Blog

  • Mehr Mensch als Maschine

    Wie fair ist das Fairphone?

    Erfolg – und alle können ihn sehen. Das Portraitfoto des Arbeiters Zhu Yu wird an die Wand der Eingangshalle projeziert – neben die Gesichter der anderen. Gestern war die Wahl, heute morgen stand das Ergebnis fest. 18 Kollegen vertreten von nun an die Interessen der Beschäftigten – und Zhu ist einer von ihnen. „Ich bin stolz“, sagt der 21Jährige, der in dieser Fabrik in China Smartphones zusammenbaut, die man auch in Deutschland kaufen kann.

    Zhu trägt die Arbeitskluft der Firma Guohong: dunkelblaue Hose, hellblaues Hemd mit dem Firmenlogo über dem Herzen. Um das linke Handgelenk des stabilen Kerls liegt ein gelbes Plastikarmband mit dem Schriftzug der Los Angeles Lakers. Zhu ist Fan des Basketball-Teams aus Kalifornien. Jetzt aber ist er begeistert über sich selbst und seine Fabrik: „So eine Wahl gab es hier vorher noch nie.“

    27 Kollegen haben ihm ihre Stimme gegeben. Nicht viele angesichts der Belegschaft von etwa 700. Aber es hat gereicht. In der Ecke steht noch die rote Pappkiste, die sie als Wahlurne benutzten. Jeder Beschäftigte konnte seinen Stimmzettel hineinwerfen und einen der Kandidaten wählen. Was hier gerade stattfindet, ist ein soziales Experiment, ein kleiner Versuch von Mitbestimmung in einem Land, in dem frei gewählte Vertretungen von Arbeitnehmern eigentlich nicht existieren.

    Die Firma Guohong, die etwa fünf Millionen Smartphones jährlich herstellt, ist ein Zwerg im Vergleich zu Weltmarktfabriken wie Foxconn, die hunderte Millionen Telefone, Tablets und Laptops im Auftrag von Apple oder Samsung ausstoßen. Aber Guohong ist ein besonderer Betrieb. Er kooperiert mit Fairphone aus Amsterdam. Die niederländische Firma hat einen ziemlich großen Anspruch: Sie will erstmals beweisen, dass man Smartphones unter Bedingungen herstellen kann, die sozial und ökologisch halbwegs akzeptabel sind.

    In Fabriken die für Apple produzierten, sprangen ArbeiterInnen vom Dach in den Tod, weil sie den Druck und die Perspektivlosigkeit nicht mehr aushielten. Hier bei Guohong sollen die Arbeitsbedingungen besser sein. Deshalb „Fairphone“. Die Frage ist: Stimmt das? Und wie fair kann ein Smartphone heute überhaupt produziert werden?

    Zhu arbeitet an den Produktionsbändern, die in der zweiten und dritten Etage des fünfstöckigen, grauen Fabrikgebäudes stehen. In diesen Wochen produzieren er und seine KollegInnen die zweite Serie der Alternativ-Handys – 35.000 Stück. Die ersten 25.000 sind seit Anfang des Jahres bei den Kunden in Betrieb.

    Um reinzukommen, muss jeder durch die Kontrolle der beiden Sicherheitsleute. Plastikmantel anziehen, Käppi auf den Kopf und Überzieher für die Schuhe, eigenes Smartphone abgeben, außerdem die Armbanduhr – warum dies so ist, weiß keiner.

    Drinnen bewegt sich das grüne Fließband gemächlich vorwärts. Daran sitzen zu beiden Seiten jeweils gut 20 Arbeiter. Sie bauen nacheinander die Festplatte, die berührungsempfindliche Glasoberfläche und andere Kompenenten in die Metallrahmen des Fairphones ein. Winzige Schräubchen, mit elektrischen Schraubern angezogen, halten das Ganze zusammen. Software draufspielen, Funktionen testen. Hektik herrscht nicht am Band, aber Monotonie – bis zu 1.200 Mal am Tag dieselben Handgriffe. So viele Fairphones schafft die Mannschaft.

    Hier also will der gewählte Repräsentant helfen „die Interessen der Arbeiter“ zu vertreten. Welche sind das? „Ich möchte über das Geld des Sozialfonds mitentscheiden“, sagt Zhu. In diesem stecken mittlerweile 120.000 Dollar, umgerechnet rund 86.000 Euro. Für jedes verkaufte Fairphone haben die Amsterdamer zwei Euro eingezahlt, die Firma Guohong ebensoviel. Damit will man den Lohn der Beschäftigten im Vergleich zur normalen Produktion aufbessern. Würde das Geld einfach gleichmäßig auf alle Arbeiter und Angestellten der chinesischen Firma verteilt, bekäme jeder etwa 125 Euro zusätzlich – das entspräche etwa einem Drittel eines durchschnittlichen Arbeiter-Monatslohns.

    Bisher wurde erst ein kleiner Teil nach diesem Prinzip ausgeschüttet. Künftig werden die Beschäftigtenvertreter Vorschläge aus der Belegschaft sammeln. Soll man die Mittel beispielsweise dafür verwenden, den Lohn aufzustocken, Fortbildungskurse für Englisch zu bezahlen oder die Kantine und das Essen verbessern? „Dass alle an einem so wichtigen Punkt mitwirken können, war früher undenkbar“, sagt Zhu. Die Existenz des Sozialfonds bringt ihn zu der Schlussfolgerung: „Wegen der Kooperation mit Fairphone sind die Bedingungen tatsächlich jetzt besser als früher.“ Wieso aber lassen die Institution ein dieses demokratische Verfahren überhaupt zu? „Weil es hier nicht um Politik geht, sondern um wirtschaftliche Angelegenheiten der Firma“, erklärt Weif Chen, Vizepräsident von Guohong.

    Der Ort für diese Debatten ist der Versammlungsraum im Erdgeschoss. Dort stehen lange, dunkelbraune Holztische, so schwer, dass sie nur ein Kran bewegen kann. In den breiten Stühlen nehmen an diesem Vormittag erstmal die gewählten Repräsentanten Platz. Es herrscht Befangenheit. Keiner traut sich, das erste Wort zu ergreifen. Es gibt weder einen Vorsitz, noch eine Moderation oder Redeliste. Schließlich reisst der Chef der Kantine, ein breiter Mann mit dickem Nacken, die Initiative an sich. Dann redet er, und redet, und redet. Geraume Zeit dauert es, bis Zhu seine Zurückhaltung überwindet. Für ihn steht fest, dass auch die Lohnfrage auf den Tisch muss. Manchmal würden beispielsweise die Zulagen für Überstunden nicht korrekt ausgezahlt, bemängelt er.

    Wie sieht es überhaupt aus mit der Bezahlung, ist die jetzt fair – dank Fairphone? Mit dem Lohnsystem kennt sich Zeng Ying aus. Die Frau mit den langen dunklen Haaren und der dunklen Stimme ist 28 Jahre alt, hat Ökonomie in der benachbarten Stadt Chengdu studiert und ist bereits Personalverantwortliche der Firma. Sie sagt, dass ein Arbeiter in der normalen Produktion, in der Smartphones für den chinesischen Markt entstehen, maximal rund 3.000 Yuan monatlich verdient (etwa 330 Euro), inklusive Leistungs- und Überstundenzuschlag. Die 45 Fairphone-Beschäftigten erhalten nur geringfügig mehr Lohn, nämlich 200 Yuan (22 Euro) zusätzlich. Das aber auch nur für die rund zwei Monate, in denen die Fairphones hergestellt werden. Länger dauert es nicht, 35.000 Stück zu produzieren.

    Ohne oder mit Fairphone-Zuschlag verdienen die Arbeiter bei Guohong so nicht besser als ihre Kollegen in den umstrittenen Foxconn-Fabriken. Und ein grundsätzliches Problem besteht auch hier: „Mein Lohn reicht für mich“, sagt Arbeiter-Vertreter Zhu, „für eine Familie aber nicht.“ Noch hat der Mann keine Frau und Kinder. Und was ist später? „Wenn ich eine Familie gründen will, muss ich mir eine besser bezahlte Arbeit suchen“. So ist das in sehr vielen chinesischen Fabriken. Die Produktion beruht darauf, dass hunderte Millionen junger Leute für niedrige Löhne schuften. Bezahlung, die Reproduktion ermöglicht, ist nicht vorgesehen.

    Damit widerspricht die Entlohnung in der Fairphone-Firma einer Forderung, die Kritiker wie Germanwatch oder die Asiatische Fabriklohn-Kampagne immer wieder erheben: Die Unternehmen sollen „Existenzlöhne“ zahlen, die es Arbeiterfamilien auch ermöglichen, Kinder aufzuziehen, sie in die Schule zu schicken und für´s Alter anzusparen.

    „Wir haben das Ziel, allen Fairphone-Beschäftigten existenzsichernde Löhne zu zahlen“, sagt Tessa Wernink, die Sprecherin von Fairphone aus Amsterdam, die zur Wahl der Arbeitervertreter nach Chongqing gereist ist. Warum machen sie es dann nicht einfach? Um den Lohn für Arbeiter am Fairphone-Band für zwei Monate zu verdoppeln, müsste der Endverkaufspreis nur um einen Euro pro Gerät steigen. Und sollten alle Guohong-Arbeiter zwei Monate den Familienlohn erhalten, würde das Alternativphone nur um 13 Euro teurer.

    Warum also geht das nicht? Wernink begründet: Es sei nicht möglich, die Beschäftigten am Fairphone-Band deutlich zu bevorzugen gegenüber ihren Kollegen in den normalen Produktionslinien. „Diese würden sich benachteiligt fühlen. Das wäre eine Zerreißprobe für die Belegschaft und die Firma.“ Und kann man nicht allen deutlich mehr zahlen? „Nach der Fairphone-Produktion, die nur zwei Monate dauert, müsste Guohong die Beschäftigten dann wieder auf den Normallohn zurückgestufen“, erklärt Wernink. Auch in diesem Fall wäre das vermutliche Ergebnis Unzufriedenheit in der Firma. Angesichts der geringen Gewinnmargen bei den normalen Smartphones, die Guohong auf dem chinesischen Markt verkaufe, kann sich die Firma den doppelten Lohn angeblich nicht leisten.

    Ein großer Anspruch trifft hier auf die Realität. Das Fairphone ist nicht komplett fair, sondern nur in einigen Punkten sozialverträglicher als die Produkte der Konzerne. „Wir demonstrieren, dass strukturelle Verbesserungen möglich sind“, sagt Wernink und verweist auf den Sozialfond. Man arbeite auch an einer Analyse, wie hoch der Existenzlohn sein sollte. „Das System auf den Kopf stellen können wir aber nicht. Dafür ist Fairphone augenblicklich noch zu klein.“

    Weitere schrittweise Verbesserungen im Vergleich zum früheren Zustand sind diese: Nach sechs Arbeitstagen haben die Fairphone-Leute einen Tag frei – was sonst nicht garantiert ist. Die Überstunden sind auf zwei am Tag begrenzt. In der normalen Produktion können es sonst deutlich mehr werden. Trotzdem überschreitet die Fabrik auch in der Fairphone-Produktion oft die gesetzlich erlaubte Maximalarbeitszeit von 49 Stunden pro Woche – ein weit verbreiteter Missstand in chinesischen Fabriken. Dagegen steht ein zusätzlicher Pluspunkt: Zwei der im Fairphone verwendeten Metalle – Kupfer und Tantal – stammen aus zertifizierten Minen im Kongo, die angeblich nicht von Kriegsherren beherrscht werden und keine Sklavenarbeiter ausbeuten.

    Für die Fairphone-Leute in Amsterdam und wohlhabende deutsche Verbraucher in Freiburg, Bielefeld, Essen oder Berlin, die mit Hilfe ihres Konsums Gutes tun wollen, mögen solche Fragen zentral sein. Arbeiter Zhu Yu interessiert aber mindestens genauso, wie es mit der Cafeteria in seiner Fabrik weitergeht.

    Wer wissen will, was er meint, muss aus der Eingangshalle der Fabrik über den Vorplatz ins gegenüberliegende Gebäude gehen, und dann die schlüpfrige Treppe hinunter in den Keller. Der sportplatzgroße Raum mit den quadratischen Betonpfeilern ähnelt einer Tiefgarage, alte Tische und Stühle stapeln sich entlang der Wände, Dunst wabert. An der Essenausgabe stehen die jungen Guohong-Beschäftigten in langen Schlangen. Dort holen sie sich mit Blechtabletts Reis, Gemüse, Nudeln und Fleisch.

    Über die Frauen auf der anderen Seite des Tresens gibt es jede Menge Beschwerden. Sie würden die Arbeiter benachteiligen, ihnen weniger Essen ausschenken, als den Angestellten, sie anschreien und beleidigen. Zhu und viele seiner Kollegen fühlen sich schlecht behandelt. Aber auch für so etwas soll die Vertreterversammlung ein Ventil sein: Man darf beispielsweise den Küchenchef einladen. Hat das erste Gespräch mit ihm etwas gebracht? Er ist stur. Trotzdem sagt einer der gewählten Repräsentanten: „Die Zeit, in denen wir nur gearbeitet haben wie Maschinen, ist vorbei.“

    Fairphone – seine Herkunft
    Die Idee stammt aus Amsterdam, das Telefon aber kommt aus Chongqing in der Provinz Sichuan, rund 1.100 Kilometer nordwestlich von Hongkong: sieben Millionen Einwohner, dazu gehören weitere 21 Millionen drumherum. Die Hochhäuser auf den steilen Hügeln sind tatsächlich Wolkenkratzer, denn sie stehen oft im Nebel der Flüsse Yiangtse und Yialing, die es von hier aus nicht mehr weit haben bis zum Dreischluchten-Staudamm. In der Stadt trug sich in den vergangenen Jahren das Drama um den Parteichef Bo Xilai zu, der unter anderem wegen angeblicher Verwicklung in den Mord an einem britischen Geschäftsmann zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

    Fairphone – seine Wirkung
    Etwa 60 Prozent der Fairphones haben bisher Leute aus dem deutschsprachigen Raum bestellt. Vor Österreich und der Schweiz steht Deutschland an der Spitze. Später folgen die Niederlande und Großbritannien. Die Berichte über die schlechten Arbeitsbedingungen in der Produktionskette der Elektronikkonzerne, unter anderen in den Apple-Foxconn-Fabriken, scheinen besonders in diesen Ländern eine Wirkung hinterlassen zu haben. Weif Chen, Vizepräsident von Guohong, der Fairphone-Fabrik, beobachtet diese Entwicklung genau. Mit dem Alternativ-Telefon versucht er, seine Firma gegen Apple und die anderen großen Hersteller zu positionieren und einen neuen Markt zu eröffnen. Er sagt: „Wir bieten den Konsumenten nicht nur ein Smartphone, sondern ein Konzept.“

  • Nicht mal Portokasse

    Kommentar zu KiK von Hannes Koch

    1.570 Millionen Euro Umsatz hat die Textilkette KiK im vergangenen Jahr erwirtschaftet. Und 2014 laufen die Geschäfte noch besser, erklärte Eigentümer Erivan Haub vor kurzem. Nun aber streitet sich KiK über Entschädigungszahlungen in der Größenordnung von einer Million Euro. Kaum zu verstehen ist, warum die Manager angesichts eines so lächerlichen Betrages nicht großzügiger sind.

    Es geht um Entschädigungen für die Familien von 254 Fabrikarbeitern, die bei der Produktion unter anderem für KiK in Pakistan starben. Eine knappe Million Euro hat die deutsche Firma schon überwiesen. Anwälte der Opfer fordern aber mehr, vielleicht eine weitere Million. Doch KiK scheint den Anspruch zurückzuweisen. Dabei steht das Unternehmen in der Verantwortung – als Auftraggeber, und weil die teilweise schlechten Bedingungen, miesen Löhne und langen Arbeitszeiten Bestandteile der Kalkulation sind. Es hat seinen Preis, wenn in KiK-Geschäften Hosen, Hemden und T-Shirts nur wenige Euro kosten.

    Verantwortung bedeutet auch, für Fehler geradezustehen. Selbst, wenn sie nicht eindeutig zuzuordnen sind. Sich dagegen drücken zu wollen, ist nicht nur mitleidlos, sondern auch dumm. Denn manche Verbraucher fragen sich: Will ich bei herzlosen Händlern kaufen?

  • KiK soll mehr Entschädigung zahlen

    Kampagne für Saubere Kleidung wirft Textilkette vor, Hilfsabkommen für Brandopfer in pakistanischer Fabrik zu verletzen. Firma verlangt Transparenz über die Verwendung des Geldes

    Es war einer der unheilvollsten Fabrik-Brände, die jemals stattfanden. 254 Arbeiterinnen und Arbeiter starben, als im September 2012 die Firma Ali Enterprises in Pakistan abbrannte. Nun wirft die Kampagne für Saubere Kleidung der Textilkette KiK vor, die Vereinbarung über die Entschädigungen für die Opfer zu verletzen. Die zum Tengelmann-Konzern (Obi, Kaiser's) gehörende Firma beklagt sich dagegen über mangelnde Transparenz bei der Verwendung des Geldes.

    KiK war damals ein großer Auftraggeber von Ali Enterprises in Karachi. Dort starben so viele Menschen, weil kaum für Brandschutz gesorgt worden war. Beispielsweise gab es zu wenige Notausgänge. Nach dem Unfall zahlte KiK rund 760.000 Euro für Entschädigungen zugunsten der Opfer und ihrer Familien. Außerdem unterzeichneten Vertreter der Firma eine Vereinbarung mit der pakistanischen Arbeitsrechtsorganisation Piler. Über die Auslegung dieses Übereinkommens herrscht nun Dissens.

    Das Abkommen, das dieser Zeitung vorliegt, enthält drei wesentliche Punkte. Erstens soll KiK rund 760.000 Euro für kurzfristige Hilfe zahlen. Zweitens wollte man über zusätzliche, langfristige Entschädigungen verhandeln. Und drittens sagte KiK zu, ein Präventionsprogramm für besseren Arbeitsschutz in Pakistan zu unterstützten und dafür rund 180.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

    Bei seinem Besuch in Berlin am Freitag sagte Faisal Siddiqi, Rechtsanwalt aus Pakistan, dass KiK bislang nur den ersten Punkt erfüllt habe. Von einer Verhandlung mit der Firma vor wenigen Tagen berichtete er, dass KiK keine weiteren Entschädigungen zahlen wolle. Nach Information des Anwalts ist die kurzfristige Entschädigung durch KiK bisher dafür verwendet worden, dass jede Opfer-Familie zusammen mit Geld aus anderen Quellen mindestens knapp 5.000 Euro erhielt. Das reiche aber nicht, so Siddiqi. Schließlich hätten viele Familien ihren Ernährer verloren oder müssten hohe Summen für die langfristige medizinische Behandlung aufwenden. Die KiK-Kritiker wollen keine Summen nennen. Es dürfte aber um mehrere Millionen Euro gehen.

    KiK-Sprecherin Beatrice Volkenandt erklärt, dass man die pakistanische Organisation Piler um Aufklärung gebeten habe, wofür das bisher gezahlte Geld verwendet worden sei. „Diese Fragen sind offen geblieben“, so Volkenandt. „Wir sind der Meinung, dass wir zur kurzfristigen als auch zur langfristigen Unterstützung der Betroffenen bereits einen anteiligen Beitrag geleistet haben.“ Anwalt Siddiqi sagt, KiK habe sehr wohl eine Liste mit den Namen der Familien und den jeweiligen Entschädigungszahlungen erhalten.

    Entgegen dem Abkommen von 2012 sei bisher nichts passiert, um die Situation in den anderen pakistanischen KiK-Zulieferfabriken zu verbessern, erklären die Kritiker. Auch dort geht es unter anderem um Brandschutz und Arbeitssicherheit. In der Vereinbarung hatte sich KiK bereiterklärt, mit den pakistanischen Arbeitsrechtlern und der Kampagne für Saubere Kleidung über solche Fragen zu verhandeln. KiK sagt jetzt, man habe auf anderen Wegen rund 180.000 Euro für Prävention zur Verfügung gestellt.

  • Karstadt wird gebraucht

    Kommentar von Hannes Koch

    Das Kaufhaus ist tot, es lebe das Kaufhaus. Dieses Konsum-Konzept, das uns seit 130 Jahren begleitet, ist nicht überholt. Aber man muss es modernisieren. Das ist Karstadt-Eigentümer Nicolas Berggruen offenbar zu teuer – und wahrscheinlich auch zu anstrengend. Vielleicht hilft hier ein Rat: Komm, Junge, werd mal erwachsen. Verkrümeln gilt jetzt nicht.

    Entgegen der Meinung mancher Experten hat das Kaufhaus, in dem es fast alles gibt, nicht ausgedient. Beleg: Hunderttausende Verbraucher in Deutschland nutzen diese Angebotsform noch immer – auch wenn die Konkurrenz von Spezialanbietern, Textildiscountern und Internet härter wird. Dadurch schreibt Karstadt Verlust. Trotzdem bieten Kaufhaus-Ketten eine Kombination von Vorteilen: günstige Preise durch große Menge, vielfältiges Angebot vom Anzug über den Topf bis zum Zelt, außerdem physische Präsenz. Gerade letztere ist wichtig, denn im Online-Shop kann man die Schuhe nicht anprobieren. Eine Rettung des Kaufhaus-Konzepts liegt wahrscheinlich in der Annäherung an Shopping-Malls. Das Prinzip „unter einem Dach“ bleibt erhalten, das Risiko jedoch wird auf mehr Anbieter verteilt. Anstatt Politik-Philosophie auf hohem Niveau zu betreiben, sollte Herr Berggruen sich in die tägliche Arbeit reinhängen, zwei oder drei seiner Häuser entsprechend umbauen und die Ergebnisse analysieren.

    Das allerdings kostet Geld. Doch ein paar hundert Millionen Euro kann der Mann erübrigen. Mindestens ist er in der Lage, sie zu beschaffen. 2013 schätzte das Forbes Magazine sein Vermögen auf etwa 1,3 Milliarden Euro. Das sind 1.300 Millionen. Finanziell kann ihm nichts mehr passieren. Nicolas Berggruen hat die Wahl: ruinierter Ruf oder König der Kaufhauses. Karstadt wird gebraucht.

  • „Ein neues Insolvenzverfahren ist denkbar“

    Zu Karstadt sagt Anwalt Flöther: „Möglicherweise hat Berggruen den Sanierungsbedarf unterschätzt“

    Hannes Koch: Karstadt ist wieder in Turbulenzen. Eigentümer Nicolas Berggruen investiert offenbar kein Geld in den Kaufhaus-Konzern, sondern entzieht ihm Mittel. Darf er sich so verhalten, nachdem er die Firma im Insolvenzverfahren erworben hat?

    Lucas F. Flöther: Grundsätzlich ja. Wenn der Insolvenzverwalter die Firma in die Hände des neuen Investors gelegt hat, ist dieser eigenverantwortlich tätig. Schließlich gehört ihm dann das Unternehmen. Sollte der neue Eigentümer jedoch beim Kauf des Unternehmens Auflagen zugestimmt haben, muss er diese einhalten.

    Koch: Welche Mindestanforderungen muss ein Investor laut Insolvenzrecht erfüllen, wenn er eine überschuldete Firma übernehmen möchte?

    Flöther: Der Insolvenzverwalter sucht Investoren, die die Ansprüche der Gläubiger an das Unternehmen bestmöglich befriedigen. Dazu gehören unter anderem die Banken, Lieferanten, Vermieter der Immobilien und die Arbeitnehmer. Stehen mehrere Investoren zur Auswahl, entscheidet schließlich der Ausschuss der Gläubiger, wer den Zuschlag erhält. So war es auch bei Karstadt.

    Koch: Hätte Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg 2010 nicht vertraglich festschreiben müssen, dass Berggruen in das Unternehmen investiert?

    Flöther: Welche Zusagen realistisch sind, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Eine Frage ist beispielsweise, ob es überhaupt potenzielle Investoren gibt, die sich auf solche Zusagen einlassen würden. Außerdem verfolgen die Gläubiger unterschiedliche Interessen. Die Banken denken an ihre Kredite, die Gewerkschaftsvertreter an die Arbeitsplätze. Am Ende steht ein Kompromiss. Wie der bei Karstadt genau aussah, ist im Detail nicht öffentlich bekannt. Offenbar hat Berggruen den Zuschlag aber auch deshalb erhalten, weil er versprach, vorläufig keine Karstadt-Filialen zu schließen und die Arbeitsplätze zu sichern.

    Koch: Wie beurteilen Sie den Karstadt-Fall, haben Sie eine Erklärung für das mangelnde Engagement Berggruens?

    Flöther: Möglicherweise hat er den Sanierungsbedarf, die Kosten und die Zeit unterschätzt, die es braucht, ein Unternehmen mit jetzt noch 17.000 Beschäftigten rentabel zu machen.

    Koch: Viele Karstadt-Filialen erwirtschaften angeblich Verlust. Könnte nun ein neues Insolvenzverfahren eröffnet werden?

    Flöther: Das ist denkbar. Ein Insolvenzverfahren muss stattfinden, wenn das Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist.

    Koch: Was würde das für die Beschäftigten bedeuten?

    Flöther: Zunächst erhielten die Arbeitnehmer drei Monate lang Insolvenzgeld in der Höhe ihres bisherigen Gehaltes, finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit. Danach hängt es davon ab, wieviel Personal der Verwalter oder ein neuer Investor weiterbeschäftigen wollen. Schließlich besteht die Möglichkeit, eine Qualifizierungsgesellschaft zu gründen, die sich aus der Insolvenzmasse und öffentlichen Mitteln speist. Diese würde Arbeitnehmern helfen, neue Jobs zu finden.

    Bio-Kasten
    Dr. Lucas F. Flöther (40) gehört dem Vorstand des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter an. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Partner der bundesweit tätigen Kanzlei Flöther & Wissing. Seit 2012 lehrt er als Honorarprofessor unter anderem Bürgerliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

    Info-Kasten
    Der Fall Karstadt
    Die 1881 gegründete Kaufhaus-Kette ging 2009 pleite. Den insolventen Konzern übernahm 2010 der deutsch-amerikanische Investor Nicolas Berggruen für offiziell einen Euro. Er kannte sich mit Immobilien aus, nicht aber mit Einzelhandel. Berggruen gab 2011 drei Luxus-Kaufhäuser, unter anderem das KaDeWe in Berlin, und die Karstadt-Sport-Filialen mehrheitlich an den östereichischen Investor Rene Benko weiter. Die übriggebliebenen 83 Karstadt-Filialen machen insgesamt Verlust, das Unternehmen zehrt sein Kapital auf.

  • „Die Zahl der Pflegefälle wird steigen“

    Ökonomin Kochskämper vom IW Köln begründet, warum später mehr Menschen Hilfe brauchen

    Hannes Koch: Sie nehmen an, dass die Kosten der Pflege ab 2020 massiv steigen. Was sind die Ursachen?

    Susanna Kochskämper: Bis 2020 wächst die Zahl der über 65-Jährigen in Deutschland um eine Million auf 18 Millionen Menschen. Und dann gehen die sogenannten Babyboomer nach und nach in Rente. Das sind die Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge wie beispielsweise 1961. Deshalb kommen bis 2030 nochmals vier Millionen Ältere hinzu.

    Koch: Warum ergibt sich daraus ein Finanzproblem der Pflegeversicherung?

    Kochskämper: Weil einerseits mit der Zunahme der Pflegefallzahlen der Versorgungsbedarf steigt, selbst wenn die Kosten im Einzelfall gleich bleiben. Andererseits könnten die Einnahmen der Pflegeversicherung zurückgehen. Denn die Anzahl der Beschäftigten, die relativ hohe Beiträge einzahlen, wird schrumpfen, während die Zahl der Rentner, die aufgrund eines vergleichsweise geringen Alterseinkommens auch niedrigere Beiträge entrichten, steigt.

    Koch: Kann es nicht sein, dass die künftige Rentnergeneration gesünder lebt als die gegenwärtige und deshalb weniger pflegebedürftig wird?

    Kochskämper: Auch diese Möglichkeit haben wir in einem unserer drei Szenarien berücksichtigt. Selbst wenn für jeden Einzelnen das Pflegefallrisiko sinkt, überwiegt noch die Alterung der geburtenstarken Jahrgänge den Effekt. Auch bei steigender Gesundheit muss man von einem Plus von einer Million Pflegefällen im Jahr 2050 ausgehen. Das andere Extrem wäre ein verschlechterter Gesundheitszustand. Der könnte bis zur Mitte des Jahrhunderts sogar 1,7 Millionen zusätzliche Pflegefälle nach sich ziehen.

    Susanna Kochskämper ist beim Institut der deutschen Wirtschaft Expertin für Soziale Sicherung

  • Sorge um die Pflegeversicherung

    Nach 2020 entstehe ein Defizit, sagt das IW Köln. Der Rat: Aufbau einer zusätzlichen kapitalfinanzierten Säule

    An die Zeit der eigenen Pflegebedürftigkeit denken die meisten Menschen nicht. Sollten sie aber, meint Michael Hüther, und gibt auch gleich der Politik einen Rat. Um die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren, müsse man baldmöglichst eine zusätzliche, kapitalgedeckte Säule in das System einbauen, empfiehlt der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln). Denn nach 2020 würden die Beiträge der Beschäftigten nicht mehr ausreichen, um die Kosten zu decken.

    Der Hintergrund der Empfehlung: Ab 2020 gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Vermutlich wird deshalb die Zahl der Pflegebedürftigen steigen. Während heute rund 2,5 Millionen Menschen im Alter professionelle Versorgung brauchen, könnte die Zahl bis 2050 auf 3,5 bis 4,2 Millionen steigen.

    Nach Berechnung des IW bedeutet dies, dass auch die Kosten wachsen. Derzeit gibt die Pflegeversicherung knapp 22 Milliarden Euro jährlich aus. 2050 dagegen würden 34 bis 38 Milliarden Euro fällig, so Hüther.

    Die Frage ist, woher solche Summen kommen sollen. Heute finanzieren die Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gesetzliche Pflegeversicherung mit jeweils gut einem Prozent des Bruttolohns. Dass das bald nicht mehr ausreicht, ist auch der Bundesregierung klar. Deswegen steigen die Beiträge in den kommenden Jahren von insgesamt zwei auf 2,5 Prozent – wobei allerdings auch Leistungen beispielsweise für Demenzkranke hinzukommen. Außerdem will die Bundesregierung einen neuen Vorsorgefonds füllen, mit dem die Versicherten gemeinsam Geld für später ansparen.

    Beides allerdings, sagt nun das IW, werde die Fianzierungslücke nicht schließen. Für 2050 beziffert das Institut die fehlenden Mittel auf 12 bis 16 Milliarden Euro. Dieses Geld solle die neue kapitalgedeckte Säule der Pflegeversicherung bereitstellen, argumentierte Hüther. Alle Beschäftigten müssten dann verpflichtend zusätzliche Beiträge aufbringen, die private Versicherungsunternehmen auf dem Kapitalmarkt anlegen. Die Unternehmen würden bevorzugt, denn sie bräuchten keine neuen Beiträge zu entrichten. Das Prinzip wäre ähnlich wie bei der Riesterrente, die die gesetzliche Altersversorgung ergänzt. Die Riesterrente allerdings ist nicht verpflichtend.

    Zu solchen Überlegungen sieht die Bundesregierung gegenwärtig noch keinen Anlass. „Ich gehe davon aus, dass die Pflegeversicherung für einen mittelfristigen Zeitraum – das heißt: für mehr als eine Wahlperiode – gut aufgestellt ist“, sagte Karl-Josef Laumann (CDU), der Pflegebeauftragte der Bundesregierung.

    Nicht nur das IW Köln hält diese Wahrnehmung für kurzsichtig. Ökonom Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sagt: „Um die Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung zu schließen, muss künftig zusätzliches Geld in das System fließen.“

    Mit Einschränkungen hält Geyer den Vorschlag der Kölner Kollegen für diskussionswürdig: „Wenn eine zusätzliche Säule kapitalgedeckter Finanzierung solide konstruiert ist, kann sie zur Stabilisierung beitragen.“ Beispielsweise müsse man darauf achten, dass die Kosten der zusätzlichen Versicherung für die Arbeitnehmer nicht zu hoch ausfielen, so Geyer. Bei der Riesterrente habe man den Fehler gemacht, die Produkte der privaten Anbieter zu wenig zu kontrollieren.

    Der DIW-Ökonom spricht sich aber ebenso dafür aus, auch andere Ansätze zur künftigen Finanzierung der Pflegeversicherung zu prüfen. „Alternativen wie die Bürgerversicherung sollte man nicht ausblenden,“ sagt Geyer. Bei dieser Variante müssten nicht alleine die Arbeitgeber und Arbeitnehmer die zusätzlichen Kosten schultern, sondern auch bislang begünstigte Gruppen wie Beamte, Selbstständige und Bezieher hoher Einkommen würden in die Sozialversicherung einbezogen.

  • "Viele können Stromrechnung nicht zahlen“

    Ökostrom-Reform kann für Bürger zum „Fiasko werden“, warnt Verbraucherschützer Müller

    Die Korrespondenten: Wie gerecht ist die Ökostrom-Reform des SPD-Chefs und Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel?
    Klaus Müller: Die Ökostrom-Reform nimmt zu wenig Rücksicht auf soziale Belange. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Paar – beide um die Dreißig, kinderlos und mit doppelten Einkommen – eine deutlich erhöhte Stromrechnung zahlen muss oder eine sechsköpfige Familie. Für Hunderttausende Verbraucher kann das zum Fiasko werden: Vor allem in Nordrhein-Westfalen und in Ostdeutschland sind Stromsperren ein großes Problem. Viele können die Rechnung nicht mehr zahlen.

    Energiepolitik ist eben keine Sozialpolitik?
    Die Ökoenergien sind günstiger geworden, es wäre an der Zeit gewesen, die Kostensenkungen bei der Technik an die Verbraucher weiter zu geben.

    Sie vergessen die Altlasten, die sich angehäuft haben, so dass die Ökostromförderung die Republik noch mehrere Jahre lang teuer zu stehen kommt.

    Dazu hat der frühere CDU-Umweltminister Klaus Töpfer einen guten Vorschlag gemacht, dem wir uns angeschlossen haben: Er will einen Vorsorgefonds einrichten und die Umlageum auf der Stromrechnung für Erneuerbaren Energien abschaffen. Dieser Fonds sollte aus Steuergeld gespeist werden. So ließen sich die Kosten strecken.

    Sigmar Gabriel hat bereits einen neuen Zehn-Punkte-Plan zur Energiewende vorgelegt. Kann sich die Republik die nächste Reform noch leisten?
    Die größte Gefahr verbirgt sich hinter dem Stichwort Kapazitätsmärkte…

    Kohle- und Gaskraftwerke, die künftig ein Back-Up für Ökoanlagen sein sollen, falls kein Wind weht und keine Sonne scheint.

    In erster Linie ist das eine Überlebenshilfe für alte Kohlekraftwerke, die sich nicht mehr rentieren, weil die Ökoenergien günstiger sind. Dabei ist es nicht notwendig diese Kraftwerke ewig vorzuhalten. Die Bundesnetzagentur erkennt Engpässe frühzeitig genug um zu reagieren.

    Sie fürchten die Kosten?

    Es gibt unzählige Vorschläge zu den Kapazitätsmärkten. Alle laufen darauf hinaus, dass wieder die privaten Haushalte zahlen, auch wenn keiner die Kosten genau beziffert.

    Verbraucher müssen halt intelligenter mit Strom umgehen, heißt es oft. Dazu wollen Sie nicht aufrufen?
    Manche meinen, man könne wunderbar die Waschmaschine nachts anwerfen, wenn ansonsten wenig Strom verbraucht wird. Das ist als würde man raten: Guckt um Mitternacht Tatort!

    Warum?
    Mit digitalen Stromzählern, den Smart-Metern, sollen Verbraucher sehen, wann sie wie viel verbrauchen und so ihr Verhalten ändern. Doch ich spare allenfalls im Cent-Bereich, wenn ich nachts Wäsche wasche. Für die Technik muss ich aber eine dreistellige Summe auf den Tisch legen. Dem Verbraucher bringt das bisher kaum etwas.

    Der Verbraucher kann für Energieeffizienz nichts tun?

    Er kann beim Kauf einer neuen Waschmaschine oder anderer Haushaltsgeräte auf die Kennzeichnung zum Energieverbrauch achten. Das alles spart Bares.

    Warum empören sich dann hiesige Politiker über die Europäische Kommission, die Auflagen für Lampen, Kaffeemaschinen oder Duschköpfe macht?

    Die Empörung ist reiner Populismus. Brüssel hat nicht eigenmächtig entschieden, Mindestanforderungen für den Energieverbrauch von Geräten zu entwickeln. Das haben alle 27 EU-Mitgliedstaaten so beschlossen. Die Kommission darf nicht nachgeben, sonst nehmen wir in Kauf, dass hier nur zweitbeste Ware verkauft wird.

    Die Kaffeemaschine wird dann teurer?

    Ja, aber nur in der Anschaffung. Betrachtet man den gesamten Lebenszyklus, lohnt sich die Anfangsinvestition. Ich spare Stromkosten.

    Die Heizkosten sind auch enorm gestiegen. Warum redet darüber niemand?
    Ein Fehler. Das Problem können Mieter und Vermieter nicht alleine stemmen. Der Vermieter müsste in eine moderne Heizung investieren. Er profitiert aber nicht davon. Darum muss der Staat als parteiischer Dritte Unterstützung geben. Er kann das durch Förderprogramme tun. Deren finanzielle Ausstattung schwankt erfahrungsgemäß aber je nach Haushaltslage von Jahr zu Jahr. Den Verbraucher verunsichert dies. Darum fordern wir steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Die wirken besser.

    Wie teuer würde das?
    Für den Finanzminister würde sich das sogar rechnen: Wird mehr Geld investiert, werden auch mehr Steuern gezahlt. Dieses neue Steuereinkommen, so haben Wissenschaftler längst nachgewiesen, überschreitet die notwendigen steuerlichen Subventionen.

    Sie produzieren die nächste Kostenfalle: Saniert der Vermieter das Gebäude, steigt die Kaltmiete?
    Wir fordern eine Warmmiete-Neutralität. Der Vermieter mutet dem Mieter Investitionsumlagen in einer Höhe zu, die den Einsparungen bei den Mietnebenkosten durch einen geringeren Verbrauch entsprechen.

    Setzen Verbraucherschützer die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel, wenn sie vor allem über die Kosten reden?
    Der Blick von Verbraucherschützern ist nicht primär auf Aspekte des Klimaschutzes gerichtet. Unsere Umfragen aber zeigen: Auch wenn das Vertrauen in die Kompetenz der Regierung, die Energiewende vernünftig umzusetzen, bei vielen abnimmt, will die Bevölkerung in Deutschland nach wie vor etwas für den Klimaschutz tun.

    Der Verbraucherlobbyist
    Klaus Müller, Volkswirt, 43, leitet seit Mai dieses Jahres den vzbv, den Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Den Posten hat der Grüne übernommen, nachdem Gerd Billen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde. Müller war von 2000 bis 2005 Umwelt- und Landwirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein. Dann wurde der gebürtige Wuppertaler Chef der größten Verbraucherzentrale in der Bundesrepublik, der VZ Nordrhein-Westfalen.


    Die Energiewende

    Von Jahr zu Jahr wurde es mehr – dieses Jahr müssen die Stromkunden gut 20 Milliarden Euro für die Förderung erneuerbaren Stroms überweisen. Bundesenergieminister Sigmar Gabriel hat versprochen, mit der Ökostrom-Reform die Kosten der Energiewende zu dämpfen, ohne den Ausbau von Ökoanlagen abzuwürgen. Der Bundestag hat sie bereits verabschiedet. Mitte dieser Woche gab nun die Europäische Kommission ihren Widerstand. An diesem Freitag wird voraussichtlich auch der Bundesrat zustimmen. So kann die Reform voraussichtlich am 1. August in Kraft treten.

  • Regierungslimousinen sollen WM-tauglich werden

    WM und Regierungsleute zeigen nicht Flagge? Familienstaatssekretär Kleindiek möchte das ändern

    Das Schreiben des Beamteten Staatssekretärs im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, macht Dringlichkeit aus. Am Freitagabend, kurz nach dem Spiel Deutschland gegen Frankreich verschickt der SPD-Mann es per Mail an die Kollegin im Bundesinnenministerium und an alle anderen Ministerien. Betreff: „Halbfinale!“ Erster Satz: „jetzt wird`s langsam ernst“.

    Kleindieks Anliegen: Er möchte eine Erlaubnis der Innenstaatssekretärin, die Außenspiegel der Dienstwagen der Regierungsmitglieder mit einer Deutschland-Flagge zu überziehen. Er will die Entscheidung nicht alleine treffen. Nationale Symbolik ist in Deutschland heikel. Eine Ressortchefin oder ein Ressortchef kann nicht einfach ein Stück Tuch raus hängen, wie es gerade so passt.

    Und der Streit in der Koalition um die Regenbogenflagge ist schließlich erst wenige Tage alt. Es behagte nicht jedem, als Umweltministerin Barbara Hendricks und andere SPD-geführte Ressorts vor dem Christopher Street-Day in Berlin die bunte Fahne hissten – als Zeichen gegen Homophobie und für eine moderne Gesellschaft. Vor allem CDU-Innenminister Thomas de Maizière nicht. Seine Mitarbeiter holten einen Erlass aus dem Jahr 2005 hervor und versagten die Genehmigung für die Beflaggung. Der Stoff wurde wieder eingerollt.

    In Deutschland ist genau geregelt, wann die Regierung was wie hissen darf. Doch die Überzieher-Frage ist neu. Das politische Berlin verabschiedet sich peu á peu in die Sommerpause. Kleindiek, ein als unprätentiös geltender Jurist, beschäftigt das nun.

    Die deutsche Mannschaft stehe im Halbfinale, überall mache sich „Begeisterung und Euphorie breit“, schreibt der Staatssekretär. „Unsere Bundesflagge“ sei „überall präsent und somit ein schönes Sinnbild dieser Begeisterung und Euphorie.“ Davon habe sich auch die Leitung des Bundesfamilienministeriums „anstecken lassen und wir fragen uns nun, ob wir auch durch die Beflaggung unserer Dienstwagen dieser Begeisterung Ausdruck verleihen können“.

    Kleindiek meint, die Flaggenverordnung aus dem Jahr 2005 helfe nicht weiter. „Einschlägig“ sei die „Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996“. Demnach können an „Dienstkraftfahrzeugen“ die Bundesdienstflaggen (Form und Größe genau vorgegeben) „geführt werden“. Allerdings: Nur bei dienstlichen Fahrten, wenn die Amtsinhaber oder deren Stellvertreter im Wagen sitzen. Und: Allenfalls an der rechten Seite („Die Flagge ist am rechten Kotflügel anzubringen“).

    Lässt sich daraus ablesen, dass der Außenspiegel mit der Flagge umwickelt werden darf? Kleindiek bittet jedenfalls darum, dass die „für die Rechtsfragen der Beflaggung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ im Innenministerium „ihre Sicht der Dinge darstellen.“ Das Bundesinnenministerium hält sich jedoch bedeckt. Auf Anfrage dieser Zeitung verweist es allein auf die existierenden Flaggenverordnungen.

    Kleindiek bleibt freilich nur noch Zeit bis zum Wochenende, um die Flaggen-Frage zu klären. Ansonsten muss er es bei dem belassen, was er in seinem Schreiben zum Schluss formuliert – „mit besten Dank, herzlichen Grüßen und festem Daumendrücken für unsere Jungs bin ich Ihr Ralf Kleindiek.“

  • Verbotene Geschenke in Apotheken

    Dürfen Apotheker den Kauf von Medikamenten mit Kuschelsocken belohnen? Nein, sagt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

    Wer in der Apotheke um die Ecke Kopfschmerztabletten oder Cholesterinsenker kauft, wird regelmäßig mit kleinen Geschenken verwöhnt. Meist ist es nur eine Packung Papiertaschentücher oder ein Tütchen Hustenbonbons. Manche Apotheken verschenken aber auch Sonnenbrillen, Walking-Stöcke oder Socken. Dürfen die das? In einer neuen Entscheidung zieht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Grenzen enger.

    Der Spielraum, den Apotheken bei Zugaben, Rabatten und Werbung haben, ist bundesweit umkämpft. Der aktuelle Fall: Der Verbund der Bären-Apotheken in Nordrhein-Westfalen hatte sich etwas Besonderes einfallen lassen. „Im November 2013 warben sie damit, die Einlösung eines Rezeptes mit einem Gutschein über eine Rolle Geschenkpapier zu belohnen“, sagt Michael Schmitz, der Geschäftsführer der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Zu Anfang des Jahres wurden außerdem „Kuschelsocken" versprochen. Von den Bären-Apotheken, die Partnerfirmen unter anderem in Dortmund, Oer-Erkenschwick und Selm haben, war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten.

    Nachdem die Apothekerkammer die Werbemaßnahme untersagt hatte, klagten die Geschäfte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dieses lehnte die Eilanträge der Apotheken jedoch ab. Begründung: Solche „Zugaben verstoßen gegen die Preisbindung des Arzneimittelgesetzes und das im August 2013 geänderte Heilmittelwerbegesetz“. Beim Kauf von preisgebundenen und verschreibungspflichtigen Medikamenten seien solche Geschenke nicht gestattet. Für freiverkäufliche Arzeneien sind Rabatte und andere Vergünstigungen dagegen kein Problem.

    Der Streit wogt bundesweit hin und her. Auch die jüngste Novellierung des Gesetzes hat den Konflikt nicht ausgeräumt. Dort heißt es, dass „Zuwendungen und sonstige Werbegaben unzulässig sind“. Es sei denn, „es handelt sich um Gegenstände von geringem Wert.“ Eine Frage, die immer wieder die Gerichte beschäftigt, lautet deshalb: Was ist ein geringer Wert? Der Bundesgerichtshof hat sie vor Jahren ungefähr so beantwortet: Bei einem Euro sehe man kein Problem, Geschenke über fünf Euro seien unrechtmäßig. Papiertaschentücher sind demnach erlaubt, ein Paar Socken vielleicht nicht mehr. Die Spanne zwischen den Beträgen ist häufig Anlass für Prozesse.

    Zugrunde liegt ein grundsätzlicher Konflikt zwischen der Bundespolitik, den Apothekerkammern, sowie großen Berufsverbänden auf der einen Seite und manchen Apotheken-Unternehmern auf der anderen. Letztere reklamieren das Recht, kaufmännisch zu handeln. Sie protestieren gegen Festpreise, das Verbot größerer Zusammenschlüsse von mehreren Apotheken und die Einschränkungen für Werbung.

    Kammer-Geschäftsführer Schmitz argumentiert dagegen wie viele andere Interessenvertreter der Branche: „Ein Preiswettbewerb zwischen Apotheken ist im rezeptpflichtigen Bereich unzulässig. Er gefährdet die gute Beratung der Patienten und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzeneimitteln.“ Auch kleine Werbegeschenke erscheinen in dieser Perspektive als Problem. Die Interessenvertreter befürchten, dass die Patienten dann zu den Apotheken strömten, die sich viel Werbung und Rabatte leisten könnten. Diejenigen hingegen, die vor allem auf fachkundige Beratung setzen, gerieten deshalb unter Druck. Eine weitere mögliche Folge: Apotheken, die einem schärferen Wettbewerb nicht standhalten, müssten schließen. Dadurch könne es zu Versorgungsengpässen kommen.

    Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 7 L 683/14 u.a.

  • „Gefahr, dass die Mobilfunk-Preise steigen“

    Die Fusion zwischen O2 und E-Plus kritisiert der grüne Wirtschaftspolitiker Gerhard Schick

    Hannes Koch: Künftig können die Handykunden in Deutschland nur noch zwischen drei großen Anbietern auswählen: Telekom, Vodafone und O2. Denn die EU hat gerade die Fusion von Telefonica/O2 und E-plus genehmigt. Warum befürchten Sie, dass wir uns auf höhere Preise für Smartphone-Telefonate und mobile Internetnetzung einstellen müssen?

    Gerhard Schick: Eine geringere Zahl von Anbietern bedeutet häufig auch weniger Wettbewerb. Die Kunden haben dann nur noch eine eingeschränkte Auswahl. Sie müssen Preise und Produkte akzeptieren, die sie bei größerer Auswahl ablehnen würden. Das ließ sich gut beobachten, nachdem 2006 die EU-Kommission der deutschen T-Mobile erlaubte, den österreichischen Konkurrenten Telering zu schlucken. Die Preise zogen an – ein Beleg dafür, dass Marktmacht schädlich sein kann.

    Koch: Die EU-Kommission verspricht nun, Preissteigerungen zulasten der Kunden zu verhindern. Warum haben Sie Zweifel?

    Schick: Preise bilden sich in erster Linie am Markt. Wenn ein mittelgroßer Anbieter wie E-Plus verschwindet, kann er die Telekom oder Vodafone nicht mehr mit niedrigeren Kundenpreisen unter Druck setzen.

    Koch: Laut Statistischem Bundesamt sind die Mobilfunkpreise seit 1995 auf mittlerweile ein Drittel gesunken. Dieser Befund widerspricht Ihrer Befürchtung.

    Schick: Nein, diese Preissenkungen haben stattgefunden in Zeiten intensiven Wettbewerbs. Die Vergangenheit kann hier kein Beleg für die Zukunft sein. Die Fusionskontrolle muss immer präventiv handeln und dafür sorgen, dass eine ausreichende Zahl von Unternehmen auf dem Markt ist.

    Koch: In Deutschland gibt es noch kleine Anbieter wie Drillisch, die die Preise der Großen unterbieten. Diesen muss Telefonica nun besseren Zugang zu ihrem Netz ermöglichen. Die EU-Kommission scheint auf den Wettbewerb zu achten.

    Schick: Die EU macht zwar ein paar Auflagen. Aber diese sind viel zu schwach und helfen eher den anderen großen Anbietern. Die beherrschenden Netzanbieter können den kleinen Konkurrenten zunehmend die Bedingungen diktieren. Denn es sind ja nur virtuelle Konkurrenten, die von der Netzinfrastruktur der Großen abhängig sind.

    Koch: Ein Argument für die Fusion besagt, dass die Netze dann besser werden und die Kunden weniger unter Funklöchern leiden. Ist es nicht richtig, dass große Anbieter mehr investieren als kleine?

    Schick: Oft stimmt das. Ein alternativer Weg bestünde jedoch darin, dass die Politik die Kooperation kleiner Anbieter fördert und dadurch Investitionen attraktiver macht. Die Infrastruktur des Internetzeitalters ist so wichtig, dass wir sie nicht wenigen privaten Firmen überlassen dürfen.

    Koch: Sie sagen, dass rund 150 transnationale Konzerne knapp die Hälfte der Weltwirtschaft dominieren. Abgesehen von Preisen und Produktqualität – welche Nachteile sehen Sie im Einfluss großer Unternehmen?

    Schick: Wirtschaftliche Macht ist gefährlich für die freiheitliche Gesellschaft. Wenn die Gewinne bei wenigen Unternehmen und Menschen landen, kann die Ungleichheit so stark wachsen, dass der soziale Zusammenhalt nachlässt. Beherrschende Konzerne haben zudem die Tendenz, die Politik mit Parteispenden und Lobbyarbeit zu beeinflussen und ihre Interessen an den demokratischen Verfahren vorbei durchzusetzen. Das tut der Demokratie nicht gut. Die ökologischen und sozialen Herausforderungen werden wir nicht meistern, wenn eine kleine Gruppe profitorientierter Unternehmen die Wirtschaftspolitik prägt.

    Koch: Wie ließe sich die Fusionskontrolle in Europa verbessern?

    Schick: Die EU-Kommission muss sich unabhängiger machen von Brancheninteressen und auch mal eine Fusion verbieten. Zweitens brauchen wir eine Reform zur Stärkung des europäischen Fusions- und Kartellrechts. Beispielsweise sind die Bußgelder für Verstöße heute zu niedrig. Und schließlich wäre es gut, ein unabhängiges europäisches Kartellamt zu gründen. Die EU-Kommission ist mit der Fusionskontrolle überfordert.

    Bio-Kasten
    Gerhard Schick (42) ist stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses im Bundestag. Der grüne Ökonom hat kürzlich das Buch „Machtwirtschaft – Nein Danke“ veröffentlicht. Sein Wahlkreis ist Mannheim.

    Info-Kasten
    Handy-Fusion
    Die Mobilfunk-Marken E-Plus und O2 werden bald zusammengelegt. Die EU-Kommission hat diese Fusion unter Auflagen genehmigt. So muss das neue Unternehmen ein Drittel seines Netzes für kleine Wettbewerber öffnen. Andreas Mundt, der Chef des deutschen Kartellamtes, ist trotzdem skeptisch: „Die Auswirkungen auf Preise und Investitionen bleiben abzuwarten.“

  • Schlechtes und gutes Fracking

    SPD-Bundesministerin Hendricks will unkonventionelle Erdgasförderung verbieten, erprobtes Fracking aber erlauben. NRW-Minister Remmel (Grüne) kritisiert die Berliner „Mogelpackung“

    Die Erdgasförderung mittels der Fracking-Methode soll in Deutschland teilweise verboten werden. Darauf haben sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) geeinigt. „Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben“, heißt es in den am Freitag veröffentlichten Eckpunkten. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte den Vorschlag als „Mogelpackung“, weil er bestimmte Frackingvorhaben ermögliche. An Rhein und Ruhr gilt gegenwärtig ein kompletter Genehmigungsstopp für die umstrittene Fördermethode.

    Fracking ist ein Verfahren, bei dem Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in den Untergrund gepresst werden, damit durch kleine Risse Erdgas an die Oberfläche steigt. In den USA hat diese Förderung stark zugenommen, der Gaspreis ist gesunken. Hiesige Firmen, die ebenfalls von billigerem Gas profitieren wollen, plädieren deshalb dafür, Fracking auch in Deutschland zu ermöglichen. In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, dass die Methode hierzulande erst zum Zuge kommt, wenn Umweltschäden ausgeschlossen sind.

    Hendricks und Gabriel schlagen nun eine Doppelstrategie vor. Das sogenannte unkonventionelle Fracking bis zu 3.000 Metern Tiefe wollen sie zunächst verbieten. Als Ausnahme können in diesem Bereich nur Forschungsvorhaben zugelassen werden, um beispielsweise umweltfreundlichere Chemikalien auszuprobieren. Diese Regelung sollen Regierung, Bundestag und Bundesrat 2021 überprüfen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wäre damit Fracking in Gesteinsschichten bis zu 3.000 Metern, wie es in den USA praktiziert wird, hierzulande vorläufig unmöglich.

    Davon unterscheiden Hendricks und Gabriel das sogenannte konventionelle Fracking in tieferen Gesteinsschichten, beispielsweise auf 4.000 oder 5.000 Metern Tiefe. Laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist dieses mehr oder weniger ungefährlich. Die beiden Minister wollen solche Vorhaben weiterhin ermöglichen, allerdings unter schärferen Umweltauflagen. Verboten werden soll außerdem „jegliches Fracking“ in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten, sowie „Einzugsbereichen von Talsperren und Seen“.

    Die BASF-Tochter Wintershall begrüßte die Eckpunkte: „Sie gehen, was die konventionelle Erdgasförderung betrifft, in die richtige Richtung.“ Förderunternehmen wie Wintershall argumentieren, dass Fracking in tiefen Gesteinsschichten seit etwa 50 Jahren auch in Deutschland ohne Umweltprobleme stattfinde, vor allem in Niedersachsen. Nun hofft das Unternehmen auf Kompromissbereitschaft der nordrhein-westfälischen Landesregierung. „Wintershall plant in NRW wissenschaftlich begleitete geologische Erkundungen, die laut dem vorgelegten Eckpapier bundesweit möglich sein sollen“, sagte Firmensprecher Stefan Leunig gegenüber dieser Zeitung. Es wäre schön, wenn auch NRW solche Vorhaben nun genehmigen würde, so Leunig.

    Damit ist aber einstweilen nicht zu rechnen. „Ich bin über den Vorstoß der Bundesregierung irritiert“, sagte NRW-Umweltminister Remmel. „Die Länder haben im Bundesrat einen einstimmigen Beschluss gefasst, der den Einsatz dieser riskanten Technologie mit wassergefährdenden Stoffen ablehnt.“ Die SPD-Bundesminister würden mit ihrem „Vorstoß den nationalen Konsens gegen das Fracking aufkündigen", so Remmel.

    „Die Bundesregierung legt eine Mogelpackung vor“, kritisierte Remmel. „Unter dem Deckmantel des angeblichen Wasserschutzes werden Schlupflöcher für diese Risikotechnologie eröffnet, die faktisch Fracking in ganz Deutschland ermöglichen sollen." Dem Umweltminister macht Sorgen, dass der gegenwärtige Genehmigungsstopp für Fracking in NRW in Frage gestellt wird.

    Ökonom Manuel Frondel von Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) begrüßt, dass Forschungsvorhaben beim unkonventionellen Fracking erlaubt werden sollen. Die im Eckpunktepapier enthaltenen schärferen Regeln für das bereits erprobte Bohren in sehr tiefen Schichten hält er dagegen für zu „rigide“.

    Mit der Union haben Hendricks und Gabriel ihr Vorhaben noch nicht abgestimmt. Nach der Sommerpause wollen sie es im Bundeskabinett beschließen lassen.

  • Daimler-Trucks bald ohne Fahrer

    Der Gütertransport auf der Autobahn soll eine Revolution erleben. Aus dem Cockpit der LKW werden fahrende Büros für Logistiker.

    Hans spielt ganz entspannt mit seinem Laptop, bewegt sich, schaut sich um. Nur der vor ihm liegenden Straße widmet er keine Aufmerksamkeit. Dabei sitzt er hinter dem Lenkrad eines Trucks und braust über die Autobahn. So könnte der Arbeitsalltag von LKW-Fahrern schon bald aussehen. "Er kann Gas geben, bremsen, lenken", sagt der für die Sparte zuständige Vorstand Wolfgang Bernhard und meint das Fahrzeug, nicht den Fahrer.

    Dafür sorgt der "Highway Pilot", den Daimler als Weltpremiere nahe Magdeburg auf einem Teilstück der neuen A14 nun erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Bis Tempo 85 kann der "Future Truck 2025" alleine fahren. Etliche Sensoren und Rechner ermöglichen diese "technologische Revolution", wie Bernhard die Entwicklung nennt. Der Transporter macht automatisch den Weg für einen nahenden Rettungswagen frei, weicht einem Hindernis auf dem Seitenstreifen aus. Taucht plötzlich ein Hindernis auf, erfolgt eine Vollbremsung. Nur den Fahrstreifen wechselt der Truck nie allein. Zum Überholen wird Hans herbeigerufen. Der Testfahrer findet die Technik "toll".

    Das Unternehmen ist vom Erfolg dieser Entwicklung überzeugt. 2025 will Daimler damit den Markt erobern. Denn bis die Voraussetzungen dafür überall geschaffen worden sind, wird es Jahre dauern. Technisch wären die Stuttgarter schon in fünf Jahren bereit für die Markteinführung. Sie versprechen einen Gewinn für alle, die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Verbraucher.

    Die Zukunftsmusik klingt so. Die unter starkem Konkurrenzdruck stehenden Speditionen sparen Spritkosten, weil der Autopilot immer sparsam fährt. Auch sinkt die Unfallgefahr. Über die Vernetzung der Rechner mit Verkehrsleitzentralen oder anderen Fahrzeugen weiß das Gerät schon frühzeitig über Staus oder Gefahren Bescheid und bremst entsprechend. Verbrauch und Abgasemissionen gehen zurück. Wenn einmal alle LKW miteinander kommunizieren, gibt es weniger Staus und ein geringeres Unfallrisiko. Zudem entfällt zumindest während der Automatik-Fahrt der Faktor Mensch als Gefahrenquelle. Der Computer schläft nicht ein.

    Vorstand Bernhard glaubt auch an eine Wandlung und Aufwertung des Berufsbildes der Fahrer. Das hat die Transportbranche auch nötig. Rund 250.000 Fahrer werden in den nächsten Jahren neu benötigt. Bei gut ausgebildeten jungen Leuten ist der Job nicht sehr beliebt. Das will Daimler mit der Selbstfahrtechnik ändern. Aus dem Cockpit könnte während der Zeit auf der Autobahn ein Büro- und Freizeitraum werden. Via Internet telefoniert der Fahrer mit seinen Liebsten, vertreibt die Monotonie der Langstrecke mittels Film und Fernsehen, erledigt Dispositionsaufgaben für die Spedition oder wickelt schon einmal den Schriftverkehr mit Kunden ab. Nur bis es auf die Autobahn oder wieder runter geht, oder ein Überholmanöver ansteht, muss der Fahrer Fahrer sein.

    Daimler sieht für die Neuheit ein attraktives Umsatz- und Ertragspotenzial. Die Schwaben sind der erste Hersteller, der die Serienreife dieser Technologie bald vorweisen kann. Bis der "Future Truck" tatsächlich auf die Straße kommt, müssen allerdings noch einige Vorbereitungen getroffen werden. Alle Autobahnen müssten beispielsweise mit Fahrstreifen versehen sein. Sonst erkennen die Sensoren ihre Fahrtroute nicht. Auch rechtliche Fragen sind offen. Bisher ist ein automatisches Lenken bei mehr als zehn Stundenkilometern verboten. Es müsste erst gesetzlich erlaubt werden und das international. Auch Haftungsfragen müssen geklärt werden, falls während einer fahrerlosen Fahrt doch einmal etwas passieren sollte. Dennoch ist sich Bernhard sicher, dass Daimler den richtigen Weg geht. "Wir erleben ein neues Zeitalter im Fahrlastverkehr", versichert der Manager.

  • „Für die Beschäftigten bleibt kaum etwas übrig“

    Firmenberater Löning rät der Textilkette Primark, die Arbeit in ihren Zulieferfabriken zu verbessern. Neues Geschäft am Donnerstag

    Hannes Koch: In Kleidungsstücken der Textilkette Primark haben Käufer eingenähte Hilferufe entdeckt, die auf die schlechten Arbeitsbedingungen in den Fabriken hinweisen. Die Firma vermutet eine Irreführung und Fälschung durch Kritiker. Reicht diese Reaktion?

    Markus Löning: Nein, das Unternehmen sollte die Vorwürfe ernstnehmen. Schließlich müssen wir davon ausgehen, dass die Löhne in manchen Zulieferfabriken tatsächlich zu niedrig und die Überstunden zu lang sind.

    Koch: Wie kommen Sie zu dieser Vermutung?

    Löning: Wenn ein Hemd im Primark-Geschäft nur fünf Euro kostet, ist es relativ unwahrscheinlich, dass die Beschäftigten in Bangladesch, Indien oder China ausreichende Löhne erhalten. Man muss ja vom Endpreis die Umsatzsteuer abziehen, Kosten wie Geschäftsmiete, Transport und Vertrieb, außerdem den Gewinn der Firma. Dann bleibt für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Herstellung kaum etwas übrig.

    Koch: Die Kampagne für Saubere Kleidung räumt ein, dass Primark versucht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das Unternehmen bekennt sich zum Existenzlohn, der den Arbeiterfamilien nicht nur Essen und Wohnung, sondern auch Altersvorsorge und Bildung ermöglichen soll. Was kann der Konzern mehr tun?

    Löning: Jedes Unternehmen, das auf globale Zulieferer angewiesen ist, muss mit diesen in einen intensiven Austausch treten. Es kann in den Lieferbedingungen zum Beispiel existenzsichernde Löhne vorschreiben. Die europäischen Unternehmen sollten die Fabriken aber auch dabei unterstützen, ihre Verpflichtungen einzuhalten.

    Koch: Ist eine zuverlässige Kontrolle überhaupt möglich, wenn man in einer Firmenzentrale in Düsseldorf oder Dublin sitzt und eine Fabrik irgendwo in Indien überprüfen will?

    Löning: Selbst ein scheinbar einfaches Produkt wie ein Oberhemd kann aus 40 bis 50 Teilen bestehen, die zahlreiche Sublieferanten produzieren. Die Produktionsketten sind deshalb komplex und verschachtelt. Den Auftraggebern bleibt nichts übrig, als bei der Endfertigung anzusetzen und Schritt für Schritt weiter zurückgehen. Das ist ein mühevoller Prozess. Aber er ist notwendig.

    Koch: In vielen Zulieferfabriken dürfen die Beschäftigten nicht über ihren Lohn verhandeln. Freiheit der gewerkschaftlichen Betätigung – wäre das nicht die wichtigste Verbesserung?

    Löning: Ja, denn die wirksamste Kontrolle ist die, die die Beschäftigten vor Ort in ihrem eigenen Interesse ausüben.

    Koch: Sollten Textilhändler wie H&M, C&A, KiK und Primark keine Aufträge an Zulieferfirmen in China erteilen, wo unabhängige Gewerkschaften verboten sind?

    Löning: Die gute Nachricht: In China sieht man Bewegung. Wenn sich die Arbeiter zusammenschließen, machen die Firmen und die Partei Zugeständnisse. So haben die chinesischen Beschäftigten, die kürzlich in einer Schuhfabrik streikten, ihre Forderungen anscheinend durchgesetzt. Die europäischen Firmen sollten die Beschäftigten in solchen Auseinandersetzungen unterstützen.

    Koch: CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller will ein neues Textilsiegel für faire Produktion einführen. Eine gute Idee?

    Löning: Solch ein No-Problem-Stempel wird der komplexen Lage nicht gerecht. In korrupten Staaten wäre er nur von begrenztem Wert, denn Unternehmen können dieses Zertifikat kaufen. Ich sehe keine Alternative dazu, dass die Auftraggeber mit ihren Zulieferern eng zusammen arbeiten, und Arbeitnehmervertretungen unterstützen.

    Koch: Sie sagen, die Bundesregierung müsse einen umfassenden Ansatz entwickeln, um gerade mittelständische Händler hinsichtlich ihrer Verantwortung für die Produktionskette zu unterstützen. Warum haben Sie das nicht selbst gemacht, als Sie Mitglied der Regierung waren?

    Löning: Auch ich habe das Thema zu spät erkannt. Dass wir kaum vorangekommen sind, lag nicht zuletzt an der Blockade durch das Wirtschaftsministerium. Die Verweigerung dort halte ich für einen Fehler. Denn der Markt bewegt sich in Richtung verantwortungsvoller Unternehmensführung. Nicht nur viele Verbraucher verlangen das, sondern auch zahlreiche Investoren.

    Bio-Kasten
    Markus Löning (54) arbeitet als Unternehmensberater für Menschenrechte. Bis 2014 war der FDP-Politiker Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechte mit Sitz im Auswärtigem Amt. 2004 bis 2009 leitete er den Landesverband der FDP in Berlin.

    Info-Kasten
    Der Primark-Fall
    In einer Hose, die sie beim Textilhändler Primark gekauft hatte, entdeckte eine Käuferin kürzlich einen auf chinesisch verfassten Hilferuf, der in einen Gefängnisausweis eingewickelt gewesen sei. Das berichtete der britische Sender BBC. Auf dem Zettel stand demnach, „wir arbeiten wie Ochsen und unser Essen ist schlechter als das für Schweine und Hunde“. Primark untersucht die Sache, vermutet aber einen Streich von Kritikern. Unter anderem die Kampagne für Saubere Kleidung erhebt Vorwürfe wegen angeblich schlechter Arbeitsbedingungen in ausländischen Fabriken, die für die Billig-Modekette arbeiten. Primark ist eine Tochter des börsennotierten britischen Mischkonzerns Associated British Foods. In Deutschland gibt es bisher acht Filialen, unter anderem in Hannover, Düsseldorf, Dortmund und Karlsruhe. Am Donnerstag soll eine weitere in Berlin eröffnen.

  • Mindestlohn-Ausnahmen bleiben begrenzt

    Zwei Drittel der Niedrigverdiener werden den Mindestlohn bekommen. Ver.di-Chef Bsirske korrigiert Kritik an Arbeitsministerin Nahles

    Die Gesetze zum Mindestlohn sind fast fertig. Am Montagabend musste sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) aber nochmal mit den Spezialisten der Union- und SPD-Fraktion zusammensetzen. Trotzdem soll der Bundestag am Donnerstag beschließen, dass erstmals in Deutschland für Millionen Beschäftigte eine gesetzliche Lohnuntergrenze gilt. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Wer profitiert vom Mindestlohn?
    Alle abhängig Beschäftigten haben ab Anfang 2015 das Recht, mindestens 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu verdienen. Grundsätzlich profitieren könnten davon insgesamt 6,6 Millionen Menschen, die heute weniger Lohn erhalten, hat das Institut für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen ausgerechnet. Allerdings gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn-Gesetz. Tatsächlich erhalten laut Arbeitsministerium deshalb ab 1. Januar nächsten Jahres zunächst 3,7 Millionen Arbeitnehmer eine bessere Bezahlung.

    Steigen auch die Tarifgehälter?
    Ja, aber in diesen Fällen gibt es Übergangsregelungen. Haben Unternehmen und Gewerkschaften Mindestlohn-Tarife ausgehandelt, brauchen sie die Lohnuntergrenze erst bis Ende 2016 auf 8,50 Euro anzuheben. Beispiele dafür sind die Fleischindustrie und das Friseurgewerbe. In den Genuss dieser langsamen Erhöhung kommen hundertausende Beschäftigte, sagt die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung. Die Zahl der Arbeitnehmer, die wegen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns schließlich mehr Geld bekommen, dürfte deshalb insgesamt weit über vier Millionen liegen.

    Für welche Tätigkeiten gilt der Mindestlohn nicht?
    Laut Arbeitsministerium sind unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Weitere Ausnahmen gelten für die Auszubildenden, Leute, die verpflichtende Schul- und Studienpraktika absolvieren, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Tätigkeit und Menschen, die ehrenamtliche Arbeit leisten.

    Gibt es jetzt zusätzliche Ausnahmen?
    Arbeitsministerin Nahles sagt „Nein“. Aber das stimmt nicht ganz. Die Zahl der Arbeitnehmer, die vorläufig kein Recht auf den vollen Mindestlohn haben, wird noch einmal steigen. Das ist das Ergebnis des Drucks einzelner Branchen auf die Bundestagsfraktionen. So haben die Zeitungsverleger offenbar eine Extra-Regelung für ihre Zusteller durchgesetzt, die die Zeitungen in die Briefkästen der Haushalte stecken. 2015 erhalten diese voraussichtlich noch einen um 25 Prozent verringerten Mindestlohn, 2016 darf die Untergrenze 15 Prozent unter 8,50 Euro liegen. Ab 2017 soll es dann keine Ausnahme für die Zeitungszusteller mehr geben. Allerdings laufen hier die Verhandlungen mit dem Arbeitsministerium noch. Praktikanten können neuerdings wohl bis zu drei Monaten mit weniger als 8,50 Euro bezahlt werden – bisher wollte man die Grenze bei sechs Wochen ziehen.

    Wie sieht es für die Landwirtschaft aus?
    Laut Arbeitsministerium wird es für Saisonarbeiter und Erntehelfer in der Landwirtschaft keine Ausnahme geben. Die 8,50 Euro müssten ab 1. Januar 2015 gezahlt werden – es sei denn die Branche einige sich noch auf einen Tarifvertrag mit Übergangsregelung bis Ende 2016. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, will Nahles den Agrarlobbyisten an anderer Stelle entgegenkommen: Statt bisher 50 Tage sollen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft künftig 70 Tage pro Jahr sozialabgabenfrei arbeiten dürfen.

    Hat Gewerkschaftschef Frank Bsirske Recht?
    Am Wochenende behauptete Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, drei Millionen Beschäftigten wolle die Regierung mit ihren Ausnahmen den Mindestlohn verweigern. Mittlerweile hat er seine Aussage auf „zwei bis 2,5 Millionen“ korrigiert. Zwei Millionen erscheinen realistisch. Die Ausnahmen betreffen rund eine Million Langzeitarbeitslose, 500.000 Auszubildende und 160.000 Zeitungszusteller. Hinzu kommen manche Praktikanten und einige weitere Gruppen. Unter dem Strich dürfte der Mindestlohn damit für etwa zwei Drittel derjenigen gelten, die heute noch weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhalten.

  • Den Internetkonzernen ein Schnippchen schlagen

    Wie man Surfen und E-Mail sicherer machen kann. Tipps, um die digitale Privatsphäre zu schützen

    Mehr Bundesbürger interessieren sich dafür, wie sie ihre Nutzung des Internets sicherer machen können. Ausgelöst wird dieses Bedürfnis durch die immer noch nachwirkenden Schockwellen der Informationen, die der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden veröffentlichte. Seitdem ist einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, dass Internetkonzerne und Geheimdienste regelmäßig den Datenverkehr von Millionen Bürger kontrollieren. Diese Zeitung gibt Hinweise, wie man die digitale Privatsphäre besser schützen kann.

    Was wird gespeichert?
    Wer per Computer im Internet Informationen sucht, tut dies meist mit Hilfe einer Suchmaschine. Der US-Konzern Google hat den größten Marktanteil. In die Suchmaske von Google gibt man bestimmte Begriffe ein, die Maschine schlägt dann andere Internetseiten vor, die die gewünschten Informationen enthalten können. Das Problem dabei: Google und andere Suchprogramme speichern die sogenannte IP-Adresse des Computers, der die Anfrage sendet. Außerdem platzieren sie dort kleine Datenschnipsel, Cookies genannt, die Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers ermöglichen. Zusätzlich speichern sie die Suchanfragen. In Kombination mit den IP-Adressen und Nutzeridentitäten verfügen Internet-Konzerne damit über digitale Verhaltensprofile einzelner Internetnutzer.

    Alternative Suchmaschinen
    Wer nicht möchte, dass Google & Co. die Daten sammeln, kann beispielsweise die Suchmaschine Startpage verwenden. Es ist leicht, diese auf dem Computer einzurichten. Sie sendet Suchanfragen ebenfalls unter anderem an Google, bietet aber einen Vorteil. „Startpage zeichnet die IP-Adressen seiner Besucher nicht auf,“ verspricht die Firma. Auch Cookies würden blockiert. Im Ergebnis ist die jeweilige Suchanfrage damit anonymisiert, sie kann nicht mehr auf eine bestimmte Internetadresse oder einen Nutzer zurückgeführt werden. Ähnlich arbeitet die Suchmaschine duckduckgo. Unter anderem an der Universität Hannover wurde metager entwickelt. Dies ist eine so genannte Meta-Suchmaschine, die die Ergebnisse anderer Dienste zusammenfasst. Metager verspricht ebenfalls, keine Cookies zu verwenden und die IP-Adressen der Anfrager zu anonymisieren.

    Noch sicherer
    Was aber ist, wenn die scheinbar sicheren Suchmaschinen selbst von Hackern, Kriminellen oder Geheimdiensten angezapft werden? Wer diesem Fall vorbeugen will, sollte sich ein Programm namens Tor herunterladen, rät Kevin Price, Chef der niedersächsischen Piratenpartei, der auch Sicherheitsschulungen für Internetnutzer durchführt. Tor basiert auf einer Computer-Infrastruktur, bei der individuelle Suchanfragen nicht über eine einzelne Firma, sondern durch ein weitverzweigtes Netzwerk laufen und bei jeder Weitergabe zwischen Absender und Ziel erneut anonymisiert werden. Hundertprozent sicher allerdings ist nichts auf dieser Welt: Auch auf Tor hat es schon Angriffe gegeben.

    Cookies blockieren
    Nicht nur Suchmaschinen platzieren Cookies auf dem eigenen Computer, sondern auf viele andere Internetseiten, die man selbst aufruft. Auch diese können damit das private Internetverhalten von Nutzern nachvollziehen. „Man sollte deshalb den Browser seines Computers, beispielweise Firefox, so einstellen, dass keine Cookies akzeptiert, beziehungsweise diese nach jeder Sitzung gelöscht werden“, sagt Price.

    E-Mail
    Der in Berlin ansässige E-Mail-Anbieter posteo arbeitet nach dem Prinzip „nicht vorhandene Daten kann man nicht missbrauchen“. Also bietet die Firma E-Mail-Konten, für deren Anmeldung keine persönlichen Angaben erforderlich sind, nicht einmal der korrekte Name des Nutzers. Auch die Bezahlung des Preises von einem Euro monatlich erfolgt demnach anonym. Für den Transport zwischen Absender und Empfänger verschlüsselt posteo die Daten. Änliches bietet auch mailbox.org.

    Für Feinschmecker
    Für Leute, denen das nicht reicht, bietet das Verschlüsselungsformat OpenPGP zusätzliche Sicherheit. „Das ist eine der besten Varianten, um die Autonomie des Individuums im Internet zu schützen“, sagt Hauke Laging, Experte für Verschlüsselung. Um damit sichere E-Mails zu versenden und zu empfangen, braucht man zwei zusammengehörende Schlüssel – einen öffentlichen für die Kommunikationspartner und einen privaten, der geheimzuhalten ist. Beide Schlüssel generiert jeder Nutzer selbst.

    Info-Kasten
    Datensicherheit

    Nützliche Links zu Suchmaschinen
    www.startpage.com
    https://duckduckgo.com/
    https://meta.rrzn.uni-hannover.de/
    www.torproject.org

    E-Mail-Anbieter und Verschlüsselung
    https://posteo.de
    https://mailbox.org/
    http://www.openpgp.org/
    http://www.openpgp-schulungen.de/kurzinfo/

    Tipps für Anfänger und Fortgeschrittene finden sich hier:
    https://digitalcourage.de/selbstverteidigung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt diese Ratschläge:
    https://www.bsi-fuer-buerger.de