festlegungen im EEG“, sagte dazu eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Man sei sicher, diese auch später zu erreichen. Bernd Westphal, Obmann der SPD im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, erklärte: „Ich bilde mir nicht ein, dass diese EEG-Reform alle zukünftigen Entwicklungen abdeckt. Deshalb wird es auch in Zukunft zu Reformen kommen, die dann die Zielerreichung bis 2035 und kommende Herausforderungen in Angriff nehmen müssen.“

    Welche Aussichten bestehen für die Strompreise der Privathaushalte und Firmen?
    Weil die Kosten für neue Ökokraftwerke künftig stärker sinken als früher, könnten auch die Stromrechnungen der Verbraucher abnehmen – vorausgesetzt, die Elektrizitätsanbieter geben die Kostensenkung an die Privathaushalte und Firmen weiter. Bisher haben sie das oft nicht getan.

  • Ein soziales Experiment

    Kommentar zum Grundeinkommen von Hannes Koch

    „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“, heißt es im ersten Buch Mose. Wird dieser Satz der Bibel künftig noch gelten? Das ist die Kernfrage, die der Debatte über das Bedingungslose Grundeinkommen zugrundeliegt. Bei der Schweizer Abstimmung am Sonntag wurde sie offiziell zwar nicht gestellt, doch jeder, der am Plebiszit teilnahm, musste eine Haltung dazu einnehmen. 77 Prozent der abstimmenden Bürger votierten gegen das Grundeinkommen, immerhin 23 Prozent dafür – eine erstaunlich hohe Zahl, wenn man bedenkt, dass es um die Forderung nach einem sehr grundsätzlichen Kulturwandel geht.

    Interessant ist, dass es die Befürworter in der Schweiz überhaupt so weit geschafft haben. Infolge der Abstimmung steht das Grundeinkommen auch in Deutschland wieder stärker zur Diskussion. Einfach gesagt geht es darum: Jeder Bundesbürger könnte beispielsweise 800 Euro pro Monat von der Gemeinschaft erhalten, ohne den Nachweis irgendeiner Arbeitsbereitschaft erbringen zu müssen.

    Ein solches System existiert nirgendwo auf der Welt. Führte man es ein, würde die biblische Weisheit, die ein Naturgesetz zu beschreiben scheint, außer Kraft gesetzt. Wenn der Staat jedem Bürger 800 Euro zahlt, muss man sich um das Existenzminimum keine Sorgen mehr machen. Zwar fließen dann nicht Milch und Honig, aber auf niedrigem Niveau könnte man doch lebenslangen Urlaub genießen.

    Würden also nicht Millionen Leute aufhören zu arbeiten? Und wären die Beschäftigten, die weiter tätig sind, bereit, eine steigende Zahl von Müßiggängern mitzufinanzieren? Für viele Menschen, die nicht in der Lage sind, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen, wäre das Grundeinkommen wahrscheinlich schlecht. Denn es fehlte der äußere Druck, etwas für die Gemeinschaft und sich selbst zu leisten. Andere, vielleicht sogar die Mehrheit, erlebte das Grundeinkommen jedoch als Reich der Freiheit. Eine Explosion der Kreativität würde folgen, man könnte ohne Zwang seine Idee verwirklichen. Vielleicht käme es sogar zu einem Wirtschaftswunder mit zehntausenden neuen Unternehmen und Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze.

    All das aber ist Spekulation. Wie das Grundeinkommen wirkte, kann man heute nicht wissen. Deswegen wäre es hilfreich, ein soziales Labor zu errichten und das System zu testen. Eine Stadt und ein Landkreis könnten das Grundeinkommen mit Unterstützung der Bundesregierung für fünf Jahre einführen. Wissenschaftler studierten das Verhalten der Menschen. Danach verfügten wir über eine solidere Basis der Debatte.

  • „Ich arbeite ja gerne“

    Katrin Klink hat ein Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat gewonnen. Sie könnte jetzt weniger arbeiten, tut aber mehr

    Einmal pro Monat bekommt Katrin Klink 1.000 Euro überwiesen. Für nichts. Als Geschenk. Das geht nun schon seit Januar 2016 so. Und einige Monate hält der erstaunliche Zustand noch an.

    Klink ist selbstständige Webdesignerin, Illustratorin und Dozentin. Sie wohnt im Kölner Stadtteil Nippes. Im vergangenen Jahr nahm sie an einer Lotterie teil, allerdings keiner normalen. Der in Berlin ansässige Verein „Mein Grundeinkommen“ verloste unter hunderttausend Bewerbern vier Mal 12.000 Euro, auszuzahlen in Monatsraten von jeweils 1.000 Euro. Klink ist eine der GewinnerInnen und seitdem Teil eines sozialen Experiments, das ihr Leben und vielleicht noch viel mehr verändert.

    „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“, droht die Bibel im ersten Buch Mose und verspricht ewige Plackerei. Wie aber verhalten sich moderne Menschen, wenn plötzlich ihr Existenzminimum gedeckt ist und der biblische Zwang zur Arbeit wegfällt?

    Das ist die Frage, die der Verein anhand praktischer Beispiele klären will. 42 jährliche Grundeinkommen wurden bisher verlost, finanziert aus Spenden. Klink hält es für möglich, dass eine Gesellschaft wie die deutsche extrem profitieren würde, wenn alle Bürger Zugang zu einem bedingungslosen Grundeinkommen hätten. „Ich vermute, dass die Menschen lieber, länger und mehr arbeiten würden, als sie es heute tun.“ Wie bitte? Ein Paradox.

    Klink hat eine Menge geschafft. Seit die regelmäßigen Überweisungen aus Berlin auf Ihrem Konto eintreffen, hat sie ein Fernstudium für betriebliches Gesundheitsmanagement absolviert und abgeschlossen. Außerdem verfasste sie ein Buch. „Alles innerhalb der letzten sechs Monate“, betont die 53-Jährige.

    Unter Druck gesetzt, das zu tun, hat sie niemand. Sie hätte ihre Arbeitszeit auch reduzieren können. Mal Pause machen, eine längere Auszeit nehmen. Bei Katrin Klink trat jedoch ein anderer Effekt ein. Die Möglichkeit zu weniger Mühsal hat sie als Chance für neue, zusätzliche Tätigkeiten begriffen. Noch immer klingt sie erstaunt, als sie davon erzählt. Die Idee mit der neuen Ausbildung sei ihr erst gekommen, nachdem sie gewonnen hatte. Die Aussicht auf garantierte 12.000 Euro reduzierte den finanziellen Druck. Sie verschaffte ihr nicht nur eine gewisse Planungssicherheit, sondern auch den innerlichen Freiraum, um Optionen für ihren Berufsweg zu erwägen. „Das Fernstudium des Gesundheitsmanagements wäre ohne das Grundeinkommen nicht möglich gewesen“, sagt Klink.

    Dank des Studiums hat sie nun einen neuen Auftrag als Dozentin bei einem Weiterbildungsinstitut in Köln akquiriert. Dort wird sie bald beispielsweise Ärzte oder Fitnesstrainer beraten, die Betrieben Kurse zur Gesundheitsprävention für die Beschäftigten anbieten wollen. Dabei geht es unter anderem darum, wie die Unternehmen körperliche und seelische Belastungen – Begleiterscheinungen der Lohnarbeit – reduzieren können.

    Mit Stress kennt Klink sich aus. Seit mehreren Jahren trainiert sie Heilpraktiker und anderes medizinisches Personal in der Handhabung eines Gerätes, das die Funktionen des menschlichen Herzens misst. Die Ergebnisse geben unter anderem Aufschluss über die Fähigkeiten der Probanden, mit Stresssituationen zurecht zu kommen. Aus dieser Arbeit hat Klink auch die Lehre gezogen: „Wenn die Menschen in Deutschland durchschnittlich älter werden, und wir länger arbeiten wollen oder müssen, sollten wir rechtzeitig den Arbeitstress reduzieren. Sonst halten wir nicht durch.“ Auch dabei könne das Grundeinkommen helfen.

    Klink denkt politisch. Deshalb hat sie weitere Argumente auf Lager. „Als Gesellschaft können wir nicht mehr so weitermachen wie bisher. Wir brauchen politische Lösungen, weil es sonst zu massenhafter Altersarmut und Fachkräftemangel kommt.“

    Mit dem ersten Punkt spricht sie die Tatsache an, dass bald vermutlich Millionen Rentner in Deutschland auf Hartz IV angewiesen sein werden. Die eingezahlten Beiträge vieler Beschäftiger reichen nicht aus, um auskömmliche Altersbezüge zu finanzieren. Ein Grundeinkommen von beispielsweise 800 oder 1.000 Euro pro Monat könnte die soziale Misere der kommenden Jahrzehnte lindern.

    Beim zweiten Punkt sieht Klink die Lage so: Weil demnächst die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, rechnen Ökonomen damit, dass einheimischen Unternehmen künftig Millionen Arbeitskräfte fehlen. Auch diesem befürchteten Fachkräftemangel könnte das Grundeinkommen entgegenwirken, meint die Dozentin. Weil der Druck auf die Arbeitnehmer nachlasse, jeden miesen Job des puren Überlebens halber akzeptieren zu müssen, wären viele vielleicht auch bereit, zusätzliche Jahre zu arbeiten. Zufriedene Beschäftigte könnten also die Lücken stopfen, die der demografische Wandel sonst reiße, argumentiert Klink. Sie sagt: „Die Menschen wollen ja gerne arbeiten, aber unter anderen Bedingungen.“

  • Warum ich meine Waschmaschine nicht wegwerfe

    Wir retten die Welt

    Meine 19jährige Tochter hatte unlängst einen Unfall mit dem Rad. Keine Verletzungen, nur ihr schätzungsweise zehn Jahre altes Handy ging zu Boden und zu Bruch. Ich schlug ihr vor, mein Fairphone zu übernehmen. Selbst hätte ich mir dann die aktuelle Edition des Smartphones mit dem Gute-Gewissen-Faktor zugelegt.

    Doch das wollte sie nicht. Im Gebrauchthandy-Shop in Berlin-Schöneberg wählte sie wieder ein betagtes Modell – ohne Internetzugang, Google Maps, Spotify, aber immerhin mit Kamera. 40 Euro sollte das kosten. Großzügig bot der Verkäufer an: Garantie bis morgen! Reicht ja, um zu testen, ob das Teil funktioniert. Flink fügte er hinzu: „Hält 30 Jahre“. Daraufhin verlangte ich 30 Jahre Garantie. Darüber wollte der Geschäftsmann jedoch nicht verhandeln.

    Bestseller-Autor und Ökovisionär Harald Welzer sagt, dass meine Tochter kein Einzelfall sei, sondern zur Avantgarde gehöre. Viele seiner Studenten würden Mobiltelefone benutzen, die – in die Welt des Verkehrs übersetzt – einem Opel Admiral von 1965 ähneln. In seinem Buch „Die smarte Diktatur“ fordert Welzer, sich der digitalen Lebenweise zu verweigern, denn die löse keines der Menschheitsprobleme, weder die Klimakatastrophe, den Zwang zum Wirtschaftswachstum, noch die zunehmende soziale Spaltung zwischen Arm und Reich.

    Mir geht diese These zu weit. Unsere Waschmaschine löst diese Probleme ebenfalls nicht. Bringe ich sie deshalb zum Schrott und wasche meine Socken per Hand? Viele andere scheinen das ähnlich zu sehen. Bei der Genossenschaftsversammlung dieser Zeitung soll Welzer gefordert haben, dass alle ihre Smartphones wegwerfen. Angeblich gab es eine Menge Applaus. Über einen Haufen iPhones auf der Straße konnte ich aber nichts in Erfahrung bringen.

    Ich habe Zweifel an Welzers Forderung – und ihrer Durchsetzungskraft. Kann man sich dem technischen Fortschritt überhaupt verweigern? Reißt er uns nicht einfach mit? Vor unserem Supermarkt traf ich kürzlich einen Bekannten – linker Ökonom, intelligenter Typ. Ich erzählte ihm, dass mit künstlicher Intelligenz ausgestattete Computer mittlerweile Texte von der Länge einer  Din-A4-Seite so gut schreiben können, dass man nicht unbedingt mehr Journalisten dafür braucht. Ohje, nickten wir zwei ältere Herren, bald werden auch hochqualifizierte Autoren und Wirtschaftsforscher wegrationalisiert. Scheiß-Fortschritt. Empört Euch!

    Ruckzuck jedoch nahm unser Gespräch diese Wendung: Wir waren uns einig, dass es sehr lästig ist, lange Interviews abzutippen. Kann nicht mal jemand eine gut funktionierende Software für Spracherkennung entwickeln, fragte ich? Mein Bekannter empfahl mir die neue Siri-Funktion auf den Apple-iPads. Die spare wirklich Zeit, lobte er.

    Da standen wir also, wir Fortschrittsopfer. Gerade noch aufgeregt über die eigene Wegrationalisierung waren wir einen Atemzug später bereit, uns der technischen Revolution an den Hals zu werfen. Warum nur? Weil technischer Fortschritt mehr Lebensqualität verspricht: Zeitersparnis, schnelle Kommunikation mit vielen Freunden, Informationen aus aller Welt frisch auf den Bildschirm. Aber was bedeutet Lebensqualität?

    Ein umstrittener Begriff. Meine Tochter sagte kürzlich: „Ich bin der Meinung, dass das Facebook-Apple-iPhone-Instagram-Zeitfresser-Rumgedaddel-Ding die Lebensqualität eindeutig nicht verbessert, sondern dies nur vorgaukelt.“ Gerade wollte ich ihr konkurrierendes Konzept so richtig auseinandernehmen, als es in unserer Wohnung dunkel wurde. Stromausfall in halb Kreuzberg. Meine digitale Welt brach zusammen. Sie dagegen setzte sich auf ihr analoges Rad und besuchte ihren Freund. So ganz life und persönlich. Punktsieg Tochter.

  • Die Steuern sind nicht zu hoch

    Kommentar zu Schäubles Steuerpolitik von Hannes Koch

    Deutschland geht es gut – aber dieser Zustand dauert nicht ewig. In ein paar Jahren wird die nächste Wirtschaftskrise zuschlagen, dem permanenten Auf und Ab der Marktwirtschaft gehorchend. Dann wird das Land jeden Euro brauchen. Deshalb liegt Wolfgang Schäuble mit seinem Vorschlag, die Steuern zu senken, daneben.

    Wobei der CDU-Finanzminister im Konjunktiv spricht. Es geht ihm nicht um jetzt, sondern um die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl ab 2017. Die Idee, die Einkommensteuer und Sozialabgaben für Millionen Haushalte zu reduzieren, ist Teil des Aufgalopps für den Wahlkampf. Schäuble positioniert die Union in Abgrenzung zu SPD, Grünen und Linken, die vermutlich mit verschiedenen Vorhaben für Steuererhöhungen ins Rennen gehen. Auch dem Erstarken der FDP und AfD will der Finanzminister vorbeugen. Von dort kommen Forderungen, dem vermeintlich übergriffigen Staat Fesseln anzulegen.

    Diese Geschichte vom gierigen deutschen Staat ist freilich eine Horrorstory, die die Wirklichkeit verzerrt. Die Staatsquote Deutschlands, der Anteil der öffentlichen Ausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung, lag 2014 bei 44 Prozent, zehn Prozent niedriger als Mitte der 1990er Jahre. Die Regierungen und Verwaltungen sind sparsamer geworden, nicht verschwenderischer.

    Die Steuer- und Abgabenquote beträgt rund 39 Prozent. Ungefähr diesen Teil ihrer Einkommen liefern die Bürger durchschnittlich bei den Finanzämtern und Sozialversicherungen ab. Das mag man für viel halten. Angemessen hingegen erscheint der Beitrag, wenn man bedenkt, was die Bevölkerung dafür bekommt. Frieden, weitgehende Sicherheit vor Terror, quasi null Korruption, solide öffentliche Dienstleistungen (wenn man von Verspätungen des ICE absieht) und eine im internationalen Vergleich erstaunliche Lebensqualität.

    Besser als die Einkommensteuer und Sozialabgaben heute zu senken wäre es deshalb, mit den gegenwärtig sprudelnden Einnahmen Zukunftsinvestitionen finanzieren. Beim Bau von Wohnungen, Datenleitungen, Bahnlinien, Straßen, Schulen und Kindertagesstätten sind Milliarden Euro willkommen. Wenn wir heute vorsorgen, wird die künftige Wirtschaftskrise milder ausfallen. Denn der Staat und die Beschäftigten sind dann besser vorbereitet.

    Und ist die Krise erst da, wird der Staat sowieso wieder Haushaltsdefizite verzeichnen. Heutige Steuersenkungen würden diese noch vergrößern. Es besteht die Gefahr, dass die Verschuldung wieder stark ansteigt. Diese selbstverschuldete Bredouille kann vermeiden kann, wer heute auf eine kurzatmige Steuerpolitik verzichtet.

  • KiK will über weitere Entschädigung verhandeln

    Opfer und Hinterbliebene des Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises sollen zusätzliches Geld erhalten

    259 Menschen starben beim Brand der Textilfabrik Ali Enterprises. Nun, vier Jahre nach dem Unfall in der pakistanischen Stadt Karachi, haben die Opfer und Hinterbliebenen eine Chance auf ausreichende Entschädigung. „Das deutsche Textilunternehmen KiK hat sich bereit erklärt, an weiteren Verhandlungen teilzunehmen“, sagt Berndt Hinzmann von der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, CCC). KiK war zeitweise der größte Auftraggeber bei Ali Enterprises.

    Die Gespräche werden in Kürze bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf beginnen. Teilnehmen sollen unter anderem auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), die pakistanische Regierung und Gewerkschaften. Bisher hat KiK mit Hauptsitz in Bönen, Nordrhein-Westfalen, rund 800.000 Euro zur Verfügung gestellt, durchschnittlich gut 3.000 Euro pro Todesopfer. Den Hinterbliebenen der Toten und den beim Brand verletzten Arbeitern ist das aber zu wenig.

    Die Billig-Textilkette, die zum Tengelmann-Konzern gehört, bestätigt, dass Verhandlungen beabsichtigt seien. Dazu bereit sei man allerdings schon seit „mehr als zwei Jahren“. Für die Verzögerung macht KiK unter anderem pakistanische Organisationen verantwortlich, die betroffene Beschäftigte und ihre Familien unterstützen. Die Vertreter der Opfer hatten dagegen den Eindruck, KiK wolle sich vor weiteren Zahlungen drücken.

    Doch Unternehmen können sich heute nicht mehr so einfach aus der Affäre ziehen. Das sei eine Folge der Katastrophe von Rana Plaza im April 2013, sagt die Berliner Menschenrechtsanwältin Miriam Saage-Maaß. Beim Zusammenbruch des Fabrikkomplexes in Bangladesch waren über 1.100 Beschäftigte gestorben. Der Fall löste große Empörung aus. Rund 26,5 Millionen Euro als Entschädigung haben europäische und amerikanische Textilhändler mittlerweile an die ILO überwiesen. „Seit Rana Plaza ist klar, dass die Auftraggeber für Unfälle in der Verantwortung stehen“, so Saage-Maaß, die beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) arbeitet.

    Hinsichtlich des Brandes bei Ali Enterprises meinen die Anwältin und ihr Berliner Kollege Remo Klinger einen weiteren Erfolg erzielt zu haben. Beim Landgericht Dortmund reichten sie eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ein. Vier Geschädigte des Ali Enterprises-Brandes verlangen von KiK jeweils 30.000 Euro. Es „ist beabsichtigt, im Juni über das Prozesskostenhilfegesuch der Kläger zu entscheiden“, teilt das Landgericht nun mit.

    Das Gericht halte sich also für zuständig, schlussfolgern die Anwälte. Das wäre ein Novum der deutschen Rechtsprechung. Bisher kamen solche Klagen ausländischer Arbeiter gegen deutsche Auftraggeber hierzulande nicht zur Verhandlung. „Die Zulässigkeit der Klage wird noch nicht einmal von KiK selbst bestritten“, so Klinger. Das Landgericht selbst ist mit seiner Einschätzung jedoch vorsichtiger. Sowohl der Antrag auf Prozesskostenhilfe als auch die Zuständigkeit würden einstweilen nur geprüft, heißt es dort. Ob es überhaupt zum Prozess kommt, ist noch nicht klar.

    Anwalt Klinger argumentiert gegen KiK, das deutsche Unternehmen habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Die Textilkette kümmerte sich demzufolge nicht ausreichend um die Arbeitssicherheit bei seinem pakistanischen Zulieferer. So waren die Fenster im Erdgeschloss des Fabrikgebäudes vergittert, weshalb viele Arbeiter nicht vor dem Brand fliehen konnten. Auch Notausgänge sollen verschlossen gewesen sein.

    KiK weist die Vorwürfe zurück. Mangelnde Sorgfalt habe man sich keinesfalls zu Schulden kommen lassen. So lägen Kontrollberichte über Ali Enterprises vor, die keine Fehler beim Brandschutz dokumentierten. Der deutsche Textilhändler verweist außerdem auf ein neues Gutachten pakistanischer Ermittler. Demnach war Brandstiftung die Ursache des Feuers in der Zulieferfabrik. Auch dies interpretiert KiK als Beleg, dass man für die Todesfälle nicht verantwortlich gemacht werden könne.